| Über das Projekt |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Persönliches Budget - ein wohlklingender Begriff. Er impliziert Individualität, Selbstbestimmung und ein Stück weit Reichtum.
Schon seit längerem geistert diese Wortkombination durch die Sozialpolitik. Damit ist ein in der Regel ein Geldbetrag gemeint, den die behinderte Person bekommt, um sich damit die persönlichen Hilfen "einzukaufen", die sie benötigt. Diese Idee klingt gut, doch sie hat ihre Haken und Tücken: Ist das Budget wirklich so persönlich? Ist der Geldbetrag so hoch, dass damit auch qualitativ hochwertige Hilfsleistungen finanziert werden können? - Beides muss bezweifelt werden. Die Bewilligungspraxis für soziale Leistungen ist in Deutschland von Schematisierungen und großem Misstrauen geprägt. Und das wird beim Persönlichen Budget, noch dazu in einer Zeit leerer Kassen, kaum anders sein. Was ist zum Beispiel, wenn eine Person mit einer bestimmten Behinderung einen bestimmten Bedarf hat, aber eine andere Person mit genau der gleichen Behinderung aufgrund ihrer anderen Lebensführung einen höheren Betrag zur Abdeckung ihrer persönlichen Bedürfnisse benötigt? Wird dieser dann bewilligt, oder wird sie darauf verwiesen, dass das Geld, was der einen Person bewilligt wurde, auch für sie ausreichen muss? Was ist wenn ein behinderter Mensch feststellt, dass das ihm bewilligte Budget zu knapp bemessen ist? ...
Bisher gab es einen großen Modellversuch in Rheinland-Pfalz mit einer ausgewählten Personengruppe, auch in anderen Bundesländern sind solche Projekte in Planung bzw. angelaufen.
Werden bei anderen Themen, z. B. bei der integrativen Beschulung, viele Modellprojekte hintereinandergeschaltet, bis die Verantwortlichen sich (nicht) entscheiden können, eine Maßnahme regulär einzuführen, so wird es beim Persönlichen Budget anders laufen. So sprach Jutta Prem vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung auf der Tagung zu persönlicher Assistenz Ende April davon, dass das Persönliche Budget im Zuge der Sozialhilfereform am 1.1.2004 bundesweit eingeführt wird. Im gleichen Atemzug bestritt sie, dass damit Einsparungen beabsichtigt sind. (Wer es glaubt, wird selig!)Da sich viele Betroffene durch den schönen Begriff blenden lassen, ist m. E. dringend erforderlich, das Konzept des Persönlichen Budgets kritisch unter die Lupe zu nehmen. Hierzu dient der kritische Beitrag von Gerlef Gleiss, der das Persönliche Budget ausgehend vom Hamburger Modellvorhaben thematisiert; er hinterfragt wohlklingende Ankündigungen, stellt Fragen und zeigt die absehbaren Folgen auf, zu denen die Einführung einer derartigen Leistung aus Sicht von Betroffenen führen wird (S. 5-6).
Ein Endlos-Thema, das schon viel Platz in der Zeitschrift für Behindertenpolitik "die randschau" und im Newsletter Behindertenpolitik einnahmen, ist das Reisen mit Behinderung in der Bahn. Ende Februar haben Gusti Steiner und Antje Henninger ein "Schwarzbuch ,Deutsche Bahn AG'" vorgelegt, was die Probleme behinderter Menschen mit dem Verkehrsmittel noch einmal gut zusammenfasst. Eine Rezension über das Buch findet sich auf den Seiten 7 und 8.
Ebenso ein Endlos-Thema ist die Pflegeversicherung. Über die neuesten Entwicklungen berichtet Christian Winter auf Seite 3.
Auch in dieser Ausgabe des Newsletters Behindertenpolitik wird die historische Artikelreihe fortgesetzt. Dieses Mal thematisiert Volker van der Locht die Vorgeschichte des folgenreichen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das am 14. Juli 1933 verabschiedet wurde [hier].
Für Kurzmeldungen bleibt in dieser Ausgabe noch weniger Platz als sonst. Hier sei aber nochmals auf das Internet-Angebot des Newsletters Behindertenpolitik verwiesen, in dem Terminhinweise, Informationen aus dem Rechtsbereich und sonstige interessante Meldungen zu finden sind und kontinuierlich ergänzt werden.
Viel Spaß beim Lesen!
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Bayern: Seltsames Verständnis eines Landesbehindertenbeirates
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für ein Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) wurde am 3.4.2003 von Abgeordneten der CSU-Mehrheitsfraktion ein Änderungsantrag eingebracht, der die Gründung eines Landesbehindertenbeirats vorsieht, um die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes zu fördern. Dies ist im Grunde eine sinnvolle Sache, allerdings verschlägt es einer/einem die Sprache, wenn mensch liest, wie dieses Gremium besetzt sein soll.
Während im Behindertenbeirat auf Bundesebene und in entsprechenden Gremien auf Landesebene ausschließlich VertreterInnen aus Behindertenverbänden sitzen, sollen in Bayern auch Abgesandte der Freien und Öffentlichen Wohlfahrtspflege und kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in dem nur 17köpfigen Landesbehindertenbeirat vertreten sein. Den Vorsitz führt gar der Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Bei so einer Zusammensetzung ist m. E. eine sinnvolle Arbeit nicht möglich; Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Eine Kontrolle der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes ist schon gar nicht möglich, da der (potenziell) zu Kontrollierende den Vorsitz innehat.
(Quelle: Bayerischer Landtag, Ds. 14/12097)
Ab 2006 auch Fernzüge mit fahrzeuggebundener Einstiegshilfe
In einem Interview, das Ottmar Miles-Paul mit der Leiterin der Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn AG Ellen Engel führte, kündigte die Bahnmitarbeiterin an, dass im Fernverkehr ab 2006 die ersten Züge mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe eingesetzt werden.
Nach ihrer Aussage werden auch die künftigen ICE-Generationen der Deutschen Bahn über fahrzeuggebundene Einstiegshilfen verfügen. Im Bereich Service werde derzeit ein Leitfaden erarbeitet und es seien Schulungsprogramme geplant, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn im Umgang mit behinderten Menschen kompetenter zu machen.
Verwaltungsgericht enscheidet für Arbeitgebermodell
In einem Gerichtsstreit um die Finanzierung von persönlicher Assistenz hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 13. Februar 2003 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der das Sozialamt verpflichtet wurde, die Kosten in beantragter Höhe bis zum Hauptsacheverfahren (darlehensweise) zu übernehmen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kosten für das Arbeitgebermodell zwar höher seien als die Kosten für das betreute Wohnen, in dem der 28jährige Kläger zuvor untergebracht war. Ein rein summarischer Kostenvergleich sei jedoch nicht zulässig. Vielmehr müsse geprüft werden, ob die bisherige Versorgung weiterhin zumutbar sei. Es sei vollkommen normal, dass ein Mann in diesem Alter in einer eigenen Wohnung leben wolle.
Das Leben mit persönlicher Assistenz würde ihm weit mehr die freie Gestaltung seines Lebens ermöglichen und seine Menschenwürde wahren, als andere Versorgungsstrukturen.
(Az.: 8 K 3917/02, Quelle: kobinet-Nachrichten)
Unterschriftenaktion für Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohnheimen
Mitte März 2003 hat das Netzwerk People First Deutschland eine Unterschriftenaktion gestartet, um zu erreichen, dass in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen zukünftig Frauenbeauftragte eingesetzt werden.
Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass die Gruppenleiter in der Mehrheit Männer sind und die in diesen Einrichtungen arbeitenden Sozialarbeiterinnen meistens nur wenig Zeit für wichtige Gespräche haben. Frauen fehlt daher oft eine gleichgeschlechtliche Ansprechperson, die nicht nur dann wichtig ist, wenn es um die Thematik sexueller Missbrauch und Gewalt geht.
Unterschriftenlisten können angefordert werden beim Netzwerk People First Deutschland, Tel. 0561/72885-55, E-Mail: info@peoplefirst.de.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 12.03.2003)
Neuer Service für Sprechbehinderte: Speech to Speech
Für viele ist das Telefonieren als schnelle Kommunikationsmöglichkeit ein wesentlicher Bestandteil des Alltags - sei es im Beruf oder im Privatleben.
Menschen mit einer Sprechbehinderung haben häufig schon im persönlichen Gespräch Probleme, verstanden zu werden. Durch die Verzerrung der Sprache, die bei der Übertragung entstehen, und durch fehlenden Blickkontakt potenzieren sich die Kommunikationsschwierigkeiten am Telefon, so dass viele bei dieser Form der Kommunikation auf die Unterstützung einer gut verständlich sprechenden Person angewiesen sind. Wenn eine solche nicht greifbar ist oder wegen des Gesprächsthemas nicht einbezogen werden soll, ist es sprechbehinderten Menschen bislang nur möglich, auf die langwierigere Form der schriftlichen Kommunikation auszuweichen.
Nun soll mit "Speech to Speech" ([schlecht verständliche] Sprache zu [gut verständlicher] Sprache) auch in Deutschland ein Service etabliert werden, wie er in den USA bereits Alltag ist: Sprechbehinderte können einen "Communication Operator" anrufen, der speziell ausgebildet ist, Menschen mit einer Sprechbehinderung zu verstehen. Dieser stellt eine Dreierkonferenzschaltung mit dem gewünschten Telefonpartner her und wiederholt bei Bedarf das Gesagte in verständlicher Sprache.
Das Projekt, das eine Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen mit dem US-Telekomunikationskonzern "Sprint" ist, plant ab 1. Juli 2003 eine dreimonatige Testphase und im Anschluss daran eine dreijährige Etablierungsphase. Der Service soll nur die normalen Telefongebühren kosten.
Wer als Sprechbehinderte/r den Dienst nutzen will, soll sich wenden an den Verein zur Förderung der beruflichen Integration Behinderter (VfbI) e. V., Prenzlauer Allee 36, 10405 Berlin, E-Mail: vfbiev@aol.com.
Neue Gebärdensprachschule in Heidelberg eröffnet
Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat, wurde die Deutsche Gebärdensprache (DGS) endlich offiziell als eigenständige Sprache anerkannt. Nicht zuletzt deshalb ist zu vermuten, dass die Nachfrage nach Gebärdensprachkursen zunehmen wird.
Um Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Nichthörenden zu überwinden eröffnete am 04.04.2003 hat in Heidelberg erstmalig eine Gebärdensprachschule mit dem treffenden Namen "Sehen und Verstehen" eröffnet.
Dort bieten die beiden ausgebildeten Gebärdensprachdozenten Jana Schwager und Georg Eberhard (beide gehörlos) ab sofort allen interessierten Studenten, Eltern und Verwandten von Gehörlosen Kurse an, um die Deutscher Gebärdensprache zu erlernen. Je nach Bedarf gibt es Grammatikkurse, spezielle Kurse für Kinder, in dem diese erste Gebärden und Gebärdenschrift erlernen können, und Kurse zum Kommunikationstraining.
Nähere Informationen: http://www.sehen-verstehen.de
Pflegeperson verhindert was tun ?
Was geschieht, wenn die ständige Pflegeperson aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen verhindert ist? Im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege können die Aufwendungen einer ehrenamtlichen Pflegekraft in der Höhe von 1432 Euro jährlich übernommen werden. Dies kann unter anderem die Anfahrtskosten oder den Verdienstausfall der Hilfsperson beinhalten. Allerdings gilt dies nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht für den Ausfall im eigenen Haushalt der Person, die die Verhinderungspflege übernimmt.
(Az. B 3 P 11 /01).
[Christian Winter]
Absolute Gehunfähigkeit ist keine Vorraussetzung für die Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen
Das Sozialgericht Dortmund stellte fest, dass für die Eintragung des Merkmals "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) in den Schwerbehindertenausweis, das zur Benutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt, keine absolute Gehunfähigkeit vorliegen muss. Vielmehr ist die Voraussetzung bereits dann gegeben, wenn der Betroffene kurze Wege nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung zurück legen kann. So entschied das Gericht im Fall eines Rentners, der aufgrund einer Einengung des Rückgradkanals und eines Hüftschadens nach Einschätzung der Gutachter in seiner Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, das er nur etwa 50 Meter weit gehen kann. Ungeachtet dessen lehnte das Versorgungsamt Dortmund die Feststellung der außergewöhnlichen Gehbehinderung ab. Nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht. Die Tatsache, das ein geringes Restgehvermögen vorhanden sei, steht einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht entgegen. Wenn die entscheidenden Ämter demgegenüber voraussetzten, das der jeweilige Betroffene nahezu fortbewegungsunfähig sein muss, so wird nach Ansicht des Sozialgerichts die Anforderung an den Nachteilsausgleich überspannt.
Diese Entscheidung ist zu begrüßen, da sie der bisher häufigen Praxis der Ämter widerspricht, bei geringer Gehfähigkeit die außergewöhnliche Gehbehinderung abzuerkennen. Betrachtet man sich jedoch Sinn und Zweck der Regelung, die darin besteht, Menschen mit Mobilitätseinschränkung große Wege zu ersparen, so ist es geradezu absurd, bei einer Gehfähigkeit, die sich in der konkreten Situation kaum positiv auswirken kann und somit kein Unterschied zur absoluten Gehunfähigkeit darstellt, die Zuerkennung des Merkmals "aG" zu verweigern.
(Az: S 7 SB 48/02)
[Christian Winter]
Noch vor wenigen Monaten machte die Pflegeversicherung Schlagzeilen. Unrentabel sei sie, Bankrott sogar, und der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte medienwirksam die Abschaffung der 1. Pflegestufe: Nur noch Schwerstbehinderte sollten demnach Leistungen erhalten. Verwunderlich war dieser damalige Vorstoß nicht, denn schon bei der Einführung des neuen Systems 1995 leistete die Wirtschaft erbitterten Widerstand gegen die Pflegeversicherung. Erstaunlich ist die darauffolgende Stille um die Thematik. Was ist geschehen? Wurde die alte Feindschaft der Arbeitgeber gegen die im Einzelfall doch eher minimale Absicherung der Pflege beigelegt? Wer jetzt auf soziale Einsicht hofft, muss enttäuscht werden. Vielmehr ist das Eintreten für die alte Überzeugung von Seiten der Wirtschaft nicht mehr notwendig; die Demontage der Pflegeversicherung wird längst von anderer Seite übernommen: Barbara Stolterfoht, ehemalige hessische Sozialministerin, ist jetzt Mitglied der Rürup-Kommission und dort für den Bereich Pflegeversicherung zuständig. Auch sie vertritt die Ansicht, dass die jetzige Form der Absicherung bald der Vergangenheit angehören soll. Die Beitragsfinanzierung soll durch Steuerfinanzierung ersetzt werden. Wenn diese Überlegung in die Tat umgesetzt werden soll, dann sollen nur noch Bedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Grundgedanke, der bei der Einführung der Pflegeversicherung eine entscheidende Rolle spielte, lag aber gerade darin, im Falle einer Pflegbedürftigkeit eine Alternative zum Sozialamt zu schaffen.
Nun kann wirklich nicht behauptet werden, das die Pflegeversicherung keiner Reform bedarf. Gerade der Bereich der niedrigsten Pflegstufe muss verändert werden, weil er den Lebensumständen der Betroffenen nicht mehr gerecht wird. Durch die oftmals rigorose Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind gerade die niedrige eingestuften Behinderten schlichtweg unterversorgt. Wenn man mehr Energie aufwenden muss, um die eigene Pflege zu gewährleisten, wird diese im Bereich Ausbildung und Beruf oft fehlen.
Von Seiten des Gesundheitsministeriums wird zwar in letzter Zeit betont, dass das System in seiner jetzigen Form erhalten bleiben soll, allerdings können diese Aussagen nicht beurteilt werden, weil es noch unklar ist, inwieweit sich im Herbst die Rürup-Kommission mit ihren Vorschlägen durchsetzen wird.
Am Erstaunlichsten ist in diesem Zusammenhang das Schweigen der Behindertenvertretung, denn eine Integration in Arbeit- und Gesellschaft ist ohne Gewährleistung der Pflege nicht denkbar. Es bleibt daher zu hoffen, dass neben der routinemäßigen Betonung der Integration von Behinderten sich die Einsicht durchsetzt, dass es keine Teilhabe an der Gesellschaft ohne eine gesicherte Pflege geben kann.
Christian Winter, Heidelberg
14. Juli 1933: Verabschiedung des Zwangssterilisationsgesetzes
Die Verabschiedung des Sterilisationsgesetzes - offiziell als "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" bezeichnet - markiert den Ausgangspunkt einer bis dahin beispiellosen Verfolgung behinderter Menschen. Es hatte zwar schon seit der Jahrhundertwende vielfältige Diskussionsbeiträge gegeben, die die Unfruchtbarmachung von Alkoholikern, Strafgefangenen oder anderen Randgruppen befürworteten. Ebenso wurde die Unfruchtbarmachung in einzelnen Fällen sogar schon praktiziert. So ist für das Jahr 1897 erstmalig die Sterilisierung einer angeblich erbkranken Frau in Heidelberg belegt. Allerdings wurde der Gynäkologe E. Kehrer, der den Eingriff durchführte, zu diesem Zeitpunkt wegen schwerer Körperverletzung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Unsicherheiten, die auch bei den Befürwortern der Sterilisierung "Erbkranker" noch vor dem Ersten Weltkrieg bestanden, schwanden aber im Verlauf der Zeit. Zentral für die Durchsetzung einer gesetzlichen Regelung war die Agitation des Zwickauer Medizinalrates Gustav Boeters. 1923 reichte er beim sächsischen Gesundheitsministerium einen Gesetzentwurf ein, der die Sterilisierung bei angeborener Blindheit, Taubstummheit, Geisteskrankheit, Epilepsie und "Blödsinn" vorsah. 1925 reichte er einen weiteren Gesetzentwurf im Reichstag ein, der unter dem Namen "Lex Zwickau" bekannt wurde. 1932 lag dem preußischen Landesgesundheitsrat ein Sterilisationsgesetzentwurf vor, in dem es in § 1 hieß:
"Eine Person, die an erblicher Geisteskrankheit, erblicher Geistesschwäche, erblicher Epilepsie oder an einer sonstigen Erbkrankheit leidet oder Träger krankhafter Erbanlagen ist, kann operativ sterilisiert werden, wenn sie einwilligt und nach den Lehren der medizinischen Wissenschaft bei ihrer Nachkommenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit schwere körperliche oder geistige Erbschäden vorauszusehen sind."Verwirklicht wurden diese Entwürfe nicht. Entschlossene Nationalsozialisten beklagten den langwierigen und bürokratischen Weg der preußischen Gesetzesvorlage. Im April 1933 drängte Fritz Sauckel, Gauleiter und seit 1932 Ministerpräsident in Thüringen, Reichsinnenminister Frick auf "die Unfruchtbarmachung Minderwertiger", und im Mai beantragte die Fraktion der NSDAP im Brandenburgischen Provinziallandtag ein Gesetz zur Zwangssterilisation.
In Berlin zögerte man zunächst noch ein Sterilisationsgesetz zu verabschieden. Es sollte lediglich mittels einer Strafrechtsnovelle die eugenische Sterilisierung legalisiert werden, soweit sie nicht gegen die guten Sitten verstoße. Das heißt, im Reichsstrafgesetzbuch wurde ein neuer § 226a eingeführt, in dem die eugenische Sterilisation mit Einwilligung des Sterilisanden erlaubt wurde.Der neue § 226a entsprach aber noch nicht den Zielvorstellungen der Nationalsozialisten. Noch vor der Einführung des Paragraphen begannen die Vorarbeiten für ein eigenes Gesetz. Am 1. Mai 1933 wurde Arthur Gütt als Medizinalreferent im Reichsinnenministerium eingestellt. Zusammen mit dem Erbpsychiater Ernst Rüdin und dem Juristen Falk Ruttke arbeitete er fieberhaft und in Nachtstunden an einem Gesetzentwurf nebst Gesetzeskommentar. Am 13. Juni ließ Reichsinnenminister Frick seinem Medizinalreferenten mitteilen, er werde den fertig gestellten Gesetzentwurf noch möglichst vor der Sommerpause der Regierung zur Abstimmung vorlegen. Bereits zwei Tage vorher, am 11. Juni, klärten Reichsinnen- und Reichsjustizminister einige strittige Fragen, und der Gesetzentwurf kam auf die Tagesordnung der Kabinettssitzung am 14. Juli. Hitler befürwortete den Entwurf, so dass der Verabschiedung nichts im Wege stand. Allerdings wurde auf Vorschlag Papens mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Reichsgesetzblatt so lange gewartet, bis die bevorstehende Unterzeichnung des Reichskonkordats mit dem Vatikan vollzogen war. Dies sollte am 20. Juli geschehen. Diesem Vorschlag schloss sich Hitler an. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli wurde am 26. Juli bekannt gegeben und trat am 1. Januar 1934 in Kraft, weil noch eine Ausführungsverordnung und der schon erwähnte Gesetzeskommentar fertig gestellt werden sollte.
Mit diesem Gesetz schuf sich das NS-Regime ein Instrument, um angeblich minderwertige Menschen zu verfolgen. Als erbkrank im Sinne dieses Gesetzes galten "angeborener Schwachsinn", Schizophrenie, "manisch-depressives Irresein", erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere körperliche Missbildungen erblicher Art und schwerer Alkoholismus. Etwa 350.000 bis 400.000 Sterilisationen wurden bis 1945 allein im Altreich, das heißt ohne die Unfruchtbarmachungen in den besetzten Gebieten, durchgeführt. Mehr als die Hälfte davon erfolgte aufgrund "angeborenem Schwachsinns". Anderen Schätzungen zufolge umfasste die größte Gruppe der Sterilisierten, die "Schwachsinnigen", etwa zwei Drittel der Gesamtzahl. Davon waren wiederum zwei Drittel Frauen.
Persönliches Budget in Hamburg vor der Erprobung
Nach jahrelangen Gesprächen zwischen der Hamburger Sozialbehörde und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG), die zu keinen konkreten Ergebnissen führten, haben der Hamburger Senat und die Sozialbehörde nun doch mit einem Modellversuch zur Einführung eines "Persönlichen Budgets" begonnen.
Löbliche Absichten ...
In einer diesbezüglichen Senatsmitteilung heißt es:
"Der Senat will ... in einem Modellversuch durch die Pauschalierung von Leistungen der Eingliederungshilfe und die Erprobung eines Persönlichen Budgets den behinderten Menschen mehr Einfluss auf die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geben. Mit dem Persönlichen Budget soll das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen durch die Umstellung auf eine bedarfsgerechte, pauschalierte Geldleistung und die Erbringung von Unterstützungsleistungen zugunsten der behinderten Menschen hinsichtlich des planvollen ,Einkaufs' benötigter Hilfen ausgebaut werden. Damit geht ein Rollenwechsel der behinderten Menschen von hilfebedürftigen Klienten zu hilfeeinkaufenden Kunden einher, und die Bedürfnisorientierung angebotener Hilfen kann verbessert werden."Das sind wohlklingende Zielsetzungen. Wir werden sie voll unterstützen, wenn sichergestellt ist,
dass Budgets bewilligt werden, die es den BudgetnehmerInnen ermöglichen, bedarfsdeckende Hilfen einzukaufen; dass alle behinderten Menschen diese Form der Hilfeleistung beanspruchen können;- dass daher insbesondere lernbeeinträchtigte und mehrfachbehinderte Menschen ausreichend Unterstützung erhalten, sowohl bei der Antragstellung, als auch im Bewillligungsverfahren und später bei der Verwendung des Budgets.
- und dass die durch das Budget ermöglichte verstärkte Selbstbestimmung nicht durch verstärkte bürokratische Kontrolle bei der Abrechnung und bei der Überprüfung der vereinbarten Ziele, sowie durch kurzfristige Bewilligungen gleich wieder unmöglich gemacht wird.
Die jetzt bekannt gewordenen Details des Modellversuchs lassen aber noch viele Fragen offen. So heißt es in der Senatsmitteilung an die Bürgerschaft zwar:
"Grundsätzlich können in Hamburg alle behinderten Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, in das Modellvorhaben einbezogen werden. In der Erprobungsphase können 100 Persönliche Budgets bewilligt werden. Jeder nicht-stationär versorgte, volljährige, in Hamburg lebende behinderte Mensch, der mindestens eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe erhält, bzw. Anspruch darauf hätte, kann einen Antrag auf die Gewährung eines Persönlichen Budgets stellen."Dann wird aber eingeschränkt:
"Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Fähigkeit der Hilfeempfängerin oder des Hilfeempfängers, eigenverantwortlich das Persönliche Budget einzusetzen und zu verwalten."Was heißt "eigenverantwortlich"? Wir befürchten, dass dadurch schwer mehrfach- oder lernbehinderte Menschen von der Teilnahme am Persönlichen Budget weit gehend ausgeschlossen werden.
Ein anderer Punkt: Der Senat plant: "'echte' persönliche Budgets". Diese sollen "auf Basis fachlicher Kriterien auf Antrag und mit Hilfe einer ,Budgetkonferenz' als individuell gebildete Monatspauschale bewilligt" werden, und sind "an die Verfolgung vorab festgelegter Ziele der (ambulanten) Eingliederungshilfe gebunden."
Wer sitzt in diesen Budgetkonferenzen? Erhalten die Antragsteller auf Wunsch und bei Bedarf in diesen Budgetkonferenzen externe, parteiische Unterstützung? Wenn ja, durch wen?
Und wer finanziert diese notwendige Unterstützung? Wer bestimmt die "fachlichen Kriterien"? Wer legt die Ziele fest? Die Budgetnehmer? Die Budgetkonferenz? Der Sozialhilfeträger? Wir befürchten, dass letzterer allein darüber entscheiden will und wird und so die Hilfebedarfe willkürlich reduziert. Was passiert, wenn diese vorab festgelegten Ziele verfehlt werden? Gibt's dann kein Budget mehr oder nur noch ein geringeres? Was ist, wenn sich während des Bewilligungszeitraumes herausstellt, dass die bewilligten Pauschalen zur Deckung des Hilfebedarfs nicht ausreichen oder wenn sich diese Bedarfe ändern? Wie flexibel und unbürokratisch können die Budgets geändert werden?Die eigentliche Bewilligung und Auszahlung der Persönlichen Budgets und der Pauschalen zur Familienentlastung bleibt bei den Sozialdienststellen der Hamburger Bezirke. Für die Prüfung der Anträge auf ein Persönliches Budget soll aber ein mobiler Fachdienst aus SozialarbeiterInnen eingerichtet werden. Zu ihren notwendigen Qualifikationen heißt es:
"Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in der Lage sein, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Modellvorhaben über Gegenstände und Zielsetzung der Erprobung und die darin für sie liegenden Vorteile aufzuklären, sowie über den Umgang mit den Pauschalen intensiv zu beraten. Es gilt Normalisierung und Integration zu fördern, den Rollenwechsel vom hilfebedürftigen Klienten zum Hilfe einkaufenden Kunden zu fördern und zu erkennen, wo Unterstützungsstrukturen notwendig sind."- Das klingt vielversprechend, aber gibt es solche MitarbeiterInnen? Werden sie ausreichend Zeit haben, die BudgetnehmerInnen derart zu beraten und zu unterstützen?
In der Senatsmitteilung heißt es weiter: "Am Bedarfsdeckungsprinzip der Sozialhilfe wird ausdrücklich festgehalten." Das Bedarfsdeckungsprinzip ist eine bundesgesetzliche Regelung. Es freut uns, dass der Senat beabsichtigt, ein gültiges Bundesgesetz einzuhalten. Dass diese Selbstverständlichkeit extra betont wird, lässt uns allerdings vermuten, dass selbst die behördlichen Mütter und Väter des Modellversuchs davon ausgehen, dass im Persönlichen Budget nicht nur ein mögliches Mehr an Selbstbestimmung, sondern auch eine große Versuchung der SozialamtsmitarbeiterInnen angelegt ist, von eben dieser Bedarfsdeckung Stückchen für Stückchen abzuweichen.
Einige der vom Senat konkret in ihrer Höhe genannten Pauschalen, die im Modellversuch bezahlt werden sollen, sind ganz sicher viel zu niedrig, um bedarfsdeckend zu sein.
Die Höhe der Pauschalen entspricht ungefähr der durchschnittlichen Höhe der bisher entsprechend bewilligten Sachleistungen. Was ist mit den Hilfen, die überdurchschnittlich kosten? So erhält man zum Beispiel im Rahmen des persönlichen Budgets für eine Stunde "pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)" - eine in Hamburg viel genutzte ambulante Eingliederungshilfe - 35 EUR. Fast zwei Drittel der gegenwärtigen Anbieter von PBW sind aber teurer als dieses 35 EUR. Die BudgetnehmerInnen können also nur die PBW vom preiswerteren Drittel kaufen oder sie müssen in anderen Bereichen, für die sie ein Budget erhalten haben, etwas einsparen, um mehr Geld für gute PBW zu haben. Unsere Sorge scheint also nicht unberechtigt, dass das persönliche Budget dazuführt, dass die BudgetnutzerInnen selbstbestimmt ihre Bedürfnisse zurückschrauben oder aber sich mit qualitativ schlechteren Eingliederungshilfen begnügen müssen.1999 - zu Beginn der Diskussionen zum Persönlichen Budget (PB) in Hamburg - schrieben wir:
"Die größte Gefahr eines PB, zumindest eines solchen PB, wie es aus und zwischen den Zeilen der Sozialbehörde herauszulesen ist, sehen wir darin, dass sich der Staat lediglich aus seiner Verantwortung zurückzieht. Hierdurch würde die Selbstbestimmung nicht erhöht, sondern der Kostenträger würde nur die Verantwortung an den einzelnen behinderten Menschen abgeben: Such Dir selbst einen billigen Anbieter! Wenn Du mit dem zur Verfügung gestellten Betrag nicht auskommst, dann ist das Dein Problem! Der einzelne behinderte Mensch wäre dann nicht mehr Opfer staatlicher Willkür und Ausgabenkürzungen, sondern müßte "selbstbestimmt" seine Bedürfnisse selbst reduzieren, um mit seinem PB auszukommen. Verstärkt werden unsere Befürchtungen dadurch, dass die Sozialbehörde das PB auffallend eng mit den Vorstellungen von "Community Care" verknüpft. Community Care steht für nichts anderes als für das schnöde "soziale Umfeld": freundschaftliche Hilfe durch Bekannte, Angehörige oder Nachbarn. Diese Hilfe soll vorrangig genutzt werden bevor professionelle Helfer hinzukommen. Das Bedrohliche daran ist nicht nur, dass viele behinderte Menschen dieses intakte, zur Unterstützung bereitstehende soziale Umfeld nicht haben und trotzdem bei der Feststellung ihrer Hilfebedarfe und der Festlegung der Höhe des PB darauf verwiesen werden. Viel schlimmer und ein nicht hinnehmbarer sozialpolitischer Rückschritt ist es, dass die behinderten Menschen auf diesem Wege schleichend ihren Rechtsanspruch auf die Hilfen verlieren, die sie tatsächlich benötigen, und wieder zu AlmosenempfängerInnen werden. Es ist ein qualitativer, himmelweiter Unterschied - für die Würde, für das Selbstwertgefühl, für die soziale Sicherheit, für die soziale Akzeptanz und Toleranz, für die Selbstbestimmung behinderter Menschen ob diese ein einklagbares Recht auf den vollen Umfang der benötigten Hilfen haben oder ob sie um diese Hilfen bitten und betteln müssen, auch wenn es beim besten Freund, nettesten Nachbarn oder bei der liebsten Schwester ist."Von dieser grundsätzlichen Bewertung brauchen wir nichts zurücknehmen.
Gerlef Gleiss,
Beratungsstelle "Autonom Leben", Hamburg
"Alle Planungsaufgaben sind gelöst, nur noch die Umsetzung des Konzeptes steht aus."
Rezension des "Schwarzbuch ,Deutsche Bahn AG' Handbuch der Ignoranz", AG SPAK 2003Seit je her ist die Deutsche Bundesbahn bzw. die Deutsche Bahn AG ein Reizthema für Menschen mit Behinderungen. Wurden RollstuhlfahrerInnen früher im Gepäckwagen neben Fahrrädern und Koffern bei schummerigen Licht transportiert, so richtete die Bahn in den letzten Jahren in den meisten Zügen Plätze für RollstuhlbenutzerInnen ein. In einigen Wagen neueren Datums gibt es "sogar" Toiletten, die wenn sie funktionieren mehr oder weniger gut für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sind. Nur nach wie vor ist es ein Problem, mit dem Rollstuhl in den Zug zu gelangen.
Der chronische Unmut, der durch die Reisen mit dem Zug bei behinderten Menschen ausgelöst wird, war für Gusti Steiner und Antje Henninger Grund genug, ein "Schwarzbuch ,Deutsche Bahn AG'. Handbuch der Ignoranz" vorzulegen, das im März 2003 bei AG SPAK Bücher (M 151) erschienen ist. Das gut lesbare und durch die Karikaturen von Antje Henninger sehr ansprechend gestaltete Buch beleuchtet das Thema Bahn und Menschen mit körperlichen Behinderungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Die in den Text eingestreuten Erfahrungsberichte verschiedener Betroffener lockern die einzelnen Kapitel auf und illustrieren das Thematisierte.
Wie ein roter Faden zieht sich die Aussage von Hans Aengenendt durch das Buch, die ich als Überschrift dieser Rezension gewählt habe, und mit der er bereits 1988 (!) den Vorsitz der Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation niederlegte, die sich mit der Herstellung von Barrierefreiheit bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigte. Dem Charakter eines Schwarzbuchs entsprechend steht in dem gut gegliederten Buch, das sowohl die technische Seite des Problems beleuchtet als auch auf personelle Unzulänglichkeiten beim Serviceunternehmen Deutsche Bahn AG eingeht, für LeserInnen, die schon länger mit dieser Problematik vertraut sind, nichts wirklich Neues. Vielmehr werden die Schwierigkeiten gebündelt, die sich in den letzten 30 Jahren zwar graduell, nicht aber durchgreifend verändert haben. Sehr plastisch wird an vielen Stellen, vor allem durch die Erfahrungsberichte, dieser Mix aus Ignoranz, Unfähigkeit und Unflexibilität der Bahn dargestellt und Defizite bzw. Fehlentwicklungen angeprangert. Dass die seit 1993 privatisierte Deutsche Bahn AG nach wie vor weit davon entfernt ist, aus eigenem Interesse heraus ihr Image bei Menschen mit Behinderungen verbessern zu wollen, lässt sich mit dem Zitat von Hans Gores (ehemaliger [?] Mitarbeiter der Kontaktstelle für Behindertenfragen der DBAG) belegen, in dem er sich zur aktuellen Bahnpolitik äußert: "Den Nicht-Ausschluss von der Beförderung für bestimmte Personengruppen nennen wir ,zusätzliche Serviceleistung' der DB AG, und das Geld dafür lassen wir uns von der Politik zur Verfügung stellen, die uns aber ansonsten nichts vorzuschreiben hat." (S. 90)
Deshalb ist es fast unweigerlich, den AutorInnen zuzustimmen, die am Schluss der Publikation keinen Hehl aus ihrem Eindruck machen, dass die Bahn Barrierefreiheit im Grunde überhaupt nicht verwirklichen will, sondern es dem Unternehmen nur darum geht, den entsprechenden Eindruck zu erwecken.
Im Folgenden möchte ich in einer kurzen Inhaltsangabe die wichtigen Gedanken des Buchs wiedergeben.
Die AutorInnen beginnen mit zwei entscheidenden Klarstellungen zur eigenen Positionsbestimmung. Zum einen wird anhand des dreiteiligen Behinderungsbegriffs der WHO, der nach Schädigung, Beeinträchtigung und Behinderung differenziert, deutlich gemacht: es handelt sich bei den Schwierigkeiten, die beeinträchtigte Menschen mit der Bahn haben, um vom Unternehmen verursachte Behinderungen, die jederzeit durch entsprechende Maßnahmen (v. a. durch den Einbau fahrzeuggebundener Einstiegshilfen) abgestellt werden könnten. Damit wird der Sichtweise der Bahn widersprochen, die gerne die Mobilitätseinschränkung des Individuums als das eigentliche Problem ansieht. Auf diese Weise versucht das Unternehmen, die Betroffenen als Ursache für deren Schwierigkeiten zu benennen und sich gar damit zu schmücken, was sie alles für Behinderte tut, z. B. dass sie MitarbeiterInnen bereitstellt, die dabei behilflich sind, zum bzw. in den Zug zu gelangen. All das wäre aber überhaupt nicht nötig, wenn der Zugang zu den Bahnsteigen bzw. der Einstieg in den Waggon barrierefrei wäre. Nicht oft genug kann in diesem Zusammenhang betont werden, dass ein stufenloser Einstieg nicht nur RollstuhlbenutzerInnen und in der Gehfähigkeit Eingeschränkten, sondern eben auch Müttern mit Kinderwagen, FahrradfahrerInnen und alten Menschen zu Gute kommt.
Die andere Klarstellung bezieht sich auf die irrige Annahme, dass es sich bei der Freifahrberechtigung für Behinderte um Vergünstigungen der Bahn handele bzw. diejenigen, die kostenlos fahren, gar dankbar zu sein hätten und keine Kritik äußern dürften. Zutreffend ist vielmehr, dass die Bahn für diese nachteilsausgleichende Regelung pauschalisierte Kompensationszahlungen des Bundes erhält. Da viele zur Freifahrt Berechtigten davon keinen Gebrauch machen [können], wird angenommen, dass das Unternehmen ganz im Gegenteil zu der landläufigen Meinung ein gutes Geschäft mit der unentgeltilichen Beförderung behinderter Menschen macht.In den darauf folgenden Kapiteln, in denen sich die AutorInnen sozusagen mit der "Hardware", dem vorhandenen Wagenmaterial, beschäftigen, kann sich jede/r leicht wiederfinden, die/der schon einmal Ärger mit der "Behindertensicherheit" der Bahn hatte, welche die AutorInnen pfiffig (um)definieren als Sicherheit der Bahn vor Behinderten. Es wird zwar nicht verschwiegen, dass es in den letzten Jahren mit der Einrichtung von Rollstuhlstellplätzen und Behindertentoiletten einige Verbesserungen gab, so dass Menschen, die nicht gehen können, nicht mehr im Gepäckwagen reisen müssen. Zutreffend wird aber der Schwerpunkt auf die seit Jahren oder gar Jahrzehnten gleichen Abwehr- bzw. Vertröstungsstrategien gelegt, wenn es darum geht, Veränderungen in Richtung Barrierefreiheit durchzusetzen. So heißt es entweder, "das ist technisch nicht machbar" bzw. "das ist zu teuer" oder "wir sind nicht zuständig", "das ist in Planung", "das ist doch bereits barrierefrei", "das wird nicht genutzt" bzw. "wir werden das prüfen" (S. 34).
Dem Leser/der Leserin wird vor Augen geführt, dass der Ist-Zustand des Wagenparks aus der Sicht behinderter Menschen nach wie vor ernüchternd ist. Interessant bzw. erschreckend ist es, dabei zu erfahren, dass bis heute praktisch nirgendwo allenfalls in den unwirtlichen Mehrzweckabteilen die Anforderungen für barrierefreie Eisenbahnwagen hinsichtlich Wendemmöglichkeit, Breite des Ganges, etc. erfüllt sind, welche die schon erwähnte Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeitet hat. Gruppenreisen sind wegen der Limitierung auf maximal zwei Rollstuhlstellplätze je (Fern-)Zug und der fehlenden Bereitschaft der Bahn, im Bedarfsfalle Sitze zeitweise auszubauen, praktisch unmöglich insbesondere nachdem im Jahre 2001 über 100 behindertenfreundliche Reisezugwagen der ehemaligen Deutschen Reichsbahn verschrottet wurden.
Wie im ganzen Buch, so steht auch bei dieser Zustandsanalyse die Einstiegsproblematik im Mittelpunkt: Trotz der Tatsache, dass es in einigen Nahverkehrszügen inzwischen fahrzeuggebundene Einstiegshilfen gibt, kritisieren die AutorInnen, dass beim ICE auf nette Spielereien wie UKW-Radio und Bildschirme mehr Wert gelegt werde als auf das aus Behindertensicht viel wesentlichere Bedürfnis, überhaupt auf geeignete Weise in den Zug hinein zu gelangen.
Um als RollstuhlfahrerIn in den bzw. aus dem Zug zu kommen, gibt es zwar seit mehreren Jahren an den größeren Bahnhöfen Hublifte, doch die im Buch zusammengestellten Erfahrungsberichte zeigen, dass dies keine Garantie dafür ist, nicht trotzdem von (hoffentlich nicht nur vermeintlich) starken Männern mit Muskelkraft in den Wagen gehoben zu werden dies sei nicht nur entwürdigend, sondern auch gefährlich.Viele bauliche Barrieren beim Bahnfahren ließen sich abmildern, wenn die Bahn Personal hätte, das den Interessen und Bedürfnissen behinderter Fahrgäste entgegen kommen würde. Doch in einem Kapitel über die Bahn als Serviceunternehmen müssen die AutorInnen leider darlegen und die eingestreuten Erfahrungsberichte untermauern dies -, dass das Gegenteil der Fall ist: So werden in vielen Fällen neue zusätzliche, ganz und gar vermeidbare, Barrieren durch unfähige bzw. nicht gut geschulte und unfreundliche BahnmitarbeiterInnen erst errichtet. Als Beispiele hierfür werden in diesem Teil des Buches genannt: Trotz Voranmeldung eines Hilfebedarfs beim Aus- oder Umsteigen ist keine Rampe oder kein Personal da bzw. es ist nicht an der richtigen Stelle, wegen der eingeschränkten Dienstzeiten der Service-Mitarbeiter ist zur gewünschten Zeit keine Hilfe möglich, beim Bereitstellen des Zuges fehlt der Wagen mit Rollstuhlstellplatz und zugänglicher Toilette, und/oder das Zugbegleitpersonal kennt sich nicht mit den Freifahrtregelungen aus, was noch das Harmloseste ist.
Unter der treffenden Überschrift "Wenn die Kundin nicht zur Bahn passt - oder: Was Kundenfreundlichkeit bei der Bahn wirklich bedeutet" wird ausgeführt, dass behinderte Reisende in noch viel stärkerem Maße als nichtbehinderte Reisende zu spüren bekommen, dass sie die Bahn nicht als Kunden, sondern als Beförderungsfälle ansieht, die sich nach der Bahn richten müssen (statt umgekehrt): Menschen, die aufgrund der Gegebenheiten bei der Bahn Hilfe bedürfen, sollen sich bei ihrer Fahrtenplanung nach den Dienstzeiten des Service-Personals richten, sie werden mit ihrem Rollstuhl nur befördert, wenn dieser bestimmte Maße hat, oder sie müssen bei der Bestellung von Hilfe über das Internet persönliche Angaben preisgeben, die für die gewünschte Dienstleistung überhaupt nicht notwendig sind.
Standards wie Blindenleitsysteme, Lautsprecherdurchsagen oder die Bereithaltung von Sitzplätzen für Behinderte werden als besonderer Service angepriesen.Wird sich in den nächsten Jahren die Situation bei der Deutschen Bahn AG aus der Perspektive behinderter Menschen verbessern? Wird das im Mai 2002 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) positive Auswirkungen auf die Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG haben? Die AutorInnen können dem Leser/der Leserin leider keine große Hoffnung machen. Zwar wird Horst Frehe, einer der Väter des Gesetzes, zitiert, der hofft, dass das BGG greifen würde und beispielsweise der ICE 1 im Zuge der Renovierung im nächsten Jahr mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe ausgestattet wird. Demgegenüber steht aber die Position der Bahn, die sich als privates Unternehmen durch das BGG nicht gefordert sieht und ihr bestehendes Serviceangebot für behinderte Menschen als ausreichend betrachtet. Wer recht hat, wird sich zeigen. Allerdings: Selbst wenn ab sofort nur noch Fahrzeuge mit fahrzeuggebundener Einstiegshilfe angeschafft werden würden, dauert es bei der durchschnittlichen Betriebsdauer der Zugwagen noch etwa 30 Jahre, bis auch der letzte Wagen barrierefrei zugänglich sei.
Martin Seidler, Bonn
Impressum:
newsletter Behindertenpolitik Nr. 12 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 22)
an dieser Ausgabe haben mitgewirkt:
Gerlef Gleiss, Martin Seidler (alle nicht namentlich gekennzeichneten Texte), Volker van der Locht, Christian Winter
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