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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in den letzten Wochen wird fast täglich eine andere Kürzung von Sozialleistungen diskutiert. Ganz oben auf der Agenda steht die sogenannte Gesundheitsreform, mit der das Solidarprinzip endgültig aufgekündigt wird. Mit drastisch erhöhten Zuzahlungen für Medikamente und Heilbehandlungen wie Krankengymnastik etc. sowie mit Praxisgebühren werden gerade auf Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten enorme finanzielle Mehrbelastungen zukommen. Leider wurde es versäumt, während der Sommeruni, die in den letzten beiden Juli-Wochen in Bremen stattfand (vgl. dazu die Beiträge auf den Seiten 5 bis 7), mit einer spontanen Demonstration ein Zeichen gegen die Ergebnisse der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform vom 22.7.2003 zu setzen. Da erst nach Redaktionsschluss ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt wird, der dann vermutlich auch noch abgeändert wird, halte ich es für sinnvoll, erst in der Dezember-Ausgabe einen Beitrag zu den Änderungen im Gesundheitswesen zu veröffentlichen.
Abgesehen von den im Moment anstehenden einzelnen Neuregelungen im Gesundheitsbereich droht mittelfristig ein grundlegender "Umbau" (oder besser: eine Zerschlagung) der Sozialsysteme. Was dies bedeuten könnte, stellt Christian Winter an Hand der Pläne zur "Reform" von Kranken- und Pflegeversicherung dar (S. 7 und 8).Kurz vor Redaktionsschluss wurde der erste Referentenentwurf für ein Sozialgesetzbuch XII bekannt, das die finanziellen Leistungen für behinderte Menschen (Eingliederunghilfe, Kosten für persönliche Assistenz, u. a.) neu regeln soll. Doch wie es im derzeitigen politischen Kontext (s. o.) nicht anders zu erwarten ist, soll es auch das Ziel dieses Gesetzesvorhabens sein, Kosten einzusparen: So ist z. B. geplant, die Trennung zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen aufzuheben sowie Einkommens- und Vermögensfreibeträge zuungunsten behinderter Menschen zu ändern. "Schlupflöcher" in den Paragraphen, mit denen bisher eine Finanzierung der über den Pflegebedarf hinausgehenden persönlichen Assistenz möglich war, werden geschlossen. Das persönliche Budget, dessen mögliche Einführung bei einigen Mitgliedern der Behindertenbewegung in den letzten Monaten Euphorie auslöste, darf nicht höher ausfallen, als die derzeitige Leistung (vgl. dazu die Erklärung von Berliner Behindertenverbänden, die auf Seite 3 dokumentiert ist).
Nach wie vor ein Top-Thema in der Behindertenbewegung ist die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in ein Ziviles Antidiskriminierungsgesetz, das der deutsche Gesetzgeber in nächster Zeit verabschieden muss, um zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die Bundesregierung und verschiedene Regierungen der Länder demonstriert haben, wie lange und massiv eingeforderte Gesetze(sänderungen) formuliert werden können, so dass sie in der Praxis kaum erkennbaren Nutzen haben, dokumentiere ich auf Seite 2 die Bremer Erklärung und empfehle sie zur Unterstützung.
Auch dieses Mal fehlt nicht der historische Beitrag von Volker van der Locht, der sich mit den Auswirkungen des "Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" beschäftigt, das am 24. November 1933 verabschiedet wurde.
Leider konnte ich dieses Mal noch weniger Kurzmeldungen unterbringen als gewöhnlich; umso mehr finden sich jedoch hier.
Viel Spaß beim Lesen!
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Die Schweizerische Wohlfahrtsmafia
oder: Neues aus der rückschrittlichen SchweizWährend überall in Europa Heimplätze für behinderte Menschen abgebaut werden und immer mehr Menschen (weitgehend) selbstbestimmt leben können, gehen in der Schweiz die Uhren anders. Da persönliche Assistenz nicht finanziert wird, sind die allermeisten Menschen mit einem Hilfebedarf dazu verdammt, in Einrichtungen zu leben. Diese sind in INSOS, dem gesamtschweizerisch tätigen Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung, zusammengeschlossen.
Auch in der Schweiz sind die finanziellen Mittel knapp geworden. Anstatt dass für die Finanzierung ambulanter Pflegedienste demonstriert wird, die - neben den unbestreitbaren Vorteilen für die Betroffenen - sicher kostengünstiger als große Institutionen wären, brachte INSOS am 26. Juni 2003 behinderte Menschen auf die Straße, die dagegen protestierten, dass aufgrund der Kürzungen der Leistungen aus der sogenannten "Invalidenversicherung" zusätzlich zu den bereits bestehenden 27 000 Wohnplätzen im nächsten Jahr "nur" 900 statt der geplanten 3000 neuen Heimplätze entstehen können.
Die 7000 bis 10000 behinderten Menschen, die Ende Juni in mehreren Städten der Schweiz auf der Straße waren, kamen wohl nicht ganz freiwillig: Es ist offenkundig, dass INSOS die (berechtigten) Befürchtungen der in ihren Einrichtungen lebenden Menschen vor noch weiteren Einschränkungen ihrer Lebensmöglichkeiten für eigene Zwecke missbrauchte.
(Quellen: E-Mail von Katharina Kanka von FAssiS [Fachstelle Assistenz Schweiz], Homepage des ZSL Schweiz, Homepage von INSOS)
Die endlose Geschichte des Zivilen Antidiskriminierungsgesetzes:
Neue Kampagne gestartetNachdem ein Ziviles Antidiskriminierungsgesetz (ZAG), das die Handhabe dafür geben soll, im privatwirtschaftlichen Bereich gegen Ungleichbehandlungen behinderter Menschen vorgehen zu können, gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode im Frühjahr/Sommer 2002 bereits in Reichweite schien, blockiert die derzeitige Justizministerin Brigitte Zypries. Im Rahmen der Sommeruni "Behinderung neu denken" wurde ein neuer Anlauf gemacht, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben. Zum einen wurde von den TeilnehmerInnen des Kongresses "Gleich richtig stellen", der vom 26.-27. Juli 2003 in Bremen stattfand, eine "Bremer Erklärung" verabschiedet, zum anderen wurde am 1. August eine Kampagne für ein Antidiskriminierungsgesetz gestartet, im Rahmen derer zur Zeit eine Abgeordnetenbefragung stattfindet.
Hier die Bremer Erklärung im Wortlaut:
1. Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses "Gleich richtig stellen" begrüßen, dass die Bundesregierung die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen unterstützt. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz - BGG - des Bundes und dem Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - wurden wichtige Schritte zur Gleichstellung behinderter Menschen erreicht.2. Für einen umfassenden Schutz gegen Diskriminierung brauchen wir aber noch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Die TeilnehmerInnen sind entsetzt, dass es ein solches nun vielleicht nicht mehr geben soll, obwohl es uns versprochen wurde.
3. Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, ein zivilrechtliches ADG zu verabschieden. Die europäische Antirassismus-Richtlinie (2000/43/EG) und die Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des SGB IX haben die Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Bedenken, die gegen einen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsschutz für Behinderte in Deutschland ausgesprochen werden, überzeugen uns nicht. Was für rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig. Beides muss abgeschafft werden und gegen beide Formen der Diskriminierung brauchen wir einen zivilrechtlichen Schutz.
4. Die TeilnehmerInnen des Kongresses "Gleich richtig stellen" fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.
Wer diese Erklärung unterstützen möchte und/oder wer in die Mailingliste der Kampagne aufgenommen werden will, soll sich melden bei Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/9977172, Fax: 0561/72885-29, E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de
Weitere Informationen: www.nw3.de/zag
Äußerst fragwürdige Umfrage
Die selbst im Rollstuhl sitzende Diplom-Psychologin Anja Gießelmann führt(e) im Frühsommer 2003 im Rahmen ihrer Doktorarbeit an der Universität Bielefeld eine Fragebogenaktion zur "Lebenssituation Behinderter im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung" durch, die in mehrfacher Hinsicht äußerst befremdet. Für die ungewöhnlich hohe Aufwandsentschädigung von 15 EUR sollen rollstuhlfahrende Personen geködert werden, einen sehr aufwändig gestalteten 33seitigen Fragebogen auszufüllen.
Die in vier Abschnitte untergliederten Fragen sind teilweise so gestellt, als hätte sich die Autorin (wie gesagt: sie ist selbst eine "Betroffene"!) noch nie mit den Problemen behinderter Menschen beschäftigt und hätte nicht das erforderliche Fachwissen, um eine aussagekräftige Umfrage zu entwickeln: Teilweise sind die Fragen so gestellt, dass die Antwort geradezu auf der Hand liegt, teilweise zeugt die Art der Fragestellung m. E. von wenig psychologischen bzw. methodischen Sachverstand.
(Näheres dazu hier)
Entschädigungszahlung wegen nicht korrekt abgelaufenen Bewerbungsverfahrens
Wenn eine öffentliche Institution einen schwerbehinderten Stellenbewerber ablehnt, müssen ihm die dafür entscheidenden Gründe schriftlich mitgeteilt werden - so sieht es § 81 SGB IX vor. Mit dieser Bestimmung soll dem Fall vorgebeugt werden, dass eine Person wegen ihrer Behinderung benachteiligt wird.
Wegen Nichtbeachtung dieses Paragraphen gab das Arbeitsgericht Frankfurt kürzlich der Klage eines Mannes statt, der sich erfolglos auf eine offene Stelle in der Notenbibliothek des städtischen Museumsorchesters beworben und in einem Bewerbungsgespräch auch seine Schwerbehinderung mitgeteilt hatte. Da die Kommune ihre negative Entscheidung nicht begründet hatte, musste sie dem Arbeitssuchenden eine Entschädigung von 3500 Euro zahlen. Diese Summe entspricht eineinhalb Monatsgehälter der betreffenden Stelle.
(Az.: 17 Ca 8469/02, Quelle: Leben und Weg, 4/2003)
Probleme bei der Einbürgerung eines autistischen Mannes
Nach dem deutschen Ausländergesetz ist zur Einbürgerung ein Sprachtest nötig, mit dem die betreffende Person seine deutschen Sprachkenntnisse unter Beweis stellen muss.
In Berlin trat jetzt ein Fall auf, der im Ausländergesetz nicht vorgesehen ist: Auf Grund seiner autistischen Behinderung kann ein Iraner den Sprachtest nicht ablegen und sollte daher nach bestehender Gesetzeslage trotz seines bereits 15jährigen Aufenthalts in Deutschland keinen deutschen Pass bekommen.
Nach verschiedenen Appellen an den Berliner Innensenator Ehrhart Körting [SPD] (unter anderem von Ilja Seifert vom Berliner Behindertenverband und dem Finanzstadtrat Axel Hedergott) hält dieser mittlerweile eine Einbürgerung für vertretbar und wies die zuständige Einbürgerungsstelle in Berlin-Spandau an, diese in die Wege zu leiten.
(Quelle: kobinet-Nachrichten)
Behinderte Frauen auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft
Am 31. Oktober veranstaltet das Weibernetz e. V., die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen auf Bundesebene, in Bonn eine Tagung, bei der es um Rückblick und Ausblick der Bewegung behinderter Frauen geht. Am Abend ist ein Kulturprogramm geplant.
Die Tagung, die im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen stattfindet, wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.
Nähere Informationen und Anmeldung (bis 15.10. 2003) beim Weibernetz e.V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561/72885-85, Fax: 0561/72885-53, E-Mail: weibernetz@aol.com
"Differenz anerkennen". Ethik und Behinderung - ein Perspektivenwechsel
Wie bereits ausführlich im newsletter Nr. 11 (März 2002) angekündigt, soll mit einer internationalen Tagung, die am 5. und 6.12.2003 in Berlin stattfinden wird, versucht werden, ganz speziell das Verhältnis von Ethik und Behinderung zu thematisieren. Dabei wird der soziale und kulturelle Kontext sowie die gesellschaftlichen Konsequenzen der Bioethik-Debatte ein Schwerpunkt sein.
Die Tagung wird vom IMEW gemeinsam mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., der Katholischen Akademie Berlin in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführt.
Nähere Informationen und Anmeldung (möglichst bis 12.11.2003): Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH, Warschauer Straße 58a, 10243 Berlin, Tel. 030/29381777, Fax: 030/29381780, E-Mail: volz@imew.de, Internet: www.differenz-anerkennen.de
DOKUMENTATION
Berlin, den 20. August 2003
Erklärung zum Referentenentwurf zum SGB XII
Im nächsten Jahr soll es ein SGB XII geben. Nach dem derzeit vorliegenden Referententwurf stellt es für auf Assistenz angewiesene Menschen eine Verschlechterung ihrer Situation dar, z. B. in finanzieller Hinsicht, weil Einkommensgrenzen und Vermögensfreibeträge abgesenkt werden sollen. Besonders drastisch würde sich das Fehlen der bisher im BSHG erwähnten sonstigen Verrichtungen auf die Erbringung von Assistenz auswirken, weil nur noch pflegerische Tätigkeiten abgegolten würden. Auch die Vorgabe, dass persönliche Budgets nicht höher ausfallen dürfen als bisherige Leistungen, stellt sich problematisch dar. Zeitlich begrenzte höhere Leistungen, die einen Auszug aus einer Einrichtung in eine ambulante Lebensform ermöglichen, sind zwar vorgesehen. Aber was geschieht nach dieser Zeit? Wird die Leistung dann wieder zurückgefahren auf Anstaltsniveau? Ein Auszug aus dem Heim wird so für Menschen mit einem hohen Hilfebedarf noch schwieriger als bisher.
Abgesehen davon empfinden wir das Verbleiben der Assistenzsicherung im Sozialhilfebereich behindertenpolitisch katastrophal. Von vielen Organisationen, u. a. ForseA und dem Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin, oder dem Landesbehindertenbeirat von Berlin wird seit mehr als einem Jahr ein auf Bundesebene neu zu schaffendes Assistenzgesetz gefordert, ein bedarfsdeckendes einkommens- und vermögens- sowie standortunabhängiges steuerfinanziertes Leistungs- bzw. Nachteilsausgleichsgesetz in allen Lebensbereichen.
Tagungen unter der Schirmherrschaft des Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen oder unter der Regie der Nationalen Koordinierungsstelle für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 haben Richtungen und Inhalte eines solchen Gesetzesvorhabens erarbeitet, z. B. eine Berliner Resolution vom 29. November 2002 (u.a. unter http://www.adberlin.com/behpol.htm). Die Ausgestaltung des SGB XII, überhaupt die Tatsache, dass es im Sozialhilfebereich verbleibt, ignoriert diese Arbeit und belässt die Betroffenen in ihrer schwierigen Situation.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin, fordert weiterhin ein auf Bundesebene neu zu schaffendes bedarfsdeckendes einkommens- und vermögens- sowie standortunabhängiges steuerfinanziertes Leistungs- bzw. Nachteilsausgleichsgesetz in allen Lebensbereichen zur Absicherung und Ausgestaltung persönlicher Assistenz behinderter Menschen. Nur ein solches Gesetz kann die nötige Umgestaltung der Hilfeerbringung weg von Anstalten und Heimen hin zu ambulanten Strukturen, weg von Verwahrung hin zu Selbstbestimmung, flankieren.
Matthias Vernaldi
für das Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, BerlinDas Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin, besteht aus: ambulante dienste (ad) e.V., Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL) e.V., Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) e.V., Info e.V., Lebenswege, Netzwerk behinderter Frauen e.V.)
24. November 1933: Verabschiedung des "Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung"
"Die verbrecherische Entwicklung des L. ruht in der Anlage und in einem Umweltmoment, als welches wir die plan- und gewissenlose Erziehung durch seinen sozialdefekten Vater ansprechen müssen. Der Proband trägt (...) ein schlechtes Erbgut in sich."
Derartige "Fälle" wurden Mitte der dreißiger Jahre in der "Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform" der Leserschaft vorgestellt, um Sicherungsmaßnahmen gegen Straftäter zu begründen. Grundlage für dieses Vorgehen war unter anderem das am 24. November 1933 verabschiedete "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung", welches am 1. Januar 1934 in Kraft trat. Das Gesetz regelte die Zwangseinweisung von Delinquenten in Heil- und Pflegeanstalten, falls sie als nicht oder vermindert zurechnungsfähig galten. "Notorisch Arbeitsscheue", Bettler und Landstreicher konnten so zwangsweise in Arbeitshäuser und Süchtige in Trinkerheil- oder Entziehungsanstalten eingewiesen werden. Es ermöglichte die Sicherungsverwahrung von Rückfalltätern, den so genannten "gefährlichen Gewohnheitsverbrechern", und es schuf die Rechtsgrundlage zur Zwangskastration von Sexualstraftätern;. dazu gehörten Lustmörder und Vergewaltiger ebenso wie Päderasten, Exhibitionisten und Homosexuelle.
Bereits im Januar 1934 wurden per Erlass des Preußischen Justizministeriums in den Zuchthauslazaretten Berlin-Moabit, Breslau, Düsseldorf-Derendorf und Frankfurt-Preungesheim die ersten Zentren zur "Ausführung der Entmannung" eingerichtet: Später nahm man an 27 verschiedenen Haftanstaltsorten im Reichsgebiet dieser Eingriff vor.
Die gegenüber Straftätern weit verbreitete gesellschaftliche Geringschätzung führte schon vor Beginn des Dritten Reiches 1933 dazu, sie erbbiologisch zu erfassen. So war bereits 1930 in der Haftanstalt Berlin-Plötzensee eine "Kriminalbiologische Sammelstelle" eingerichtet worden. Bis 1937 wurden die unterschiedlichen bestehenden Einrichtungen in neun regionalen Sammelstellen und dem Kriminalbiologischen Dienst zusammengefasst. Seine Aufgabe bestand in der planmäßigen Erforschung der "Wesensart Gefangener" "im Dienste der Strafrechts- und der Erb- und Rassenpflege des deutschen Volkes".
Die Annahme erblicher Ursachen für Kriminalität machte die Delinquenten auch zu Zielpersonen der Sterilisationsmaßnahmen. Schon bei den ursprünglichen Gesetzesvorhaben zur Unfruchtbarmachung sollten "Verbrecher" einbezogen werden. Die NS-Eugeniker verzichteten aber darauf, denn sie wollten jegliche Verbindung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" mit dem Strafrecht vermeiden. Statt dessen wurde für diesen Personenkreis das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" verabschiedet, welches aber in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sterilisationsgesetz stand. Darauf weisen schon parallele Sanktionsmaßnahmen bei Alkoholkranken in beiden Gesetzen hin. Nach dem Gesetz gegen "Gewohnheitsverbrecher" konnte die Sicherungsverwahrung der Betreffenden Trinkerheilanstalten angeordnet werden, nach dem Sterilisationsgesetz vom 14. Juli 1933 gab es auch die Indikation "schwerer Alkoholismus", um die "Kranken" unfruchtbar zu machen. Offen vertraten die Verfasser des Kommentars zum Sterilisationsgesetz Arthur Gütt, Ernst Rüdin und Falk Ruttke die Meinung, dass "zahlreiche Gewohnheitsverbrecher gleichzeitig den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" unterlagen. Sie schrieben: "Vor allen Dingen wird die Unfruchtbarmachung der geistig und moralisch entarteten schwachsinnigen Personen geeignet sein, die Fortpflanzung von Verbrecheranlagen zu verhindern."
Unverhohlen richteten sich die Maßnahmen gegen die verarmte Unterschicht. So wurde der oben erwähnte Delinquent L. in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre straffällig - in einer Zeit, als sich die wirtschaftlichten Krisensymptome mehrten und schließlich zur Weltwirtschaftskrise und zum Ende der Weimarer Republik führten.
Die Ablehnung gegenüber "Verbrechern" führte schließlich auch zu deren Vernichtung. im Rahmen der "Euthanasie". Als zu Beginn des Kriegsjahres 1940 in der rheinischen Anstalt Bedburg-Hau ein Marinelazarett eingerichtet werden sollte, wurden mehr als 1600 Patienten deportiert. Darunter befanden sich auch viele Sträflinge in psychiatrischer Sicherungsverwahrung. Zielorte der Transporte waren unter anderem die Vernichtungsanstalten Grafeneck und Brandenburg. Eine Ärztin aus Bedburg-Hau notierte später: "Schon bald nach der Evakuierung von Bedburg gingen Gerüchte um, daß der Großteil der nach Innerdeutschland verschickten Kranken nicht mehr lebe."
Sommeruni 2003: "Behinderung neu denken"
Im Sommer 2001 fand in Dresden eine Fachtagung statt, auf der Ansatzpunkt und Vorgehensweise von "Disability Studies" erstmals einem deutschen Publikum vorgestellt wurden. Die teilweise schon seit Ende der 1970er Jahre in angelsächsischen Ländern etablierte Forschungsrichtung betrachtet Behinderung nicht aus medizinischer, sondern aus sozialer Perspektive. Fast gleichzeitig mit der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft "Disability Studies in Deutschland Wir forschen selbst!" im April 2002 entstand die Idee, im Rahmen einer Sommeruniversität den Denkansatz einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Mit der Proklamation des Jahres 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) waren die Chancen gut, eine solch große Veranstaltung zu realisieren. Trotzdem war es lange unsicher, ob die Finanzierung gewährleistet sein würde, die letztendlich durch die Mittel der Nationalen Koordinationsstelle des EJMB und der Aktion Mensch sichergestellt werden konnte.Organisiert von bifos e. V., dem Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter, wurde vom 18. Juli bis zum 1. August in Bremen dieses Großereignis mit mehreren hundert TeilnehmerInnen durchgeführt. Als Schirmherrin konnte Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth gewonnen werden.
Das Veranstaltungskonzept bestand aus mehreren Teilen: An den beiden Wochenenden fanden jeweils Tagungen statt am ersten Wochenende eine Fachtagung zu den kulturwissenschaftlichen Perspektiven der Disability Studies und am zweiten Wochenende die Tagung "Gleich richtig stellen" zu Gleichstellung auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene. Unter der Woche wurden jeweils fünftägige Weiterbildungen am Vormittag, Diskussionsveranstaltungen bzw. Workshops am Nachmittag und kulturelle Veranstaltungen am Abend angeboten. In den Weiterbildungen zu Themen wie "Recht", "peer counseling", "persönliche Assistenz", "Öffentlichkeitsarbeit", "psychologische Aspekte von Behinderung" und "persönliche Zukunftsplanung" wurde den Menschen mit Behinderungen Raum gegeben, unter sich zu diskutieren, zu allen anderen Veranstaltungen waren auch Nichtbehinderte eingeladen. Diese Differenzierung bezüglich der Teilnahme löste bei einigen Behinderten wie Nichtbehinderten Unverständnis aus, war aber m. E. bei den teilweise sehr nah an die Persönlichkeit gehenden Themen durchaus äußerst sinnvoll. An den Nachmittagen standen jeweils fünf verschiedene Angebote zur Auswahl, die inhaltlich breit gefächert waren. Neben mehrtägigen kreativen Workshops wie einer Schreibwerkstatt, einem Selbstverteidigungskurs und Möglichkeiten, sich mit Tanz oder Theater zu beschäftigen, gab es diverse Diskussionsveranstaltungen mit jeweils einem Einführungsreferat zu den Definitionen von Behinderung, zum Verständnis von Behinderung in anderen Kulturen, zum Selbstbestimmungsbegriff, zum Thema Sexualität und vieles mehr. Die Kulturangebote am Abend bestanden aus Lesungen, behindertenpolitischen Stadtführungen, Konzerten, Vorführungen von Filmen, in denen behinderte Menschen eine Hauptrolle spielen, und einer Theateraufführung mit behinderten SchauspielerInnen.
Bei der Zusammenstellung des Programms wurde darauf geachtet, dass sich die Angebote in der ersten Woche und in der zweiten Woche thematisch entsprachen, damit auch Personen, die nur eine Woche an der Sommeruni teilnehmen konnten, eine möglichst breite Auswahl hatten.
Alle Veranstaltungen tagsüber wurden durch die Teilnehmenden evaluiert. Nicht zuletzt durch die Fragebögen wurde versucht, die unterschiedlichen Themen in den Gesamtkontext der Disability Studies einzubetten. So lautete eine wesentliche Frage, welche Forschungsprojekte sich aus der Weiterbildung bzw. der Diskussionsveranstaltung für die zu etablierende Disziplin ergeben könnten.Als Übernachtungsmöglichkeit für etwa 90 Personen, was etwa der Hälfte der Dauer-Teilnehmenden pro Woche entsprach, konnte das ganz in der Nähe des Veranstaltungsorts (ein Gebäudekomplex der Uni Bremen) gelegene Berufsbildungswerk dazu gewonnen werden, eines ihrer Wohnheime zu Verfügung zu stellen. So war neben den großzügig bemessenen Pausen zwischen den Veranstaltungsblöcken durch die gemeinsame Unterkunft der informelle Austausch bzw. das Kennenlernen untereinander gewährleistet, was m. E. mindestens genauso wichtig wie die themenbezogenen Diskussionen in den verschiedenen Veranstaltungen waren.
Die Bedeutung dieses Aspekts war nicht zu unterschätzen, da es geglückt war, viele behinderte Menschen zur Teilnahme an der Sommeruni zu gewinnen, die vorher noch keinen Kontakt zur Behindertenbewegung hatten. Doch ob die Sommeruni wesentlich zur "Nachwuchsförderung" beitragen konnte, muss abgewartet werden.Als eine der ersten größeren Veranstaltungen der emanzipatorischen Behindertenbewegung wurde bei der Sommeruni der Versuch gemacht, Menschen mit Lernschwierigkeiten bestmöglich zu integrieren. Schon in der Eröffnungsveranstaltung ist es Prof. Dr. Theresia Degener in ihrem Einführungsvortrag zu Disability Studies in Deutschland geglückt, eine für alle verständliche Sprache zu verwenden, was vom Netzwerk People First Deutschland mit einer Urkunde für die Verwendung leichter Sprache honoriert wurde. Abgesehen von speziellen Angeboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde an alle ReferentInnen appelliert, ihre Veranstaltungen so zu organisieren, so dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten daran teilnehmen können. Barrierefreiheit für Blinde wurde zwar nicht erreicht, da Materialien in Braille-Schrift fehlten, allerdings standen TagungsassistentInnen für notwendige Hilfeleistungen zu Verfügung.
Last but not least trugen die Rahmenbedingungen dazu bei, dass (fast) jede/r begeistert aus Bremen nach Hause fuhr. Neben dem schönen Hochsommerwetter, das großen Einfluss auf die gelöste Atmosphäre hatte, fiel allen die (zumindest im Vergleich zu anderen deutschen Städten) hervorragenden Bedingungen im Öffentlichen Personennahverkehr auf, welche die Bremer Behinderten erkämpft haben: Der weit überwiegende Teil der Bahnen und Busse ist mit einem Hebelift ausgerüstet, die meisten TeilnehmerInnen haben die FahrerInnen als sehr geduldig und hilfsbereit erlebt. Allgemein wurde der Wunsch geäußert, dass diese Sommeruni nicht die einzige Veranstaltung dieser Art bleibt.Wer Genaueres zu den Inhalten der einzelnen Veranstaltungen wissen möchte, sei auf die Homepage www.sommeruni2003.de verwiesen dort sind die zwei Wochen umfangreich dokumentiert.
Eindrücke der Sommeruni 2003 wie es war und wie über Leid und Sexualität geredet wurde
Über die Sommeruni 2003 läßt sich vieles sagen; viel kontrovers-Anregendes, anstrengend das Programm, aber lustmachend auf mehr, erfrischend die vielen (neuen) Leute, inspirierend die Atmosphäre, in der vielerorts (besonders in der Nähe der gemeinsamen Unterbringung/"Ghetto") bis tief in die Nacht diskutiert, gequatscht und auch geschäkert wurde.
Und das noch nach dem reichhaltigen Kultur-Programm in der Innenstadt, wo es doch nächsten Morgen um 9.30 Uhr mit den Seminaren und Workshops wieder losging. Und dann unvergessen die Fahrten mit der jeweils letzten Straßenbahn, in die aus allen Richtungen um- und eingestiegen wurde: am Ende waren es oft bis zu sieben (!) Leutchen mit ihrem Gefährt, aus jeder Tür purzelten ein bis dreie jeweils unter lautem Hallo, das "und noch einer" quittierte die Straßenbahn-Fahrerin aber mit jeweils stolzem Nicken statt mit Stirnrunzeln.Die Bremer Behinderten-Szene hat ebenfalls viel zur Atmosphäre beigetragen. Da sind so viele aktive Seelen, so vielfältig in Erscheinung, Kompetenz und Temperament, so reichhaltig an Erfahrungen, an Herzlichkeit und Tolleranz, das es auch leicht war, offen in großer Runde zu reden: Etwa über Themen wie Umgang mit zunehmender Behinderung, mit dem Leiden also, oder mit Behinderung im Alter wo uns in unserem Lande erzählte Erfahrungen wegen der Liquidierung Leidender schlicht fehlen und wir wieder Pioniere sein müssen, in der Erlangung dieser Kultur-Technik: dem Umgang mit Behinderung unter sich verändernden inneren Bedingungen.
Von Swantje Köbsell und Monika Strahl wurde dazu sehr kompetent und ausführlich eine ad hoc Veranstaltung vorbereitet, die in eine 2 1/2stündige und intensive Debatte mündete. In ihr wurde sehr schnell die Kontroverse deutlich: Aus Furcht vor dem sicherlich zu erwartenden Missbrauch dieser "Leidens-Geschichte" durch unsere "Erlöser" wollten einige von uns nicht, dass das Leiden überhaupt Gegenstand von ,disability studies' , den Studien zu Behinderungen, wird. Für viele von uns gehört aber das (Er-)Tragen von sich immer wieder verändernden/verschlechternden Situationen zur Identität. Oder sollte es zu mindestens. Aber das Tabu darum verhindert es; verhindert sogar, es jemanden zu erzählen, und jemanden zu finden, der zuhören kann, ohne dass er gleich von uns selbst aufgemuntert werden muss, es auch nicht als Jammern abtut, sondern das Zuhören letztlich erträgt und das Leiden dadurch mitträgt; ein Stück weit. - Oder?
Vielleicht könnten disability studies doch (Kultur-)Techniken dazu, also Erfahrungen darüber, sammeln. Vielleicht sind erzählte Biographien eine Form, die das Voyeuristische da herausnimmt, den Blick von oben herab und das Analysierende des Antropologen da heraushält? - Auch bei der Veranstalltung ergab sich kein einhelliges Votum. Ein Tabu-Problem, das weiteren (Erfahrungs-)Austausch darüber benötigt.Zu anderen Themen gab es den besten Austausch immer in den Runden draußen im Hof, nachdem das "Anstößige" dazu schon vorbei war. Du bleibst daneben stehen und schon bekommst Du ein facettenreiches Bild, auch wenn Du bei den Initiatoren zu dieser Debatte gar nicht dabei warst - nur durch die, die sich anregend darüber weiter unterhalten.
So wie über "SexAbility" und "Sexualbegleitung". Zunächst einige unvollständige oder ungenaue Bemerkungen: Bei der einen Veranstaltung wurde betont, dass bei Prostitution niemand die Sehnsucht nach seelische Nähe suchen sollte. Dass Behinderte neben der neben der Triebabfuhr (wie das auch andere tun) noch z.B. Praktiken unter ihren jeweils besonderen Bedingungen finden könnten. Dass in den gemeinsamen Kursen sich beide Seiten darüber klar werden, was sie sich selber zumuten können, und verstehen lernen, dass der und die jeweilige Gegenüber auch "nein" sagen können muss. Der andere Veranstalter erklärte, durch Tantra gerade doch eine Art von Nähe (eine llusion davon?) herstellen zu können.
Nun aber zur Art der Debatte draußen: Sie war auf angenehmen Art offen. Das Ironischste als Antwort auf die Frage, wie sie das Thema fand, war von einer Teilnehmerin: "Tja, Trebel ist schön!" als Anspielung auf das Werben eines Referenten für sein Institut, das er mit seinem Vortrag verband. Eine berichtete, wie der Referent vorschlug, dass man sich vor dem Akt doch erst mal eine gewisse Situation schaffen sollte; da war das Schroffeste schon der Nachsatz "na schön, wenn jemand auf Räucherstäbchen steht, ..." Einer aber mutmaßte, die zwei auf der Sommeruni vorgestellten Initiativen seien noch zu wenige, und dass es noch mehr Blickwinkel geben müsste, unter denen wir uns dem Thema nähern sollten.
Beide Veranstalter konnten nicht nur auf den Punkt Prostitution festgenagelt werden, aber eben auch. Dazu kamen anfangs auch die meisten Bemerkungen der mehrheitlich anwesenden Frauen, aber eben nicht in der erwarteten Weise. Überhaupt war beeindruckend die Freimütigkeit in der die Frauen redeten, in der sie in Gegenwart und mit den vier Männern reden konnten aber es waren selbstredend alles Behinderte, die da zusammenhockten. Allen fiel es leicht, sich auch über Persönliches auszutauschen, jedenfalls in dieser Stimmung (übrigens über viel mehr als über "zunehmende Behinderung"!)! Darüber zu referieren wäre hundsgemein, auch diesem lieblichem Thema gegenüber, und natürlich den Personen gegenüber, die ja die Atmosphäre schufen, in der erst zu verstehen wäre, was da möglich war.In den Veranstaltungen und über das Internet allein wäre das so nicht möglich gewesen. Zu jedem Thema bräuchte es solche Debatten wie auf dieser Sommeruni. Wegen dieser Debatten wünschten sich viele am Ende eine Fortsetzung im Jahre 2004 - am besten in der selben Dichte: zeitlich in zwei Wochen mit den verschiedensten Themenbereichen, aber wie dieses Jahr mit langen (Debattier-)Pausen dazwischen. Und wie gehabt räumlich dicht in mehrfachem Sinne: zentral in der Bundesrepublik, weil zum Gelingen auch offensichtlich die Kritische Masse beitrug, und wieder mit einem Veranstaltungsort nahe der gemeinsamen Unterbringung (dann - wie vielfach von denen gewünscht - inklusive der ReferentInnen, die dieses Mal separat untergebracht waren) und mit einer so ausgeprägten Behinderten-Scene vor Ort wie in Bremen.
Zur Unterstützung dessen sollten wir in der Zwischenzeit den Schwung der Sommeruni 2003 nutzen und uns jeweils an unseren Orten einladen zu Folgetreffen, am besten in privatem Rahmen.
Wie wär's, wenn wir uns erzählten, was wir Inspirierendes mitgebracht haben, was uns persönlich noch immer so beschäftigt, dass wir uns darüber öfters austauschen wollten. Wir könnten dann auch abschweifen und einfach nur so quatschen. Denn viel zu der Atmosphäre dort hat die Bremer Behinderten-Scene beigetragen, die sich im kleineren Bremen anscheinend öfters und auch außerhalb von festen Tagesordnungen sieht, und sich so erst privat und als bunte Szene kennengelernt hat.Lasst uns überall damit anfangen! Und: Auf Wiedersehen zur Sommeruni 2004!!!
Zille
Die Pflegeversicherung ist weiterhin nicht sicher
Wenn man der Rürup-Kommission glauben schenken darf, dann bleibt entgegen den zahlreichen Ankündigungen das Pflegegeld erhalten. Allerdings wurden auch bei der neuen Stellungnahme zur Pflegeversicherung in diesem Sommer Einschnitte angekündigt, wenn auch mit einem anderen Schwerpunkt.
War bei den voran gegangenen Vorschlägen vor allem die erste Pflegestufe das Angriffsziel der Veränderung, da der Personenkreis mit dieser Pflegestufe vermeintlich zu wenig pflegebedürftig ist, so sollen nun, ganz dem momentanen Zeitgeist entsprechend, unter dem Vorwand der sogenannten Generationengerechtigkeit ältere Menschen stärker belastet werden, da sie nach Ansicht der Kommission am Meisten von der Versicherung profitieren. Des Weiteren sollen z.B. in den ersten beiden Pflegestufen im Bereich der Sachleistungen die höheren Leistungen bei stationärer Pflege an die niedrigeren bei ambulanter Versorgung angeglichen werden. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass so ein stärkerer Anreiz geschaffen werden soll, Pflegebedürftige außerhalb von Heimen zu pflegen. Dieser auf dem ersten Blick positive Ansatz hat aber drastische Leistungskürzungen zur Folge. Findet die Pflege außerhalb einer Einrichtung statt, so liegt der Satz in der Pflegestufe I bei 384 Euro, bei stationärer Unterbringung können bei gleicher Pflegebedürftigkeit derzeit 1023 Euro bezogen werden. Nach der Vorstellung der Kommission soll die Leistung zukünftig einheitlich 400 Euro betragen. Die Angleichung der Sachleistungen hat vor allem ein Ziel: eine massive Kürzung im Bereich der stationären Unterbringung. Bezüglich der Frage, ob und inwieweit dadurch die Leistungen in den Heimen beeinträchtigt werden könnten, wird von Seiten der Kommission in einer Fußnote lakonisch auf den Teilkasko-Charakter der Pflegeversicherung hingewiesen.
Zwar ist es begrüßenswert, dass das Pflegegeld erhalten bleiben soll, allerdings entsteht bei den jetzigen Vorschlägen der Eindruck, dass die angeblich so notwendige Kostensenkung auf die Leistungsbezieher der Pflegeversicherung mit der schwächsten Lobby abgewälzt werden soll: den Heimbewohnern. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, zum einen, dass die Sozialverbände sich bezüglich der Kürzung der Pflegeversicherung stark zurückhalten, zum anderen fällt zu dem auf, dass das Thema ,Kürzung bei der Pflegeversicherung' in der Öffentlichkeit ohnehin kaum Gehör findet. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass sowohl Betroffene als auch Verbände die Notwendigkeit einer abgesicherten Pflege betonen unabhängig davon, wo diese geleistet wird.
Kranke Kassen
Ob Bürgerversicherung oder Kopfpauschale, das Gesundheitssystem soll verändert werden vor allem auf Kosten der sozial SchwachenKaum wurde das so genannte Konsenspapier zur Gesundheitsreform verabschiedet, beginnt eine neue öffentliche Diskussion um Einschnitte in das bestehende Gesundheitssystem. Wem die als Reform kaschierten Einschnitte zu weit gingen, dem wird jetzt das Fürchten gelehrt, denn hier geht es nicht mehr um einzelne (Mehr-)Belastungen, sondern um eine komplette Änderung des Systems; davon geht zumindest Bert Rürup, der Vorsitzende der gleichnamigen Kommission, aus. Seiner Meinung nach gibt es eine paritätische Versicherung nicht mehr. Wodurch die angeblich nicht mehr existierende paritätische Versicherung ersetzt werden soll, darüber herrscht weder in der Rürup-Kommission noch bei den sonstigen gesellschaftlichen bzw. politischen Entscheidungsträgern Einigkeit.
Von Rürup selbst wird die sogenannte Kopfpauschale favorisiert. Praktisch bedeutet dies, dass jede/r einzelne Versicherte den selben Krankenkassenbetrag leisten muss, der im Moment bei etwa 210 Euro liegen würde. Bei den momentan abhängig Beschäftigen soll der Arbeitgeberanteil an der Versicherung dem Gehalt zugeschlagen werden. Der erhoffte Vorteil soll darin liegen, die Kosten der Arbeit niedrig zu halten, weil diese dann von späteren Beitragssteigerungen unabhängig sind. Die angestrebte Entlastung der Lohnnebenkosten würde vor allem von ArbeitnehmerInnen mit einem Einkommen von unter 50000 Euro jährlich teuer bezahlt werden. Zwar soll dieser standardisierte Versicherungsbeitrag vom Staat bezuschusst werden, wenn soziale Härten auftreten sollten; wie dies finanziert und wer Anspruch auf diese Unterstützung haben soll, bleibt allerdings unklar. Deutlich wird bei diesem System auf jeden Fall die Entlastung der höheren Gehälter.
In dieser unsozialen Schieflage liegt der Ausgangspunkt für ein Gegenmodell: die Bürgerversicherung. Ziel dieser Versicherung ist es, die Anzahl der potentiellen Mitglieder zu erhöhen. So sollen z. B. Beamten aber auch Selbständige in dieser neuen Versicherung Mitglieder sein. Doch nicht nur die Menge der Beitragszahler, sondern auch die Bemessungsgrundlage soll verbreitert werden. War bisher nur das Gehalt für die Höhe des Krankenkassenbeitrags ausschlaggebend, so sollen nun auch Einkünfte aus Miete, Pacht oder Erbschaft angerechnet werden. Anfangs handelte es sich bei der Bürgerversicherung um ein von den Grünen vorgeschlagenes Außenseitermodell, inzwischen hat es jedoch von den verschiedensten Seiten her Zuspruch gefunden: Sowohl die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Horst Seehofer, Kurt Biedenkopf, als auch Karl Lauterbach, Mitglied der Rürup-Kommission, sprechen sich für dieses Konzept aus. Zwar soll bei der Einführung der Bürgerversicherung angeblich der paritätische Gedanke erhalten bleiben, dennoch stellt sich angesichts der parteiübergreifenden Zustimmung die Frage, in wie weit hier nicht doch Skepsis angebracht ist. Angesichts der allgemeinen politischen Lage erscheint es nur schwer vorstellbar, dass ein neues sozialpolitisches Konzept zur Finanzierung der Krankenkassen eingeführt werden soll, bei den alle Einnahmequellen ohne Einschränkunkung herangezogen werden können. Dementsprechend fallen die Reaktionen der Gegenseite relativ heftig, geradezu panisch, aus. So verdeutlicht die CDU-Chefin Angela Merkel, dass sie sich nur eine Entwicklung in Richtung Kopfpauschale vorstellen kann, während der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle, in längst vergessen geglaubte Denkmuster verfällt, um die Bürgerversicherung zu abzulehnen: Bei ihr, so Westerwelle, handelt es sich um eine Einheitsversicherung wie in der DDR. Betrachtet man jedoch Lauterbachs Vorstellungen über die Bürgerversicherung, so erscheint die zuvor erwähnte Einschätzung mehr als erstaunlich. Die Einbeziehung einkommensfremder Einnahmen soll nicht in unbegrenzter Höhe einkalkuliert werden, so dass größere Vermögen bei der Bürgerversicherung unberücksichtigt bleiben. Nebeneinkünfte neben dem eigentlichen Gehalt spielen wohl eher nur im kleinbürgerlichen Ausmaß eine Rolle. Dies wird auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bürgerversicherung nach Meinung von deren Befürworter in der Rürup-Kommission nur eine Grundsicherung darstellen soll. Vermeintliche Luxusleistungen müssen auch hier durch Zusatzversicherungen abgesichert werden. Betrachtet man unter diesen Gesichtspunkt abschließend sowohl die Bürgerversicherung als auch die Kopfpauschale, so fällt auf, dass sie bei allen Unterschieden aus der Sicht der politischen Entscheidungsträger eine Gemeinsamkeit aufweisen: Egal, welche Vorstellung sich durchsetzen sollte, der Krankheitsfall wird zur Privatsache.
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newsletter Behindertenpolitik Nr. 13 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 23)
an dieser Ausgabe haben mitgewirkt:
Michael Eggert, Martin Seidler (alle nicht namentlich gekennzeichneten Texte), Volker van der Locht, Christian Winter
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