| Über das Projekt |
Seite 1:
Liebe Leserinnen und Leser,
am 7. November ist das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vom Bundeskabinett beschlossen worden und soll im Dezember im Bundesrat bzw. im Januar in den Ausschüssen behandelt werden, so dass es im März vom Bundestag verabschiedet und im Mai nächsten Jahres in Kraft treten kann. Von den meisten in dieser Sache Engagierten wird dies in höchsten Tönen bejubelt.
Wie ich es schon im Editorial des newsletters Behindertenpolitik Nr. 5 vom September 2001 habe anklingen lassen, bin ich jedoch der Meinung, dass die behinderten Menschen mit diesem Gesetz ruhiggestellt werden sollen bringen wird es in der jetzigen Form wenig! (vgl. auch meinen Kommentar auf Seite 4)
Nachdem Christian Winter sich bereits in der letzten Ausgabe in einem Artikel mit den Schwachstellen des Gesetzes im Allgemeinen auseinandersetzte und damit meine Ansicht belegte, geht er in zwei Texten dieses newsletters auf zwei spezielle Knackpunkte ein, die dagegen sprechen, dass das Gesetz etwas Grundlegendes an der derzeitigen Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern wird: Zum einen bleibt der § 3a des Bundessozialhilfegesetzes unverändert gültig, der den Vorrang der ambulanten Pflege vor der stationären Pflege unter einen Kostenvorbehalt stellt, zum andern wurde beim intensiveren Studium des Gesetzestextes in der aktuellen Fassung klar, dass Vereinen mit ausschließlich behinderten Mitgliedern das im Gesetz vorgesehene Verbandsklagerecht verwehrt bleibt.Lest bzw. lesen Sie seine Beiträge auf den Seiten 4 und 5.Auch für diese Ausgabe hat Volker van der Locht wieder einen Beitrag geschrieben, mit dem er an die Ermordung von behinderten Menschen vor 60 Jahren in der Zeit des III. Reiches erinnert. Diesmal berichtet er über die Massenvernichtungsanstalten Meseritz-Obrawalde und Tiegenhof und belegt das Fazit des sowjetischen Untersuchungsberichtes, dass diese sich kaum von den Konzentrationslagern unterschieden (Seite 6).
In einem weiteren Text, der auf den Seiten 7 und 8 abgedruckt ist, gehen Christian Mürner und Udo Sierck der Frage nach, warum Behinderte in der Gen-Debatte erwähnt werden. Auf den ersten Seiten wie immer einige Kurzmeldungen.
Viel Spaß beim Lesen!
EU-Richtlinie erzwingt barrierefreie Busse
Das Europäische Parlament hat am 3. Oktober diesen Jahres eine Richtlinie verabschiedet, nach der Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität vollständiger Zugang zu öffentlichen Verkehrsmittel gewährt werden soll. Diese Richtlinie, die im April 2003 in Kraft tritt, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. So wird der Personenkreis, dem eine eingeschränkte Mobilität zugesprochen wird, auf sinnvolle Art erweitert: Im Gegensatz zur bisherigen Betrachtungsweise gelten nicht nur RollstuhlfahrerInnen und andere Behinderte in ihrer Mobilität als eingeschränkt, sondern auch Reisende mit schwerem Gepäck, Schwangere, ältere Personen oder Menschen mit Kinderwägen. Dem angesprochenen Personenkreis muss auf verschiedene Art und Weise entgegen gekommen werden: Abgeneigte Flächen in Bussen müssen mit einer rutschfesten Oberfläche ausgestattet sein und die im öffentlichen Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeuge, die mehr als acht Plätze haben, müssen über eine Absenkvorrichtung mit Rampe oder einen Lift verfügen. Nach dieser europäischen Vorgabe gibt es für den Gesetzgeber kein überzeugendes Argument mehr, im geplanten Bundesgleichstellungsgesetz keine verbindlichen Fristen für die Einführung von behindertengerechten öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland festzulegen. Es bleibt mit Spannung zu erwarten ob, wie und wann sich diese Richtlinie auf die Mobilität von Behinderten auswirken wird.
Seite 2-3:
Ina mit blauen Nudeln im Bauch
Diesen Titel gab der Künstler seinem Bild, das mit zwölf weiteren Gemälden im Kunstkalender SEH-WEISEN 2002 zu bewundern ist. Wie auch im letzten Jahr hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Werke ausschließlich von KünstlerInnen mit einer sog. geistigen Behinderung zusammengestellt und lädt mit diesen Kalender dazu ein, die Sehweisen von diesen Menschen kennen zu lernen. Auf den Rückseiten der einzelnen Kalenderblätter im Format 30x39 cm findet mensch Beschreibungen zu den Bildern und den MalerInnen, die fast alle von diesen selbst geschrieben wurden. Zusätzlich enthält der Kalender ein Postkartenblatt mit den sieben schönsten Motiven. Der Kalender ist für DM 24,50 zzgl. Porto und Verpackung erhältlich bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg, Fax: 06421/491-616, E-Mail: Vertrieb@Lebenshilfe.de
Schulungsreihe für persönliche AssistentInnen und AssistenznehmerInnen
Nach wie vor ist das Konzept der persönlichen Assistenz, bei der die behinderte Person als Arbeitgeberin fungiert und selber darüber bestimmt, wer ihr wann wie und wo hilft, für behinderte Menschen die beste Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Leider ist diese Art, die nötige Hilfeleistung zu organisieren, mit einigen Problemen und Schwierigkeiten verbunden, wodurch viele abgeschreckt werden, das Assistenzmodell zu praktizieren.
Um behinderte Menschen dazu zu befähigen, und um zukünftige persönliche AssistentInnen auf ihren Einsatz vorzubereiten, führt das Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Köln und MOBILE e. V. je eine Schulungsreihe für AssistentInnen und AssistenznehmerInnen durch. Die Schulungen finden in der Zeit von April 2002 bis März 2003 in Köln bzw. Dortmund statt.
Nähere Informationen beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln, An der Bottmühle 2+15, 50678 Köln, Tel. 0221/322290, Fax: 0221/321469 bzw. bei MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V., Rosegger Str. 36, 44137 Dortmund, Tel. 0231/9128377.
Weiterbildung zum Berater bzw. zur Beraterin für behinderte Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Ein ähnliches Projekt wie in Köln und Dortmund startete bereits in Berlin: Mit finanzieller Unterstützung der Aktion Mensch begann am 15. November ein Weiterbildungsprojekt zum Thema Persönliche Assistenz nach dem Arbeitgeber-Modell. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den erforderlichen Fähigkeiten, die ein assistenzbedürftiger Mensch erwerben muss, um die für ihn notwendige persönliche Assistenz selbstständig organisieren zu können.
Die Weiterbildungsmaßnahme ist ein Angebot ausschließlich für behinderte Menschen, die aufgrund ihrer eigenen Assistenzbedürftigkeit, ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit einen persönlichen Bezug zum Thema persönliche Assistenz haben.Nach der Methode des peer-counseling werden die Seminare weitgehend durch Betroffene gestaltet und durchgeführt.
Die Blockseminare werden in Berlin stattfinden. Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl beschränkt. Der erste Seminarblock wird vorraussichtlich im März beginnen.
Nähere Informationen bei ASL Arbeitsgemeischaft für ein selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V., Oranienstraße 189, 10999 Berlin, Tel.: 030/614 014 00, Fax: 030/616 589 51, E-Mail: asl-berlin@t-online.de
Es gibt nicht nur bauliche Barrieren, es gibt auch Barrieren im Internet: Blinde und Sehbehinderte, die sich den Inhalt einer Webseite von einer speziellen Software vorlesen lassen, scheitern z. B. an Frame-Konstruktionen oder an Grafiken, die Informationen beinhalten und nicht hinreichend erklärt sind.
In der Zeitschrift für Behindertenpolitik die randschau Nr. 2/1999 berichtete ich, dass bereits 1998 in den USA ein Gesetz in Kraft trat, das vorschreibt, dass alle Webseiten der Regierung auch von Blinden, Gehörlosen oder anderweitig gehandicapten Menschen zu benutzen sein müssen.
Inzwischen ist das Problem der Zugänglichkeit von Internetseiten auch hierzulande zum Thema geworden, mit dem sich u. a. das Projekt Web for all in Heidelberg beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe hat jetzt zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unter dem Titel Barrierefreiheit im Internet ein Handbuch für Webdesigner herausgegeben, in dem u. a. anhand von Beispielen aufgezeigt wird, worauf bei der Erstellung von Webseiten geachtet werden muss, damit niemand von der Nutzung des Internets ausgeschlossen wird.
Die 32seitige Broschüre ist für DM 16,05 incl. Versandkosten erhältlich bei: Web for all, Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/616871, Fax: 06221/970322, E-Mail: kontakt@webforall-heidelberg.de
Linke Gruppen denken auch an Menschen mit Behinderungen
Vom 17.-20. Januar 2000 veranstaltet das Antiracist Antisexist Summer Camp Project eine sog. Crossover Conference, auf der u.a. der Begriff Nation, Patriarchat, Kapitalismus, Heterosexismus, Antisemitismus und Rassismus in ihren Verschränkungen zum Thema gemacht werden soll. Ziel des Treffens ist, Leute aus unterschiedlichen politischen Richtungen zusammenzubringen, Schnittstellen zu finden, neue Bündnisse zu schaffen, an Interventionsformen zu arbeiten und damit neue Impulse für eine radikale, emanzipatorische, libertäre und linke politische Praxis zu geben. Neben Workshops zu Themen wie Innere Sicherheit, Ethnisierung und Kriminalisierung. Rassistische Mobilisierung nach dem 11. September 2001, Kinderspiele. Und raus bist du, Postmoderne, Bildungsbürgerlichkeit und Klassenherkunft" oder Subjektivität im Neoliberalismus wird auch Rebecca Maskos zusammen mit Anja Tervooren einen Workshop unter der Überschrift Was ist normal? Der Körper im Diskurs um Behinderung und Normalisierung anbieten.
Nähere Informationen und Anmeldung zu dieser Veranstaltung bei: summercamp c/o A6-Laden, Adalbertstrasse 6, 10999 Berlin, E-Mail: summercamp@squat.net, Internet: www.summercamp.squat.net.
Bildband erzählt Geschichte eines Mädchens mit Downsyndrom
Hanna Lebensbilder eines Kindes heißt ein kürzlich erschienener Fotoband über ein zehnjähriges Mädchen mit Downsyndrom. Dieses 100seitige Buch, das die freiberufliche Fotojournalistin Cathia Hecker und die Textautorin Ulla Heye-Ebenthal im Eigenverlag herausgebracht haben, erzählt vom Leben von Hanna: von ihrem Alltag mit den Geschwistern, von Schule, Freunden und Spiel. Die einfühlsame Biographie ist mit 69 Schwarz-Weiss-Fotografien angereichert, die während den eineinhalb Jahren entstanden sind, in denen das Kind begleitet wurde, und Hanna in ihren Lebenswelten zeigen.
Das Buch im Format von 24x30 cm ist zum Preis von 38,80 DM oder 19,84 € zu beziehen bei der Frühförderung Regenbogen e. V.,Gänseweg 26, 49610 Quakenbrück, Tel. 05431/93185, E-Mail: info@fruehfoerderung-regenbogen.de
(Quelle: FORUM das Online-Magazin für Behinderte, 27.11.2001)
Am 1.7.2001 ist das neugeschaffene Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten in den letzten Ausgaben des newsletters Behindertenpolitik war mehrfach über das sehr umfangreiche Gesetzespaket zu lesen. Um das Verständnis und die Handhabe dieses Gesetzeswerkes zu erleichtern, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in der 11. Auflage ihres Wegweisers auf 68 DIN A4-Seiten das SGB IX vor. Diese Broschüre ist sowohl für in der Behindertenarbeit Tätige, als auch für Laien, die im Umgang mit Gesetzen und Paragrafen nicht sehr versiert sind, verständlich geschrieben und sehr informativ.
Zu beziehen ist die Broschüre bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Walter-Kolb-Strasse 9-11, 60594 Frankfurt/Main, Tel. 069/6050180, Fax: 069/60501829, E-Mail: info@bar-frankfurt.de
Bundesweiter Wegweiser im Sozial- und Behindertenbereich
Unter dem Titel Wer hilft wem hat das Unfallopfer-Hilfswerk auch dieses Jahr wieder eine sehr umfassende Adressensammlung herausgegeben. Das durch viel Werbung aufgeblähte Heft enthält neben Adressen von Vereinen, die allgemein von Interesse sind, eine nach Behinderungsarten gut sortierte Übersicht der jeweils einschlägigen Adressen jeweils mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse. Viele Adressen tauchen (je nach Kontext) doppelt auf. Ein Wehrmutstropfen ist, dass ich nur drei Adressen aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung finden kann.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich beim cfh Unfallopfer-Hilfswerk gmbH, Mommsenstr. 68a, 10629 Berlin, Tel. 030/88679901, Fax: 030/88679903, E-Mail: info@unfallopfer-hilfswerk.de
Unentgeltliches Reisen mit der Deutschen Bahn
Im newsletter Behindertenpolitik Nr. 1 vom September 2000 hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass Menschen mit Behinderungen mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke auf zahlreichen Strecken der Deutschen Bahn AG in Nahverkehrszügen und z. T. auch in Interregios kostenlos fahren dürfen. Ich verwies damals auf eine Innternet-Seite, auf der nähere Informationen zu bekommen waren. Leider schaffen es die MacherInnen der Site nicht, die Angaben zu aktualisieren und haben jetzt auch die veralteten (aber immer noch gültigen!) Angaben aus dem Netz genommen.
Dahingegen hat die Deutsche Bahn eine Streckenkarte herausgegeben (Stand: Juni 2001), auf der die unentgeltlich benutzbaren Strecken (-abschnitte) rot markiert sind.
Diese ist als Übersichtskarte zum Entfernungsanzeiger, Drucksachennummer T603K, zu bestellen bei DB Anlagen- und Hausservice, Druck- und Informationslogistik, Logistikcenter, Kriegsstraße 1, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/9385965, Fax: 0721/9385509
Verkehrsmeldungen für mobilitätsbehinderte Menschen im Radio
Vorbildcharakter sollte ein neuer Service haben, der auf Initiative des Berliner Landesbeauftragten für Behinderte, Martin Marquard, entwickelt wurde: Seit dem 19. November sendet der SFB von montags bis freitags jeweils kurz nach 10.30 Uhr im Rahmen der Sendung 88acht Berolina neben den allgemeinen Verkehrsmeldungen erstmalig auch Verkehrsinformationen für mobilitätsbehinderte Menschen, die mit Berliner ÖPNV unterwegs sind. In diesen Meldungen soll über Baustellen, Pendel- und Schienenersatzverkehre und über Störungen bei Aufzügen der U- und S-Bahn informiert werden.
Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung
Weil Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung als deliktunfähig gelten, weigern sich private Haftpflichtversicherungen für Schäden aufzukommen, die von Angehörigen dieser Personengruppe verursacht werden.
Auf Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe bietet jetzt die Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge für solche Fälle echten Schutz an. Nach einer Unfall- und Sterbegeldversicherung wurde eine private Haftpflichtversicherung fuer Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt. Der/die VersicherungsnehmerIn hat bei dieser Gesellschaft die Möglichkeit, die Klausel Deliktsunfähigkeit aus der Versicherungspolice zu streichen. Pro Jahr sind damit Schäden von maximal 5.000 Euro abgedeckt.
(Quelle: FORUM das Online-Magazin fuer Behinderte, 26.09.2001)
Um hörbehinderte Kinder schon früh mit der Gebärdensprache vertraut zu machen und ihnen zu einer kommunikativen Selbstständigkeit zu verhelfen, ist die zweite CD-ROM als Ergänzung zu Tommys Gebärdenwelt erschienen, mit der ein Grundwortschatz in Gebaerden- Laut- und Schriftsprache aufgebaut werden soll. Diese CD-ROMs sind zwar für Kinder ab 3 Jahren gedacht, ich könnte mir jedoch vorstellen, dass sie auch als erster Einstieg für Erwachsene geeignet sind, die sich die Gebärdensprache aneignen wollen.
Die CD-ROMs kosten je 55,00 € und sind erhältlich bei Karin Kestner, Hufgarten 4 b, 34302 Guxhagen, Tel.: 05665-3167, Fax: 05665-35 56, E-Mail: karin@kestner.de. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.kestner.de/tommy/frameset04c.html
KOMMENTAR ZUM BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ
Es scheint den LobbyistInnen für ein Bundesgleichstellungsgesetz primär nur um eine barrierefreie Umwelt für RollstuhlbenutzerInnen, Blinde und Gehörlose zu gehen. Wie sonst ist es zu erklären, dass im Internet am 27.10.2001 also kurz vor der Verabschiedung im Bundeskabinett noch einmal dazu aufgerufen wird, Briefe an die entscheidenden PolitikerInnen zu schreiben, um klare Regelungen bzw. verbindliche Fristen für die barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Verkehrs zu fordern. Zugegeben: Es ist sehr dringend, dass Busse und Bahnen in absehbarer Zeit endlich auch für RollstuhlfahrerInnen benutzbar werden, es ist nur merkwürdig, dass andere Knackpunkte, wie sie z. B. Christian Winter in seinen Artikeln anspricht (= Verbesserungen, die nicht nur einmalig Geld erfordern), nicht zur Sprache kommen! Ist da die Schere im Kopf, dass das, was nicht erreichbar scheint, erst gar nicht mehr gefordert wird, oder wird hier die unausgesprochene Hierarchie der verschiedenen Behinderungsarten wieder einmal deutlich?
Sehr entlarvend und geradezu dreist finde ich es in diesem Zusammenhang, wenn Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, am 6.11.2001 von ActivHandicapped gefragt wird, wann die Dinge kommen, die im Gleichstellungsgesetz noch fehlen. Seine Antwort: Welchen Inhalts? Es fehlt dann nichts mehr. Dazu fällt mir nichts mehr ein!
Übrigens: Der Bund sollte sich ein Beispiel an Sachsen-Anhalt nehmen, das am 12.10.2001 als zweites Bundesland ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet hat: Neben eindeutigen Festlegungen zum Verbandsklagerecht und zur Beweislastumkehr steht statt eines defizitäeren und sich vorrangig an medizinischen Defekten orientiertes Behindertenbildes ein Verständnis, das von einer Behinderung durch die Gesellschaft ausgeht.
Begrenzt das Bundesgleichstellungsgesetz die Selbsthilfe Behinderter?
In den Medien wird die Selbstbestimmung Behinderter als politische Errungenschaft dieser Regierung vermarktet. Durch das neue SGB IX und vor allem das Bundesgleichstellungsgesetz, soll dies belegt werden. Einer der zentralen Punkte des Bundesgleichstellungsgesetzes besteht in der möglichen Verbandsklage. Auf den ersten Blick betrachtet würde die Verankerung eines Verbandsklagerechts für Behindertenverbände wirklich die Selbsthilfe von behinderten Menschen entscheidend stärken. Betrachtet man das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form etwas genauer, so fällt in § 13 Abs.3 Nr. 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes ein verhängnisvoller Schwachpunkt dieser Bestimmung auf. Demnach soll ein Verband nur dann die Möglichkeit der Verbandsklage haben, wenn jedermann durch seinen Eintritt in diesen bei vollen Stimmrecht die Unterstützung der Vereinsziele ermöglichen kann. Diese Formulierung ist behindertenpolitisch verheerend: Behindertenverbände, die aufgrund der Erfahrung, dass Nichtbehinderte in Verbänden oft eine zu dominante Position inne haben, nur Behinderte in den Verbänden entscheiden lassen, um eine wirkliche Selbsthilfe gewährleisten zu können, werden somit von der Möglichkeit einer Verbandsklage ausgeschlossen. Demgegenüber bleibt allerdings die Tatsache dass in den meisten Sozialverbänden behinderte Mitglieder in der Regel nur eine untergeordnete Stellung haben, ohne jede Auswirkung auf das Verbandsklagerecht. Verbände, bei denen die Selbsthilfe Behinderter im Mittepunkt des Verbandziels steht, werden so absolut benachteiligt. Gemessen an der Betonung des Selbsthilfegedanken durch die Bundesregierung in der Öffentlichkeit ist diese Formulierung ein Skandal! Wenn Behinderte, die persönliche Betroffenheit als Qualifikation voraussetzen, um in ihrem Verband tätig zu sein, durch Rechtverlust bestraft werden, dann hat das Gesetz seinen eigentlichen Zweck den des Nachteilsausgleichs verfehlt. Sollte das Bundesgleichstellungsgesetz in dieser Form verabschiedet werden, wird die Selbsthilfe Behinderter, aller Verlautbarungen zum Trotz, nicht gestärkt, sondern geschwächt werden.
Christian Winter, Mannheim
Seite 5:
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden es sei denn, es lohnt sich.
Betrachtet man die jetzige rechtliche Entwicklung, könnte man zum Optimist werden: ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen ist geplant, die Rechte von Heimbewohnern wurden im neuen Heimgesetz teilweise gestärkt, am auffälligsten war allerdings der von dem Bundesbehindertenbeauftragten Haack angekündigte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Nicht mehr Fürsorge soll im Vordergrund stehen, sondern Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Zum Ausdruck kommt dies nach Ansicht der Bundesregierung vor allem in dem neuen SGB IX, das dem Gedanken der Selbsthilfe Behinderter verstärkt gerecht werden soll.
Wenn man der Darstellung dieser Veränderungen in den Medien soweit sie überhaupt beachtet werden Glauben schenkt, dann verfestigt sich wirklich der Eindruck, das sich auf dem Gebiet der Behindertenpolitik im Moment einiges zum Positiven ändert.
Auffallend ist in diesen Zusammenhang allerdings, was in der Öffentlichkeit nicht erwähnt bzw. verschwiegen wird: Aller lautstark verkündeten Selbstbestimmung Behinderter zum Trotz, bleibt vieles beim Alten, so z. B. der § 3a des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Diese Bestimmung besagt, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen werden können, wenn eine ambulante Versorgung im Verhältnis zur stationären Unterbringung angeblich zu teuer wird. Wurde bei der Planung des SGB IX (wenn auch nur von vereinzelten Stimmen) die Unvereinbarkeit dieser gesetzlichen Bestimmung mit dem Anspruch des neuen Sozialgesetzbuches betont, so kam dieses Thema bei der Diskussion um das Gleichstellungsgesetz überhaupt nicht mehr zur Sprache.Wie läst sich allerdings die Gleichstellung von Behinderten garantieren bzw. verwirklichen, wenn das Recht auf freie Wahl des Wohnortes unter Umständen vom Staat ignoriert wird? Laut dem Bundesbehindertenbeauftragten Haack gibt es keine eindeutige Tendenz, welche auf die Einweisung behinderter Menschen in eine stationäre Einrichtung hindeutet. Dem ist allerdings entgegen zu halten, dass diese Problematik in den letzten Jahren in der Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen eine wesentliche Rolle gespielt hat.
Das Szenario dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen ist in den Grundzügen oft vergleichbar: Der jeweilige Sozialträger besteht auf eine Einweisung, dem wird von Seiten der Betroffenen widersprochen.Die Haltung der Gerichte ist in der Regel erfreulich eindeutig. So darf nach einer Entscheidung des LG Stuttgart der Sozialhilfeträger nicht auf eine kostengünstigere stationäre Versorgung verweisen, wenn damit die Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden (Az K3441/00). Noch deutlicher ist in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des VG Braunschweig, in der die Einweisung einer 92jährigen Dame aus Kostengründen in eine Einrichtung abgewiesen wurde, weil diese mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren ist. Auch bei anderen Entscheidungen ist eine kritische bzw. ablehnende Haltung gegenüber dem Kostenvorbehalt im § 3a BSHG erkennbar.
Im Zusammenhang mit dieser Beurteilung durch die Rechtsprechung und der Unvereinbarkeit mit der durchaus begrüßenswerten Absicht in der neueren Gesetzgebung stellt sich die Frage, warum dieser Paragraph überhaupt noch existiert.Aus der gegenwärtigen Situation lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Zum einen wird auf Personen spekuliert, die nicht in der Lage sind, sich juristisch zur Wehr zu setzen, zum anderen entsteht Eindruck dass die Regierung unter dem Eindruck der bestehenden Pflegesituation wenig Bereitschaft zeigt, eine juristisch widerspruchslose Situation für Behinderte zu schaffen. Aus juristischer Sicht ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, dem Betroffenen eine widerspruchslose Rechtssicherheit zu garantieren, deshalb kann ein Gleichstellungsstellungsgesetz für Behinderte nur ernst genommen werden, wenn deren Lebensgestaltung von Kostenkalkulationen unabhängig bleibt. Die weitere Handhabung des § 3a wird zeigen, ob der angekündigte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik hin zu mehr Selbstbestimmung zu einem für den Einzelnen verlässlichen Rechtsprinzip wird oder eine hohle Phrase bleibt.
Christian Winter, Mannheim
Gaststätten sollen zukünftig barrierefrei sein
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung, dass im Rahmen des zukünftigen Gleichstellungsgesetzes Betreiber von neu errichteten Gaststätten und Hotels verpflichtet werden sollen, ihre Gasträume als soziale Orte künftig barrierefrei zu gestalten. Außerdem sei beabsichtigt, Konzessionen nach einer starken baulichen Veränderung nur noch dann wieder zu erteilen, wenn im Rahmen der Umgestaltung ein ungehinderter Zugang für RollstuhlfahrerInnen erhalten bleibt bzw. geschaffen wird.
(Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG, 31.10.2001)
Seite 6:
Vor 60 Jahren Januar 1942: Meseritz-Obrawalde und Tiegenhof werden zu Massenvernichtungs anstalten
Im Februar 1942 verstarb der Sohn einer Bekannten meiner Frau, der ebenfalls nach Tiegenhof verschubt worden war. Meine Ehefrau Louise fuhr mit dieser Frau zur Beerdigung ihres Kindes nach Tiegenhof. Während ihres Aufenthaltes in Tiegenhof besuchte meine Frau auch unseren Sohn Herbert. Sie konnte feststellen, daß Herbert völlig unzureichend ernährt wurde. Mittags bekam er und die anderen Pfleglinge Wassersuppe und zum Abendbrot erhielt er zwei Scheiben trockenes Brot sowie Pellkartoffeln, die aus der Hand des Pflegers auf die Scheiben Brot zerquetscht wurden. Die Pfleglinge wurden richtiggehend wie Vieh gefüttert. (...) Eine Woche vor Ostern 1942 erhielten wir noch von der ,Gauheilanstalt' Tiegenhof die Nachricht, daß unser Sohn Herbert verstorben sei. Dies berichtete später der Vater eines behinderten 18jährigen Jungen, der von Hamburg in die Gauheilanstalt Tiegenhof bei Gnesen deportiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Tiegenhof wie auch die pommersche Anstalt Meseritz-Obrawalde zu Vernichtungsanstalten für Kranke und Behinderte aus dem Altreich eingerichtet worden.
Ein Grund für den Neubeginn bzw. die Ausweitung des Behindertenmordes nach dem sogenannten Euthanasie"-Stopp im August 1941 war die Intensivierung der Bombardierung alliierter Luftstreitkräfte seit 1942. Ziel der Alliierten war es, mit der Zerstörung ganzer Großstädte im Deutschen Reich, bei der es zahlreiche Tote und Verletzte gab, die Bevölkerung zu demoralisieren und einen Keil zwischen Volk und Führer zu treiben. Darauf reagierte die NS-Führung mit der Verschleppung der Kranken aus dem Altreich, um den freigewordenen Anstaltsraum zur Unterbringung der Bombenkriegsverletzten zu nutzen. Seit Februar des Jahres wurden daher wieder Patiententransporte in großem Umfang durchgeführt. Dabei bot sich besonders Meseritz-Obrawalde als Vernichtungsanstalt an: Da die Einrichtung über einen eigenen Gleisanschluß verfügte, konnten die Transportzüge direkt auf das Anstaltsgelände fahren.
Dass Tiegenhof und Meseritz-Obrawalde zu derartigen Mordstätten werden konnten, war ein Ergebnis der Ermordung polnischer Patienten unmittelbar nach Kriegsbeginn am 1. September 1939. Noch bevor die Euthanasie im sog. Altreich begann, wurden die Anstalten in den deutschen Ostprovinzen und den besetzten polnischen Gebieten für die deutschen Behörden gesäubert. In der Provinz Danzig-Westpreußen, wo auch die Anstalt Tiegenhof lag, war es das Sonderkommando Lange unter Führung des SS-Obersturmbannführers Herbert Lange, das die Morde durchführte. Lange war vom Reichssicherheitshauptamt zu diesem Zweck zur Staatspolizeistelle Posen entsandt worden. Die Einheit, die aus 15 Mann der Sicherheitspolizei und 60 Angehörigen der Schutzpolizei bestand, ermordete von Dezember 1939 bis Mai 1940 mehr als 5000 Patientinnen und Patienten in mehreren westpreußischen Anstalten darunter allein in Tiegenhof 1201 Menschen.
Auch die in Pommern gelegene Anstalt Meseritz-Obrawalde wurde unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkriegs auf diese Weise für ihre spätere Funktion vorbereitet. Dort war es der für Pommern zuständige Gauleiter, Oberpräsident und Reichsverteidigungskommissar Franz Schwede-Coburg, der für die Massentötung von Kranken und Behinderten verantwortlich war. Durchgeführt wurden die Morde vom Kommando Eimann unter Führung des Obersturmbannführers Kurt Eimann, der die Kranken in einem Wald im Kreis Neustadt/Westpreußen verschleppte und dort durch Genickschuß töten ließ. In einem Bericht über den Wachsturm E (Eimann) war von der Beseitigung von 1400 unheilbar Geisteskranken aus pommerschen Irrenanstalten die Rede.
Die zumeist polnischen Kranken in den beiden Einrichtungen mussten sterben, damit deutsche Behinderte getötet werden konnten. Allein in Meseritz-Obrawalde starben nach der erneuten Ausweitung der Euthanasie 1942 täglich 450 bis 600 Menschen -bis zum 28. Januar 1945, dem Einmarsch sowjetischer Truppen, insgesamt etwa 18.000 Personen. Am Ende eines sowjetischen Untersuchungsberichtes heißt es: Die landespsychiatrische Anstalt Obrawalde (...) unterschied sich von den Konzentrationslagern, den Todesfabriken, nur durch seine Arbeitsmethode. (...) In den Konzentrationslagern wurden große Gaskammern mit Gift Zyklon A und Zyklon B (Blausäurepräparate) verwendet, während es sich in dem Krankenhaus von Obrawalde um Morphium, Skopolamin, Veronal und Evipan handelte. Dort waren es Kammern, hier waren es Spritzen. In den Konzentrationslagern wie hier im Krankenhaus handelte es sich um die Massenvernichtung von Menschen.
Volker van der Locht, Essen
Behindertenfreundlich – aber wie? Warum Behinderte in der Gen-Debatte erwähnt werden
Wenn man auf einzelne Veranschaulichungen in wesentlichen Beiträgen der Gendiagnostik-Debatte achtet, fällt auf, dass über Menschen mit Behinderungen in den besten Absichten gesprochen wird. Im Folgenden werden ausgewählte Beispiele und ihr Kontext dargestellt und kommentiert.
Am 1.1.2001 begann Der Spiegel eine Reportage über die Möglichkeiten des therapeutischen Klonens mit dem Satz: Es ist ein bemerkenswertes Phänomen der jüngeren Zeitgeschichte, dass sich Wissenschaftler immer dann der Kranken und Gebrechlichen dieser Welt erinnern, wenn es darum geht, Zukunftstechnologien konsensfähig zu machen. Dass diese Feststellung nicht nur für WissenschaftlerInnen zutrifft, sondern auch für etliche PolitikerInnen und JournalistInnen, lässt sich unserer Sammlung von Vorträgen und Aufsätzen aus dem ersten Halbjahr 2001 entnehmen.
Der Umgang mit kranken und behinderten Menschen folgt im Zusammenhang der Problematisierung von gentechnologischen Möglichkeiten und Heilungschancen häufig einem Schwarzweißschema. Unsere Belege und Überlegungen tragen wir in zwei Abschnitten vor: 1. Die Erwähnung bzw. Infragestellung von Krankheit, 2. Ihre Verwendung bzw. stellvertretenden Parteinahme. Daran anschließend formulieren wir in einem dritten Teil unsereEinschätzung.
1.
Der amerikanische Genkritiker Jeremy Rifkin hat darauf hingewiesen, dass die Bedrohung, die vom Klonen von Menschen ausgehe, damit zusammenhänge, ob das Kind mit einer Behinderung toleriert werde oder ob man es als mangelhaftes Produkt ansehe?1 Mit anderen Worten, die Kritik möglicher Fehlbildungen beim Klonen kann gängige Diskriminierungsmuster übernehmen.Der Karlsruher Philosoph Peter Sloterdijk sagte, er verstehe die Entrüstung vieler Menschen über genetische und gentechnische Visionen, aber es erschrecke ihn genauso, dass überhaupt missgebildete Kinder aus der Hand der Evolution hervorgehen.2 Es erstaunt, dass derselbe Sloterdijk mit einem Beitrag im Katalog Der (im)perfekte Mensch vertreten ist, also zu einer Ausstellung schreibt, die behinderte Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Peter Singer, der umstrittene Bioethiker, äußerte sich wie folgt: Ich denke allerdings oft über die Gefährlichkeit meiner Überlegungen nach. Bergen meine Ansichten beispielsweise das Risiko, unsere Gesellschaft weniger sensibel, weniger hilfsbereit gegenüber Behinderten zu machen? Das wäre nicht die Absicht, aber ...3 Behindertenfreundlich – aber wie?
Auf Peter Singers deklariertes Verständnis für protestierende behinderte Menschen lässt sich verzichten. Es ist gar keines. Seine Bioethik unterschätzt die Bedeutung der Menschen mit Behinderung. Die Toleranz gegenüber Wahlmöglichkeiten beschönigt seine wiederholt artikulierte tödliche Bedrohung.
Im Rahmen der Diskussion über die mögliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik stellte die Vorsitzende der Bundestagsenquetekommission Recht und Ethik in der modernen Medizin, Margot von Renesse, die Frage: Kann der Staat mit strafrechtlichem Druck von Menschen erzwingen, dass sie entweder auf Kinder verzichten oder ein Kind zur Welt bringen, bei dem ein hohes Risiko besteht, dass es schwerstbehindert ist?4 Das Pro und Contra der Präimplantationsdiagnostik kann in unbeantwortbare Alternativen münden.
Der Präimplantationsdiagnostik (wie mehrheitlich auch bei der Pränataldiagnostik) müssen die Genveränderungen (und ihre möglicherweise krankhaften Auswirkungen) vorher bekannt sein. Deshalb ist von einer Liste solcher Abweichungen die Rede. Solche Listen enthalten implizit ambivalente Normvorstellungen. Sie können zum Mittel der Diskriminierung werden gegenüber Menschen, deren Krankheit oder Behinderung auf der Liste steht.
"Operation Embryo hieß eine Titelgeschichte des Spiegel.5 Zur Illustration brachte man unter anderem ein farbiges Foto, das drei Personen auf einem Steg am Meer zeigte, zwei junge Frauen, an ihren Händen und Armen in der Mitte ein Kind, das vor Freude in die Luft springt, die Unterzeile lautete: Kind mit Down-Syndrom, Betreuerinnen: Kommt der serienmäßige Embryo-TÜV? Diese Bildlegende bildet zur lebensfrohen Aussage des Fotos einen scharfen Kontrast. Doch die Direktive der Unterzeile ist deutlich, die Verschiebung der Existenz einer Person zum Embryo berührt das Lebensrecht.
2.
Wer sich seit der Berliner Rede des Bundespräsidenten Johannes Rau im Mai 20016 zu Themen der Biopolitik äußert, spricht auffallend oft auch von den Nöten und Ängsten der behinderten Mitbürger. Rau hatte seine Bedenken gegen die biologische Selektion und gegen die Zeugung auf Probe mit drohender Diskriminierung begründet: Wird nicht in Zukunft immer häufiger die Frage gestellt werden, ob es denn nötig gewesen sei, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen? Und Rau überlegte – der Gedanke ist nicht ganz neu –, ob die neuen Diagnosemöglichkeiten dazu führen, dass Behinderung als Schädigung der Gesellschaft verstanden werden wird.
Wer sich seither öffentlich äußert und sich dabei der Behinderten scheinbar wohlwollend erinnert, der hat gute Karten. Dieses spezielle Erinnern lässt sich selbst für die Position zugunsten der Auslesetechniken nutzen. Unter Umständen müssen allerdings die einen gegen die anderen ausgespielt werden. So wird Ernst-Ludwig Winnacker von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit der flapsigen Bemerkung zitiert: Die deutschen Behinderten wollen ihre Rechte vertreten sehen, die englischen Behinderten wollen geheilt werden.7 Solche Unterstellungen sind zwar unsinnig, verfehlen aber nicht ihre Wirkung.
Die Besinnung darauf, dass die Reproduktionstechniken behinderte Menschen ausgrenzen, wirkt oberflächlich. Denn bemerkenswert war, dass die behindertenfreundlichen" Stimmen vor den geplanten Klonbabys des italienischen Frauenarztes Severino Antinori mit der Prognose warnten, der Mediziner würde nur Krüppel produzieren. Andere Experten sehen Missbildungen und Totgeburten" voraus. Das Schreckgespenst Behinderung spukt ungestört weiter.
Den von der Ärzte-Organisation IPPNW organisierte Kongress Medizin und Gewissen, der vom 24.-27.Mai 2001 in Erlangen stattfand, leitete Horst-Eberhard Richter ein. In seiner kurzen Begrüßungsrede kam auch er nicht umhin, sich dem Thema Behinderte zu widmen: So wünsche ich mir, dass jeder Forscher, der tagaus tagein nur mit Gen-Material beschäftigt ist, nebenher an der Betreuung eines schwer behinderten Kindes oder Erwachsenen teilnehmen sollte. Dann würde er bald merken, wie gut es ihm selber tut, etwas zum Wohlbefinden dieses Anderen beizusteuern, der ihm irgendwann ans Herz wachsen wird. Solche Sätze stammen aus der Mottenkiste der Sonderpädagogik, machen behinderte Personen zu Objekten der Gutmenschen – und werden dennoch beklatscht. Es ist eben angesagt, die behinderten Menschen zu erwähnen, sei es auch mit rückwärtsgewandten Gedankenspielen.
In einem Bericht über die Tagung im Rahmen der Dresdner Ausstellung Der (im)perfekte Mensch. Vom Recht auf Unvollkommenheit erregt sich eine Journalistin darüber, dass Freaks früher auf Jahrmärkten als Kuriositäten zur Schau gestellt wurden. Daran anschließend stellt sie die Referentin Theresia Degener vor, die mit ihren Füßen heute alles tut: sich den Schweiß aus dem Gesicht wischen, Notizen machen, die Blätter ihres Vortrags umblättern und den Sinn ihrer Worte in feinen, wohl gesetzten Gesten unterstreichen.8 Was die Referentin gesagt hat, bleibt weitgehend im Dunkeln. Hängen bleibt das Kuriose, wohlmeinend formuliert von der Journalistin, um ein Zeichen gegen den Druck der Gen-Debatte zu setzen.
3.
Hubert Markl, der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, hat Rau widersprochen. Markl sagte, behinderte Menschen würden in der Gen-Debatte instrumentalisiert. Abgesehen davon werde es keiner Gesellschaft an Menschen mit Behinderungen mangeln, weil die meisten nicht angeboren und somit dem Zugriff der Gendiagnostik entzogen seien. Das Argument, ein schwerst behindertes Kind sozusagen als Exempel für andere auszutragen und aufzuziehen, sei intolerabel.9
Edo Reents hat darauf aufmerksam gemacht, dass in der ganzen Debatte kranke und behinderte Menschen selbst kaum zu Wort kommen und wenn, dann werde die Krankheit und Behinderung hervorgehoben, was zeige, wie stark diese observiert würden.10 Unseres Erachtens spielt nicht die Instrumentalisierung die zentrale Rolle im Umgang mit kranken und behinderten Menschen, sondern eine Stellvertretung, die sich durch einen höheren Zweck – sei es die Gentechnologie oder die Sozialethik – legitimiert.
Christian Mürner, Hamburg / Udo Sierck, Gnutz
Anmerkungen:
1) Süddeutsche Zeitung 14./15./16.4.2001 zurück
2) Tagesspiegel 8.3.2001 zurück
3) Magazin Tagesanzeiger Zürich 9.-15.6.2001; Der Spiegel Nr. 48, 26.11.2001 zurück
4) Zitiert nach FAZ 25.4.2001 zurück
5) 14.5.2001 zurück
6) abgedruckt in der FAZ 19.5.2001 zurück
7) in der FAZ 22.5.2001, S.53 zurück
8) Martina Meister, Frankfurter Rundschau 8.6.2001 zurück
9) FAZ 25.6.2001 zurück
10) FAZ 11.6.2001 zurück
Impressum:
newsletter Behindertenpolitik Nr. 6 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 16)
an dieser Ausgabe haben mitgewirkt:
Christian Mürner, Martin Seidler (alle nicht namentlich gekennzeichneten Texte), Udo Sierck, Volker van der Locht, Christian Winter
Redaktion und Herausgeber:
Martin Seidler, Memelweg 17, 53119 Bonn, Fax: 0228/9875427, e-mail: mail@martinseidler.de
Internet: http://www.martinseidler.deDruck der Papierausgabe: stattwerk e. G., Essen
Bestellung der Papierausgabe