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 Nr. 8 (Juni 2002)

[erscheint als Beilage der Zeitschrift BIOSKOP]



Seite 1:

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

seit 1. Mai 2002 ist das lange herbeigesehnte Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Es enthält gute Ansätze, die jedoch m. E. halbherzig formuliert worden sind; deshalb wird das Gesetz aller Voraussicht nach nicht die Wirkung entfalten, die sich viele erhoffen. Gerade das wichtige Element der Zielvereinbarungen, das als Chance betrachtet wird, sehe ich allerdings sehr skeptisch (vgl. Seite 7-8). Eindeutig positiv ist jedoch, dass endlich die Gebärdensprache als eigenständige Kommunikationsform anerkannt wurde – dies ist in vielen anderen Ländern seit Langem eine Selbstverständlichkeit! Es würde den Rahmen des newsletters Behindertenpolitik sprengen, alle neuen Regelungen zu kommentieren; höchstwahrscheinlich wird in den kommenden Ausgaben dieser Beilage von den Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis berichtet werden. – Wer den Text des BGG sucht, findet ihn im Internet unter der Adresse http://www.behindertenbeauftragter.de/download/gleichstellungsgesetz.htm.
Anzumerken sei noch, dass die Kritik von Christian Winter in der Dezember-Ausgabe des newsletters Behindertenpolitik am Ausschluss der Selbsthilfeverbände zum Glück hinfällig geworden ist, da der entsprechende Satz im als Gesetz verabschiedeten Text nicht mehr zu finden ist.
Damit das BGG seine volle Wirkung entfalten kann, wird nun die Verabschiedung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) gefordert, das schon lange in der Schublade des Bundesjustizministeriums liegt (vgl. newsletter Behindertenpolitik Nr. 7 [März 2002], S. 6-7). Die Verschleppungstaktik der Regierung lässt vermuten, dass hier der eigentliche „Schlüssel“ zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen liegt.

Ich habe mich entschieden, in einem längeren Text das Protokoll des Gründungstreffens der „Arbeitsgemeinschaft Disability Studies – Wir forschen selbst!“ zusammenzufassen, da ich der Meinung bin, dass der newsletter Behindertenpolitik die originäre Aufgabe hat, über die Entwicklung dieser Forschungsrichtung in Deutschland zu informieren (S. 3-5). Leider musste ich deswegen die Zahl der Kurzmeldungen dieses Mal drastisch reduzieren, aber ich glaube, dies ist verkraftbar.

Ansonsten finden Sie auf Seite 6 wie gewohnt einen weiteren Beitrag der Reihe „Vor 60 Jahren“ von Volker van der Locht und auf Seite 7 einen kritischen Text von Christian Winter zur Kampagne „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin Seidler


Seite 1:

Kinderwunsch: Gehörloses Kind

Vor einiger Zeit ging ein Aufschrei durch die Presse, als bekannt wurde, dass sich in den USA eine Frau eines gehörlosen lesbischen Pärchens mit dem Samen eines gehörlosen Mannes befruchten ließ, um nach Möglichkeit auch ein gehörloses Kind zu bekommen. Die beiden Frauen wollen, dass ihr Nachwuchs zu ihnen und in ihre Gehörlosen-Community passt.

In der Wochenzeitung DIE ZEIT 18/2002 vom 26.4.2002 war in diesem Zusammenhang von „missbräuchlicher genetischer Selektion“ und von „elitärem persönlichen Züchtungsprogramm“ die Rede. In der Tat könnte mensch bei oberflächlicher Betrachtung zu dem Schluss kommen, es handele sich im vorliegenden Fall um Selektion – nur unter entgegengesetztem Vorzeichen.

Prof. Dr. Rosemarie Garland Thomson vom Institute for Women’s Studies an der Emory University in Atlanta (USA) machte in einem Beitrag auf der Tagung „PhantomSchmerz“ am 1.6.2002 in Berlin nachvollziehbar deutlich, dass es sich beim Kinderwunsch des gehörlosen Pärchens nicht um Selektion im herkömmlichen Sinn handele. Die Frau habe sich für die künstliche Befruchtung lediglich den Spender ausgewählt, so wie dies jede Frau mache, die sich einen Partner als Vater ihres Kindes sucht, mit dem sie gewisse Eigenschaften teilt. Es gehe ja nicht darum, das Kind wegen dem (Nicht-)Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft abzulehnen, sondern jediglich darum, die Möglichkeit zu erhöhen, dass der Nachwuchs ein gewünschtes Merkmal aufweise.

 

Jur§Ass bietet rechtliche Infos zum selbstbestimmten Leben

In einem zweiten Anlauf ist jetzt erneut der Versuch gemacht worden, juristische Infos und für Menschen mit einer Behinderung interessante Gerichtsurteile regelmäßig zu veröffentlichen. So beantwortet die im April erschienene erste Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift Jur§Ass auf 26 Seiten Fragen zum SGB IX und zum Bundesgleichstellungsgesetz, dokumentiert aktuelle Entscheidungen in gut verständlicher Sprache, weist auf hilfreiche Veröffentlichungen hin und gibt Ratschläge, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist.

Die Zeitschrift, die von der selbst behinderten Juristin Uschi Obermayr zusammengestellt wird, ist als Einzelheft für 5 € bzw. als Jahresabo für 16 € zu beziehen beim ISL Landesverband Thüringen, Drackendorfer Str. 12a, 07747 Jena Fon: 03641/ 361155 oder 398812 Fax: 03641/398814, E-Mail: isl@infonet-thueringen.de

 

Kampagne „Faire Assistenz“

Das Bundesgleichstellungsgesetz enthält – ebenso wie das us-amerikanische Anti-Diskriminierungsgesetz – keine Regelung zu persönlicher Assistenz (Hilfe bei Pflege und anderen Verrichtungen des täglichen Lebens). Durch die Reform des § 3a BSHG im Februar 1996 mit dem der Vorrang der ambulanten gegenüber der stationären Pflege unter einen Kostenvorbehalt gestellt wurde, leben viele auf Assistenz angewiesene Menschen mit der ständigen Bedrohung, aus Kostengründen in ein Pflegeheim eingewiesen zu werden.
Für Menschen mit einem hohen Hilfebedarf, die von zu Hause oder aus einer Einrichtung in eine eigene Wohnung ziehen wollen, ist dies kaum noch möglich.

Da bei Gesprächen mit Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung immer wieder deutlich wurde, dass diese nur oberflächlich über die konkrete Situation von AssistenznehmerInnen informiert sind, hat das Forum für selbstbestimmte Assistenz (ForseA) e. V. eine Aufklärungskampagne gestartet, um während des Wahlkampfs für Regelungen werben, durch die eine echte und faire Assistenzsicherung für Menschen mit Assistenzbedarf geschaffen und die entsprechenden Gesetzesinitiativen anvisiert und vorbereitet werden.

Im Rahmen einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit sollen die Probleme und Ungerechtigkeiten bei der gegenwärtigen Assistenzsicherung anhand konkreter Beispiele einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Darüberhinaus sollen die (zukünftigen) Bundestagsabgeordneten für die Anliegen von Menschen mit Assistenzbedarf sensibilisiert werden.

Kontakt: Elke Bartz, Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V., Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, Tel.: 07938-515, Fax: 07938-8538, E-Mail: info@forsea.de

(Quelle: kobinet-nachrichten)

 

Internationale Tagung zum Thema Assistenz

Im Rahmen der o. g. Assistenzkampagne findet von 8.-14.9.2002 die diesjährige Sonnenbergtagung statt; sie trägt den Titel „Die Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen im 21. Jahrhundert. Das Ende der Profession(ellen)?“. Neben Referaten, in denen VertreterInnen aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und der tschechischen Republik über die Situation in ihrem Land berichten, ist am Mittwoch eine ganztägige Exkursion und zum Abschluss eine intensive Diskussionsphase zum Tagungsthema vorgesehen.

Nähere Informationen und Anmeldung beim Internationalen Arbeitskreis Sonnenberg, Bankplatz 8, 38100 Braunschweig, Tel. 0531/24364-0, Fax: 0531/24364-50.

 

Integrationsvereinbarung für Behinderte in Bremen

Als eines der ersten Bundesländer hat die Freie Hansestadt Bremen am 19.12.2001 eine Integrationsvereinbarung für den öffentlichen Dienst abgeschlossen. Grundlage hierfür ist das SGB IX, nach dem Arbeitgeber jetzt verpflichtet sind, auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung (oder anderer betrieblicher Interessenvertretungen) verbindliche Regelungen zur Integration von schwerbehinderten Menschen zu vereinbaren. Solche Integrationsvereinbarungen können Regelungen zur Personalplanung, in diesem Zusammenhang besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Gestaltung des Arbeitsumfelds, zur Arbeitsorganisation und zur Arbeitszeit enthalten.

Die bremische Vereinbarung enthält viele gute Ansätze und Willenserklärungen. So sollen beispielsweise

Leider sind jedoch keine konkreten Maßnahmen festgeschrieben, die nötig wären, um diese Ziele zu erreichen und viele der genannten Punkte werden durch den hinlänglich bekannten Zusatz „soweit dies möglich ist“ wieder eingeschränkt.



Seite 3-5:

Disability Studies – Wir forschen selbst!

Menschen mit Behinderung haben sich seit je her dagegen gewehrt, ihre körperliche Einschränkungen als Defekt zu begreifen, den es mit medizinischer Behandlung oder durch alle möglichen Arten von Therapien möglichst gut zu verschleiern oder auszugleichen gilt. Mit dem Wort „Krüppel“ machte die emanzipatorische Behindertenbewegung in dem 70er- und 80er-Jahren ein Schimpfwort zu einem Kampfbegriff, der das Selbstbewusstsein behinderter Menschen ausdrückte.

Während der Ansatz, die Behinderung – ähnlich wie Hautfarbe bzw. Ethnie oder Geschlecht – als ein von sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen bestimmtes Phänomen zu betrachten, in den anglosächsischen Ländern schon seit den 1980er Jahren bis in den universitären Bereich vorgedrungen ist, herrscht in Deutschland noch der paternalistische Ansatz vor, der darauf ausgerichtet ist, Behinderte zu „rehabilitieren“ bzw. sie in Sonderschulen zu fördern.

Auf der Tagung „Der (im-)perfekte Mensch: Zwischen Antropologie, Ästhetik und Therapeutik“, die Anfang Juli 2001 in Dresden stattfand, wurde die Disziplin „Disability Studies“ erstmals einem breiteren Publikum in Deutschland vorgestellt (vgl. dazu den Beitrag von Rebecca Maskos im newsletter Nr. 5 [September 2001]). Während der Tagung entstand die Idee, eine Arbeitsgemeinschaft zu diesem Thema zu gründen, um das Fach auch in Deutschland zu etablieren. So fand am 13.4.2002 ein Gründungstreffen statt, zu dem 24 Personen nach Dortmund gekommen waren.

Als Input wurde das Thema „Disability Studies“ (im folgenden „DS“ abgekürzt) in vier Kurzvorträgen von unterschiedlichen Seiten beleuchtet.
Zuerst referierte Prof. Dr. Anne Waldschmidt über den wissenschaftlichen Blick auf Menschen mit Behinderungen. Sie konstatierte, dass diese immer dann in den wissenschaftlichen Blick geraten, wenn es um die Verhütung, Verhinderung, Beseitigung oder Linderung von gesundheitlichen Schädigungen bzw. Beeinträchtigungen gehe, und Behinderung folglich ein Thema der angewandten Wissenschaften sei, in denen der Mensch mit einer Behinderung als Forschungsobjekt gesehen wird. Eine theoretische Beschäftigung mit Behinderung, z. B. die soziologische Betrachtung von Behinderung als eine unter vielen menschlichen Lebensweisen, gäbe es bisher kaum.
Sie arbeitete die unterschiedlichen Ansätze von Forschung heraus und deklinierte diese am Beispiel von Menschen mit Behinderungen durch. So unterschied sie Forschung an, über, für, mit und von behinderten Menschen: Mit einem Verweis auf die Menschenversuche zur Zeit des Nationalsozialismus machte sie leicht nachvollziehbar, dass Forschung an behinderten Menschen abzulehnen ist. Doch auch Forschung über Menschen mit Behinderungen sei problematisch, denn bei diesem meist quantitativen Ansatz seien diese oft nur Objekte, die Datenmaterial liefern sollen. Dabei läge es in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse solcher Studien verallgemeinernd seien und jegliche Individualität unberücksichtigt ließen.
Während hinter der Forschung für Menschen mit Behinderungen ein paternalistisches Menschenbild stecke, könne die Forschungsarbeit mit behinderten Menschen die Verobjektivierung der bisher genannten Ansätze tendenziell aufheben und durchaus zu einer emanzipatorischen Lebenspraxis beitragen. Am besten könne dies aber die Forschung von behinderten Menschen selbst, wie sie charakteristisch für DS und neu in der traditionellen Forschungslandschaft ist.

Daran anschließend sprach Prof. Dr. Theresia Degener über die unterschiedlichen Ansätze der neuen Disziplin DS in den verschiedenen Ländern, in denen sie bereits gelehrt wird. Sie charakterisierte diese als eine politische Wissenschaft, die sich interdisziplinär mit der Frage beschäftige, wie sich die soziale Konstruktion von Behinderung historisch, ökonomisch, kulturell, politisch, rechtlich, psychologisch, etc. vollzieht.
Die Grundlage der Disziplin bilde die Theorie des sozialen Models von Behinderung, das der behinderte Soziologe Irving Kenneth Zola in den USA und der behinderte Sozialwissenschaftler Michael Oliver in Großbritannien Anfang der 1980er Jahre etwa zeitgleich entwickelten. Dabei habe sich die britische DS-Schule von der US-amerikanischen DS-Schule anfangs in ihrer politischen Geisteshaltung unterschieden: Während die Briten in ihren Anfängen eher neo-marxistisch geprägt gewesen seien und z.T. heute noch seien, lägen die politischen Wurzeln der Amerikaner eher in der liberalen Bürgerrechtsbewegung. Mittlerweile sei dieser Unterschied jedoch nur noch marginal erkennbar und eher historisch relevant.

Obwohl bisher nicht so benannt, sei der Denkansatz von DS, Behinderung als sozialen Faktor zu begreifen, auch in Deutschland vorhanden – sowohl im traditionellen Wissensschaftsbereich als auch in der politischen Behindertenarbeit: In der Behindertenpädagogik könne der Forscher Bleidick als Vertreter eines solchen Modells gesehen werden, in der Behindertenpolitik komme dies in Slogans wie „behindert ist man nicht, behindert wird man“ oder „Behinderung ist kein medizinisches sondern ein politisches Problem“ zum Ausdruck. Auch zahlreiche Veröffentlichungen aus der Behindertenbewegung ließen sich als deutsche DS-Produkte bezeichnen, ohne dass sie bislang so genannt worden seien.

Zukünftig ginge es darum, DS in Deutschland auch als solche zu bezeichnen und einen Bezug zu den o. g. Wurzeln herzustellen. Dabei solle das Feld von Menschen mit Behinderungen besetzt werden, bevor nichtbehinderte Mainstream-WissenschaftlerInnen den Begriff DS für sich vereinnahmen, wenn er in Mode kommt.
Einen Anfang, DS in den Hochschulen zu etablieren, macht Prof. Degener, die seit dem Wintersemester 2000/2001 an der Ev. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum im Rahmen des Faches „Recht, Verwaltung und Organisation“ DS-Lehrveranstaltungen anbietet, die auch als solche im Vorlesungsverzeichnis ausgezeichnet sind. Thematisch behandelt sie in den Veranstaltungen Themen wie „Internationale Menschenrechte und Behinderung“, „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen behinderte Frauen“, „Antidiskriminierungsrechte für Behinderte“ oder „Behindertenbewegung und -organisationen“.

Als dritter Beitrag berichtete Rebecca Maskos von ihren Erfahrungen während eines einjährigen Studienaufenthaltes an der University of Illinois in Chicago (UIC), wo sie unter anderem Veranstaltungen in DS besucht hat. An der UIC sei DS ein sehr kleiner interdisziplinär angelegter Aufbaustudiengang im “College of Applied Health Sciences” (= in etwa: “Fachbereich für angewandte Gesundheitswissenschaften”), an vor allem auch Studiengänge wie Physiotherapie, Public Health, Ergotherapie usw. angeboten würden.
Sie berichtete, dass die Mehrzahl der Lehrenden selber nichtbehindert seien und ihre bisherige traditionelle Art und Weise der Forschung zum Thema Behinderung weiterverfolgen würden – nur unter neuem Label. Auch die Studierenden des Fachs seien zum größten Teil nichtbehindert, die von der traditionellen medizinischen Sichtweise geprägt seien und hier zum ersten Mal mit der Theorie des sozialen Modells von Behinderung in Berührung kämen. Dies führe zu Spannungen, da sich Leute oft persönlich angegriffen fühlten, wenn in DS-Veranstaltungen (nur) die Systematik des Berufszweiges, dem sie angehören bzw. den sie studieren, kritisiert wird.
In den Diskussionen zeigten sich oft die völlig divergierenden Erwartungen, mit denen die Studierenden das Studium der DS aufgenommen haben: Einige dächten, DS sei so etwas wie eine Hintergrundfolie für die Gesundheitswissenschaften, eine Art interessanter neuer Zugang zu Behinderung, der die alten Herangehensweisen zwar hinterfrage, aber nicht unbedingt angreife. Andere wiederum, vor allem behinderte Studierende, wollten sich weniger mit den „klassischen“ Themen wie Therapie und Behandlung als vielmehr sich mit der Kultur und Geschichte von behinderten Menschen, mit Widerstandsformen, Kunst und Politik beschäftigen. Sie seien enttäuscht darüber, dass das DS-Programm in Chicago ihrer Meinung nach stark vom “Denken Nichtbehinderter” dominiert sei und ihre Erwartung nicht erfüllt würde, in dem Studiengang einen Raum zu finden, in dem sie vor Diskriminierungen eher geschützt als ihnen ausgesetzt sind.
Die Frage, ob auch nichtbehinderte AkademikerInnen in DS Karriere machen könnten (mit der “Absolution” der behinderten „DS-Gemeinde“) sorge für Diskussionen und führe die Konkurrenzsituation vor Augen, in der sich schließlich alle Universtitätsmitglieder befinden. Besprochen werden konnten solche Enttäuschungen und Konflikte im Zusammenschluss “Disabled Students Union”, die außerdem gegen bauliche und andere Diskriminierungen and der Uni protestiere.

Im vierten Kurzreferat formulierte Swantje Köbsell – sie gehört zu den GründerInnen der Behindertenbewegung und ist in Bremen behindertenpolitisch aktiv – einige Erwartungen an der neuen Forschungsdisziplin bzw. deren mögliche Inhalte. Sie hob dabei fünf denkbare Forschungsfelder hervor, die sie als besonders wichtig ansieht.
Beim Themenkomplex „Behinderung an sich“ könne in DS das Verhältnis von Behinderung und Normalität analysiert und darüber geforscht werden, wie sich die Einstellung Nichtbehinderter und die Lebenssituation behinderter Menschen in den letzten 25 Jahren verändert haben. Im Zusammenhang damit stünden z. B. die Fragen, wie sich das Selbstbewusstsein behinderter Menschen verändert hat, oder warum sich so wenig junge Menschen mit Behinderungen noch behindertenpolitisch engagieren. Im Kontext der bioethischen Debatte drängten sich Fragestellungen auf, die mit den Begriffen „Umgang mit Leid“, „Lebensqualität“ und „Lebensrecht“ skizziert werden können. Auch die Beschäftigung mit Behinderung in anderen Kulturen und Religionen führe zu interessanten Fragestellungen.
Als zweiten wichtigen Bereich möglicher Forschung nannte sie „Assistenz“. Obwohl mehr behinderte Menschen denn je außerhalb von Institutionen leben, seien viele Fragen, die sich dadurch ergeben, noch nicht beantwortet. Beispielsweise müsste geklärt werden, was wichtige Qualitätsmerkmale für Assistenz sind und wie diese sichergestellt werden können. Wichtig wäre auch die Beschäftigung mit der Frage, ob wirklich alle Menschen mit persönlicher Assistenz leben könnten oder ob es Grenzen dafür gibt – Stichworte sind: fortschreitende Behinderungen, eingeschränkte Wahrnehmungs- oder Verarbeitungsmöglichkeiten. In diesem Kontext müsse auch der Begriff „Selbstbestimmung“ präziser definiert werden.
Drittens nannte sie den Aspekt der Kommunikation: Hier gelte es, Möglichkeiten im Umgang mit Menschen mit Kommunikations- und Artikulationsschwierigkeiten zu entwickeln, um sie nicht auszugrenzen.
Ein viertes Tätigkeitsfeld ergibt sich nach Meinung Köbsells, nachdem das Bundesgleichstellungsgesetz und das SGB IX in Kraft getreten ist – und zwar in zwei Richtungen: Zum einen sollte die Auswirkung der Gesetze im Alltag analysiert werden, zum anderen müssten Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen auch zu nutzen. Fünftens solle noch einmal die Thematik der schulischen Integration dahingehend auf die Tagesordnung gesetzt werden, um zu prüfen, ob die gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder wirklich das beste Konzept ist oder ob nicht das Vorhandensein behinderter Vorbilder für die Entwicklung des Selbstbewusstseins genauso wichtig ist.
Als weitere Themen für DS schlug Swantje Köbsell Arbeit bzw. Ausbildung und Behinderung, Wohnen, barrierefreies Planen und Bauen, Bewusstseinsbildung für angehende Ärzt/innen und Therapeut/innen und die Erforschung von Faktoren vor, die Ausgrenzung begünstigen. Abschließend betonte die Referentin, dass ein kontinuierlicher Austausch zwischen Behindertenbewegung und -politik mit DS wichtig sei, um eine Transparenz zu erhalten und aktuelle Entwicklungen bzw. Fragestellungen rasch aufgreifen zu können.

Im Anschluss an die Vorträge fand eine Diskussion statt, um aufgeworfene Fragen zu klären und um besser zu verstehen, worum es bei DS geht bzw. gehen soll. So herrschte z. B. Unklarheit darüber, was Theresia Degener meinte, als sie DS als „politische Wissenschaft“ charakterisierte. Sie stellte daraufhin klar, dass sie damit die Parteilichkeit der Disziplin für behinderte Menschen betonen wollte.
Desweiteren fragten sich viele der TeilnehmerInnen, ob – um in einem Bild zu sprechen – DS ein eigenes „Wissenschaftshaus“ bilde oder ob der innovative Forschungsansatz nur jeweils ein eigenes „Zimmer“ in den „Häusern“ der anderen Disziplinen „bewohne“. Klärung hierüber brachte der Hinweis auf die Analogie zu den Race und Cultural Studies, bei denen es sich (ebenso wie bei DS) um ein „Haus“ bzw. um eine eigene Disziplin handelt. DS kann aber auch (wie die Frauenforschung und das Gender-Mainstreaming) eine Teildisziplin verschiedener Wissenschaften sein, also „Zimmer“ in verschiedenen „Häusern“ bewohnen. DS als eigenes „Haus“ und DS als „verschiedene Zimmer“ stehen in Wechselwirkung zueinander.

Entsprechend dem, was Swantje Köbsell referierte, wurde nochmals betont, dass bei DS ein intensiver Austausch notwendig ist – zum einen zwischen Wissenschaft und Politik, zum anderen zwischen Wissenschaft und Praxis. Von daher sollte eine möglichst verständliche Sprache zur Kommunikation untereinander gewählt werden.

Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass es beim Aufbau der neuen Disziplin zunächst wichtig ist, eine klare Identität der deutschprachigen DS und eigene Forschungsansätze zu entwickeln, um eine möglichst eindeutige Abgrenzung zu den traditionellen Wissenschaften vornehmen zu können, die sich mit Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil es schnell auch um Kämpfe bezüglich finanzieller Ressourcen gehen wird, bei denen DS mit jenen in Konkurrenz stehen wird.
Da behinderte Menschen oft erleben mussten, dass ihnen zentrale Begriffe „geklaut“ und von Nichtbehinderten anders besetzt wurden (vgl. „Assistenz“), ist darauf zu achten, dass dies bei DS nicht passiert.
Erst in einem zweiten Schritt soll an Ausbildung und Qualifizierung von Nachwuchs gedacht werden.

Nach einer Mittagspause stand die Frage der Identität, des Namens und der Weiterarbeit der Arbeitsgemeinschaft im Mittelpunkt.
Der gegründete Zusammenschluss soll Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Behindertenpolitik sein und vorerst keine formalen Strukturen haben. Um der Gefahr einer Vereinnahmung von DS vorzubeugen, sollen bis auf weiteres nur Menschen mit Behinderungen mitarbeiten dürfen. Trotz von einigen geäußerten Unbehagens wurde beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft “Disability Studies – Wir forschen selbst” zu nennen; Überlegung dabei war es zum einen, den in englischsprachigen Ländern eingeführten Begriff DS zu übernehmen und zu besetzen, zum anderen auf deutsch kurz und prägnant das Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft zu skizzieren. Die Ähnlichkeit mit dem Namen des Zusammenschlusses von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung „People First! – Wir vertreten uns selbst“ ist gewollt bzw. beabsichtigt.

Ein nächstes Treffen der Arbeitsgemeinschaft wird am 2. November 2002 in Kassel stattfinden. Zum ersten Mal in die Öffentlichkeit treten wird die Arbeitsgemeinschaft mit einer Sommeruniversität im Sommer 2003 (dem Europäischen Jahr der Behinderten). Näheres dazu in der nächsten Ausgabe des newsletters Behindertenpolitik.

Mittlerweile wurde eine Mailingliste zum Thema „Disability Studies“ eingerichtet und ein Netzwerk zum Thema gegründet, das auch für Nichtbehinderte offen ist. Wer Interesse hat, sich näher mit DS zu beschäftigen, kann sich melden bei Prof. Dr. Anne Waldschmidt, Evang. Fachhochschule Nürnberg, FB Pflegemanagement, Bärenschanzstr. 4, 90429 Nürnberg, Tel. 0911/27253-826, E-Mail: anne.waldschmidt@netcologne.de

Martin Seidler, Bonn
(auf der Grundlage des Protokolls des Gründungstreffens der AG Disability Studies)



Seite 6:

VOR 60 JAHREN:

28. Juli 1942: Berufung Karl Brandts zum „Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“

Am 28. Juli 1942 ernannte Hitler seinen Leibarzt Prof. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“. Brandt war laut Reichsgesetzblatt zuständig für den „Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern, Medikamenten ... zwischen dem militärischen und zivilen Sektor“.

Hinter der trockenen Gesetzessprache verbargen sich Planungsaufgaben, wie die Ressourcen des Gesundheitswesens effektiv in Zeiten des Krieges verwendet werden sollten. Denn seit dem Frühjahr 1942 zeichnete sich ein grundlegender Wechsel in der Luftkriegführung der britischen Verbände ab. Bombardierten die Alliierten in den ersten Kriegsjahren vornehmlich kriegswichtige Infrastruktureinrichtungen wie Elektrizitäts- und Wasserwerke oder Industrieanlagen, so sollte nun durch Flächenbombardements großer Städte die deutsche Bevölkerung demoralisiert werden. Damit zogen die Strategen in London die Konsequenz aus der Auswertung von Nachtfotos. Danach hatte sich gezeigt, dass beim gezielten Angriff auf kriegswichtige Einrichtungen nur sieben Prozent der Bomben tatsächlich im Umkreis des anvisierten Ziels niedergingen, und im britischen Unterhaus wurde im Februar 1942 zugegeben: „Wir wissen, daß die meisten Bomben, die wir abwerfen, nichts von Bedeutung treffen.“

Folge dieser Einschätzung war eine Angriffswelle der britischen Royal Air Force, die von März bis Juli 1942 andauerte. Insgesamt griffen die Bomber 29 deutsche Großstädte an, manche davon mehrfach. Wenn auch viele der Angriffe nicht immer den Erwartungen der Briten entsprachen, kam es doch insgesamt zu erhebliche Zerstörungen. Beispielsweise wurde bei einem Angriff auf Köln Ende Mai mit über 900 Bombern über 3300 Häuser zerstört und über 2000 schwer beschädigt, 469 Menschen fanden den Tod.

Neben den Toten hatten die Angriffe auch eine Unzahl von Verletzten zur Folge. Andererseits waren auch Krankenhäuser, die die Verletzten versorgen sollten, von den Zerstörungen betroffen war. Grund genug für die NS-Führung, zu handeln. Die Berufung Brandts zum Bevollmächtigten war eine erste Konsequenz. Unmittelbar nach Brandts Berufung führte Herbert Linden, Reichsbeauftragter für die Heil- und Pflegeanstalten, eine Umfrage unter den Anstalten durch. Damit wollte er erkunden, wie viele „Geisteskranke“ in Katastrophenfällen in heizbaren Gängen, Gemeinschaftsräumen oder Anstaltskapellen untergebracht werden konnten.. Neben der Konzentration der „Pfleglinge“ ging es aber auch um die Räumung ganzer Anstalten. So folgte den schweren Zerstörungen in Köln die Räumung der katholischen Anstalt Kloster Hoven: 370 behinderte Frauen wurden nach Hadamar verlegt und vielfach ermordet, um verletzte Kölner und Kölnerinnen in der Anstalt zu versorgen.

Anders als bei der Erwachsenen-„Euthanasie“ 1940/41, als freigewordener Anstaltsraum häufig von der Wehrmacht beschlagnahmt wurde, fungierten nun die Anstaltsinsassen als Platzhalter für die Verletzten. Das heißt, es sollte erst verlegt werden, wenn durch einen Bombenangriff tatsächlich Anstaltsraum für Verwundete benötigt wurde.

Nach den für die Briten relativ „erfolglosen“ Angriffen des Sommers 1942 begannen im Frühjahr 1943 die Operationen, die nicht nur das öffentliche Leben in Deutschland nachhaltig beeinflussten, sondern auch eine erneute Vernichtungswelle von Psychiatriepatienten auslöste. Im März 1943 begann der sogenannte „Kampf um die Ruhr“. Bis zum Juli wurden im Ruhrgebiet 14.000 Häuser zerstört und 6.000 Menschen getötet. In den umliegenden Städten Münster, Düsseldorf, Wuppertal, Krefeld und Köln wurden 28.000 Häuser und 12.000 Menschenleben vernichtet. Es folgten weitere Angriffe auf andere Regionen des Deutschen Reiches. Hamburg, das im Juli einen einwöchigen Großangriff erlebte, verzeichnete 44.000 Tote.

Die den Angriffen folgende „Euthanasie“-Aktion wurde nach dem Bevollmächtigten Karl Brandt als „Aktion Brandt“ bezeichnet. Zielorte der zentral gesteuerten Transporte waren die Anstalten Kulparkow bei Lemberg in der Ukraine und die polnische Anstalt Tworki bei Warschau. Dort ließ man die Deportierten systematisch verhungern. Zielorte waren auch die Anstalten Tiegenhof bei Gnesen und Meseritz-Obrawalde, die seit Januar 1942 zu Massenvernichtungsstätten ausgebaut worden waren (siehe newsletter Behindertenpolitik Nr. 6 [Dezember 2001], S. 6).

Bis zum Kriegsende wurden im Rahmen der „Aktion Brandt“ mindestens 30.000 Menschen vernichtet.

Volker van der Locht, Essen



Seite 7:

Eine Frage der Einstellung

Mit einer groß angelegten Kampagne versucht die Bundesregierung 50 000 Jobs für Schwerbehinderte zu schaffen – Mit Erfolg ?

Mit dem Slogan „Eine Frage der Einstellung“wirbt die Bundesregierung für die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern. Auf Broschüren, Werbeseiten und -plakaten wird nicht ohne Selbstironie verdeutlicht: Behinderte stellen eine qualifizierte und selbstbewusste Gruppe in der Arbeitnehmerschaft dar. Eine Widerlegung des leider weit verbreiteten Sorgenkind-Image von Behinderten ist gerade in der Arbeitswelt dringend notwendig.

Einzelne Maßnahmen dieser Kampagne sind durchaus dazu geeignet, hier eine Imagewende herbeizuführen. So gibt es z. B. aufgrund des neu geschaffenen Sozialgesetzbuch IX einen Anspruch auf Arbeitsassistenz und es wurden Fachintegrationsdienste geschaffen, welche die Aufgabe haben, die Arbeitsämter bei der Vermittlung von Schwerbehinderten zu unterstützen. Laut dem Behindertenbeauftragten des Bundes, Hermann Haack, zahlt sich diese Strategie bereits aus: Seit 1999 habe sich die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter um 23 000 verringert.

So erfreulich die Zahl auf den ersten Blick wirkt, so muss sie doch im größeren Zusammenhang gesehen werden, um die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte beurteilen zu können. Zwar melden sich nach einer Aussage des Vizepräsidenten der Bundesanstalten für Arbeit, Heinrich Alt, monatlich zwischen 16 000 und 20 000 Behinderte arbeitslos – d.h. es muss eine entsprechend höhere Zahl von behinderten Arbeitnehmern vermittelt werden, um die Arbeitslosenzahl überhaupt erst senken zu können – aber es stellt sich die Frage, welche Art von Arbeitsverhältnissen dazu beigetragen haben bzw. beitragen, die Zahl arbeitsloser Behinderter zu senken. Dem wurde in einer parlamentarischen Nachfrage im Oktober letzten Jahres nachgegangen und es stellte sich heraus, dass es keine Angaben darüber gibt, ob es sich um befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt. – Sicher ist nur, dass im Rahmen der Kampagne auch befristete Stellen gefördert werden. Somit ist es möglicherweise nur eine Frage der Zeit, wann sich die Zahl arbeitsloser Behinderter wieder erhöht.

Außerdem muss beachtet werden, dass die Senkung der Arbeitslosenzahl nicht mit einer Vermittlung von Stellen gleichzusetzen ist. So werden z. B. Behinderte, die sich in Qualifizierungs- oder Ausbildungsmaßnahmen befinden oder sich berenten lassen, nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Daher ist es unklar, in welchem Maße die Senkung der Arbeitslosenzahl durch die Schaffung neuer Stellen bewirkt wurde, oder inwieweit Berentungen zur Verringerung der beim Arbeitsamt gemeldeten Behinderten beitragen. (Dies ist nicht in der Statistik erkennbar!) Im Dunklen bleibt auch, ob dann, wenn Stellen geschaffen werden, diese im ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu finden sind, d. h. ob es sich um öffentlich geförderte oder um Arbeitsplätze auf dem freien Arbeitsmarkt handelt.

Um eine wirkliche Trendwende für Behinderte auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, ist es notwendig zu verdeutlichen, dass eine Behinderung oft weder Qualifikation noch Leistung beeinträchtigt. Sollten die Vermittlungen nur in geförderte Arbeitsverhältnisse stattgefunden haben, so könnte die Wirkung kontraproduktiv sein. In der Öffentlichkeit muss sich die Einsicht durchsetzen, dass Behinderte auch ohne öffentliche Förderung in der Arbeitswelt zurechtkommen können. Eine Broschüre dieser Kampagne, die sich vor allem an Unternehmen richtet, hat den Titel „Eine Einstellung, die sich lohnt“. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aussage nicht nur Werbung bleibt und wirklich 50 000 neue Jobs für Behinderte geschaffen werden.

Christian Winter, Mannheim



Seite 7-8:

Die Crux mit den Zielvereinbarungen

Seit dem 1. Mai diesen Jahres ist das von vielen lange herbeigesehnte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Eines der Hauptziele des Gesetzes soll es sein, Barrierefreiheit zu erzielen; das heißt, bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche so zu gestalten, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. § 4 BGG).

Wer erwartet, im Gesetzestext klare Aussagen darüber zu finden, wann z. B. die öffentlichen Verkehrsmittel flächendeckend barrierefrei nutzbar sein werden, wird enttäuscht. Zwar findet mensch für den Bereich der Bundesverwaltung, der Hochschulen, des Gaststättengewerbes, des Öffentlichen Personennahverkehrs u. ä. vielversprechende Regelungen, aber im Bereich der privaten Wirtschaft fehlen Vorgaben.

Um auch in diesem Bereich Barrierefreiheit zu erreichen, wird in § 5 BGG das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt: In Verhandlungen zwischen Behindertenverbänden auf der einen Seite und Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden oder Dienstleistungsunternehmen auf der anderen Seite sollen entsprechende Regelungen und Fristen vereinbart werden. In diesen Verträgen können auch Sanktionen festgeschrieben werden, wenn das Ausgehandelte bzw. wenn vereinbarte Fristen bei Um- und Nachrüstung nicht eingehalten werden. Die Zielvereinbarungen gelten für eine vereinbarte Laufzeit und sind nicht einseitig aufkündbar.1

Prinzipiell ist es eine gute Idee, Behindertenverbände als „Experten“ für Barrierefreiheit zu ermächtigen, – sozusagen im Auftrage des Gesetzgebers – Regelungen mit Repräsentanten der Privatwirtschaft zu erarbeiten bzw. auszuhandeln, welche den Zugang behinderter Menschen zu Waren oder Dienstleistungen sicherstellen. Dazu müssten sie jedoch auch geeignete Instrumente in die Hand bekommen, die ihre Verhandlungsposition und Durchsetzungsfähigkeit stärken. Da derartige Druckmittel im Bundesgleichstellungsgesetz aber nicht vorgesehen sind, muss daraus die Schlussfolgerung gezogen werden, dass es bei den Zielvereinbarungen weniger darum geht, vorhandene Kompetenzen zu nutzen, als vielmehr Verantwortung vom Gesetzgeber auf Behindertenverbände abzuwälzen. Nicht mehr staatliche Organe sind zur Herstellung von Barrierefreiheit verantwortlich, sondern die Behindertenverbände sind künftig selber „schuld“, wenn bestimmte Bereiche des täglichen Lebens (noch) nicht für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind.

Da diese Sachlage jetzt nun mal besteht, ist auf diverse „Pferdefüße“ aufmerksam zu machen, die im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen beachtet werden müssen:

Die Anerkennung von Verbänden soll die Zusammensetzung des Deutschen Behindertenrats mit seinen drei „Säulen“ widerspiegeln, dem neben den unabhängigen Verbänden der Behindertenselbsthilfe wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL e. V.) auch die behinderungsspezifischen Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und die traditionellen Sozialhilfeverbände wie der VdK oder der Reichsbund angehören. Daran wird deutlich, dass vermutlich überwiegend Verbände zu den Verhandlungen über Zielvereinbarungen zugelassen werden, welche die Barrierefreiheit nicht ganz so streng und umfassend definieren, wie es ISL e. V. tut.
Wenn solche Verbände verhandeln, wären das Ergebnis zu „milde“ Zielvereinbarungen, die aber für den vereinbarten Zeitraum unumstößlich gültig bleiben.

Da andere Unternehmen einer getroffenen Zielvereinbarung beitreten können und so der Pflicht ausweichen können, selber Verhandlungen führen zu müssen (vgl § 5 Abs. 4 BGG), ist es denkbar, dass sich alle Unternehmen auf eine „lasche“ Zielvereinbarung „stürzen“ und sich dieser anschließen. In verschiedenen Veranstaltungen habe ich herausgehört, dass ISL e. V. davon ausgeht, dass dieser Verband einen Großteil der Verhandlungen führt, und über entsprechende Fortbildungen nachdenkt, um nicht von den Verhandlungspartnern durch trickreiche Formulierungen und Ausschlussklauseln über den Tisch gezogen zu werden. Aber: ISL e. V. wird nicht verhindern können, dass größtenteils Verbände verhandeln werden, ohne die Sachkompetenz von ISL e. V. zu Rate zu ziehen. Es wäre sogar denkbar, dass die Industrie Verhandlungen mit Vertretern der Behinderten-Selbsthilfe boykottiert und so die Behindertenverbände gegeneinander ausspielt.

Ich halte das Instrument der Zielvereinbarungen für das größte Kuckuksei aller Zeiten und befürchte, dass sich „dank“ dieses Instruments an der Barrierefreiheit unserer Gesellschaft so schnell nichts ändern wird. Anders sähe es aus, wenn ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet würde. Durch die darin (hoffentlich) festgeschriebenen Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten würden Firmen und Dienstleister zu (mehr) Barrierefreiheit gezwungen, wodurch es auch erheblich leichter würde, „gute“ Zielvereinbarungen abzuschließen. Leider ist es m. E. höchst unwahrscheinlich, dass ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Martin Seidler, Bonn

1) Die abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden im Internet unter der Adresse http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/datenbanken/ziel/index.cfm veröffentlicht. zurück zum Text

2) Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen besteht aus 48 Mitgliedern, die im Zuge der Einführung des SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf Vorschlag unterschiedlichster Verbände und Vereinigungen aus dem sozialen Sektor berufen wurden. Dabei sind nur sechs Mitglieder von Behindertenverbänden vorgeschlagen worden. Eine Übersicht der anerkannten Verbände ist auf der in Anmerkung 1 angegebenen Internet-Seite zu finden. zurück zum Text



Impressum:

newsletter Behindertenpolitik Nr. 8 (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 18)

an dieser Ausgabe haben mitgewirkt:
Martin Seidler (alle nicht namentlich gekennzeichneten Texte), Volker van der Locht, Christian Winter

Redaktion und Herausgeber:
Martin Seidler, Memelweg 17, 53119 Bonn, Fax: 0228/9875427, e-mail: mail@martinseidler.de
Internet: http://www.martinseidler.de

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