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 Nr. 18 (Dezember 2004)

[erscheint als Beilage der Zeitschrift BIOSKOP]

Seite 1:

"Die im Dunkeln sieht man nicht"

Bert Brechts Satz aus der Dreigroschenoper kann als Kehrseite der schillernden (Medien-)Öffentlichkeit verstanden werden und entspricht der gegenwärtigen Situation, in der wir den neuen newsletter herausgeben..

Öffentlich wurde, dass der australische Bioethiker Peter Singer im Dezember in einer Veranstaltung mit dem Titel "Menschenwürde und Forschung" auftreten soll: Verschiedene Behindertenorganisationen haben dagegen Protest erhoben. Angesichts der menschenverachtenden Positionen, die Singer gegenüber behinderten und kranken Menschen vertritt, ein Anliegen, dem wir uns anschließen.

Wir geben aber zu bedenken: jenseits des öffentlich präsenten Australiers wirken manche Ethiker, Ärzte und Juristen im Dunkel parlamentarischer und anderer Hinterzimmer und setzen Singers Thesen in medizinische und juristische Praxis um. Niemand erhebt Protest gegen den fehlenden Einfluss Behinderter im Nationalen Ethikrat. Es gibt keinen Aufschrei über die schleichende Einführung der Euthanasie mittels Patientenverfügungen. Welche Rolle spielen Lobbyverbände wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bei der Durchsetzung dieser Politik. Welche Auswirkungen haben europäische Gremien und Gesetzgebung in diesem Zusammenhang? - Viele Fragen, zu denen wir eine Haltung entwickeln müssen.

Die Organisatoren der Veranstaltung mit Singer spannen einen weiten Bogen. Im Zeitalter der Globalisierung haben auch "die Zustände in Guantanamo und Abu Ghraib". Bedeutung für den Begriff der Menschenwürde. Der dunklen Kehrseite heroischer Debatten um Durchsetzung westlicher Werte mittels Bundeswehr widmet sich ein Interview, in dem es um Ali, einen afghanischen Jungen, geht, der zur Behandlung nach Deutschland kam. Quintessenz der Erfahrungen mit Kriegsopfern ist die Uneindeutigkeit der Positionen, die im recht holzschnittartigen öffentlichen Diskurs zur Thematik keinen Niederschlag findet.

Die Uneindeutigkeit spiegelt sich auch in dem historischen Beitrag von Volker van der Locht. Es geht um die heute zumeist dem fortschrittlichen Spektrum zugerechnete Naturheilmedizin, die im Dritten Reich den rassischen Zielen des Regimes dienstbar gemacht wurde.

Christan Winter setzt sich in seinem Beitrag mit einem Ereignis auf dem Juristentag auseinander. Dort wurden Beschlüsse zur Verschärfung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht gefasst. Deutlich werden die fatalen Folgen für Behinderte bei Verwirklichung der Beschlüsse. Deutlich wird auch: die Art und Weise der Entscheidungsfindung, die Auskunft gibt über den realen Zustand demokratischer Kultur in diesem Land: Eine weitere dunkle Seite, die angesichts pathetischer Reden der Politprominenz über westlich-demokratische Wertegemeinschaft leicht übersehen wird.

für die Redaktion:
Christian Winter und Volker van der Locht

 


Seite 1-3:

Skandalöse Entscheidung über Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung

"Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können", haben laut den entsprechenden Länderverordnungen als "Entschädigung" für die fehlende Möglichkeit, am kulturellen Leben beteiligt zu sein, Anspruch darauf, von der Pflicht zur Bezahlung von Rundfunkgebühren befreit zu werden.

Selbst mit der Zuerkennung dieses Nachteilsausgleiches, der relativ wenig Kosten verursacht, scheint mittlerweile gegeizt zu werden. So berichtete die Süddeutsche Zeitung von der Ablehnung eines entsprechenden Antrags einer aufgrund von Rückenmarksver­let­zungen schwerstbehinderten Rollstuhlfahrerin mit Blasen- und Mastdarmstörung, die nur unter erheblichen Aufwand die Wohnung verlassen kann. Der eingeschaltete Ärztliche Dienst des bayerischen Landesversorgungsamtes führte in seiner "Stellungnahme nach Aktenlage" bezugnehmend auf ein sieben Jahre altes Urteil des Bundessozialgerichts aus, es sei bei Inkontinenz den behinderten Menschen zuzumuten, Inkontinenzartikel zu benutzen, die für die Dauer von bis zu zwei Stunden Geruchsbelästigungen verhindern, um so öffentliche Veranstaltungen besuchen zu können. Es sei auch zumutbar, dass der behinderte Mensch eine gewisse Zeit vor der öffentlichen Veranstaltung keine Flüssigkeit mehr zu sich nimmt. – Also: Durstig und mit saugfähiger Windel ins Konzert!

Die betroffene Frau und ihr Mann klagen nun vor dem Sozialgericht.

 

Modellversuche zu persönlichen Budgets

Wie in der Ausgabe des newsletter Behindertenpolitik Nr. 16 (Juni 2004) angerissen, können seit 1.7.2004 trägerübergreifende persönliche Budgets beantragt werden. Die im Prinzip positive Idee ist es, die Leistungen, für die verschiedene Kostenträger verantwortlich sind, "wie aus einer Hand" zu erhalten. In der praktischen Umsetzung gibt es viele Gefahren, die hier nur stichwortartig benannt werden können:

Vom 1.7.2004 bis zum 31.12.2007 handelt es sich um eine Kann-Leistung. In diesem Zeitraum werden in ausgewählten Städten bzw. Stadtbezirken und Landkreisen Modellprojekte durchgeführt, um diese neue Leistungsform zu testen. (Ab 2008 müssen Leistungen als trägerübergreifendes persönliches Budget gewährt werden.)

Nicht zu verwechseln mit den oben erwähnten Projekten läuft zur Zeit in sieben Städten und Kreisen ein Modellversuch "Pflegebudget". Das Innovative hierbei ist, dass die Pflegesachleistung als Geldbetrag ausgezahlt wird und zum einen auch für die Finanzierung anderer als der im Gesetz vorgesehenen Leistungen verwendet werden darf, zum zweiten können auch Pflegedienste gewählt werden, die keinen sog. "Versorgungsvertrag" mit den Pflegekassen abgeschlossen haben.

Ziel dieses Modellversuchs ist eine Qualitätsverbesserung, indem sich die Leistung stärker am individuellen Pflegebedarf des/der Einzelnen orientiert.

 

 

Neues Formular für Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung in der Kritik

Wer die Geldleistungen der Pflegeversicherung erhält, muss viertel- bzw. halbjährlich einen Pflege- bzw. Beratungseinsatz eines anerkannten Pflegedienstes abrufen. Dabei soll festgestellt werden, ob die Pflege gesichert ist.

Genügte bisher ein Formular, auf dem lediglich vermerkt wurde, dass der Einsatz stattgefunden hat und die Pflege sichergestellt ist, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen nun ein Formular vorgelegt, in dem die Mitarbeiterin des Pflegedienstes (nach Auffassung der Pflegekassen sollen künftig nur noch examinierte Pflegefachkräfte diese Beratungen durchführen dürfen) die Pflegesituation einschätzen müssen und auch die Pflegeperson befragen müssen.

Nach Auffassung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) e. V. gibt es keine Rechtsgrundlage für die zusätzlichen Dokumentationsaufgaben. Eine sachgerechte Qualitätssicherung könne dadurch sicher nicht erreicht werden.

(Quelle: CAREkonkret, 17.9.2004)

 

Reader zum SGB XII und zum persönlichen Budget

Im Juni fand in Berlin eine Tagung statt, die den bezeichnenden Titel "Einstieg in den Durchblick" trug. Auf dieser Veranstaltung gab u. a. Klaus Lachwitz, Justitiar bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. einen Überblick über die Veränderungen, die sich mit dem In-Kraft-Treten der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) am 1.1.2005 ergeben. Ein anderer Schwerpunkt war das persönliche Budget; hier wurden die Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg vorgestellt.

Im September ist der Reader zu der Veranstaltung erschienen. Die 80 Seiten im DIN A4-Format kosten 10,70 Euro zuzüglich Versandkosten und sind zu beziehen beim Verein für Rehabilitation Behinderter e. V. DIE REHA - Wohnen und Freizeit, Weydemeyerstraße 2/2a, 10178 Berlin, Tel. 030/293413-0, Fax: 030/293413-10, E-Mail: klimpel@verein-die-reha.de

 

Kostenlose Ratgeber-Broschüre zur Gesundheitsreform

Wie im newsletter Behindertenpolitik Nr. 14 und Nr. 15 [Dezember 2003 bzw. März 2004] berichtet wurde, sind mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. Januar 2004 erhebliche Änderungen auf Patienten, Ärzte und Leistungserbringer zugekommen. Wie unter anderem die Zeitschrift "neue caritas", Ausgabe 16/2004, in einem sehr umfangreichen Artikel berichtet, bringen insbesondere die Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, viele Menschen, die ein geringes Einkommen haben, in Not. SozialhilfeempfängerInnen sparen sich Arztbesuche bzw. schrecken vor der Inanspruchnahme von Notdiensten zurück, um die Zahlung der Praxisgebühr zu vermeiden. Dies wirkt oft kontraproduktiv und verursacht im Endeffekt viel höhere Kosten als eine rechtzeitige Behandlung.

Beson­ders für Menschen mit Körperbehinderungen hat sich vieles geändert. Um betroffene Menschen über die neuen Regelungen zu informieren, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e. V. eine erste umfassende Ratgeberbroschüre "ABC der Gesundheitsreform" in Zusammenarbeit mit dem Mitteldeutschen Rundfunk
MDR, herausgegeben. In dieser Broschüre werden die wichtigsten Änderungen in alphabetischer Reihenfolge in leicht ver­ständlicher Form erläutert und zum Teil mit Beispielen ergänzt. Die Broschüre enthält darüber hinaus Auszüge aus wichtigen Gesetzen (z. B. Arzneimittelrichtlinien, Krankentransportrichtlinien, OTC-Liste) sowie weitere wertvolle Hinweise.

Die kostenlose Broschüre ist ab sofort gegen Einsendung eines mit 1,44 EUR frankierten und adressierten A5-Rückumschlags erhältlich beim BSK e. V., ABC der Gesundheitsreform, Postfach 20, 74238 Krautheim.

(Quelle: Das Band 5/2004)

 

Büro für leichte Sprache gegründet

Seit einigen Jahren treten auch Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung immer selbstbewusster auf.

Wie Stufen Menschen im Rollstuhl oft daran hindern, am öffentlichen Leben teilzunehmen, werden diese Menschen durch eine zu komplizierte Sprache im Alltag behindert. Deshalb wurde jetzt als bundesweit einmaliges Projekt der Lebenshilfe e. V. ein Büro für einfache Sprache gegründet, das auch von der Aktion Mensch gefördert wird.

Die MitarbeiterInnen dieser neuen Einrichtung versuchen, komplizierte Texte von Behörden, Verträge, Bedienungsanleitungen, gesetzliche Regelungen und Ähnliches in eine einfache, leicht verständliche Sprache zu formulieren.

Neben der Erstellung von Broschüren und anderer Materialien in leichter Sprache bietet das Büro auch individuelle Beratung und Unterstützung zum Verstehen von amtlicher Post, Arztberichten, Gutachten, Vereinbarungen, etc. Darüber hinaus werden allgemein gültige Gesetzestexte, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gebrauchsanweisungen, Beipackzettel usw. übersetzt. Auch Fortbildungen und Schulungen zum Thema leichte Sprache, sowie die Vorbereitung und Unterstützung von Veranstaltungen und Tagungen sind geplant.

Kontakt: Lebenshilfe Bremen, Büro fuer leichte Sprache, Claudia Wessels, Waller Heerstrasse 59, 28217 Bremen, Tel.: 04 21/3 87 77 79, Fax.: 0421/ 387 77 99, E-Mail: leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de

(Quelle: Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26.8.2004)

 

Kein Pflegegeld im Krankenhaus

Das Sozialgericht in Dortmund (Az. S 39 P 137/03) hat die Klage einer Mutter abgewiesen, die ihre Tochter während eines Klinikaufenthaltes sechs Monate lang betreut hatte und vergeblich die (Weiter-)Zahlung des Pflegegelds angemahnt hatte.

Die Richter entschieden, dass während der Dauer eines stationären Krankenhausaufenthaltes das dortige Personal für die Versorgung zuständig sei und von der Krankenkasse bezahlt werde. Auch wenn wegen Personalengpässen umfangreiche Pflegearbeiten von Angehörigen übernommen würden, sei eine Doppelzahlung nicht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar.

(Quelle: CAREkonkret, 10.9.2004)

 

Pflegeversicherung: Keine Gleichbehandlung

Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, hat ein Schwerstpflegebedürftger, der ausschließlich von Angehörigen gepflegt wird, keinen Anspruch auf ein erhöhtes Pflegegeld.

Zwar sehe das Gesetz vor, dass in Härtefällen über die Leistungen der Pflegestufe III hinaus weitere finanzielle Hilfen möglich seien. Dies setze jedoch einen stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim oder die Hilfe eines privaten Pflegedienstes voraus.
(Az.:L 5 P 3/03).

 

und als Zugabe (nur im Internet):

Beitrag zu den sozialrechtlichen Änderungen ab 1. Januar 2005

 


Seite 4:

Vor 70 Jahren:

"Wer in der Natur nicht besteht, verfällt der Ausmerze."
Einrichtung eines Lehrstuhls für Biologische Medizin an der Universität Jena 1934

Die einführenden Worte äußerte der Internist Karl Kötschau. Er übernahm 1934 an der Universität Jena den Lehrstuhl für Biologische Medizin, wie die Naturheilkunde im Nationalsozialismus auch bezeichnet wurde.

Die Naturheilkunde war keine Erfindung der Nationalsozialisten, sondern hatte eine Tradition in den verschiedenen Lebensreformbewegungen seit der Jahrhundertwende. Während der Weimarer Republik institutionalisierten sich die verschiedenen Initiativen zu größeren Verbänden. 1926 wurde in Berlin ein Reichsausschuss der gemeinnützigen Verbände für Lebens- und Heilreform gegründet. Dazu gehörte z.B. der "Bund homöopathischer Laienvereine", der "Biochemische Bund", der "Deutsche Bund der Vereine für naturgemäße Lebens- und Heilweise" und der "Kneipp-Bund". Es waren höchst unterschiedliche Gruppierungen, die sowohl fortschrittliche als auch konservative bis reaktionäre Ziele verfolgten.

Bereits 1924 errichtete die Universität Jena einen Lehrstuhl für Naturheilverfahren. Die Professur wurde durch den Mediziner Emil Klein besetzt, der aber aufgrund seiner jüdischen Abstammung 1933 entlassen wurde. Karl Kötschau übernahm seine Position und gestaltete den Lehrstuhl im Sinne des Nationalsozialismus um.

Kötschau, der bereits 1932 der NSDAP beigetreten war, hatte einflussreiche Freunde in der Partei – so Rudolf Heß, Stellvertreter des Führers. Nach ihm wurde 1934 auch das Stadtkrankenhaus Johannstadt in "Rudolf-Heß-Krankenhaus" umbenannt. Es diente sowohl als Ausbildungsstätte für Naturheilkundeärzte wie auch als Mutterhaus der braunen NS-Schwesternschaften (siehe newsletter Nr. 15 [März 2004]).

Ein weiterer Unterstützer war der Nürnberger Gauleiter Julius Streicher, Herausgeber des berüchtigten antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer". Als Gründer und Schirmherr des "Vereins Deutsche Volksheilkunde" setzte sich Streicher für "naturgemäßes Denken, Leben und Heilen" ein, weil dies dem deutschen Wesen besser entspreche. Unter Reichsärzteführer Gerhard Wagner, einen weiteren prominenten Unterstützer, fand im Mai 1935 in Nürnberg die Reichstagung der Volksheilkundebewegung statt. Dort wurde auch eine Begleitausstellung unter dem Titel "Volksheilkunde aus Blut und Boden" ausgerichtet.

Es ist jedoch verfehlt anzunehmen, die Naturheilkunde im Nationalsozialismus genüge nur einer völkisch-rassischen Ideologie. Andere Aspekte wirken höchst aktuell. So vertrat Kötschau auch den Präventionsgedanken, da Vorsorge billiger sei als Fürsorge: "Vorsorge verhindert Unproduktivität, Vorsorge schafft Leistungsfähigkeit, Vorsorge erhält Gesundheit." – Forderungen also, die unverändert aus der heutigen PR-Abteilung des Gesundheitsministeriums stammen könnten.

Sicher, Kötschaus Argumentation war explizit völkisch im Sinne des Nationalsozialismus - dies ist ein Unterschied zu den Vorsorgekampagnen unserer Tage. Allerdings argumentierte er auch mit den geringeren Kosten der Vorsorge, die auch heute ein entscheidendes Kriterium zur Kostensenkung im Gesundheitswesen darstellen.

Etwa fünf bis sechs Millionen Personen waren während der dreißiger Jahre Anhänger der Naturheilkunde in Deutschland. Doch trotz dieser beeindruckenden Zahl von Sympathisanten und trotz der nationalsozialistischen Ausrichtung nahm dieser Zweig der Medizin nur eine Außenseiterrolle im Dritten Reich ein. Generell haftete der Naturheilkunde etwas Sektiererisches an. Als Reichsärzteführer Gerhard Wagner 1939 starb und Rudolf Heß 1941 mit seinem Englandflug Deutsch­land verließ, fehlten wichtige Fürsprecher der Naturmedizin im Machtapparat des NS-Staates. Gleichwohl zeigt der Umgang des Regimes mit den Vertretern der Naturheilkunde, wie der Nationalsozialismus eine Bewegung mit unterschiedlichen weltanschaulichen Positionen für das Funktionieren des eigenen diktatorischen Herrschaftsanspruchs nutzbar machen konnte.

Volker van der Locht, Essen



Seite 5-7:

"auf dich legen wir keinen wert mehr. Du bist ein Krüppel"
Über einen behinderten afghanischen Jungen in Deutschland

Wo, wann und in welchem Umfang sollen Bundeswehrtruppen in Krisengebiete eingesetzt werden? Oder reichen die militärischen Kapazitäten nicht, um einen "humanitären Einsatz" zu unterstützen? Solche und viele andere Fragen bestimmen das Bild der Öffentlichkeit. Wenn von Opfern geredet wird, wird in der Regel von Toten infolge von Anschlägen gesprochen. Die Zahl der Verletzten wird manchmal genannt, aber nicht weiter spezifiziert. Oft wird auch die nichtmilitärische Unterstützung wie die Aufnahme und medizinische Behandlung von Bürgerkriegs- und Terroropfern in den Medien herausgestellt, um den friedensstiftenden Willen der Bundesregierung zu unterstreichen. Schaut mensch aber genauer hin, so erweist sich das "humanitäre" Engagement der Institutionen als Illusion, während Privatpersonen, die zu helfen versuchen, oft allein gelassen werden und nie sicher sein können, ob ihr persönlicher Einsatz langfristig Bestand hat. Auch das Bild der Opfer verwischt sich vor dem Hintergrund patriarchalischer Strukturen und des Behindertenbildes in anderen Gesellschaften. Und schließlich wird uneindeutig, ob ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland oder eine Rückführung in das Heimatland bei entsprechender Unterstützung dort für die Betroffenen besser ist. Mit Maria* , die einen Jungen, Ali*, aus Afghanistan betreut, der durch eine Mine verletzt wurde, sprachen für den newsletter sprachen Erika Feyerabend und Volker van der Locht.

newsletter: Kannst Du uns erläutern, was Ali für eine Minenverletzung hat?

Maria: Er hat mit einer Mine gespielt. Sie ist in seinen Händen explodiert und hat die Hände und das rechte Knie bzw. das ganze rechte Bein zerfetzt. In Kabul ist ihm das Knie wegoperiert worden - das war schon ganz verfault. Sein Vater hat wohl darauf bestanden, dass nicht das ganze Bein amputiert wird, sondern dass versucht wird, den Unterschenkel mit Fuß an den Oberschenkel anzunähen – ohne Knie. Das haben die Ärzte auch gemacht, aber haben den Jungen dadurch in Lebensgefahr gebracht, denn er hatte dann Knochenbrand; das muss ganz gefährlich gewesen sein. Für den Vater war nur klar: ohne Bein ist der Junge gar nichts mehr wert. Vor ca. sieben Jahren ist das Friedensdorf auf ihn aufmerksam geworden, hat sich ihn angesehen und befunden: Wenn der Junge morgen noch lebt, nehmen wir ihn mit nach Deutschland. So ist er hierher gekommen. Er war ein Jahr lang hier in verschiedenen Krankenhäusern. Sie haben den Knochenbrand behandelt und sehr viel an den Händen operiert. Das Bein ist steif geworden und aufgrund der ganzen Verletzungen fast nicht mehr gewachsen, wodurch es mittlerweile 28 cm kürzer ist als das andere und deshalb eine Prothese erforderlich ist. Jetzt schwebt da, wo das Knie wäre, ein Fuß und unten gibt es einen künstlichen Fuß.

newsletter: Und noch einmal operieren, das geht nicht?

Maria: Mit dieser Option ist er vor drei Jahren noch mal nach Deutschland gekommen, weil davon die Rede war vielleicht ein künstliches Kniegelenk zu implantieren oder das Bein zu längen.

newsletter: Zum Verständnis: Er war dann zwischendurch wieder in Afghanistan?

Maria: Ja, er war zwei Jahre wieder in Afghanistan und ist aufgrund einer privaten Initiative vor drei Jahren erneut hierher gekommen.

newsletter: Das mit der Mine ist ja schon traumatisch gewesen. Aber dann war ja auch noch was mit der Familie. Kannst du dazu noch was sagen?

Maria: Ali kam nach Hause und hat sehr deutlich vermittelt bekommen, auf dich legen wir keinen wert mehr. Du bist ein Krüppel; du bist untauglich. Angeblich ist das dort auch sehr üblich: Entweder man versteckt die verkrüppelten Familienmitglieder oder sie leben auf der Straße. Ali sagt das nicht, aber die Schilderungen des Mannes, der ihn hier wieder hergeholt hat, waren, dass der Junge völlig abgemagert und unterernährt gewesen war. Er befand sich in einem völlig schlechten seelischen Zustand, die Prothese hat überhaupt nicht mehr gepasst und er ist dadurch völlig schief gelaufen Das hat den Mitarbeiter der Hilfsorganisation damals bewogen, ihn aus Afghanistan herauszuholen. Das ist ein Punkt, den man nicht unterschätzen sollte: Sich von jemanden zu verabschieden, und ihn dann nach Jahren völlig anders zu erleben. Ich glaube, das ist eine Geschichte, da gibt es nicht gut und böse. ...

newsletter: Jedenfalls nicht bei den einzelnen Hilfeleistenden, die aufgrund der begrenzten Möglichkeiten oft nichts machen können, wenn von offiziellen Stellen (Regierung, Ministerien, Hilfsorganisationen) keine Hilfsstrukturen bereit gestellt wer den ...

Maria: Es scheint beim Friedensdorf so zu sein, dass deren Aktivitäten auf das Lebensnotwendige beschränkt ist. Alles was danach kommt, muss über Strukturen in dem Land aufgefangen zu werden. Mittlerweile gibt es auch solche Strukturen; es gibt ja zigtausende von diesen Minenopfern.

newsletter: Aber dafür muss man eine Initiative entwickeln.

Maria: Ja, aber in Afghanistan lebte Ali in einer ganz einfachen Familie. Er wunderte sich, was man hier alles von ihm erwarten und verlangen würde: er sollte sich Ziele für sein Leben überlegen. Zu Hause habe ihn noch niemand so was gefragt. Und sein erwachsener Bruder habe noch nie die Idee gehabt, was er denn anfangen sollte. Er sitzt einfach vor der Tür.

Vielleicht könnte man hier eine andere Perspektive entwickeln, wenn man sehen könnte, der kommt hier mit. Ein anderer Mann vom Verein hat drei Mädchen, die machen sich total gut hier. Zwei sind schon adoptiert, die dritte wollen sie jetzt adoptieren. Die haben die ganzen Probleme nicht.

newsletter: Sind die auch behindert?

Maria: Ja, nur die Traumatisierung erklärt das nicht. Die eine ist mittlerweile Klassenbeste. Aber das sind Mädchen und die Mädchen haben vielleicht kapiert: Da sind wir gar nichts wert und hier haben wir vielleicht eine Chance. Und Ali hat nur im Kopf; ich bin Mann, damit brauche ich eigentlich gar nichts mehr zu können.

newsletter: Aber wenn es systematische Strukturen gibt, Kinder hier her zu holen, dann muss es auch im Falle des Scheiterns irgendwelche Strukturen geben, wo sich gekümmert wird. Ist es eigentlich gut, wenn sie hier hin kommen?

Maria: Überwiegend ist die Meinung, es ist besser, wenn man in den Ländern Strukturen aufbaut . Sicher, ich würde auch nicht da hinwollen. Aber ich als Außenstehende würde dennoch sagen: Ali gehört da eher hin als nach Deutschland. Zum Beispiel, so finde ich, hat er ein anderes Bindungsverhalten an Einzelpersonen. Das ist erklärbar mit dem Herumgeschiebe, aber hat auch etwas damit zu tun, dass er aus einer anderen Gesellschaft kommt. Ich hab' das am Anfang gar nicht verstanden. Ali hatte nie das Bedürfnis, mal was zu unternehmen. Man lebt einfach in einer Gruppe.

newsletter:Das ist das Gegenteil des modernen, mobilen Individuums, dass sich nach Haltungen, nach Interessen, aber nicht nach seiner Familie orientiert.

Maria: Ja, damit kann er gar nichts anfangen.

newsletter: Spielt bei Ali eigentlich die Behinderung eine große Rolle? - Du hast ja selbst einen behinderten Sohn, der dein Leben stark beeinflusst hat.

Maria: Im Vergleich zu den kulturellen Unterschieden spielt die Behinderung in Alis Fall eine ganz untergeordnete Rolle. Aber so wie die Verhältnisse in Afghanistan sind, kann es nicht gut für ihn sein, wenn er von jetzt auf gleich zurückfliegen muss.

Unser Ansatz war es, zu sehen, wie man eine Ordnung in sein Leben bringen kann. Mit solchen Dingen haben wir bei unserem Sohn ja Erfahrung.

Dass er eine neue Prothese bekommt, dass er vielleicht zur Krankengymnastik gehen muss, dass er in der Schule ein Problem hat, mit den Händen zu schreiben - das alles war ja nicht das Problem, wie sich dann rausstellte. Er bekommt jetzt übrigens eine super Prothese von einer Firma, die für die Paralympics bauen. Wie gesagt: Das ist alles nicht der Knackpunkt. Das sind organisatorische Fragen, die zu regeln sind.

newsletter: Was habt ihr euch überlegt, wie es weitergeht?

Maria: Die Aufenthaltserlaubnis wird auslaufen. Mit der bisherigen Begründung ist keine Verlängerung zu erreichen. Wir sehen hier langfristig keine Perspektive für ihn. Er darf hier nicht arbeiten, er darf keine Ausbildung machen. Das einzige, was er hier darf, ist zur Schule gehen, weil eine Schulpflicht besteht. Er ist schlecht in der Schule. Er lernt die Sprache nicht so, dass er sie beherrscht, sei es auf Grund der Traumatisierung oder aus anderen Gründen. Er würde also nie ein Zeugnis einer regulären Schule hier bekommen, um in Deutschland dauerhaft beruflich Fuß fassen zu können.

Wir haben jetzt überlegt, dass er etwas Handwerkliches auf den Weg kriegen soll, was er in Afghanistan verwerten kann. Da sehen wir Möglichkeiten im Bäckerhandwerk, und es gibt auch eine Bäckerei, die ihm das ermöglichen würde. Dann wäre der Verein gefordert, für ihn in Afghanistan den Weg zu ebnen und Strukturen zu schaffen. Es wäre keine Lösung, dass er einfach zu seiner Familie zurückgeht, um dort vor der Tür zu sitzen und die Schafe zu zählen.

Es sind noch andere Dinge denkbar: Es gibt in Kabul Organisationen der fahrradfahrenden Beinamputierten. Sie wurden von einem Arzt ins Leben gerufen, der sagt: Die Behinderten haben in unserer Gesellschaft einen unglaublich schlechten Stellenwert und die einzige Chance, wie die Gesellschaft hier mit den Menschen umgehen lernen kann, ist: man muss finden, wie sie besser akzeptiert werden. Und das geht schlicht und einfach übers Geldverdienen. Jetzt fahren die da alle Fahrrad und machen Kurierdienste.

In Kabul gibt es einen Deutschen, der Schulen für Rückkehrer aufbaut – danach wollen wir uns noch erkundigen. Das finde ich ein wichtiges Thema, denn Ali beherrscht nur die mündliche Sprache und die auch nicht mehr vollständig. Ihn auf eine normale Schule zu verfrachten, macht keinen Sinn. Eine normale Schule in Afghanistan würde ihn auch wieder runterziehen. Es wäre gut, wenn er arbeiten ginge, denn dann könnte er sich über Wasser halten, wäre nicht nur auf die Familie angewiesen, und würde dann besser angesehen. Er könnte mit Erwachsenen lesen lernen, ohne sich schämen zu müssen. Das sind unsere Visionen und hört sich runder an, als wenn er hier in 100prozentiger Abhängigkeit eines Gönners stehen würde.

newsletter: Vielen Dank für das Gespräch!

_____________

*) Namen von der Redaktion geändert

 



Seite 7:

Forschungsaufenthalt zur NS-Euthanasie hinterließ starken Eindruck

18 US-amerikanische und kanadische Disability Studies-ForscherInnen setzten sich vier Wochen lang mit Eugenik und Euthanasie auseinander

Eine positive Bilanz haben die Disability Studies- ForscherInnen Sharon Snyder und David Mitchell aus ihrem vierwöchigen Forschungsaufenthalt in Deutschland zum Thema NS-Euthanasie gezogen. Als ein "lebensveränderndes Ereignis", bezeichneten sie ihre Fahrt in einem Dankesschreiben an den Inititator Sander Gilman; als eine "Reise, die man antritt um die Welt zu verändern, um dann festzustellen das man selbst und seine Überzeugungen von ihr verändert werden".

Von Anfang Juli bis Anfang August brachten Snyder und Mitchell in Zusammenarbeit mit dem Potsdamer Wissenschaftszentrum Einstein Forum im Rahmen eines "Summer Seminar on Disability Studies and the Legacy of T4" 18 US-amerikanische und kanadische Disability Studies ForscherInnen nach Potsdam. Finanziert vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) setzten sich die aus verschiedenen Richtungen der Disability Studies stammenden TeilnehmerInnen innerhalb von Studientagen, Vorträgen und Exkursionen mit den Hintergründen der Bedrohung und Vernichtung behinderten Lebens in Deutschland auseinander. Über die Zeit der nationalsozialistischen "Rassenhygiene" hinaus hatten sie dabei aber auch die Auswirkungen eugenischen Denkens auf die Bevölkerungspolitik anderer Länder, besonders der US-amerikanischen, im Blick.

Neben der intensiven Studierzeit in Potsdam stellte ein einwöchiger Ausflug zu verschiedenen NS-Gedenkstätten das Herzstück des Summer Seminars dar. Der Besuch der Euthanasie-Gedenkstätten in Brandenburg, in Bernburg in der Nähe von Halle und in Hadamar nahe Koblenz stand dabei auf dem Programm, wie auch die Besichtigung des ehemaligen KZ Buchenwald. In der Gedenkstätte Hadamar und im Bundesarchiv Berlin bekamen die TeilnehmerInnen darüber hinaus die Möglichkeit, einige Original-Akten und Dokumente von Euthanasie-Opfern zu analysieren, und in der Bibliothek des Berliner Haus der Wannsee Konferenz konnten sie einen umfangreichen Überblick über deutsche und internationale Literatur zum Thema Holocaust gewinnen.

Zusammen mit einigen deutschen Bioethik-GegnerInnen und ForscherInnen zum Thema Eugenik wie Katrin Grüber, Anne Waldschmidt, Swantje Köbsell, Hannelore Witkofski und Moritz Terfloth, Petra Fuchs, Frank Oliver Sobich, Volker van der Locht, Michael Zander und Rebecca Maskos diskutierte die Gruppe das Erfahrene und lotete Möglichkeiten des Gedenkens und des Widerstandes gegen eugenisches Gedankengutes aus. Ideen für neue Forschungsprojekte und für internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ergaben sich dabei reichlich, und alle TeilnehmerInnen sind sich sicher, dass sie das Thema Eugenik und Euthanasie noch sehr lange begleiten wird, so sehr hat der direkte Kontakt mit den Orten des Schreckens sie beeindruckt. Auch für das T4-Summer Seminar soll es nicht das erste und letzte Mal in Deutschland sein: Die OrganisatorInnen planen eine baldige Wiederholung, möglicherweise bereits im nächsten Jahr, denn laut Snyder und Mitchell warten schon 20 nordamerikanische Disability Studies-ForscherInnen auf die nächste Möglichkeit, in Deutschland zu forschen.

Rebecca Maskos, Bremen



Seite 8:

Feindliche Übernahme
Deutscher Juristentag erfüllt Wünsche der Unternehmer

Auf den ersten Blick erscheint der deutsche Juristentag, der im Herbst jeden Jahres stattfindet, wie eine übliche Fachtagung mit scheinbar begrenzter Auswirkung außerhalb der juristischen Fachwelt. Zwar gingen schon immer politische Signalwirkungen von dem Juristentreffen aus, die vor allem als Diskussionsgrundlage für die zukünftige Weiterentwicklung des Rechts dienen sollten, doch in diesem Jahr war alles anders.

Grund hierfür war die arbeitsrechtliche Beschlussfassung. So war es ein Ziel der Veranstaltung, die zu erwartenden Veränderungen im Arbeitsrecht aufzuzeigen und festzulegen. Als es dann kurz vor Ende der Tagung zu der üblichen Abstimmung über die arbeitsrechtlichen Empfehlungen kam, nahm die Anzahl der anwesenden Juristen plötzlich zu. Zahlreiche deutsche Großbetriebe entsandten ihre angestellten Rechtsanwälte ausschließlich zur Teilnahme an der Abstimmung über die arbeitsrechtlichen Inhalte. Trotz der lautstarken Intervention der anwesenden gewerkschaftsnahen Juristen und einigen Professoren, blieb dieser gezielte undemokratische Vorgang nicht ohne Wirkung. Die weisungsgebundenen Rechtsvertreter machten die geplante Bestandsaufnahme unter Fachleuten zu einer Wunschveranstaltung der Unternehmer. Wenn die juristischen Erfüllungsgehilfen der Wirtschaft endgültig zu entscheiden hätten, müsste wohl in Zukunft von Arbeitsunrecht gesprochen werden. Betriebe mit bis zu 20 Angestellten müssten sich dann um Kündigungsschutz keine Gedanken mehr machen, da dieser bei den jeweiligen Unternehmen vollständig außer Kraft gesetzt werden soll. Zusätzlich soll die bisherige Probezeit von 6 Monaten, bei der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden können, auf 3 Jahre erhöht werden.

Die Aktion der Firmenjuristen blieb nicht ohne Wirkung: In einem Leitantrag der CDU für den Parteitag im Dezember wurde die vorgeschlagene Probezeit von 36 Monate übernommen, die junge Union zeigt sich von dem rechtspolitischen Kahlschlag des Juristentags radikal inspiriert und fordert die vollständige Abschaffung des Kündigungsschutzes bei Betrieben bis zu 80 Beschäftigten. Ob sich diese Maximalforderung wirklich durchsetzen wird, bleibt fraglich, weil die Vereinigung der CDU-Juristen diesen Vorstoß mit einem vermeintlichen Kompromiss mit einer zweijährigen Probezeit erwiderten. So wird allerdings deutlich, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass eine relativ überschaubare Probezeit der Vergangenheit angehören wird. Der rechtspolitische Glaubenssatz, der immer wieder wiederholt wird, um die Ausholung der Arbeitnehmerrechte zu begründen, besteht darin, dass mangelnde Beschäftigung mit angeblich zu hohem Kündigungsschutz begründet wird. Nach einer Studie der Bundesagentur für Arbeit wird allerdings das Lieblingsargument der Arbeitgeberseite widerlegt. Denn die erste Lockerung des Kündigungsschutzes in den 90er Jahren hatte keine nennenswerte Reduzierung der Arbeitslosigkeit zur Folge. Auffallend ist bei dieser Auseinandersetzung, dass sowohl von Seiten der Bundesregierung als auch der Gewerkschaften ein Aspekt komplett ignoriert wird: Die ohnehin geringen Chancen Behinderter auf dem regulären Arbeitsmarkt würden sich angesichts dieser Entwicklung noch mehr verschlechtern. Wie sich diese Ignoranz durch die Bundesregierung, die die stärkere Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt propagierte, erklären lässt, bleibt fraglich. Deutlich wird allerdings, dass auch diese den Interessen der Unternehmer dient.

Christian Winter, Heidelberg



Impressum:

newsletter Behindertenpolitik Nr. 18 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 28)

Redaktion:
Martin Seidler, Volker van der Locht (V. i. S. d. P.), Christian Winter

Redaktion und Herausgeber:
Martin Seidler, Hagelberger Str. 19A, 10965 Berlin, Fax: 030/78952029, e-mail: mail@martinseidler.de
Internet: http://www.martinseidler.de

Druck der Papierausgabe: stattwerk e. G., Essen
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