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Nullnummer (Juni 2000)
[erscheint als Beilage der Zeitschrift BIOSKOP]


Seite 1:

Liebe randschau-LeserInnen, liebe Bioskop-LeserInnen,

in dem Abschlußheft der Zeitschrift für Behindertenpolitik "die randschau” – es erschien im April dieses Jahres – veröffentlichte das Redaktionsteam einen Text, in dem es die Schwierigkeiten mit der Zeitungsarbeit formulierte, die zu dem Entschluß führten, das Erscheinen der randschau einzustellen.
Als Fazit dieser Ausführungen läßt sich ziehen, daß alle an diesem Statement beteiligten Personen es nach wie vor für wichtig und nötig halten, daß es eine unabhängige kritische KrüppelInnenzeitschrift gibt – nur ist die damit verbundene Arbeit für das bisherige Team nicht mehr leistbar.
Als längster ehemaliger Mitarbeiter der randschau – ich gehör(t)e dem Redaktionsteam seit 1994 an – fühlte und fühle ich mich dem Zeitschriftenkonzept einer verbandsunabhängigen kritischen Zeitschrift für Behindertenpolitik besonders verpflichtet und kann nur schwer mit der Entscheidung leben, daß es mit der randschau nach 14 Jahren zu Ende sein soll.

Auf dem letzten BioSkop-Treffen Anfang April, bei dem ich von unserem Einstellungsbeschluß berichtete, entstand die Idee, einen NEWSLETTER BEHINDERTENPOLITIK als 4seitige Beiheftung zu der Zeitschrift "BIOSKOP” herauszugeben. Inhaltlich paßt diese "Symbiose” meiner Meinung nach hervorragend, denn viele Themen, die in BIOSKOP behandelt werden, waren in der Vergangenheit auch Inhalte der randschau.
Es ist klar, daß diese paar Seiten kein vollwertiger Ersatz für eine 48seitige randschau-Zeitschrift sein können, aber es ist der Versuch, ein Medium für (kritische) behindertenpolitische Inhalte zu erhalten – nicht zuletzt mit dem Hintergedanken, daß sich aus dieser Beiheftung leichter mal wieder eine eigene Zeitung entwickeln kann als aus dem Nichts.

Nach meiner Vorstellung sollte die Beilage aus zwei Seiten aktuellen Kurzmeldungen (vergleichbar dem "Magazin” der randschau) bestehen. Auf den verbleibenden zwei Seiten soll Platz sein für zwei kurze (oder auch einen längeren) Artikel zu einem behindertenpolitisch aktuellen Thema. Für diese Ausgabe war bereits das Thema Zivildienst (mit der Fragestellung, wie sich eine weitere Verkürzung oder einer Abschaffung des Zivildienstes auf Menschen mit Behinderungen auswirkt) angedacht, aber wegen der extrem kurzen Vorlaufzeit von nur zwei Wochen für diese Nullnummer war es illusorisch, Artikel zu bekommen. (Als Ersatz dafür habe ich zu diesem Thema eine längere Meldung verfasst. Vielleicht in der September-Ausgabe mehr zu dieser Problematik  ...)

Alle, mit denen ich bisher über das neue Projekt sprach, waren begeistert – hoffentlich seid Ihr es auch! Es gibt nämlich zwei Bedingungen, unter denen der NEWSLETTER BEHINDERTENPOLITIK ab jetzt viermal im Jahr als Beiheftung von BIOSKOP erscheinen kann:


(Um es explizit klarzustellen: Der NEWSLETTER BEHINDERTENPOLITIK ist redaktionell ganz unabhängig von der Mantelzeitschrift BIOSKOP!)

Viel Spaß beim Lesen und gebt mir bitte Rückmeldungen, was Ihr von der Idee der Beiheftung, wie ich sie hier vorgestellt habe, haltet (Kontakt: e-mail: m-g.seidler@t-online.de).

Martin Seidler, Bonn
 

P. S.: Von dieser Nullnummer wird es voraussichtlich keine Cassettenausgabe geben – dies ist jedoch für die zukünftigen Ausgaben vorgesehen!
 
 


 
Seite 2-4:
Zukunft des Zivildienstes

(Wenn schon auf die Schnelle zu diesem Thema keine Artikel zu bekommen waren [vgl. S. 1], so soll dieses recht aktuelle Thema trotzdem in diesem NEWSLETTER Behindertenpolitik nicht fehlen.)

Obwohl die "offiziellen” Ergebnisse der 'Weizsäcker-Kommission' bei Redaktionsschluß noch nicht bekannt waren, wird in den Medien darüber breit spekuliert, ob der Wehrdienst in absehbarer Zeit abgeschafft wird. Dies ist m. E. aus politischer Sicht zu begrüßen! Abgesehen davon, daß es keinen Staat gibt, der Deutschland militärisch angreifen würde, fordern Menschenrechtsgruppen schon lange die Abschaffung dieses Zwangsdienstes.
Gäbe es keinen Wehrdienst mehr, dann wäre es infolgedessen auch mit dem Zivildienst vorbei.

Schon seit Jahren ist zu hören, der ganze soziale Bereich würde zusammenbrechen, wenn es keine Zivis mehr gäbe, da diese aus finanziellen Gründen nicht durch 'normale' Arbeitskräfte ersetzt werden können. Wenn mensch bedenkt, wo Zivis, insbesondere im Behindertenbereich, überall eingesetzt werden (vor allem als persönliche Assistenz oder bei Fahrdiensten) wird diese Befürchtung leicht nachvollziehbar. Gleichgültig, ob mensch es richtig findet, daß Zivis als billige Arbeitskräfte mißbraucht werden, so ist es Fakt, daß viele behinderte Menschen nur deshalb in ihrer eigenen Wohnung leben können, weil Zivis bei ihnen als persönliche Assistenten arbeiten. Gäbe es sie nicht, müßten andere (Pflege-)Hilfskräfte bei ihnen arbeiten, deren Finanzierung dem Sozialamt teurer kämen. Da § 3a des BSHG bekanntlich im Februar 1996 so geändert wurde, daß die Sozialämter die Zahlung ambulanter Hilfen verweigern können, wenn diese gegenüber einer stationären Hilfe (=Pflegeheim) unverhältnismäßig hohe Mehrkosten verursachen, wird deutlich, daß es bei der Frage der Abschaffung des Wehr- bzw. Zivildienstes für viele Behinderte um eine existenzielle Bedrohung ihrer Lebensweise geht, wie Andreas Jürgens, der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft von Bündnis 90/Die Grünen, in einem (bisher unbeantworteten) Schreiben an die Mitglieder der Bundestagsfraktion dieser Partei vom 6.3.2000 deutlich macht.
So entsteht hier eine Zwickmühle zwischen dem politischen Anspruch (Abschaffung des Zwangsdienstes) und den realen Erfordernissen (Zwang der Menschen mit Behinderungen, ihre ambulante Pflege möglichst preiswert zu gestalten).

Als Ausweg fordert Andreas Jürgens in erwähntem Schreiben die Streichung von § 3a Satz 2 und 3 BSHG, damit der Vorrang ambulanter Hilfen auch dann gewährleistet wäre, wenn diese teurer wären, als eine Heimunterbringung. Da aber die Bundesregierung Gelder an allen Ecken und Enden einspart und auch die mögliche Abschaffung von Wehr- bzw. Zivildienst maßgeblich aufgrund finanzieller Überlegungen erfolgen wird, ist es wenig wahrscheinlich, daß ein Paragraf geändert oder rückverändert wird, infolgedessen (neue) Kosten entstehen werden.
Ungeachtet der "Hürde", die durch die derzeitige Fassung des § 3a BSHG für ambulante Hilfsleistungen besteht, rechnet die Interessengemeinschaft "Selbstbestimmt Leben” (ISL) in einer Presseerklärung vom 17.5.2000 vor, daß zehntausende Menschen beschäftigt werden könnten, wenn die ungefähr 2,5 Milliarden Mark, die der Zivildienst im Jahr kostet, für neue Stellen in der persönlichen Assistenz (Pflege) verwenden würden.

Es erübrigt sich fast, an dieser Stelle noch einmal die Vorteile für Assistenzbedürftige durch den Einsatz solcher Kräfte gegenüber der Tätigkeit von Zivildienstleistenden zu erwähnen: Kontinuität der Tätigkeit, (höhere) Arbeitsmotivation durch freiwillige Wahl der Tätigkeit, Ermöglichung der Pflege durch eine Person des gleichen Geschlechts, ...
 

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in neu zu verabschiedendem Bundesgesetz

In einer Presseerklärung vom 10. Mai 2000 wies der behindertenpolitische Sprecher der PDS-Bundestagsfraktion, Ilja Seifert, darauf hin, daß in einem inzwischen verabschiedeten  Bundesgesetz, dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater, eine Diskriminierung behinderter Menschen verankert werden soll.

So heißt es jetzt in Artikel 1 Ziffer 35 Satz 2 zu § 40 (Bestellungsverfahren) dieses Gesetzes:
"Vor der Bestellung hat die Steuerberaterkammer zu prüfen, ob der Bewerber persönlich geeignet ist. Die Bestellung ist zu versagen, wenn der Bewerber ... 3. infolge eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben”
– und das trotz der Änderung von Art. 3 GG und trotz der Bestrebungen für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen!

Die PDS fordert, diese diskriminierende Regelung ersatzlos zu streichen; nicht nur weil sie gegen das genannte Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes in Artikel 3 verstößt, sondern auch, weil hier ein Menschenbild in die Gesellschaft getragen wird, das Menschen mit verschiedenartigen Beeinträchtigungen mehr oder weniger subtil als minderwertig betrachtet.
 

Freakshow – Behinderte Lesben und Schwule treffen sich

Auch dieses Jahr findet wieder ein gemeinsames Treffen von behinderten Schwulen und Lesben statt – und zwar von Mittwoch, 28. Juni bis Sonntag, 2. Juli im Tagungshaus Waldschlösschen bei Göttingen. Das Programm wird eine Mischung von Kreativem, Schrillem und Nachdenklichem beinhalten: So wird es Gesprächsrunden zur individuellen und gemeinsamen Situation, Körperentspannungsangebote, Lesungen und Waldspaziergänge geben. Die Veranstaltung findet mit Unterstützung der Deutschen AIDS-Hilfe statt.
Kontakt: Freies Tagungshaus Waldschlösschen, 37130 Reinhausen bei Göttingen, Tel. 05592/382, Fax: 05592/1792, e-mail: waldschloesschen@t-online.de
 

Endlich ein behindertengerechter Zug?

Die Deutsche Bahn hat Anfang Mai einen neuen Zug für den Nahverkehr vorgestellt. Er und ein weiterer sollen erstmals während der Expo 2000 auf der Strecke Bielefeld-Hannover-Braunschweig eingesetzt werden.

Die voll klimatisierten Züge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 140 Kilometern pro Stunde bestehen aus vier Reisezugwagen und einer Lok. Sie verfügen unter anderem über Bistros, elektronische Haltestellenanzeigen, satellitengesteuerte Fahrscheinautomaten und Einstiegslifte für Behinderte.

(In Hessen sind bereits die ersten behindertenfreundlichen Waggons im Einsatz, die mit einer Hebebühne, Rollstuhlplätzen und einer Behindertentoilette ausgestattet sind.)
 

"No Limits”

Unter diesem Titel findet vom 11.-13. August in und vor der Christuskirche in Hannover ein Kulturfestival von Menschen mit und ohne Behinderung statt, das vom Diakonischen Werk der Landeskirche Hannover und der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung anlässlich der EXPO veranstaltet wird. Auftreten werden u. a. das Berliner Theater "RambaZamba” und die Band "Station 17". Der Eintritt ist frei!
Das Programm kann kostenlos angefordert werden bei der Pressestelle der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg, Tel. 06421/491-129, Fax: 06421/491-167, email: presse@lebenshilfe.de.
 

Weltsichten
- Fachtagung zur Kunst behinderter Menschen

In den letzten Jahren sind immer mehr Projekte entstanden, in denen nichtbehinderte und behinderte Menschen künstlerisch zusammenarbeiten. Oft erfordert dies eine Verschiebung herkömmlicher Sichtweisen und das Aufgeben althergebrachter Sichtweisen. Um diese künstlerischen Arbeitsansätze und -modelle vorzustellen und zu reflektieren, veranstalten EUCREA Deutschland und kunstwerk vom 14.-16.9.2000 in Hamburg die Fachtagung "Weltsichten”. Ziel dieser drei Tage ist es, das künstlerische Schaffen behinderter Menschen grundlegend zu diskutieren, neue Standpunkte in einer sich rasch verändernden Gesellschaft zu suchen, und in einen umfassenden Dialog mit Kulturschaffenden aus den Sparten der darstellenden und bildenden Künste – seien sie behindert oder nichtbehindert – zu treten. Dabei sollen die unterschiedlichen Wahrnehmungswelten behinderter und nichtbehinderter Menschen und die sich daraus ergebenden künstlerischen Formen in den Mittelpunkt gerückt werden.  Neben Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Streitgesprächen werden im Rahmen der Tagung auch Workshops angeboten. Im Rahmen einer Infobörse werden sich 40 beispielhafte Projekte vorstellen.
Die Tagungsgebühr beträgt 150.-- DM, für Behinderte 50.-DM (bei Vorlage des Behindertenausweises)

Aus dem Material, das mir zu dieser Tagung vorliegt, wird mir leider nicht klar, ob bei dieser Tagung wirklich mit behinderten Menschen diskutiert wird oder ob nicht einmal mehr wohlmeinend über die Köpfe Behinderter hinweg gesprochen wird.
Kontakt: EUCREA Deutschland e. V., Friedensallee 45, 22765 Hamburg, Tel. 040/39902212, Fax: 040/3908895, email: info@eucrea.de
 

UNSERE ZUKUNFT: Selbstbestimmung durch Unterstützung und Assistenz

Der im Jahre 1996 gegründete deutsche Ableger der weltweiten "People First”-Bewegung (=Interessenvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten) veranstaltet vom 21.-24. September 2000 eine bundesweite Tagung, die sich – neben der Möglichkeit zu gegenseitigem Austausch – mit der Zukunft dieser Selbstvertretungsbewegung beschäftigen  wird und die Grundlagen für ein breites Netzwerk zur Selbstvertretung und Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten legen wird. In Arbeitsgruppen, Diskussionsrunden und in Vorträgen werden sich die TeilnehmerInnen mit Themen wie Arbeit, Freizeit, Wohnen und der nötigen Unterstützung aus der Sicht der Betroffenen beschäftigen und nach Lösungen suchen.

Wer Interesse an der Tagung hat,  kann die genaue Tagungsausschreibung anfordern bei "Wir vertreten uns selbst”, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/72885-55, Fax: 0561/72885-58, e-mail: People1D@aol.com. Der Tagungsbeitrag beträgt für Betroffene 50.-- DM. Da die zur Verfügung stehenden Plätze leider auf 150 begrenzt sind und schon ein breites Interesse für diese Tagung bekundet wurde, wird eine schnellstmögliche Anmeldung empfohlen.
 

Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe veröffentlicht neben der Fachzeitschrift Prävention & Prophylaxe, die zweimal im Jahr erscheinende "Schriftenreihe gegen sexualisierte Gewalt”. Damit wird die Absicht verfolgt, Schwerpunkte zum Fachgebiet der sexualisierten Gewalt in angemessenem Umfang und fachwissenschaftlich fundiert darzustellen und Möglichkeiten der Vorbeugung aufzuzeigen.

Soeben ist Band 1 "Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen” erschienen. Dieser enthält neben einer Einführung und dem Versuch einer Bestandsaufnahme Beiträge, die sich zum einen mit sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung und zum anderen mit sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit körperlichen Behinderungen beschäftigen. Das dritte Kapitel thematisiert Chancen und Grenzen von Prävention und Prophylaxe. Ein Praxisteil, eine Medienübersicht sowie ein Kapitel mit Adressen, Tipps und Hinweisen runden die 194seitige Veröffentlichung ab.
Band 1 ist für 25.-- DM zu beziehen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe e.V., Büro Berlin: Griembergweg 35, 12305 Berlin, Tel. 030/76503104, Fax: 030/76503105, e-mail: redaktion@praevention.org.
 

Behinderung in verschiedenen Kulturen

Ende letzten Jahres ist der englischsprachige Reader "Disability in Different Cultures. Reflections on Local Concepts” erschienen, der von Brigitte Holzer, Arthur Vreede und Gabriele Weigt herausgegeben wurde. In dem Werk werden Konzepte und Glaubensvorstellungen zu Behinderung in und zwischen unterschiedlichen Kulturen multiperspektivisch dargestellt. Die Beiträge aus verschiedenen Disziplinen geben – so die Ankündigung  – Einblick in lokale Konzepte, interdisziplinäre methodologische Reflexionen eröffnen Zugänge zu grenzüberschreitenden Analysen, und Evaluationen von Rehabilitationsprojekten der Entwicklungszusammenarbeit widmen sich dem Problem von Behinderung im Kontext der kulturellen Begegnung. Das Themenspektrum wird durch Beiträge von Selbsthilfegruppen abgerundet, die ihre Arbeit in Politik und Forschung darstellen.

Das 390 Seiten starke Buch  ist zum ermäßigten Autorenrabatt von 44.-- DM (+ Versandkosten) zu beziehen über den Verein Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V., Wintgenstr. 63, 45239 Essen,Tel.: 0201/ 40 87 745. Der Text  ist zum gleichen Preis als Diskette im ASCII-Format erhältlich.
 

"Dialog im Dunkeln”

Die Installation, die den BesucherInnen in völlig lichtlosen Räumen eine Erlebniswelt erfahrbar macht, die ganz auf Klang-, Tast- und Geruchskomponenten beruht, war in den vergangenen 12 Jahren in 80 Städten zu besuchen. Seit Februar dieses Jahres wurde sie – zunächst für drei Jahre – in der Hamburger Speicherstadt als Dauerausstellung eingerichtet. Dort soll das Projekt mit anderen Aktivitäten verbunden werden. Da die Ausstellung nur in Gruppen von etwa 10 Teilnehmenden besucht werden sollte, ist eine rechtzeitige Anmeldung unter der Telefonnummer 0700 44 33 2000 nötig.
 
 

KOMMENTAR:

Aus "Aktion Sorgenkind” wird "Aktion Mensch”

Seit 1. März 2000 hat sich die "Aktion Sorgenkind” in "Aktion Mensch” umbenannt. Dieser 'große Schritt' löste viel Jubel in der Behindertenbewegung aus. Vor allem wird gelobt, daß damit ein Perspektivenwechsel vollzogen wurde, nach dem Menschen mit Behinderungen nun als gleichberechtigte Partner betrachtet werden. In der m. E. sehr hilflosen Begründung der Namensänderung von Dieter Stolte, dem Vorsitzenden der Deutschen Behindertenhilfe, heißt es, "Menschen als Menschen ernst zu nehmen heißt, sie zu respektieren, wie man selber respektiert werden möchte. ... Akzeptieren wir doch einfach, dass Menschsein auch für Unzulänglichkeit, Verletzbarkeit und Vergänglichkeit steht. Die 'Aktion Mensch' ist eine Lobby für mehr Menschlichkeit. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen als Gleiche unter Gleichen leben können.” Die "Aktion Mensch” drücke einfach besser aus, wofür gearbeitet werde: für die Gleichberechtigung aller Menschen.

Ich kann die große Begeisterung über die Namensänderung nicht im Entferntesten nachvollziehen. Sicher, der bisherige Name hat sehr viel Unheil angerichtet, weil er dazu führte, daß Menschen mit Behinderung in weiten gesellschaftlichen Kreisen als  bemitleidenswerte 'Sorgenkinder' angesehen werden; daher wurde es höchste Zeit für eine Namensänderung.  Aber welche Aussagekraft hat der neue Name? – Meiner Meinung nach ist er nur im Kontrast zum früheren Namen verständlich. Hört mensch ihn, ohne den bisherigen Namen zu kennen, ist er überhaupt nicht einzuordnen! Und selbst dann fragt mensch sich: Sind "Sorgenkinder” denn keine Menschen? Wie kann mensch Menschen sonst begegnen, wenn nicht als Menschen? Wie der "Zusammenschluß Aktion Grundgesetz vorerst ohne 'Aktion Sorgenkind'” in einer Presseerklärung formuliert, kann der neue Name auch dahingehend gedeutet werden, daß betont werden soll, daß Behinderte auch Menschen sind. ...

Die Chance, einen programmatischen Namen zu wählen, wurde vertan.
 
 


 

Impressum:

newsletter Behindertenpolitik – Nullnummer (erscheint als Beiheftung der Zeitschrift BIOSKOP Nr. 10)

Redaktion und Herausgeber:
Martin Seidler, Memelweg 17, 53119 Bonn, Fax: 0228/9875427, e-mail: mail@martinseidler.de
Internet: http://www.martinseidler.de

Druck der Papierausgabe: stattwerk e. G., Essen


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