| Über das Projekt |
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Liebe Leserinnen und Leser,
in der letzten Ausgabe des newsletters Behindertenpolitik hatte ich die Tagung Der (im-)perfekte Mensch: Zwischen Antropologie, Ästhetik und Therapeutik angekündigt, auf der erstmals die Fachrichtung Disability Studies in Deutschland vorgestellt werden sollte.Anknüpfend an die Tagung konnte ich Rebecca Maskos dazu gewinnen, einen Artikel über diese Veranstaltung und die noch junge Disziplin zu schreiben. Sie war für ein Jahr an der Universität in Chicago und hat daher die mit dem Fach verbundene Idee, aber auch die Probleme, die damit verbunden sind, aus nächster Nähe mitbekommen. Leider musste ich ihren Text, der auf den Seiten 3-7 abgedruckt ist, trotzdem noch stark kürzen. (Er wird in der ungekürzten und leicht veränderten Fassung in der kommenden Ausgabe der Fachzeitschrift Forum Kritische Psychologie mit dem Schwerpunkt Behinderung und Subjektwissenschaft erscheinen.)
Auch in dieser Ausgabe setzt Volker van der Locht seine Artikelreihe Vor 60 Jahren fort. Diesmal erinnert er an die Einrichtung des ersten Vernichtungslagers in Chelmno/Polen (S. 6). Beim Lesen der grausamen Schilderungen wird deutlich, wie die Tötungsaktionen, die zunächst nur Kranke und behinderte Menschen betrafen, zunehmend auf jüdische Menschen ausgedehnt wurden und immer fabrikmäßiger abliefen.
Auf dem diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentag in Frankfurt hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Hermann Haack versprochen, dass das (nicht nur) von der Behindertenbewegung seit langem geforderte Gleichstellungsgesetz für Behinderte am 3.12.2001, dem diesjährigen Welttag der Behinderten, vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Seit wenigen Tagen liegt nun der Referentenentwurf vor - Anlass für Christian Winter, den Text einer kritischen Würdigung zu unterziehen (S. 7-8). Dabei stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Gesetzesvorlage des Forums der behinderten Juristinnen und Juristen sehr verwässert und zahnlos gemacht wurde. (Ich persönlich muss gestehen, dass ich nichts anderes erwartet habe.)
In dieser Situation möchte ich provokativ fragen, ob ein schlechtes Gesetz wirklich besser ist als gar keines - ich bezweifele es! (Wer einen Internet-Zugang hat, kann sich den Text unter der Adresse http://www.behindertenbeauftragter.de herunterladen.)Ansonsten hoffe ich, dass die ein oder andere informative Kurzmeldung für Euch bzw. für Sie dabei ist.
Viel Spaß beim Lesen!
Projekt Stolpersteine sucht Paten
In einer Artikelreihe im newsletter Behindertenpolitik beschäftigt sich Volker van der Locht mit der als Euthanasie verbrämten Tötung behinderter bzw. kranker Menschen im Nationalsozialismus. Damit die sogenannte Euthanasieaktion T4 nicht in Vergessenheit gerät, plant das Aktionsbündnis Blaues Kamel (ein Zusammenschluss von Trägern der Behindertenhilfe in Berlin) an den letzten Wohnadressen von behinderten BerlinerInnen, die von den Nazis ermordet wurden, sogenannte Stolpersteine zu verlegen. Diese plan verlegten Pflastersteine mit Messingtafeln sollen Auskunft über Name, Geburts- und Sterbedatum sowie über das Schicksal der betreffenden Person informieren. Angesichts der Vielzahl der Menschen, die im III. Reich ums Leben gebracht wurden, kann es bei diesem Vorhaben natürlich nur darum gehen, einzelne Personen herauszugreifen.
Damit dieses Projekt verwirklicht werden kann, werden Paten gesucht, die bereit sind, mit jeweils 150 DM die Herstellung eines Steins zu finanzieren. (Ähnliches Projekt gibt es bereits in Köln und als Erinnerung an ermordete Juden und Jüdinnen in Berlin-Kreuzberg.)
Nähere Informationen bei Marianne Mechel vom Kreuzberg-Museum, Tel. 030/50585234, Fax: 030/50585258, oder bei Heike Naumann vom Heimatmuseum Friedrichshain, Tel. 030/2496875.
Aufgrund der Tatsache, dass viele Frauenhäuser, in denen Frauen Schutz vor Gewalt in der Partnerschaft finden, nicht behindertengerecht sind, wurde Ende Mai in Berlin offiziell eine Wohnung eröffnet, in der zwei der fünf Plätze auch für Rollstuhlfahrerinnen geeignet sind. Die Aufenthaltsdauer in der Wohnung, die (wie noch vier andere) vom Verein Frauenzimmer getragen wird, ist nicht zeitlich begrenzt. Während der Wohnzeit bieten die Mitarbeiterinnen Hilfe bei rechtlichen Fragen und Unterstützung bei der Lebensplanung an.
Nähere Informationen und Kontakt unter der Telefonnummer 030/7875015.
Wir machen uns stark! Forum für Menschen mit Handicap in den Medien
Unter diesem Titel steht eine Veranstaltung, zu der Radio Handicap Mitwirkende aus freien Radios und VertreterInnen aus Vereinen und Projekten der Selbstorganisation vom 12.-14. Oktober 2001 in die Lichtenau e. V. einlädt. Auf dem Wochenende soll die Frage diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, eine Plattform von bzw. für behinderten Menschen zu schaffen, die entweder beruflich oder privat im Medienbereich aktiv sind.
Im Einzelnen wird es darum gehen, wie verschiedene Gruppen zusammen gebracht werden können, und ob solch eine Plattform Ausgangspunkt sein kann für gemeinsames politisches und öffentliches Handeln, das die Medienkompetenz der beteiligten Organisationen und des Einzelnen erweitert und stärkt. In Arbeitsgruppen sollen Themen diskutiert werden, die von den Teilnehmenden selbst bestimmt werden, z. B. die Diskriminierung in den Medien.Die einladende Gruppe, Radio-Handicap, ist ein Projekt von RundFunk Meissner e.V., einem nichtkommerziellen Lokalradio in Nordhessen. Sie besteht aus ca. 10 Menschen, die seit etwa drei Jahren (mittlerweile wöchentlich) eine Sendung zu Themen rund um Behinderung und Gesundheitswesen machen.
Gesendet wird von einem lokalen Studio des Senders RundFunk Meissner e.V. aus, das sich in einem Rehabilitations-Zentrum der Diakonie in Hessisch Lichtenau befindet.Nähere Informationen bei Radio Handicap, Am Mühlenberg 21, 37235 Hessisch Lichtenau, Tel. 05602/6204, E-Mail: info@radio-handicap.de, Internet: www.radio-handicap.de
"Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung Erfahrungen mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt"
Nach wie vor verläuft die Diskussion über den Umgang mit Sexualität und sexueller Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung kontrovers, insbesondere wenn die Menschen auf Hilfen im Alltag angewiesen sind. Ebenso wird die tabuisierte, aber leider bei dieser Personengruppe häufig vorkommende sexuelle Gewalt nicht diskutiert. Da diesen Themen bislang weder in der Praxis noch in der Forschung hinreichend Beachtung geschenkt wurde, soll das Bundesmodellprojektes Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger Behinderung dieses Defizit beseitigen und Handlungshilfen zur Förderung sexueller Selbstbestimmung und zum Umgang mit sexueller Gewalt bei Menschen mit geistiger Behinderung entwickeln.
Im Rahmen dieses Modellprojekts findet am 8. und 9. November 2001 im Technologiepark Warnemünde ein Internationales Symposium zu diesem Thema statt. Referenten werden VertreterInnen von Ministerien, nationale und internationale Fachkräfte aus Wissenschaft und Praxis sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung und Selbsthilfeverbände sein.
Nähere Informationen und Anmeldung bei der Congress Organisation Thomas Wiese GmbH (CTW), Goßlerstraße 30, 12161 Berlin, Tel. 030/ 85 99 620, Fax: 030/85079826, E-Mail: mail@ctw-congress.de
Festival integrativer Theatergruppen
Vom 25.11. bis zum 1.12.2001 präsentieren sich im Rahmen des EUCREA-Festivals in Marburg professionelle Gruppen aus ganz Europa, in denen behinderte und nichtbehinderte DarstellerInnen zusammenarbeiten. So werden beispielsweise die Berliner Theatergruppe Thikwà mit ihrem Stück Orlando, die Compagnia Pippo Delbono aus Italien, die französische Truppe Théatre du Christal und das Theater Hora aus der Schweiz auftreten. Ein Highlight wird der Auftritt der namhaften integrativen Tanzgruppe CanDoCo aus England mit dem Stück I hastened Through my Death Scene To Catch Your Last Act sein. Ihre Methode der Zusammenarbeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen gab Impulse für zahlreiche andere Tanzcompagnien in ganz Europa.
Anlässlich des Festivals findet vom 28.-30.11.2001 die Fachtagung Theater statt, die unter anderem in Diskussionsforen und Workshops theaterpädagogische Grundlagen und Anregungen für die eigene Praxis vermittelt.
Nähere Informationen bei Jutta Schubert, EUCREA Deutschland e. V., Friedensallee 45, 22765 Hamburg, Tel. 040/39902212, Fax: 040/3908895, E-Mail: info@eucrea.de, Internet: www.eucrea.de.
Weltsichten - Beiträge zur Kunst behinderter Menschen
Dies ist der Titel eines Buches, das in diesen Tagen von EUCREA Deutschland e. V. veröffentlicht wird. Der 260 Seiten starke Band befasst sich mit der Geschichte, der Entwicklung und den Perspektiven des Kunstschaffens behinderter Menschen. Dabei wird erstmalig umfassend auf die Werke behinderter und psychisch kranker Menschen in der bildenden und darstellenden Kunst eingegangen: 35 AutorInnen aus Kunst und Kultur reflektieren in kulturphilosophischen, ethischen, künstlerischen und gesellschaftlichen Beiträgen. Ergänzt wird dies durch konkrete Arbeitsbeispiele, Werkbetrachtungen und Künstlerportrais.
Das Buch wurde von Angela Müller und Jutta Schubert herausgegeben und ist für DM 49,80 im Buchhandel erhältlich.
Neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Zum 1. Juli 2001 ist eine Verordnung in Kraft getreten, welche die Rechte der behinderten MitarbeiterInnen in den Werkstätten für Behinderte erstmals regelt.
Es geht vor allem um die Wahl und die Arbeitsweise der Werkstatträte: Sie sollen künftig zeitgleich in ganz Deutschland gewählt werden so erstmalig in den kommenden Monaten.
Zu den Aufgaben der Werkstatträte gehört es, auf die Einhaltung der Schutzrechte wie Urlaub, Arbeitszeitregelung, Lohn und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfallschutz oder Bildungsurlaub zu achten. Sie machen Verbesserungsvorschläge und geben Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten an die Geschäftsleitung weiter.
Die künftigen Werkstatträte sollen ein klares Bild ihrer Rechte auf Information, Beteiligung und Mitwirkung gewinnen.Kritik üben die Werkstatträte Achim Wegmer, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, und Stefan Göthling aus dem Beirat zum Ausschuss Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe jedoch daran, dass in Zweigwerkstätten künftig kein eigener Werkstattrat mehr gewählt werden soll und dadurch die Zahl der Werkstatträte drastisch sinkt.
Schweiz:
Neue Homepage der Reisefachstelle für Menschen mit Behinderung und für die TourismusbrancheAb sofort können unter www.mis-ch.ch behindertenspezifische Reiseinformationen über die Schweiz online abgerufen werden.
Neben allgemeinen Informationen zu Mobility International Schweiz (MIS) sind auf der neuen Homepage von MIS beispielsweise rollstuhlgängige Restaurants, Ausflugsziele für Blinde und Unterkünfte für Reisende mit unterschiedlichen Bedürfnissen aufgelistet. Selbstverständlich gibt es einen Link zur bereits bestehenden und vielgenutzten Infothek-Datenbank.
Die Infothek-Datenbank (www.mis-infothek.ch), welche behindertenspezifische Reiseinformationen weltweit beinhaltet, hat im Rahmen des erweiterten Internetauftritts ein frisches Aussehen erhalten. Hier können die Informationen online bestellt werden oder sind mit einem Link direkt abrufbar.
Stromkosten für E-Stuhl müssen von den Versorgungsämtern übernommen werden
Ein 86 jähriger Mann beantragte beim Versorgungsamt die Übernahme der monatlichen Stromkosten, die beim Aufladen seines E-Rollstuhls anfallen. Dies wurde vom Versorgungsamt mit der Begründung abgelehnt, dass der zur Diskussion stehende Betrag sehr gering sei und von monatlich von der Rente bezahlt werden könne. Der Mann legte Revision ein und bekam letztinstanzlich Recht. So entschied der neunte Senat des Bundessozialgerichts in Kassel, dass der Versorgungsträger verpflichtet ist, Hilfsmittel für Behinderte instand zu halten. Demnach gehöre es auch zur Heilbehandlung, dass die Kosten, die zum Wiederaufladen des Rollstuhl-Akkus benötigt werden, übernommen werden. Weiterhin erklärten die Richter, dass im Rahmen der Heilbehandlung nicht nur die Krankenkassen sondern auch die Versorgungsämter verpflichtet sind, die Kosten für die Stromkosten zu übernehmen.
(Az B 9 V 10/00 R)
Seite 4-7:
Die Ausstellung Der [im]perfekte Mensch im Dresdener Hygienemuseum hat Wellen geschlagen. Die Diskussionen um sie zeigten vor allem eines: Es gibt ein wachsendes Interesse an einer - wie auch immer gearteten - intellektuellen und theoretischen Beschäftigung mit dem Phänomen Behinderung, jenseits der klassischen medizinischen oder pädagogischen Zugangsweisen. Vor allem das die Ausstellung kommentierende wissenschaftliche Forum Der [im]perfekte Mensch. Zwischen Anthropologie, Ästhetik und Therapeutik am 6.und 7. Juli 2001 vermochte die nichttraditionellen Zugänge zu Behinderung erstmals in einen breiten öffentlichen und vor allem medienwirksamen Blickpunkt stellen.
Obgleich die Aussage der Konferenz, bei der Kultur- und Literaturwissenschaftler, Soziologen und Historiker sowie Humangenetiker (!) - allesamt ohne Verbindung zur Behindertenbewegung - zusammen mit Repräsentanten der Krüppelbewegung wie Theresia Degener und Anne Waldschmidt sich über Normierung und Abweichung austauschten, eher verschwommen blieb - eins ist bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wohl angekommen: Behinderung ist zuallererst ein soziales Phänomen, das weniger von körperlicher Verfassung als vielmehr von Zugang und Umweltbedingungen abhängt.
Dies ist wohl nicht zuletzt den auf der Tagung anwesenden Repräsentantinnen und Repräsentanten der amerikanischen Studienrichtung Disability Studies Rosemarie Garland Thomson, David Mitchell und Sharon Snyder zu verdanken, die zum ersten Mal vor einem deutschen Forum ihre Forschungsergebnisse präsentieren konnten. Zusammen mit den Vertreterinnen der deutschen Krüppelbewegung machten die überwiegend selbst behinderten Akademikerinnen und Akademiker klare Aussagen zum Thema (im Gegensatz zu ihren interessanterweise durchgehend nichtbehinderten Vortragskolleginnen und -kollegen).
Schließlich sind theoretische Diskussionen über das Phänomen Behinderung ja auch kein neues Ereignis - zumindest nicht innerhalb der Krüppelbewegung. Seit Beginn der Behindertenbewegung existiert ein recht umfassender Bestand an Büchern, Diplomarbeiten, Artikeln und Vorträgen zur gesellschaftlichen Verortung von Behinderung, zur Analyse der Diskriminierung und Benachteiligung behinderter Menschen und möglichen emanzipativen Auswegen. Angesichts des jüngst wieder aktuellem Infragestellen behinderten Lebens durch die Anwendung der Biotechnologien und deren Legitimationsethiken sind die Kritiken und Gegenstellungnahmen zur üblichen Sichtweise auf Behinderung auch bitter nötig und aktuell.Auch und vor allem in den USA entstanden aus Diskussionsergebnissen in und um das Disability Rights Movement Theorien und Paradigmen, die das neue Selbstbewusstsein ihrer Autoren auf den Punkt brachten, gleichzeitig aber auch die herrschenden individualisierenden Ideologien über Behinderung kritisierten. Ähnlich wie aus den Diskussionsergebnissen der Frauenbewegung die Gender Studies, und aus denen des Black Civil Rights Movements die African American Studies entstanden, entwickelten sich Anfang der Achtziger Jahre einige Postulate der Disability Studies. Unter der Federführung des behinderten Soziologen Irving Kenneth Zola formierte sich 1982 die Society for the Study of Chronic Illness, Impairment and Disability (SSCIID), die sich 1986, nachdem sich ihr eine Vielzahl von Forscherinnen und Forscher verschiedener Disziplinen wie Politik, Public Health und Psychologie angeschlossen hatte, in Society for Disability Studies (SDS) umbenannte. Mittlerweile hat die SDS auch außerhalb der USA mehrere hundert Mitglieder, die sich auf einem jährlichen Forum zusammenfinden.
Nach der Gründung des SDS konnten sich Disability Studies als Disziplin in einigen amerikanischen Universitäten etablieren. Im Zuge dieses Prozesses stellten ihre Vertreterinnen und Vertreter einige Standards auf, nach denen sich die Disability Studies definieren sollten.1 Ganz oben steht dabei die Ausrichtung der Forschung und Lehre auf eine Perspektive, in der Behinderung als ein von sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen bestimmtes Phänomen gesehen wird, was im amerikanischen Sprachgebrauch auch social model genannt, und der traditionellen, medizinisierten und biologistischen Sichtweise (dem sog. medical model) gegenübergestellt wird. Sie legt die Grundlage für die theoretische Umsetzung der Krüppelbewegungsparole Behindert ist man nicht - behindert wird man - eine im Grunde einfache, jedoch weitreichende Erkenntnis.Ihre Vertreterinnen und Vertreter ergreifen damit deutlich Partei für das neue Selbstverständnis behinderter Menschen als gesellschaftliche und unterdrückte Minderheit, die sich - ähnlich wie Afroamerikaner/innen, indigene Völker und Lesben und Schwule - als Bürger verstehen und ihre Rechte offen einklagen. So wie die Behindertenbewegung ihre theoretische Grundlage für ihre politischen Handlungsweisen erweitern können soll, werden auch die Disability Studies durch einen ständigen Zufluss von Diskussionsergebnissen der Behindertenbewegung versorgt - das eine gehört zum anderen.
Disability Studies stellt sich - als bürgerliche Wissenschaft und Vertreterin einer Bürgerrechtsbewegung - nicht prinzipiell gegen das gesellschaftliche Verwertungsinteresse. Doch ihr Ziel ist nicht die Behebung und Behandlung von Behinderung, sondern die Veränderung unterdrückerischer sozialer, politscher und kultureller Handlungsweisen. Es geht ihr um die Analyse der gesellschaftlichen Bedingungen, die ein negatives Behindertenbild perpetuieren und damit die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen behindern. Menschenbilder und kulturelle Repräsentationsweisen, die behinderte Menschen mystifizieren, als Helden verklären oder als passive Objekte abwerten, werden kritisiert und ihnen mit der Analyse der Verkehrsformen innerhalb der Behindertenbewegung und -kultur eine positive Alternative gegenübergestellt. Eine historische Perspektive zeigt dabei Kontinuitäten in der Behandlung Behinderter auf, und macht gegenwärtige Ideologien, wie z.B. die der Eugenik in der derzeitigen Debatte um den Einsatz der Biotechnologie, verständlich. Aber auch ganz praktische Dimensionen wie beispielsweise rechtliche Fallstricke in der ADA-Rechtsprechung2, die Arbeitsmarktlage für behinderte Menschen und die Entwicklung von Programmen für die Altersversorgung geistig behinderter Menschen sind Gegenstand der Disability Studies. Dabei haben die Forscher ein behinderungsübergreifendes Interesse und eine weite Definition von Behinderung: so gilt die Aufmerksamkeit den Lebensumständen von allen Menschen mit Behinderungen, seien sie körperlich, geistig oder psychisch. Und ihre Sichtweisen stehen im Zentrum des Interesses, liegt in ihnen doch die entscheidende Wissensquelle für die Disability Studies. Ihren Stimmen und Einblicken soll in den Forschungsvorhaben der Disability Studies Berücksichtigung und Ausdruck verschafft werden.
Und schließlich handelt es sich um ein interdisziplinäres Feld. Ziel ist es, wissenschaftliche Disziplinen auf ihr Behindertenbild hin abzuklopfen. Dabei werden hauptsächlich sozial-, politik- und kulturwissenschaftliche sowie pädagogisch-psychologische Richtungen untersucht, da in diesen am ehesten direkte Aussagen zu Behinderung gemacht werden. Doch auch die Untersuchung naturwissenschaftlicher Disziplinen kann und soll Aufgabe von Disability Studies sein. Infolgedessen finden sich in Kursen zu Disability Studies - mit einigen Einschränkungen durch die verschiedenen Verankerungen in den unterschiedlichen universitären Programmen - Studierende und Lehrende mit allen möglichen Hintergründen - von Stadtplanung bis Kunstgeschichte. Und um genauso eine Vielfalt geht es den Macherinnen und Machern von Disability Studies, wenn sie betonen, dass das Studium von Behinderung eine Bedeutung für eine Vielzahl von theoretischen Fragen haben und bei der Annäherung an Grundlegendes helfen kann: Der Blick auf Behinderung kann das Verständnis für die Erfahrung des Menschseins, für menschliche Verschiedenheit und auch für die Verfasstheit von Gesellschaft erweitern. Für die Theoretikerinnen und Theoretiker der Disability Studies bedeutet ein Übergehen von Behinderung als kritische Kategorie des Menschseins sogar einen Mangel in der Grundlage der jeweiligen Theorie.3
Doch für eine Integration von Behinderung in theoretisches Denken muss erst einmal überhaupt aufgezeigt werden, dass Behinderung ein zentraler Bestandteil von Gesellschaft und Kultur ist. Schließlich fehlt beispielsweise den meisten literaturwissenschaftlichen Arbeiten die Analyse von den in einer überwältigend großen Zahl von literarischen Werken enthaltenen Bildern und Metaphern von Abweichung, Krankheit und Behinderung - sie werden eben einfach oft nicht als Bilder von Behinderung erkannt, und/oder als zweitrangig erarchtet. Auch eine solche Verdeutlichung kann im Rahmen der Disability Studies geschehen, und vor ihr aus können Theorien ergänzt oder kritisiert werden.4
Ohne Zweifel sind die verschiedenen Zugangsweisen der Disability Studies-Betreibenden für die Studiendebatten durchaus nützlich - manche sind dabei jedoch so entgegengesetzt, dass sie den Diskussionsfortschritt beeinträchtigen können. Das kann passieren, wenn der Wissensstand der Diskussionspartner sich derart mit deren Identität verbindet, dass Angriffe auf Konzepte als Angriffe auf die Person missverstanden werden. Dabei spielt die Einbettung der Disability Studies in die jeweiligen universitären Programme eine wichtige Rolle. In den meisten Fällen als Richtung innerhalb eines bestimmten traditionellen Kanons, teilweise jedoch sogar als eigenständiges Fach, das im Verbund mit anderen Fächern oder allein studiert und abgeschlossen werden kann, findet sich die Disziplin in den USA immer noch oft in Feldern der traditionellen Behindertenfürsorge und -behandlung, wie der Sonderpädagogik oder Rehabilitationswissenschaft. Die Studierenden, die in Disability Studies einen Teil ihrer Leistungsauflagen abdecken wollen, hängen zuweilen dem altbekannten medizinisierten Behindertenbild an. Ihr Zusammentreffen mit oft auch selbst behinderten Studierenden bzw. Mitgliedern des Disability Rights Movement ist dann manchmal ein regelrechter clash of cultures (oder vielmehr clash of ideologies), bei dem das beiderseitige Bestreben, die eigene Identität (z. B. als Krankengymnastin, Sonderschullehrerin oder als Disability Rights-Aktivist) über die sachliche Auseinandersetzung zu stellen, ihr Übriges zum Abbruch einer argumentativen Klärung tun kann. Dass genau dieser Streit auch und vor allem unter den Lehrenden schwelt, ist nicht verwunderlich.
Damit ist die Frage nach der Qualifikation zur Lehre der Disability Studies angesprochen. Parallel zu dem Prinzip der Behindertenbewegung, sich nicht durch nichtbehinderte Stellvertreter/innen bevormunden zu lassen, fordern manche Disability Studies scholars, dass nur behinderte Akademikerinnen und Akademiker (und übrigens auch Nicht-Akademiker/innen) das Fach lehren und Forschung betreiben sollen - so wie es auch geeigneter sei, Gender oder Women's Studies nicht von Männern lehren zu lassen. Der Großteil der Disability Studies Vertreterinnen und Vertreter hat allerdings eine moderatere Position: Behinderte Forscherinnen und Forscher sollen die Entscheidungs- und Leitungsträger/innen sein, jedoch schätzt man auch das Wissen vieler nichtbehinderter Kolleginnen und Kollegen. Überhaupt hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass gute Wissenschaft im Bereich Behinderung nicht von der körperlichen Verfassung abhängt, allerdings nur behinderte Menschen selbst Auskunft über Erfahrung des Behindertseins und Behindertwerdens Auskunft geben können und folglich als Wissenschaftsbetreibende auch ein anderes - kritischeres - Urteil über viele Forschungsansätze fällen. Mit der zentralen Rolle von behinderten Forscherinnen und Forscher kann - so die Überzeugung vieler Disability Studies Vertreterinnen und Vertreter - den pathologisierenden Vorstellungen der vom medical model geprägten Richtungen am ehesten ein Riegel vorgeschoben werden. Und schließlich sieht die US-amerikanische Disability Studies-Pionierin Simi Linton einen zentralen Grund für die diskriminierenden Vorstellungen von Behinderung in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen in der geringen Anzahl behinderter Forscherinnen und Forscher im akademischen Betrieb, die durch bislang schlechte Ausbildungsbedingungen für behinderte Schülerinnen, Schüler und Studierende verursacht ist. - Auch hier sollen die Disability Studies Aufklärung und quasi eine erste affirmative action, einen Nachteilsausgleich, im Universitätsbetrieb leisten.
Doch so unüberhörbar die Kritik der Disability Studies an behindernden Vorstellungen mittlerweile ist - in den USA ist sie bei vielen Wissenschaften, die sich die Behinderung zum Thema gemacht haben, bisher noch nicht angekommen. Oder sie ist zwar angekommen, nur leider nicht verstanden worden. Dies führt dann zu der von vielen Disability Studies und Disability-Rights-Movement-Aktivisten beklagten Absurdität, dass sich rehabilitationswissenschaftliche, ergotherapeutische oder sonderpädagogische Institute mit dem mittlerweile schicken Attribut Disability Studies schmücken, jedoch kaum oder gar keine behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, geschweige denn ihre Forschung und Lehre nach den Grundsätzen der Disability Studies ausrichten. Wenn diese in ihrer Forschung Behinderung weiter als individualisiertes Problem statt als eine von vielen verschiedenen Lebensformen auf einem Kontinuum menschlicher Existenzweisen sehen, behinderten Menschen von vornherein lediglich die Patienten/Klientenrolle zuschreiben und subjektive Sichtweisen Behinderter auf ihre Lebensweise für sie nicht von Bedeutung sind, betreiben sie eine Vereinnahmung und Verwässerung des Begriffs Disability Studies, so Simi Linton in ihrem Buch Claiming Disability. Knowlegde and Identity.Sich von vermeintlichen Helferinnen und Helfern abzugrenzen ist daher eine der noch nicht gelösten Aufgaben der Disability Studies, was - da die Disziplin bisher überwiegend von nichtbehinderten Forscherinnen und Forschern betrieben wird - ein äußerst konflikträchtiges und ambivalentes Unterfangen darstellt. Denn in der Zusammenarbeit mit bzw. Beeinflussung von medical model-Richtungen liegt auch eine von Disability Studies Vertreterinnen und Vertretern begrüßte Chance, Einfluss auf deren Inhalte und angeschlossene Berufsfelder zu nehmen und über diesen Weg eine verbesserte Behandlung Behinderter durch Gesundheitsprofessionelle zu erreichen, in dem diese nicht als Objekte, sondern als Subjekte behandelt werden.
Rebecca Maskos, Bremen
1) siehe beispielsweise Gill, Carol (1998) Disability Studies: Looking at the FAQ's (Frequently Asked Questions)", in: Alert. Newsletter of the Institute on Disability and Human Development, University of Illinois at Chicago, vol 9 (3);
Linton, Simi (1998) Claiming Disability. Knowledge and Identity, New York: New York University Press, S. 120;
Morris, Jenny (1991) Pride against Prejudice. Transforming Attitudes to Disability The Women's Press Ltd: London;
Davis, Lennart (Hg) (1997) The Disability Studies Reader, Routledge: New York, NY;
Albrecht, G., Seelman, Katherine, Bury, Michael (Hg.) (2001) Handbook of Disability Studies; Thousand Oaks: Sage Publications zurück2) ADA = Americans With Disabilities-Act (US-amerikanisches Gleichstellungsgesetz) zurück
3) Linton, Simi (1998), a.a.O. zurück
4) siehe auch Mitchell, D und Snyder, S. (Hg.) (2000) Narrative Prosthesis. Disability and the Dependencies of Discourse (Corporealities: Discourses of Disability), Ann Arbor: The University of Michigan Press und dies. (Hg.) (1997) The Body and Physical Difference. Discourses of Disability Ann Arbor: The University of Michigan Press zurück
Oktober 1941: Einrichtung des ersten Vernichtungslagers in Chelmno/Polen
Aus dem dritten Auto, das an diesem Tage (am Dienstag) ankam, wurde die Leiche meiner Frau und meines 7jährigen Jungen und meines 5jährigen Mädchens hinausgeworfen. Ich legte mich neben die Leiche meiner Frau und wollte erschossen werden. Ein SS-Mann kam hinzu, sagte: 'Der Kerl kann noch gut arbeiten!', versetzte mir drei Schläge mit dem Ochsenziemer und nötigte mich, meine Arbeit fortzusetzen. - Dies berichtete ein Überlebender des Vernichtungslagers Chelmno gegenüber einem Untersuchungsrichter am Landgericht in Lodz. Chelmno, ein kleiner Ort mit 250 Polen und einigen umgesiedelten Deutschen, lag an der Ner, einem Nebenfluss der Warthe, ca. 40 km von Lodz entfernt.
Ende Oktober 1941 kam Kriminalkommissar und SS-Hauptsturmführer Herbert Lange mit seinem Sonderkommando Lange" in Chelmno an. Sein Auftrag lautete, in dem Ort ein Vernichtungslager aufzubauen. Lange hatte Erfahrung mit dem Morden. Bereits 1939, kurz nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Polen, tötete er 1200 Patientinnen und Patienten der in Danzig-Westpreußen gelegenen Anstalt Tiegenhof, 1600 Insassen der Anstalt Kosen sowie 2500 Kranke weiterer Einrichtungen.
Seinen Auftrag erhielt Lange vermutlich von der Euthanasiezentrale in Berlin. Denn in einer späteren Aussage berichtete ein SS- und Polizeiführer, daß ein Dr. Brack von der Privatkanzlei von Hitler bereits Vorbereitungen mit Giftgas getroffen hatte und diese Giftgase durch das Sonderkommando Lange erprobt werden sollten. Bei Dr. Brack handelte es sich um Viktor Brack, Oberdienstleiter des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers.
Als Mittel zum Mord dienten dem Sonderkommando die sogenannten Gaswagen, bei denen die Autoabgase in den Innenraum eines kastenähnlichen Aufbaus geleitet wurden, in denen sich die Menschen befanden.Ort des Geschehens in Chelmno war ein leerstehendes Schloss mit Herrenhaus, Nebengebäuden, einer Kirche und einem Park. Dort wurde den Opfern erklärt, sie würden geduscht. Nach dem Entkleiden und der Abgabe von Wertgegenständen wurden sie scheinbar registriert und mussten eine Kellertreppe hinab, wo ein Schild mit der Aufschrift Zum Bad angebracht war. Der Weg führte jedoch nicht zu dem angegebenen Reinigungsraum, sondern zu einer Rampe, an deren Ende einer der besagten Gaswagen stand. Hatten die Menschen den Wagen betreten oft mussten sie mit Peitschen dazu gezwungen werden wurden die Türen verschlossen und der Fahrer ließ den Motor an. Wenn nach einer gewissen Zeit keine Lebensgeräusche mehr zu vernehmen waren, wurde den Leichen die Goldzähne herausgebrochen. Danach fuhr der Gaswagen zu einem vier Kilometer entfernten Waldlager, wo die Toten in zwei unterirdischen Krematorien verbrannt wurden.
Die Vernichtungsanlage Chelmno war vom 5. Dezember 1941 bis zum 11. März 1943 und dann nochmals von Frühjahr 1944 bis zum Ende der Besatzungszeit 1945 in Betrieb und war vermutlich eine Kombination aus Euthanasieanstalt und Vernichtungslager für jüdische Menschen. Wahrscheinlich diente Chelmno ähnlich wie die Euthanasieanstzalt Meseritz-Obrawalde dazu, ca. 8000 bis 10000 Polen mit offener Tuberkulose sowie Fleckfieberkranke zu ermorden. Bedeutsam wurde Chelmno aber als Vernichtungsstätte des Holocausts. Insgesamt wurden dort mindestens 152000 Menschen ermordet, die zumeist aus den jüdischen Ghettos des Warthegaus stammten. Allein aus dem Ghetto in Lodz wurden im Verlauf des Jahres 1942 etwa 71600 Juden und ungefähr 5000 Sinti und Roma vernichtet.
Zynisch rechtfertigten die Mörder ihr Vorgehen mit humanitären Gründen. Bereits im Sommer 1941 meinte der SS-Sturmbannführer Höppner in einem Brief an Adolf Eichmann: Es besteht in diesem Winter die Gefahr, daß die Juden nicht mehr sämtlich ernährt werden können. Es ist ernsthaft zu erwägen, ob es nicht die humanste Lösung ist, die Juden, soweit sie nicht arbeitsfähig sind, durch irgendein schnellwirksames Mittel zu erledigen.
Diese Überlegungen führten zur Einrichtung des ersten eigentlichen Vernichtungslagers in Chelmno. Es sollte nicht das letzte gewesen sein.Volker van der Locht, Essen
Wird die Bundesregierung in dem neuen Referentenentwurf zu dem Gleichstellungsgesetz ihrem politischen Versprechen, das Gleichstellungsgebot Behinderter umzusetzen, wirklich gerecht?
Gründe für ein solches Gesetz gibt es genug mehr als in der Öffentlichkeit bekannt sind. So wurde z.B. in Mannheim ein für Rollstuhlfahrer zugängiges Kulturzentrum so umgebaut, dass es ohne fremde Hilfe nicht mehr begehbar ist. Auf die Problematik aufmerksam gemacht, argumentierte die Stadt mit Denkmalschutzbestimmungen, die aber mit dem eigentlichen Umbau nichts zu tun haben. Ist Barrierefreiheit für Behinderte ein nachrangiges Ziel?
Im nahegelegenen Heidelberg, mehrerer Rehabilitationszentren zum Trotz, ein ähnliches Bild: mit Hebebünen ausgestattete Busse, bis vor einiger Zeit vorbildlich, funktionieren immer seltener. Grund: Personal und Kosteneinsparung. Sind die Einstiegshilfen erst einmal defekt, werden sie nicht mehr repariert.Diese Aufzählungen könnten beliebig verlängert werden, das Ergebnis ist immer dasselbe: Behinderten werden ihre Rechte oft willkürlich beschnitten oder gänzlich ignoriert, weil es sie juristisch betrachtet einfach nicht gibt. Will man der Bundesregierung glauben, so soll sich dies in dieser Legislaturperiode noch ändern. Laut dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Haack, soll das Gesetz am 3. Dezember, dem Welttag der Behinderten, verabschiedet werden, so dass es dann am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten könnte. Auch nach der Einschätzung der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll das Antidiskriminierungsgesetz in dieser Legislaturperiode juristische Realität werden. Und doch muss dieser Einschätzung Zweifel entgegengebracht werden. Auffallend war in diesem Zusammenhang, dass die neue Bundesregierung, die unter anderem mit dem erklärten Ziel auftrat, das verfassungsrechtliche Gleichstellungsgebot juristisch umzusetzen, sich abgesehen von einem Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen längere Zeit zu diesem Thema nicht mehr äußerte. Im Juni diesen Jahres gab es dann eine entscheidende Veränderung: Ein neuer Entwurf, der auf dem Vorschlag des Forum Behinderter Juristinnen und Juristen basiert, wurde entwickelt. Am 31.8.2001 wurde jetzt der letztendlich maßgebliche Referentenentwurf vorgestellt.
Wie sehen jetzt allerdings die jetzigen Vorschläge aus? Oberflächlich betrachtet wird deutlich, dass der angesprochene Entwurf vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen als Vorlage verwendet wurde. Und hier liegt das eigentliche Problem: eben nur als Vorlage. Zwar wurde eine wesentliche Forderung, das Verbandsklagerecht für Behinderte, in den Entwurf mit übernommen, eine weitere wichtige ergänzende Forderung der behinderten Juristinnen und Juristen fehlt jedoch: die Beweislastumkehr. Konkret bedeutet dies, dass ein Verband zwar im Interesse seines Mitglieds klagen kann, die Benachteiligung muss allerdings vom Kläger selbst nachgewiesen werden. Im Einzelfall wird dies sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, sein. Aus diesem Grund wurde von den behinderten Juristinnen und Juristen gefordert, dass der Beklagte, ähnlich wie z.B. im Medizinrecht, nachweisen muss, dass er sich korrekt verhalten hat. Durch den Verzicht auf die Beweislastumkehr wird der Nachweis von Benachteiligung erschwert und der Entwurf in seiner politischen Bedeutung vermindert. Weiterhin auffallend in dem vorgelegten Entwurf der Regierung ist, dass ein großer Teil des Gleichstellungsgesetzes darin besteht, dass Berufs- und Zulassungsbestimmungen verändert werden. So wird in den einzelnen Bestimmungen die Möglichkeit eines behinderungsbedingten Ausschlusses durch Formulierungen, wie z.B. nicht aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf ordnungsgemäß auszuüben" ersetzt. Auch wenn es oberflächlich betrachtet begrüßenswert ist, dass der Begriff der Behinderung als ein möglicher Berufsauschließungsgrund aus den Bestimmungen heraus genommen wurde, so muss man doch feststelle, dass sich an der juristischen Situation dadurch überhaupt nichts ändern wird, denn eine Behinderung kann in der Betrachtungsweise Nichtbehinderter ein gesundheitlicher Grund darstellen, auch wenn sie nicht explizit genannt wird. Die Gleichstellung wird in diesen Artikeln des Entwurfs zur wirkungslosen Rhetorik degradiert.Ein weiterer zentraler Punkt dieses Gesetzesvorschlags liegt in den sogenannten Zielvereinbarungen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich bei diesem neuen System, Tarifpartnern vergleichbar, Behindertenverbände mit Firmen oder Behörden auf Vereinbarungen einigen, um Barrieren zu beseitigen. Zwar werden in diesen Bestimmungen auch Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, um den Verhandlungsgegner des Behindertenverbandes zur Beseitigung der Barrieren zu zwingen, wie jedoch in der Realität mit dem sehr ungleichen Kräfteverhältnis zwischen den Verbänden und jeweiligen Verhandlungspartnern, wie z.B. der Bundesbahn, umgegangen werden soll, bleibt dieser Vorschlag leider schuldig.
Generell zeichnet sich dieser Entwurf durch sehr dehnbare und unkonkrete Formulierungen aus. Des Weiteren fällt auf, dass der Bereich der Diskriminierung gesetzlich noch nicht vorliegt. Wenn der Diskriminierungsbereich ähnlich unkonkret bearbeitet wird, wie der der Gleichstellung, so wird seine politische Auswirkung denkbar gering sein. Abgesehen von den eigentlichen Bestimmungen fällt auf, dass das Gesetz nur drei große Bereiche regelt: den der Mobilitätsbehinderung, der Gebärdensprache und dem Einsetzung von Braille-Schrift. Verglichen mit dem US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz (ADA) fehlen sehr viele Bereiche, so z.B. Regelungen für Menschen mit psychischen bzw. geistigen Behinderungen oder für Menschen mit schweren Allergien.Wenn man sich nun vor Augen führt, dass der vorliegende Entwurf in seiner ohnehin begrenzten Wirkung auf seinem Weg bis zum eigentlichen Gesetz noch abgeschwächt werden kann bzw. wird, so wird eins deutlich: Auch wenn die Bundesregierung sieht, dass das verfassungsrechtliche Gleichstellungsgebot juristisch umgesetzt werden muss dieser Gesetzesvorschlag ist nur sehr begrenzt dazu geeignet. Selbst wenn es durch den äußeren Druck gelingen sollte, ein Gleichstellungsgesetz durchzusetzen, so muss an dieser Stelle doch betont werden, dass dieses Gesetz nicht dazu geeignet ist, die Realität von behinderten Menschen wirklich maßgeblich zu verändern. In der Öffentlichkeit wurde zurecht darauf gedrängt den versprochenen zeitlichen Rahmen einzuhalten. Dies muss auch in inhaltlicher Sicht verstärkt werden. In den ebenfalls in dieser Regierung vorgelegten Sozialgesetzbuch IX wird die Selbstbestimmung Behinderter als politisches Ziel propagiert. Dem wird dieser Gleichstellungsgesetzesentwurf in weiten Teilen nicht gerecht. Es bleibt offen, wie die Behindertenbewegung mit dieser Situation umgehen wird; ernst genommen wird sie, wenn man sich die Fakten betrachtet, von dieser Regierung nicht.
Christian Winter, Mannheim
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newsletter Behindertenpolitik Nr. 5 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 15)
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