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 Nr. 10 (Dezember 2002)

[erscheint als Beilage der Zeitschrift BIOSKOP]



Seite 1:

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

vier Wochen, bevor der newsletter Behindertenpolitik zur Druckerei geschickt werden muss, habe ich jedesmal ernstliche Bedenken, ob ich acht Seiten voll bekommen werde und tröste mich immer mit dem Gedanken, zur Not wieder mal eine Ausgabe mit nur vier Seiten produzieren zu können. Mit der gleichen Regelmäßigkeit habe ich am Ende beim Layouten dann doch Platzprobleme und musste dieses Mal sogar einen für diese Ausgabe fest eingeplanten Artikel verschieben - er wird im März erscheinen. Dies ist ein Phänomen, das wohl jede/r kennt der/die schon einmal an der Herausgabe einer Zeitung beteiligt war. Und obwohl ich jetzt bereits acht Jahre Redaktionsarbeit mache, bin ich immer wieder aufs Neue freudig überrascht.

Dieses Mal beginnt der Artikelteil mit einem weiteren Beitrag der Reihe "Vor 60 Jahren" von Volker van der Locht. Dieses Mal geht es um die Volksgruppe der Sinti und Roma, die seit je her mit Schikanen der deutschen Behörden und mit Vorurteilen in der Gesellschaft zu kämpfen hat. Im Dezember 1942 erreichte die staatliche Verfolgung ihren Höhepunkt mit dem Befehl von Himmler, die Sinti und Roma ins KZ Auschwitz einzuweisen.

Petra Heinzelmann, meine Kollegin im letzten Redaktionsteam der Zeitschrift für Behindertenpolitik "die randschau", lebt zur Zeit in Toronto und ist meiner Bitte nachgekommen, etwas über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Kanada zu schreiben. Ihr interessanter und informativer Beitrag ist hier zu finden.

Als der newsletter eigentlich schon layoutet war, erreichte mich ein Bericht von Daniela Buckel. Sie war auf der Podiumsveranstaltung in Würzburg, auf der Adolf Ratzka, der Gründer der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in Schweden, das schwedische Assistenzsystem vorstellte.
Im Rahmen der Bemühungen um ein Assistenzsicherungsgesetz in Deutschland fand ich diesen Beitrag so wichtig, dass ich ihn einem anderen (s. o.) vorgezogen habe. Ergänzend dazu habe ich schnell noch das schwedische Assistenzgesetz skizziert, was dank meiner schwedischen Sprachkenntnisse einigermaßen möglich war. Falls mir dabei Fehler unterlaufen sein sollten, bitte ich dies zu entschuldigen.

Den Schlusspunkt dieser Ausgabe setzt ein Artikel von Christian Winter, in dem er das Grundsicherungsgesetz skizziert, das im Januar 2003 in Kraft treten wird.

Bei all diesen Texten wie auch bei den Kurzmeldungen wünsche ich viel Spaß beim Lesen.

Aus Anlass dieser zehnten regulären Ausgabe des newsletters Behindertenpolitik habe ich eine große Bitte: Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie diese Beilage ankommt und was eventuell verbesserungsfähig ist. Bitte gebt bzw. geben Sie mir eine kurze Rückmeldung.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich erholsame Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr!

 

Martin Seidler


Seite 1-3:


Arbeitslosenquote mit unlauteren Methoden gedrückt

Schon mehrmals war im newsletter Behindertenpolitik die 50.000 Job-Kampagne Thema: Mit ihr versuchte die Bundesregierung die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen innerhalb von zwei Jahren um 25% zu senken. Paradoxerweise wurde gleichzeitig die Quote, zu der ArbeitgeberInnen behinderte Menschen beschäftigen müssen, um keine Ausgleichsabgabe entrichten zu müssen, von 6% auf 5% gesenkt. Es wurde in Aussicht gestellt, dass die Quote niedrig bleibe, wenn das Ziel erfüllt wird, ansonsten werde sie wieder um einen Punkt erhöht.

Am 31. Oktober 2002 - 25 Monate statt 24 Monate nach Start der Kampagne (!) - war Stichtag. Laut Statistik waren 45.474 Menschen weniger arbeitslos. Bundesregierung, der Sozialverband VdK und sogar die Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, Brigitte Pathe, äußerten sich positiv zum knapp verfehlten Ziel und stimmten der Entscheidung von Sozialministerin Ulla Schmidt zu, die Pflichtquote vorerst bei 5% zu belassen. Abgesehen davon, dass nicht bekannt ist, wieviel Dauerarbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung durch die Kampagne geschaffen worden sind bzw. ob die Abnahme der Arbeitslosenzahl nicht vielmehr durch staatlich geförderte und/oder zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse o. ä. gesenkt wurde (vgl. newsletter Behindertenpolitik Nr. 8 von Juni 2002), wurde mir jetzt bekannt, dass die Arbeitsämter in großer Zahl dreimonatige und für den jeweiligen Arbeitgeber völlig kostenneutrale "Probebeschäftigungen" für behinderte Menschen einrichteten, um die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter zum 31.10.2002 nochmals massiv nach unten zu drücken.

(Quelle: kobinet-nachrichten, persönliche Information)

Nichts über uns ohne uns

Mit Beschluss des Rates der Europäischen Union ist das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt worden. Damit haben behinderte Menschen die Möglichkeit, europaweit und öffentlichkeitswirksam auf sich und ihre Interessen aufmerksam zu machen. Unter dem oben genannten Motto soll es bei den Veranstaltungen in Deutschland vor allem darum gehen, Teilhabe zu verwirklichen, Gleichstellung durchzusetzen und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Bei der Eröffnungsveranstaltung am 21. und 22. Februar 2003 in Magdeburg werden die inhaltlichen Schwerpunkte zur Diskussion gestellt: "Barrierefreiheit", "Gleichstellung und Arbeit", "Persönliche Assistenz" und "Gesundheit und Ethik". In Folgeveranstaltungen werden diese Themen vertieft und die Diskussion zu Lösungsansätzen hin weitergeführt werden. Nähere Informationen bei der Nationalen Koordinierungsstelle für das EJMB 2003 beim Bundesministerium für Arbeit, Postfach 140280, 53107 Bonn, Fax: 01888/5271167, E-Mail: ejmb2003@bma.bund.de, Internet: www.ejmb.de

 

Tausend Fragen zu (Bio-)Ethik

Mit einer neuen breit angelegten Kampagne möchte die Aktion Mensch mit Plakaten, Zeitungsanzeigen und Kinospots nach eigenen Angaben erreichen, dass sich eine breite Öffentlichkeit mit Fragen an den (bio-) ethischen Diskussionen beteiligt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf der Internetseite www.1000fragen.de selber eine Frage zu stellen oder einen Kommentar zu den bereits gestellten Fragen abzugeben.

Die Kampagne ist gut gemeint, was ja bekanntlich das Gegenteil von gut ist. Genau wie beim Namen "Aktion Mensch", der m. E. in seiner Bedeutung nur im Kontrast zum früheren Namen "Aktion Sorgenkind" zu verstehen ist (vgl. dazu meinen Kommentar in der Nullnummer des newsletter Behindertenpolitik von Juni 2000), wird die Zielsetzung der zehn Plakatmotive nur verständlich, wenn mensch weiß, aus welcher "Ecke" die Aktion kommt. Eklatantestes Beispiel für die Missverständlichkeit der Kampagne ist der Plakataufdruck: "2/3 aller Hausärzte in den Niederlanden leisten Sterbehilfe. - Schon gefragt?"

- Mehr dazu eventuell in der März-Ausgabe von BIOSKOP oder newsletter Behindertenpolitik.

 

Sommeruniversität zu Themen von "Disability Studies"

In den letzten beiden Juli-Wochen im nächsten Jahr ist in Bremen eine Sommeruniversität mit Themen geplant, die in den Forschungsbereich von Disability Studies fallen (vgl. newsletter Behindertenpolitik Nr. 8 von Juni 2002). Das bisherige Konzept sieht vormittags jeweils fünftägige Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen vor, zu deren Teilnahme eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. An den Nachmittagen sollen Workshops und Freizeitaktivitäten angeboten werden, für die Abende sind Podiumsveranstaltungen und Filme angedacht. An den Wochenenden sollen größere Konferenzen stattfinden.

Die Sommeruniversität richtet sich vorwiegend an Menschen mit Behinderungen und ist für etwa 250 Personen ausgelegt.

Bis jetzt steht das gesamte Projekt, das im Rahmen der Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen stattfinden soll und unter der Regie des Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) e.V. steht, noch unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Vorschläge für Themen und (behinderte) Personen, die Weiterbildungen oder Workshops anbieten können, sind willkommen. Ideen und Nachfragen können gerichtet werden an Gisela Hermes, bifos e. V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, E-Mail: g.hermes@bifos.de

 

Härtefall-Richtlinien der Pflegekassen gekippt

Jenseits der drei Pflegestufen, die im SGB XI definiert sind, ist in § 36 bzw. in § 43 dieses Gesetzes festgelegt, dass bei "außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand" höhere Leistungen zu zahlen sind. Diese sog. Härtefälle dürfen maximal 3% der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe III im ambulanten Bereich bzw. 5% der entsprechenden LeistungsempfängerInnen im stationären Bereich nicht übersteigen.

Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben daraufhin Härtefallrichtlinien erlassen, die einen Härtefall als eine Person definieren, deren Grundpflege allein mindestens 7 Stunden täglich, davon mindestens 2 Stunden nachts, beanspruchen muss und nur von mehreren Personen gleichzeitig erbracht werden kann. Diese strengen Kriterien werden derzeit bundesweit nur von 0,85% der Personen mit Pflegestufe III im ambulanten Bereich und von 1,8% im stationären Bereich erfüllt. Obwohl die Einführung einer Härtefallregelung als solches nicht verpflichtend war und obwohl im SGB XI im Zusammenhang mit dieser Regelung von "können" die Rede ist, haben die Spitzenverbände der Pflegekassen nach Meinung des Bundessozialgerichts keinen Beurteilungsspielraum bzw. die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, den Quoten von 3% bzw. 5% möglichst nahe zu kommen.

In einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.10.2001 wurden die Pflegekassen nun dazu aufgefordert, die Richtlinien, nach denen eine Person als Härtefall eingestuft wird, neu zu fassen, um dieses Ziel zu erreichen.

(Az. B 3 P 2/01 R, zit. nach: Leben und Weg 5/2002)

 

Erfolg für das selbstbestimmte Leben

Im Frühjahr 1996 wurde der § 3a des Bundessozialhilfegesetzes dergestalt geändert, dass der Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege unter einen Kostenvorbehalt gestellt wurden. Obwohl die persönlichen, familiären und ortlichen Umstände jeweils angemessen zu berücksichtigen sind, ist es seit der Neufassung des Paragraphen für Menschen, die viel Assistenz benötigen, schwerer geworden, aus einer Einrichtung in eine eigene Wohnung zu ziehen.

Deshalb ist es erfreulich, wenn Gerichte die persönlichen Gründe für einen Auszug aus einem Heim höher bewerten, als die Mehrkosten, die bei der ambulanten Pflege auf den Träger der Sozialhilfe zukommen. So heißt es in der Begründung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Dessau vom 26.09.2002 unter anderem, dass die Tatsache, dass der Kläger, der schon seit rund 17 Jahren in einer Einrichtung lebt, nicht bedeutet dass er bisher mit dieser Lebensform zufrieden war und deshalb dort bleiben muss. Das Gericht betont, dass wegen der persönlichen Umstände für ihn ein Verbleib in einer Einrichtung nicht mehr länger zumutbar sei und deshalb der Kostenvergleich gar nicht erst zum Tragen kommen darf. Das 15seitige Urteil enthält noch weitere wichtige Begründungspunkte, die das Recht auf häusliche Pflege bekräftigen. Eine Kopie des Urteils kann für 4,50 Euro angefordert werden bei ForseA e. V. c/o Elke Bartz, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, Tel.: 07938-515, Fax: 07938-8538, E-Mail: info@ forsea.de.

(Az: 2 A 387/01 DE, Quelle: Homepage von ForseA e. V.)


Enttäuschung über Koalitionsvereinbarung bezüglich Behindertenpolitik

In einer ausführlichen E-Mail vom 16.10.2002 analysiert der Kasseler Jurist Alexander Drewes die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich behindertenpolitisch relevanter Vorhaben. Abgesehen davon, dass die Formulierungen im Koalitionsvertrag im Allgemeinen "weitgehend nichts sagend und größtenteils enttäuschend" sind, kritisiert Drewes, dass sich die Bundesregierung der Verabschiedung des SGB IX rühmt, das aber seit mindestens 15 Jahren überfällig war und deshalb kein besonderes Verdienst der Regierung sei. Mehr als ein politisches Armutszeugnis sei es allerdings, wenn in dem geschlossenen Vertrag die Umsetzung eines selbst beschlossenen Gesetzes - nämlich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) - gefordert wird. Von der völlig veralteten Definition des Behindertenbegriffs, dessen Fortentwicklung vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Karl-Hermann Haack in der Debatte zur 2. und 3. Lesung des BGG zugesichert wurde, sei nichts mehr zu lesen.

Zum bereits für die letzte Legislaturperiode versprochenen Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) werden keine klaren Aussagen gemacht. Zwar müsse es ein solches geben, um EU-Richtlinien umzusetzen, unklar sei jedoch, ob behinderte Menschen darin auftauchen werden.

Ganz im Gegensatz zu den gemachten Wahlversprechen stehe der Passus zur Eingliederungshilfe - diese soll jediglich "überprüft" werden. Von einem umfassenden Teilhabesicherungs- und Assistenzgesetz ist natürlich keine Rede mehr.

Über die Situation von (behinderten) Menschen in Heimen findet sich nicht ein einziger Satz, was bei den von Claus Fussek und anderen aufgedeckten Zuständen in Alten- und Pflegeheimen (Stichwort: mangelnde Versorgung mit Flüssigkeit, Ruhigstellen von BewohnerInnen mit Psychopharmarka, Kathederlegen als "pflegeerleichternde Maßnahme") geradezu ein Skandal ist.

Ein einziger wirklicher Lichtblick tue sich im Rahmen der Sexualstrafgesetzgebung auf. Hier soll endlich der entsprechende § 179 StGB gestrichen werden, nach dem an sog. widerstandsunfähigen Menschen begangene Sexualdelikte mit einer geringeren Strafandrohung geahndet werden als soche an "widerstandsfähigen" Menschen. Diese Streichung ist seit langem eine Forderung behinderter Frauen.

 

Sozialamt muss Schulbegleitung zahlen

In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für NRW in Münster wurde entschieden, dass das Sozialamt einen Zivildienstleistenden bezahlen muss, der ein Kind während des gesamten Unterrichts unterstützt. Im konkreten Fall ging es um ein siebenjähriges Mädchen, das einer Sonderschule für geistig Behinderte zugewiesen worden war. Da das Kind der Schulpflicht nicht ohne die ständige Hilfe eines Erwachsenen nachkommen kann, muss die notwendige Begleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden

(Az. 16 A 5013/00, Quelle: Leben und Weg 4/2002)



Seite 4:

VOR 60 JAHREN:

Dezember 1942: Himmler befiehlt die Einweisung von Roma- und Sinti-"Mischlingen" ins KZ Auschwitz

Dieser Befehl war ein trauriger Höhepunkt vielfältiger Selektionsmaßnahmen gegen Roma und Sinti, die schon lange vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten begannen. Allein zwischen 1900 und 1933 wurden in Deutschland etwa 150 Verordnungen gegen "Zigeuner" erlassen. Niemals wurde darin von Sinti oder Rom gesprochen, stets bezeichneten die staatlichen Verfügungen die Menschen als "Zigeunerhorden", "Zigeunerbanden" oder "Zigeunerplage". Ziel dieser Anordnungen war es, die Lebensweise der Sinti zu zerstören. Zum Beispiel verfügte das Bayerische "Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen" vom 16. Juli 1926, dass alle "Zigeuner" ab dem 16. Lebensjahr einem sicherheitspolizeilichen Arbeitszwang unterworfen werden konnten.

Dieser Tradition gemäß, waren die Nazis schon unmittelbar nach der Machtergreifung bestrebt, herumziehende "Zigeuner" festzusetzen, indem man sie in Konzentrationslager sperrte. So wurden sogenannte "Arbeitsscheue" gleich nach der Eröffnung des KZ Dachau dorthin eingeliefert. Doch obwohl Roma und Sinti sehr gut in die NS-Kategorien der "Volksfremden" passten, um sie in "Vorbeuge"- oder "Schutzhaft" zu nehmen, kam es in der Praxis nach der Machtergreifung nur in geringerem Umfang zu KZ-Internierungen. Das lag daran, dass dieses Vorgehen in lokalen oder regionalen Händen der Partei oder des Staates lag. Eine Änderung trat erst ein, als Reichsinnenminister Frick im Dezember 1937 einen Erlass über die "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung der Polizei" unterzeichnete. Darin heißt es: "Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches, Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will." Bei dieser als Aktion "Arbeitsscheu Reich" bezeichneten Verfolgungskampagne wurden 1938 zentral gesteuerte Razzien der Gestapo und des Reichskriminalpolizeiamtes durchgeführt. Tausende unangepasste Menschen wie zum Beispiel Bettler, Landstreicher, Alkoholiker, Prostituierte wurden in die Konzentrationslager deportiert. Männer kamen ins KZ Dachau, Sachsenhausen oder Buchenwald; Frauen internierte man erst im KZ Lichtenburg und später im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück.

An der Schnittstelle von sozialer und rassischer Diskriminierung befanden sich die "Zigeuner". So wurden etwa im August 1938 in Sachsenhausen mit 9183 Häftlingen über 6.000 "Arbeitsscheue" gezählt. Darunter befanden sich 442 Sinti.

Die "Asozialen" rangierten innerhalb der Lager am untersten Ende der Häftlingshierarchie. Nicht nur die Wachmannschaften der SS behandelten diese Häftlinge schlechter. Gemäß den allgemeinen gesellschaftlichen Vorurteilen, konnten die Betroffenen auch nicht auf die Solidarität der Mithäftlinge vertrauen. Viele starben demzufolge, weil sie noch unmittelbarer dem Repressionsapparat ausgeliefert waren.

Darüber hinaus wurden Roma und Sinti dem Sterilisationsgesetz unterworfen. Seit 1934, dem Inkrafttreten des Gesetzes, wurde unter der Indikation "Schwachsinn" auch "Asozialität" verfolgt. Argumentiert wurde mit dem Konzept der "Lebensbewährung" und einer Einschätzung der "Gesamtpersönlichkeit"; Rom-Familien entsprachen nicht dem gewünschten Bild. Daher wurde auch ab 1937/38, dem Zeitraum der verschärften KZ-Internierung "Asozialer", verstärkt sterilisiert. Dies betraf zunächst erwachsene Roma. Die Kinder kamen in Fürsorgeerziehungsanstalten oder - falls sie als schwachsinnig galten - in Pflegeanstalten. Damit waren die Betreffenden auch Opfer der "Euthanasie". Zum Beispiel Wilhelm L. Wilhelm wurde 1943 im Alter von 12 Jahren aus dem Essener Franz-Sales-Haus in die "Kindereuthanasie"-Abteilung der Anstalt Uchtspringe verlegt und 1944 getötet. Über seine Familie heißt es in den Akten: "Der Vater des Kindes soll ein Zigeuner sein (...). Er ist mehrfach wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestraft und auch sterilisiert. Die Mutter sieht aus wie eine Zigeunerin, hat 3 uneheliche Kinder, 2 sind schwachsinnig. Die Mutter ist geistig minderwertig, führt ein ungeordnetes, unsittliches Leben, vernachlässigt ihren Haushalt, hat ihre Wohnung in unbeschreiblich schmutzigen Zustand, die Kinder sind gänzlich ungepflegt."

Am 20. September 1943 erging ein Erlass des Reichsinnenministers an die Jugendämter, in dem für minderjährige Juden und "Zigeuner" keine Fürsorgeerziehung mehr angeordnet werden sollte. Die Begründung lautete: "Bei diesen asozialen fremdrassigen Elementen kommt ... von vornherein eine erziehende Tätigkeit nicht in Betracht."

Zu diesem Zeitpunkt lief die Vernichtungsmaschinerie in Auschwitz schon auf Hochtouren. Mit Himmlers Erlass vom Dezember 1942 wurden in den ersten Monaten des Jahres 1943 neben den Erwachsenen auch Rom-Kinder unmittelbar aus der Fürsorgeerziehung nach Auschwitz deportiert. In den 17 Monaten des Bestehens des "Zigeunerlagers" starben dort etwa 20.000 Menschen aus der Volksgruppe der Roma und Sinti. Sie starben an Hunger, an Krankheiten und in den Gaskammern.

Volker van der Locht, Essen



Seite 5-6:

Leben mit Behinderung in Kanada - Beobachtungen einer Fremden

Ski- und Segelclubs für Menschen mit Behinderung - Marihuana auf Rezept - Bauträger werben mit barrierefreie Eigentumswohnungen, in denen die Dusche befahrbar ist und die Türklingel auch Lichtsignale geben kann - und erst kürzlich gab die Royal Bank of Canada als erstes Geldinstitut im Land bekannt, dass sie beabsichtigt, bis Ende Januar 2003 225 sprechende Geldautomaten in ganz Kanada einzurichten, um so auch blinden oder stark sehbehinderten Menschen die Nutzung dieser "Erfindung" zu ermöglichen. Ergänzend dazu sollen sogar Schecks in Großdruck und Kontoauszüge in Braille eingeführt werden. In einem Land, das weder Einzugsermächtigung noch Dauerauftrag kennt und in dem jede einzelne Rechnung separat bezahlt werden muss - entweder am Bankschalter, zu den üblichen Öffnungszeiten, oder eben am Automaten, rund um die Uhr - ist das ein wichtiger Schritt.

Wer nun aber anfängt davon zu träumen, in dieses große, wunderschöne Land auszuwandern und zufällig eine oder auch mehrere Behinderungen besitzt, der wird leider ziemlich schnell auf dem harten Boden der Realität landen. Denn für ein erfolgreiches Einwanderungsverfahren muss man/frau - anders als für den rein touristischen Aufenthalt, der problemlos möglich ist - eine medizinische Untersuchung über sich ergehen lassen und diese selbstverständlich auch selbst bezahlen. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob man/frau eine mögliche Belastung für das Gesundheits- oder Sozialsystem darstellt, was mit Behinderung fast immer gegeben sein dürfte. Deshalb wird der Traum vom Auswandern wohl ein Traum bleiben.

Und selbst wenn man/frau nicht den Rest seines Lebens in Kanada verbringen, sondern nur ein paar Jahre hier leben und arbeiten möchte (was möglich ist, wenn z. B. der Lebensgefährte hier legal lebt), muss man/frau, sofern man/frau eine Behinderung besitzt, die oben erwähnte medizinische Untersuchung "bestehen". Ist der gewünschte Aufenthalt zeitlich begrenzt, besteht die Chance, dass der untersuchende Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass in dieser Zeit wohl keine kostenintensive ärztliche Behandlung zu erwarten ist. Dann, und nur dann, darf man/frau hier leben und vor allem arbeiten. Fällt der Test negativ aus, ist lediglich der touristische Aufenthalt erlaubt, der zeitlich auf ein paar Monate begrenzt ist und die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit untersagt.

Aber auch die Situation für Menschen mit Behinderung, die einen kanadischen Pass besitzen, ist nicht immer einfach. Das System an Hilfsangeboten und Serviceleistungen ist kanadaweit nicht einheitlich geregelt, sondern von Provinz zu Provinz unterschiedlich und nahezu unüberschaubar.

Die medizinische Grundversorgung wird über das staatliche Gesundheitssystem abgedeckt, das über Steuern finanziert wird. Es umfasst vor allem medizinische Untersuchungen und Behandlungen, nicht hingegen die zahnärztliche Versorgung. Letztere muss selbst bezahlt werden; dies ist unübersehbar, wenn man/frau angelächelt wird. Auch Medikamente sind aus eigener Tasche zu bezahlen. In finanziellen Notlagen kann zwar ein Antrag auf Zuschuss zur Medikamentenversorgung gestellt werden, jedoch gibt es hierfür feste Obergrenzen, die nicht überschritten werden können. Wer dennoch mehr benötigt, ist auf sich selbst gestellt. So sind beispielsweise Menschen mit Diabetes gezwungen vorzugeben, drogenabhängig zu sein, um über das Drogenhilfeprogramm wenigstens die Versorgung mit sauberen Spritzen gewährleistet zu bekommen.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist ähnlich problematisch: Man/frau kann für einige ausgewählte Hilfsmittel einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Dieser Zuschuss ist jedoch auf 75% begrenzt. Wer die fehlenden 25% zum neuen Rollstuhl oder Hörgerät nicht selbst aufbringen kann, muss entweder bei karitativen Organisationen oder bei Verwandten betteln gehen oder kann leider keinen neuen Rollstuhl o.ä. bekommen. Und selbstverständlich wird bei jedem Antrag gründlichst geprüft, ob man/frau tatsächlich behindert genug ist, und das beantragte Hilfsmittel unbedingt benötigt und wirklich keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht.

Wer auf Assistenz im täglichen Leben angewiesen ist, für den gibt es vor allem das Pflegeheim. Daneben gibt es einige Organisationen, die Wohngruppen mit angegliedertem Pflegedienst betreiben. Die Wartelisten hierfür sind lang, und ein selbstbestimmtes Leben nur mit Einschränkungen möglich, da der Alltag mit dem Dienstplan des Pflegedienstes abgestimmt werden muss. Es gibt jedoch in Toronto in der Provinz Ontario ein Projekt, das dem deutschen Arbeitgebermodell ähnelt. Einige handverlesenen Menschen mit Behinderung, die erfolgreich ein aufwendiges Auswahlverfahren durchlaufen haben, bekommen monatlich einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihren Assistenzbedarf selbst organisieren können. Wie so oft, gibt es auch hierbei eine Obergrenze: es werden höchstens 180 Assistenzstunden im Monat finanziert. Das Besondere dieses Projektes ist, dass das Konzept von Mitgliedern des Selbstbestimmt Leben-Zentrums in Toronto ausgearbeitet wurde, und lediglich die erforderlichen finanziellen Mitteln von der Provinz Ontario zur Verfügung gestellt werden. Auch die Auswahl der Kandidaten und die Bewilligung der Höhe des Budgets, das den Personen zur Verfügung gestellt wird, wurde von Menschen, die selbst behindert sind, getroffen.

Ein Selbstbestimmt Leben-Zentrum ist auch in Kanada für Menschen mit Behinderung eine große Hilfe, vor allem bei der Suche nach Informationen - sei es die Finanzierungsmöglichkeiten für diverse Angelegenheiten, sei es bei der Arbeitssuche. Denn die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ist (auch) in Kanada hoch. Ein Universitätsstudium ist wegen der enormen Studiengebühren teuer und nur wenige finden eine gutbezahlte Arbeit. Wer ein nicht so viel Glück hat, ist im Betrieb der Eltern beschäftigt, anderen bleibt nur die Auswahl zwischen der Arbeit als Telefonist oder der Reparatur von Chinesischen Figuren o. ä. in Heimarbeit.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Antidiskriminierungsgesetz, das es in Kanada schon seit langem gibt, einiges an Verbesserung gebracht hat und wohl auch noch bringen wird. Dies liegt vor allem daran, dass die Gleichberechtigung in vielen Situationen eingeklagt werden kann und eingeklagt wird. Jedoch genießt die Selbstverantwortung auf dieser Seite des Atlantik einen sehr hohen Stellenwert und einer Person, die in einer sozialen Sackgasse gelandet ist, wird gerne die Schuld an der eigenen Misere zugeschrieben.

Petra Heinzelmann, Toronto



Seite 6-7:

Recht auf faire Assistenz?

Unter diesem Motto fand am 20. November in Würzburg eine Podiumsdiskussion statt, die WüSL - Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung Würzburg e.V und ForseA (Forum selbstbestimmte Assistenz Behinderter e. V.) gemeinsam organisiert haben. Auf dem Podium waren Dr. Adolf Ratzka (Vorsitzender von Independent Living Sweden), Helga Kühn-Mengel (behindertenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag), Dr. Richard Auernheimer (Behindertenbeautragter Rheinland-Pfalz), Elke Bartz (Vorsitzende von ForseA e. V.) und Barbara Windbergs (WüSL).

Zu Beginn hat Herr Ratzka versucht, das schwedische System der Assistenz, das seit 1994 besteht, anhand seiner persönlichen Situation darzustellen: Als er die Assistenz beantragt hat, musste er ein ärztliches Attest vorlegen. Doch die Sicht der Medizin ist hier nicht ausschlaggebend, sondern der tatsächliche Bedarf für angemessene Lebensbedingungen ist entscheidend. Er erhält täglich 18 Stunden Assistenz, aber nach oben gibt es keine Grenze, d. h. es könnten auch 27 (Personen-)Stunden oder mehr pro Tag sein, wenn bei bestimmten Hilfestellungen zwei Personen notwendig sind. Der Bedarf wird alle zwei Jahre schriftlich bzw. telefonisch überprüft. Ratzka nützt seine Assistenz für all das, was er selbst tun würde, wenn er es könnte. Er hat 12 Assistenten, wovon 5 in einem Wochenschema arbeiten; die anderen sind für Notfälle. Er muss monatlich nachweisen, wie viele Stunden Assistenz er in Anspruch genommen hat, und dann werden die Kosten (pro Stunde Assistenz: 21 Euro) in vollem Umfang von der Sozialversicherung übernommen - unabhängig vom Einkommen. Es wird jedem frei gestellt, ob er einen ambulanten Dienst beauftragt oder selbst als Arbeitgeber fungiert.

Dadurch entsteht mehr Vielfalt, Entscheidungsfreiheit und Konkurrenz. Im Moment nehmen in Schweden ca. 9000 behinderte Menschen diese Assistenzleistungen in Anspruch, wodurch Kosten von einer halben Milliarde Euro entstehen. Wenn man diese Summe aber auf den einzelnen umlegt, dann wären es 50 Euro pro Einwohner pro Jahr. Man muss dazu sagen, dass in Schweden weniger Wohlstand herrscht als in Deutschland und die Kaufkraft geringer ist. Trotzdem reicht es für ein Assistenzmodell, das ein Leben unter menschenwürdigen Bedingungen ermöglicht. Das Ergebnis ist, dass es in Schweden keine Heime für Körperbehinderte gibt und auch geistig Behinderte alleine oder in Wohngruppen leben können. Zudem wird der behindertengerechte Wohnungsbau besonders gefördert, denn jeder hat ein Recht auf ein Wohnen in der Gesellschaft. Aber auch in Schweden gibt es noch Bereiche, die verbesserungswürdig sind, die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ist z. B. noch nicht gegeben.

Was bedeutet das für die Situation in Deutschland, an welchen Punkten müssen Veränderungen stattfinden?

Die Behindertenbeauftragte der SPD stellte fest, dass mit dem Bundesgleichstellungsgesetz, den Servicestellen und den neu geschaffenen 45.000 Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte in der letzten Legislaturperiode schon einiges erreicht wurde. Aber es muss geklärt werden, wie die Schnittstellen der verschiedenen Kostenträger auszugestalten sind.

Von Seiten der VertreterInnen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung wird gefordert, dass es einheitliche Bedingungen auf Bundesebene geben muss, damit durch die Wahl des Wohnsitzes keine Benachteiligung entsteht. Es ist notwendig, die Leistungen unabhängig von der Höhe des Einkommens zu gewähren, um eine Chancengleichheit zu verwirklichen. Die Hilfen für die behinderten Menschen müssen stärker differenziert werden, um individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen besser berücksichtigen zu können. Zudem ist es wichtig, dass die Bedingungen nicht nur für den/die Assistenznehmer/in fair gestaltet werden, sondern auch für die Assistentinnen und Assistenten.

Problematisch in Deutschland ist die Entwicklung einer vielfältigen Versorgungsstruktur durch private Träger, was Herr Ratzka treffend mit "Wohlfahrtsindustrie" bezeichnet hat. Die vorhandenen Einrichtungen sind gegen eine Umstrukturierung, da sie um ihre Position fürchten, wenn den behinderten Menschen mehr Eigenverantwortung und Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen und sich so das vorherrschende Machtverhältnis umdrehen würde. Die Aktion Mensch hat mit ihrer neuen Förderung für die Umstrukturierung von Großeinrichtungen schon ein Zeichen für die in Zukunft notwendigen Schritte gesetzt. Für die Klärung, wie Assistenz finanziert werden kann, ist es notwendig, genaue Zahlen der Kosten zu ermitteln und für die Kostenträger ein einheitliches Instrumentarium zur Gewährung von Assistenz zu erarbeiten.

Dieser Abend hat mir anhand dem Beispiel von Schweden gezeigt, dass es möglich ist, behinderten Menschen ein Leben mit fairer Assistenz zu ermöglichen. Für mich ist deutlich geworden, dass letztendlich nicht die Kosten der entscheidende Punkt sind, sondern die Strukturen unserer Gesellschaft, die verändert werden müssen, damit die Betroffenen ein Leben in Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung führen können. Es liegt kein einfacher Weg vor uns, aber die Entwicklung zu mehr Selbstbestimmung ist meiner Meinung nach nicht aufzuhalten und es ist ermutigend zu sehen, dass es auch auf politischer Ebene immer mehr Menschen gibt, die hinter unserem Anliegen stehen und uns in unseren Bemühungen unterstützen. Es ist zu wünschen, dass es immer mehr Selbstbestimmt-Leben-Zentren in Deutschland gibt, um eine Sensibilisierung für unsere Belange und Veränderungen auf regionaler Ebene anzustoßen.

Daniela Buckel
Beratungsstelle, ZSL Erlangen



Seite 7:

Lag om stöd och service till vissa funktionshindrade [LSS]
Das schwedische Gesetz über Unterstützung und Pflege für bestimmte Behinderte aus dem Jahre 1993

In Ergänzung zu dem vorstehenden Artikel möchte ich im Folgenden ein Blick auf den Text des schwedischen Assistenzgesetzes werfen. Beim Überfliegen der Paragraphen wurde mir schnell deutlich, dass dem Gesetz m. E. eine im Vergleich zu den deutschen Gesetzen andere Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen zu Grunde liegt. So werden die Anspruchsberechtigten sind in § 1 definiert als Personen

  1. mit Entwicklungsstörungen, Autismus oder autismusähnlichen Zustand
  2. mit bedeutender und bestehenden begabungsmäßiger Behinderung nach Hirnschädigungen im Erwachsenenalter, die durch äußerliche Gewalt oder körperliche Krankheit herbeigeführt worden sind, oder
  3. mit anderen dauerhaften physischen oder psychischen Behinderungen, die nicht auf dem normalen Älterwerden beruhen, wenn sie groß sind und bedeutende Schwierigkeiten bei der täglichen Lebensführung, und somit einen unfassenden Bedarf an Unterstützung und Pflege verursachen.

Wie im obenstehenden Artikel erwähnt, wird die Anspruchsberechtigung alle zwei Jahre überprüft. Nicht anspruchsberechtigt sind - und das ist m. E. ein großes Manko des Gesetzes - Personen, die älter als 65 Jahre sind, und Menschen mit Behinderungen, deren Hilfebedarf unter 20 Stunden pro Woche liegt.

Ziel des Gesetzes soll es sein, Gleichheit in Lebensbedingungen und volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die in § 1 (s. o.) genannten Personen zu schaffen, damit der Einzelne die Möglichkeit bekommt, zu leben wie andere (§ 5). Es ist klar formuliert, dass das LSS keine Rechte einschränken darf, die der Einzelne aufgrund eines anderen Gesetzes hat (§ 4) und der Respekt vor Selbstbestimmungsrecht und Integrität des Einzelnen gewahrt werden muss (§ 6). Dazu gehört auch, dass die Leistungen nur den Umfang haben dürfen, welcher der/die Betroffene wünscht (§ 8).

Leistungen nach dem Gesetz sind vor allem die monatliche Kostenerstattung für die Assistenz bis zu einer individuell festgelegten Stundenzahl. Hierbei wird der real anfallende Stundensatz übernommen, jedoch maximal bis zu einer Höhe, die landesweit jährlich neu festlegt wird - nach meinen Informationen ist er im Vergleich mit Stundenlöhnen anderer Jobs in Schweden ziemlich gering. Aber auch Kosten für Begleitung oder Beratung und Unterstützung (wenn sie spezielle Kenntnisse erfordert) sind abgedeckt. Für Personen, die mit dem Anspruchsberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, können keine Leistungen bezogen werden.

Martin Seidler

(Quelle: http://www.notisum.se/rnp/SLS/LAG/19930387.HTM)



Seite 8:

Das neue Grundsicherungsgesetz

In den Medien ist z. Zt. die Unsicherheit des sozialen Systems bzw. der Renten ein beherrschendes Thema. Es stellt sich die Frage, ob im politischen Bereich über Alternativen nachgedacht wird. Ein Ansatz hierzu könnte das Gesetz eine bedarforientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sein, das im Januar nächsten Jahres in Kraft tritt.

Kernstück dieser neuen Regelung bildet eine Grundsicherung, die alle Menschen bei Bedarf ab dem 65. bzw. bei einer vollständigen Erwerbsminderung ab dem 18. Lebensjahr beantragen können. Die Leistung umfasst den Sozialhilfesatz, einen Regelsatzzuschlag von 15% und bei bestimmten behinderten Antragstellern einen Mehrbedarfszuschlag von 20%. Im Gegensatz zur Sozialhilfe soll die Grundsicherung allerdings in der Regel von dem Einkommen der Eltern bzw. der Kinder unabhängig sein. Eine Ausnahme davon kommt erst dann zum Tragen, wenn die Eltern bzw. die Kinder des Antragstellers über ein Jahreseinkommen verfügen, das 100 000 Euro übersteigt. Hierbei wird das Einkommen der Eltern (auch wenn sie getrennt leben) zusammen gerechnet, das der Kinder allerdings einzeln betrachtet. Eine Besonderheit des Gesetzes liegt vor allem darin, dass von der Vermutung ausgegangen wird, dass die in Frage kommenden Einkommen diese Grenze nicht übersteigen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Einkommen der Eltern bzw. Kindern nur dann überprüft wird, wenn im Einzelfall hinreichende Einzelpunkte für ein Überschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenze vorliegt.
Zusätzlich muss hier erwähnt werden, dass das vorhandene Vermögen des Personenkreises, der zu einer möglichen Unterstützung herangezogen werden kann, unangetastet bleiben soll. Hierin ist ein großer Unterschied zwischen dem System der Sozialhilfe und dem der Grundsicherung zu erkennen.

In den beiden Situationen, die zum Bezug von Leistungen nach diesem Gesetz berechtigen, soll auf jeden Fall gewährleistet werden, dass es keine Unterhaltspflicht von Seiten der Eltern oder Kindern gibt. Dass im Alter oder bei Erwerbsminderung aus falschem Stolz oder Scham heraus ein Antrag unterbleibt, um die Verwandten nicht zu belasten, soll gerade durch das neue Gesetz vermieden werden.
Und hierin liegt die eigentliche Stärke: Im Falle eines Anspruchs soll dieser im Gegensatz zum Sozialhilfesystem unkompliziert und ohne eine Belastung der Familie gewährleistet werden. Im Hinblick darauf, dass gerade Ältere oder behinderte Menschen oft ihre Ansprüche nicht wahrnehmen, um Familienangehörige nicht zu belasten, ist dieses Gesetz ein wirklich sinnvoller Ansatz.

Allerdings birgt diese Konstruktion auch eine große Gefahr. Die Tatsache, dass Menschen mit Erwerbsminderung und Rentner zukünftig einen Anspruch auf Grundsicherung haben, darf von zwei wichtigen Zielen nicht ablenken: Zum einen müssen mehr Behinderte in das Arbeitsleben integriert werden, um sich einen angemessenen Lebensstandard leisten zu können bzw. um "reguläre" Rentenansprüche zu erwerben, zum anderen muss gleichzeitig über neue Rentenkonzepte nachgedacht werden, die ein menschenwürdiges Dasein im Alter garantieren. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, stellt das neue Gesetz eine sinnvolle Möglichkeit zur Absicherung dar; es sollten allerdings nur Ausnahmefälle bleiben.

Christian Winter, Heidelberg

Änderungen von Fahrplan und Tarifsystem der Deutschen Bahn führt zu erheblichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen

Am 15.12.2002 wird sich bei der Deutschen Bahn AG vieles ändern: Die Interregio-Züge werden abgeschafft bzw. durch Intercity-Züge ersetzt, das Plan & Spar-System mit Frühbucher-Rabatten wird eingeführt, und in den Doppelstockwagen der Regionalexpress-Linien soll es angeblich keine Zugbegleiter mehr geben.

Während auch viele nichtbehinderte Menschen die Neuerungen heftig kritisieren, weil sie zu massiven Verteuerungen bzw. Einbußen bei der Flexibilität führen, haben die Änderungen noch weitere Konsequenzen für Fahrgäste mit einer Behinderung:

  • Während sie bisher auf zahlreichen Streckenabschnitten im Interregio innerhalb von Verkehrsverbünden kostenlos fahren konnten, müssen sie nun in allen Fernverkehrszügen den vollen Fahrpreis entrichten.
  • Wer sich ein Plan & Spar-Ticket kauft, ist auf bestimmte Züge festgelegt. Bei der Unzuverlässigkeit und häufigen Ungeschicklichkeit der Mitarbeiter des Bahn-Service-Teams wird es nicht nur vereinzelt vorkommen, dass Menschen, die auf Hilfe beim Aus- und Umsteigen angewiesen sind, ohne eigenes Verschulden den Anschlusszug versäumen. Sie sind dann auf die Gutwilligkeit des Zugpersonals angewiesen, um im nächsten Zug keine Strafgebühr bezahlen zu müssen.
  • Dank jahrelanger Kämpfe haben Doppelstockwagen eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe. Doch wer bedient sie, wenn kein Zugbegleitpersonal mehr da ist?

 



Impressum:

newsletter Behindertenpolitik Nr. 10 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 20)

an dieser Ausgabe haben mitgewirkt:
Daniela Buckel, Petra Heinzelmann, Martin Seidler (alle nicht namentlich gekennzeichneten Texte), Volker van der Locht, Christian Winter

Redaktion und Herausgeber:
Martin Seidler, Memelweg 17, 53119 Bonn, Fax: 0228/9875427, e-mail: mail@martinseidler.de
Internet: http://www.martinseidler.de

Druck der Papierausgabe: stattwerk e. G., Essen
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