(Letzte Überarbeitung: 21.01.2004)
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behindertenpolitisch interessante Meldungen aus dem Jahr 2004
behindertenpolitisch interessante Meldungen aus dem
Jahr 2003:
ältere
behindertenpolitisch interessante Meldungen
Die Wochenzeitung "Freitag" ist bekannt als eine der besten linken (oder linksbürgerlichen) Publikationen hierzulande. AutorInnen wie z.B. Oliver Tolmein oder Ulrike Baureithel schreiben hier regelmäßig fundiert und kritisch über bioethische oder auch andere behindertenpolitische Fragen.
Umso erstaunlicher mutet es an, dass die Zeitung im – verständlichen – Bemühen um neue Abonnements unter anderem ausgerechnet ein Jahreslos der "Aktion Mensch" als Geschenk für NeuabonnentInnen anbietet, ohne deren unsägliche Vergangenheit und die heftige Debatte in der Krüppelszene um den heutigen Umgang mit der "Aktion" wenigstens zu thematisieren.
Es ist ärgerlich, dass die Redaktion es anscheinend nicht für nötig gehalten hat, mit AktivistInnen Rücksprache zu halten und sie nach ihren oft jahrelangen Erfahrungen mit der "Aktion Sorgenkind" zu fragen. Dort hätte sie erfahren können, dass die heutige "Aktion Mensch" nach wie vor mit Misstrauen beobachtet wird und sich mit ihrem Geld noch keineswegs die vorbehaltlose Mitgliedschaft im "Freundeskreis" behinderter Menschen erworben hat. Dies sollte eine linke Zeitung eigentlich wissen, die oft engagiert gegen Entwürdigung und Ausgrenzung von Menschen anschreibt.
(Thomas Schmidt)
Behindertenpolitischer Kultfilm jetzt käuflich zu erwerben
Ende der 1980er-Jahre drehten Hans-Peter Meier und Dr. Adolf Ratzka den Film "Aufstand der Betreuten", in dem aufgezeigt wird, wie eine selbstbestimmte Assistenz behinderter Menschen aussehen kann. Unter anderem schildert Ratzka als atemgelähmter Mensch in dem Film seinen eigenen Lebensweg aus dem Schwabinger Krankenhaus in München hin zu einer selbstbestimmten Lebensweise in einer eigenen Wohnung und erläutert die Philosophie und Praxis der Bewegung zum selbstbestimmten Leben.
In dem Film, der die Anfänge der Independent-Living-Bewegung nachzeichnet und als Produkt der „Disability Studies“ angesehen werden kann, wird aufgezeigt, dass Behinderung kein Schicksal oder ein medizinisches Problem ist, sondern ein Problem politischer und persönlicher Macht, vor allem aber eine Frage des Bewusstseins.
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland hat jetzt die Rechte an diesem 45minütigen Film erworben und vertreibt ihn als Video-Kassette (VHS), CD-Rom (jeweils für 30 Euro) oder als DVD (für 50 Euro). Er kann bestellt werden beim Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter – fab e.V., z.Hd. Angelika Reitz, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, E-Mail: angelika.reitz@fab-kassel.de.
Neue Mailingliste für Frauen mit und ohne Behinderung
Vom Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen wurde neuerdings eine Mailingliste eingerichtet, die dem gegenseitigen Austausch und der Informationsvermittlung unter Frauen mit und ohne Behinderungen dienen soll.
Wer die Mails dieser Liste beziehen möchte, sollte sich mit der Listenadministratorin und Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen Rita Schroll, E-Mail: hkbf@fab-kassel.de, in Verbindung setzen oder einfach eine leere Mail an die Adresse join-angesagt@kbx.de schicken.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 17.11.2003)
Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte (INCOBS)
Oft ist es aus verschiedenen Gründen schwierig, eine Übersicht über die benötigten Hilfsmittel zu bekommen bzw. diese objektiv vergleichen zu können.
Blinde und Sehbehinderte haben die Möglichkeit, bei der Auswahl ihrer Computerhilfsmittel auf INCOBS zurückzugreifen: Im Internet (www.incobs.de) und über Broschüren erhalten Laien und Experten hersteller-neutrale Informationen über das Leistungsspektrum elektronischer Hilfen. Basis der Angaben sind praktische Produkttests.
Aufgrund der Förderung von INCOBS von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung für weitere vier Jahre sind zukünftig auch Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema Computerhilfen und barrierefreie Kommunikationstechnologien für Multiplikatoren und der Ausbau des Internet-Angebots geplant.
Nähere Informationen: DIAS GmbH, Neuer Pferdemarkt 1, 20359 Hamburg, Tel. 040/431875-0, Fax: 040/431875-19, E-Mail: albrecht@dias.de, Internet: www.incobs.de
(Quelle: Zeitschrift "selbsthilfe", 3/2003)
Im Sommer 2003 ist in unserem Nachbarland Österreich ein ungewöhnliches Buch zu Fragen von Behinderung und Integration erschienen. Ausgehend von der Tatsache, dass die Verwendung bestimmter Begriffe bewusstseinsbildend ist, soll die Veröffentlichung eine Hilfestellung für einen nicht-diskriminierenden respektvollen Sprachgebrauch geben.
Die als Wörterbuch aufgebaute Publikation von "Integration:
Österreich", das in Zusammenarbeit mit dem integrativen Journalismuslehrgang
entstanden ist und vom österreichischen Bundessozialamt gefördert
wurde, ist in sieben Kapitel thematisch gegliedert: Fremddefinition/Selbstdefinition,
Fremdbestimmung/Selbstbestimmung, Integration, Gleichstellung, Kommunikation,
Barrierefreiheit und Klassifikation/Komplexität.
Nach jeweils einem einleitenden Text werden verschiedene inhaltlich dazugehörige
Begriffe erläutert, wobei auch auf Ausführungen an anderen Stellen
des Buchs verwiesen wird. An mehreren Stellen werden auch Internet-Adressen
zur weiteren Information genannt.
Allerdings ist die Frage zu stellen, ob die Veröffentlichung eine wirkliche
Hilfestellung bei der Suche nach dem passenden Begriff ist, denn die Stichworte
sind im weit überwiegendem Maße die politisch korrekten Begriffe
und nur selten die Wörter, die es zu vermeiden gilt diese tauchen
meistens nur in den Erklärungen ersterer auf. Einige m. E. wichtige Stichworte
wie "Krüppel" oder "Betreuung" fehlen leider ganz.
Am Ende des Buches sind Literaturhinweise zu den einzelnen Kapiteln zum Weiterlesen
aufgelistet.
Die Veröffentlichung, die in mancher Hinsicht auf Österreich zugeschnitten ist, z. B. da Begriffe auftauchen, die in Deutschland nicht (mehr) gebräuchlich sind, kann als Anregung dienen, über den Sprachgebrauch im Zusammenhang mit dem Thema Behinderung nachzudenken.
Die Publikation ist kostenlos zu beziehen beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Sozialenschädigungs- und Sozialhilfeangelegenheiten), Stubenring 1, A-1010 Wien, Tel. 0043/1/711 00-0, Fax: 0043/1/715 82 54, E-Mail: broschuerenservice@bmsg.gv.at oder unter der Adresse http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/5/2/9/CH0119/CMS1060070836904/buch_der_begriffe.pdf aus dem Internet herunterzuladen.
Wissenswertes zum Thema Behinderung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat im Herbst 2003 "Ratgeber für behinderte Menschen" herausgegeben
(Stand: August 2003). Die Broschüre informiert auf 348 Seiten über
fast alles, was ein Mensch, der behindert ist oder (neu) mit dieser Thematik
zu tun hat, wissen muss, um seine Rechte wahrzunehmen. Sie gibt Informationen
über Nachteilsausgleiche, die medizinische, berufliche bzw. soziale Rehabilitation,
die Pflegeversicherung, das Grundsicherungsgesetz und über steuerliche
Erleichterungen bei einer Behinderung.
Praktischerweise werden die maßgeblichen Gesetzestexte (zum Teil auszugsweise,
zum Teil vollständig) gleich "mitgeliefert". Leider ist der
Adressenteil sehr dürftig ausgefallen.
Der Ratgeber ist unter Angabe der Bestell-Nr. A 712 kostenlos erhältlich beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat Information/Publikation/Redaktion, Postfach 500, 53108 Bonn, Tel. 0180/5151510, Fax: 0180/5151511, E-Mail: info@bmgs.bund.de oder unter der Adresse http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/a712.pdf als pdf-Datei aus dem Internet herunterzuladen.
Bis zum 31. Juli 2003 waren Elektro-Scooter für ältere
und behinderte Menschen nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7%
belegt.
War es schon in den letzten Jahren schwierig, ein solches Gefährt als
Alternative zu einem E-Rollstuhl durch die Krankenkasse finanziert zu bekommen,
so wird es jetzt noch schwieriger: Aufgrund geänderter Bestimmungen der
Weltzollorganisation, an die das deutsche Umsatzsteuerrecht gekoppelt ist,
sind Elektro-Scooter seit 1. August mit Fahrzeugen zur Personenbeförderung
gleichgestellt worden, für die 16% Umsatzsteuer zu entrichten ist. Deshalb
werden sie auf einen Schlag zwischen 200 und 500 Euro teurer.
Abhilfe könnte der Gesetzgeber durch Änderung einer Anlage im Umsatzsteuergesetz
schaffen, indem er Scooter ausdrücklich als Hilfsmittel für körperbehinderte
Menschen benennt.
(Quelle: Leben und Weg 5/2003)
Online-Bibliothek zum Thema Integration behinderter Menschen
Anlässlich der Sommeruni zum Thema "Disability Studies", die im Juli diesen Jahres in Bremen stattgefunden hat, möchte ich (nochmals [siehe Magazin der randschau 1/99]) auf das Internet-Projekt bidok (Behinderten-Integration und -Dokumentation) hinweisen, das seit Herbst 1997 unter der Leitung von Prof. Volker Schönwiese, Professor für integrative Pädagogik, an der Universität Insbruck aufgebaut bzw. kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Unter der Adresse http://bidok.uibk.ac.at finden Internet-NutzerInnen derzeit etwa 800 frei zugängliche Volltexte zu den Themen Selbstbestimmung und Integration. Zielgruppe sind in erster Linie WissenschaftlerInnen, Studierende sowie Betroffene und ihre Angehörigen
Die virtuelle Bibliothek, die kontinuierlich erweitert werden soll, wurde mit Geldern der Stiftung "Propter Homines" aus Lichtenstein gestartet bzw durch die finanzielle Unterstützung des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortgesetzt. Eine dauerhafte Finanzierung ist leider noch nicht gesichert.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 19.8.2003)
Neues Satellitennavigationsgerät für blinde Menschen
Am 4. Juni 2003 wurde in Madrid der Prototyp einer neuen Ortungshilfe vorgestellt, die blinden Menschen zu mehr Unabhängigkeit verhelfen sollen.
Im Unterschied zu früheren Systemen ist "Tormes"
so der Name des neuen Gerätes ein tragbarer Computer mit
Braille-Eingabe und Sprachausgabe und hat eine Genauigkeit von zwei Metern.
Diese Verbesserung in der Präzision der Ortsbestimmung wird durch EGNOS
(European Geostationary Navigation Overlay Service) erreicht, das auf geostationären
Satelliten basiert und so das us-amerikanische GPS (Global Positioning System)
korrigiert.
Damit die Ortsbestimmung auch in Gebäuden und Häuserschluchten möglich
ist, haben die Mitarbeiter der Europäischen Raumfahrtagentur das Projekt
SISNet (Signal in Space through Internet) gestartet, das in diesen Fällen
die erforderlichen Daten über das Internet via Mobilfunk (GSM) an Tormes
sendet.
Das neue Gerät soll ab 2004 erhältlich sein.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 9.6.2003)
Internet-Galerie mit Werken von KünstlerInnen mit einer sog. geistigen Behinderung
Unter der Internet-Adresse www.xpo-online.net hat der Hamburger Verein Kunstwerk e. V. eine virtuelle Galerie ins Leben gerufen, in der Malereien, Zeichnungen, Grafiken und Radierungen von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung zu bewundern sind.
Mit diesem Angebot soll die Kunst dieser Personengruppe bekannter gemacht werden bzw. dem bereits vorhandenen Interesse daran Rechnung getragen werden. Nicht zuletzt ist es das Ziel dieses Internet-Angebotes dazu beizutragen, dass die zu sehenden Werke auch in realen Galerien und Museen ausgestellt werden und sich auf diese Weise die Vermarktungschancen von KünstlerInnen dieser Personengruppe verbessern.
Die meisten der ins Internet gestellten Werke wurden aus den Einsendungen derer ausgewählt, die sich um den EUWARD bewarben er ist der einzige internationale Kunstpreis für Kunst von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und wird seit dem Jahre 2000 alle zwei Jahre verliehen.
Diskriminierender Liedtext über einen spastisch behinderten Menschen
Dass "gut gemeint" das Gegenteil von "gut"
ist, beweist wieder einmal der christliche Liedermacher Clemens Bittlinger.
In einem seiner Stücke, in dem er Akzeptanz für spastisch behinderte
Menschen schaffen möchte und dazu nach eigenen Aussagen einen Werbespot
für ein Hilfswerk im US-Fernsehen beschreibt, heißt es:
"Stammelnd, grunzend, sabbernd und mit entstelltem Gesicht glotzt er mich an aus der Glotze, ob ich es will oder nicht. Spastisch Gelähmte gehören zu dem was sehn wollen nicht. / Ich will mich gerade empören, da höre ich, wie jemand spricht: ‚Können Sie sich vorstellen, dass in dieser Gestalt einer von ganz selten hellen Köpfen aktiv ist und malt?'"
An späterer Stelle des Liedes ist folgendes zu hören:
"Vincente schaut in die Linse, er sieht mich dabei an, und mit verzerrtem Grinsen, lallt er so gut er kann: ‚I am a lucky person!'"
Auf die diskriminierende Wortwahl, insbesondere auf den Begriff "Lallen", hin angesprochen, reagierte Bittlinger mit Unverständnis. Er habe noch nie eine negative Reaktion auf das Lied bekommen, auch nicht von spastisch Gelähmten. Im Gegenteil seien die Reaktionen, gerade auch aus Fachkreisen (Therapeuten etc), bisher durchweg positiv gewesen. Bezüglich des Wortes "Lallen" behauptet er, dieses sei in der "psychotherapeutischen Sprachdiagnostik" ein ganz normaler und wertfreier Fachbegriff für "unverständlich reden"
(Anmerkung: Meines Wissens und nach einer entsprechenden Internetrecherche gibt es keine "psychotherapeutischen Sprachdiagnostik". Wenn schon, dann stammt der Begriff aus der Entwicklungspsychologie und bezeichnet eine Phase der Sprachentwicklung ab dem 6. Lebensmonat.)
Hier der vollständige Text meiner E-Mail an Herrn Bittlinger, die bisher leider unbeantwortet blieb.
Die Volkswagen AG räumte schon seit längerer Zeit körperbehinderten Menschen beim Kauf eines Neuwagens einen Preisnachlass von 15 Prozent ein.
Wie einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe
e. V. zu entnehmen ist, gilt diese Rabattregelung nun auch für Angehörige
behinderter Menschen. Auf diese Weise können auch die Familienangehörigen
behinderter Kinder und Erwachsener, die wegen ihrer Behinderung keinen PKW
führen dürfen, von dieser Vergünstigung profitieren.
Als Nachweis für den Rabattanspruch dient die Vorlage des Schwerbehindertenausweises
beim örtlichen VW-Vertragshändler. Der Ausweis muss einen Grad der
Behinderung von mindestens 50 nachweisen und wenigstens eines der Merkzeichen
G, aG, H, Bl oder B enthalten.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 08.07.2003)
Die Schweizerische Wohlfahrtsmafia
oder: Neues aus der rückschrittlichen Schweiz
Während überall in Europa Heimplätze für behinderte Menschen abgebaut werden und immer mehr Menschen (weitgehend) selbstbestimmt leben können, gehen in der Schweiz die Uhren anders. Da persönliche Assistenz nicht finanziert wird, sind die allermeisten Menschen mit einem Hilfebedarf dazu verdammt, in Einrichtungen zu leben. Diese sind in INSOS, dem gesamtschweizerisch tätigen Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung, zusammengeschlossen.
Auch in der Schweiz sind die finanziellen Mittel knapp geworden. Anstatt dass für die Finanzierung ambulanter Pflegedienste demonstriert wird, die neben den unbestreitbaren Vorteilen für die Betroffenen sicher kostengünstiger als große Institutionen wären, brachte INSOS am 26. Juni 2003 behinderte Menschen auf die Straße, die dagegen protestierten, dass aufgrund der Kürzungen der Leistungen aus der sogenannten "Invalidenversicherung" zusätzlich zu den bereits bestehenden 27 000 Wohnplätzen im nächsten Jahr "nur" 900 statt der geplanten 3000 neuen Heimplätze entstehen können.
Die 7000 bis 10000 behinderten Menschen, die Ende Juni in mehreren Städten der Schweiz auf der Straße waren, kamen wohl nicht ganz freiwillig: Es ist offenkundig, dass INSOS die (berechtigten) Befürchtungen der in ihren Einrichtungen lebenden Menschen vor noch weiteren Einschränkungen ihrer Lebensmöglichkeiten für eigene Zwecke missbrauchte.
(Quellen: E-Mail von Katharina Kanka von FAssiS [Fachstelle Assistenz Schweiz], Homepage des ZSL Schweiz, Homepage von INSOS)
vgl auch:
Nullnummer der "WeiberZEIT" erschienen
Mit einer kleinen Zeitschrift möchte das Weibernetz, die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen, alle drei Monate über aktuelle Themen berichten, die behinderte Frauen betreffen.
In der achtseitigen ersten Ausgabe stellen die Mitarbeiterinnen sich, ihr Projekt und ihre Vorhaben vor. Weitere Themen sind die nicht zufriedenstellende beabsichtigte Sexualstrafrechtsreform und ungenutzte gesetzliche Regelungen im SGB IX. Kurzmeldungen und Terminhinweise runden das Mitteilungsblatt ab.
Die nächste Ausgabe soll im Oktober erscheinen.
Nähere Informationen und (kostenlose) Bestellung beim Weibernetz e.V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561/7285-85, Fax: 0561/7285-53, E-Mail: info@weibernetz.de. Für blinde Frauen ist der Bezug in elektronischer Form möglich.
Auf der Grundlage ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender und der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender der Universität Dortmund haben die Autorinnen und Autoren Birgit Drolshagen, Ralf Klein, Birgit Rothenberg und Andrea Tillmann vom Dortmunder Zentrum für Behinderung und Studium (DoBuS) im Rahmen eines "Leuchtturmprojektes" die Situation behinderter Studierender evaluiert und übertragbare Konzepte zur Verbesserung der Studiensituation erarbeitet.
Die Ergebnisse liegen jetzt in gedruckter und digitaler Form vor und sind über die edition bentheim in Würzburg zum Preis von 16,50 EUR zu beziehen.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 6.6.2003)
Die Gebärdensprachdolmetscherin und Autorin Karin Kestner
hat das erste umfassend informierende Buch für Eltern herausgebracht, die
mit der Diagnose konfrontiert werden, dass ihr Kind hörgeschädigt ist. Nach
dem ersten Schock entstehen viele Fragen, auf die sich Eltern bislang mühselig
selbst Antworten suchen mussten.
Das Buch von Olaf Fritsche und Karin Kestner erklärt in verständlicher
Form, was Eltern von Kindern im Säuglings- oder Kleinkindalter über
die Hörschädigung wissen möchten und sollten. Es informiert
über alle relevanten Themen, von der Diagnose, über Untersuchungsmethoden,
Hörgeräte, Cochlear Implantate, Kommunikationsformen bis hin zu
Schulsuche und Beruf sowie finanziellen Tipps.
Das Buch, das über Karin Kestners Homepage zu beziehen ist, soll Eltern in die Lage versetzen, gezielt Fragen zu stellen, die Antworten darauf zu verstehen und vor allem auch Mut machen, sich der "Herausforderung" zu stellen.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 26.05.2003)
Die selbst im Rollstuhl sitzende Diplom-Psychologin Anja Gießelmann führt(e) im Frühsommer 2003 im Rahmen ihrer Doktorarbeit an der Universität Bielefeld eine Fragebogenaktion zur "Lebenssituation Behinderter im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung" durch, die in mehrfacher Hinsicht äußerst befremdet. Für die ungewöhnlich hohe Aufwandsentschädigung von 15 EUR sollen rollstuhlfahrende Personen geködert werden, einen sehr aufwändig gestalteten 33seitigen Fragebogen auszufüllen.
Die in vier Abschnitte untergliederten Fragen sind teilweise so gestellt, als hätte sich die Autorin (wie gesagt: sie ist selbst eine "Betroffene"!) noch nie mit den Problemen behinderter Menschen beschäftigt und hätte nicht das erforderliche Fachwissen, um eine aussagekräftige Umfrage zu entwickeln: Teilweise sind die Fragen so gestellt, dass die Antwort geradezu auf der Hand liegt, teilweise zeugt die Art der Fragestellung m. E. von wenig psychologischen bzw. methodischen Sachverstand.
Im ersten Teil soll der "Lebensstandard von Personen im Rollstuhl im Vergleich zu anderen Gruppen" erfasst werden. Auf einer siebenstufigen Skala von -3 bis +3 sollen die Befragten Auskunft darüber geben, wie ihre tatsächlichen Lebensumstände sind und wie sie gerechterweise sein sollten. Abgefragt wird z. B., ob das Wohnungsangebot für RollstuhlfahrerInnen kleiner oder größer im Vergleich zu Personen ohne Behinderung ist, wie es mit der Wahrscheinlichkeit aussieht, als RollstuhlfahrerIn öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu können, keine Diskriminierungen zu erleben bzw. keine menschlichen Enttäuschungen zu erleiden. In einem zweiten Durchgang wird erfragt, wie die derzeitige Situation sich verändern müsste, damit sie als gerecht empfunden würde. Es wäre schlichter Unsinn bzw. zeugte von einer groben Wahrnehmungsstörung, wenn eine Person z. B. ankreuzen würde, dass die Wahrscheinlichkeit, als RollstuhlfahrerIn Zugang zu öffentlichen Gebäuden zu haben, viel größer ist als für Nichtbehinderte und es als gerecht ansähe, wenn diese Möglichkeit kleiner werden würde als zurzeit.
Der zweite Teil soll die "Einstellung zu verschiedenen
Personengruppen" abfragen. Völlig undifferenziert wird gefragt,
wie stark sich die antwortende (rollstuhlfahrende) Person mit RollstuhlfahrerInnen,
Körperbehinderten, Behinderten im Allgemeinen, Interessenvertretungen für
Behinderte bzw. mit Personen ohne Behinderung identifiziert im Hinblick
worauf, bleibt das Geheimnis von Frau Gießelmann.
M. E. genauso ohne Aussagekraft sind die Fragen, ob die eigene finanzielle
Lage, Wohnsituation, Freizeitgestaltung, die eigenen sozialen Kontakte bzw.
die eigene allgemeine persönliche Situation eher vergleichbar ist mit
derjenigen der Gruppe der RollstuhlfahrerInnen oder mit derjenigen der Gruppe
von Personen ohne Behinderung als ob dies homogene Gruppen bezüglich
dieser Lebensumstände wären.
Geradezu gefährlich (weil vorurteilsfördernd) finde ich die Fragestellung
nach "typischen Merkmalen von Gruppen": Hier werden 30 Eigenschaften
wie fleißig, pflichtbewusst, ehrlich, machtgierig, feige, hilflos, labil,
einsam, aufgelistet und die antwortende Person soll auf einer fünnfstufigen
Skala angeben, in wieweit diese jeweils für die "'typische' RollstuhlfahrerIn"
bzw. die "'typische' Person ohne Behinderung" zutreffen.
Abgesehen, dass auch hier fälschlicherweise eine Homogenität von
Gruppen vorausgesetzt wird, werden hier m. E. Klischeevorstellungen eher auf-
statt abgebaut.
In einem dritten Teil des Fragebogens soll das derzeitige Wohlbefinden
erfasst werden. Nach einer akzeptablen Frage zu Verhaltensweisen, Gedanken,
Gefühlen oder Einstellungen in verschiedenen Lebenssituationen, die Gießelmann
von einem anderen Autor übernommen hat, geht es um das eigene Befinden.
Bei dieser Frage, die ausdrücklich auf die letzte Woche bezogen ist,
soll angekreuzt werden, ob mensch 0-1, 1-2, 3-4 oder 5-7 Tage innerhalb der
letzten Woche deprimiert bzw. niedergeschlagen war, trübsinnige Laune hatte,
fröhlich war, sich einsam gefühlt hat, Angst hatte, traurig war, das Leben
genossen hat, ... M. E. zeugt die Frage der Diplompsychologin von grober
psychologischer Unkenntnis, denn zum einen hat jede (zumindest jede negative)
Befindlichkeit natürlich meistens eine Ursache (die nicht abgefragt wird),
zum zweiten ändern sich Befindlichkeiten in der Regel längerfristig
und nicht von heute auf morgen.
Eine nachfolgende Frage zum Selbstbild erfüllt wieder die psychologischen
Standards.
Selbst beim vierten Teil, in dem sehr detaillierte bzw. umfangreiche Angaben zur Person gemacht werden sollen, finden sich sonderbare Fragen. Abgesehen davon, dass einige Fragen sehr an den Beurteilungsbogen des Medizinischen Dienstes zur Erfassung der Pflegebedürftigkeit erinnern, soll angegeben werden, wie bei der Beantwortung des Fragebogens vorgegangen wurde. Dabei werden u. a. sehr kuriose Antwortalternativen vorgegeben: "Ich habe mich mit anderen Personen über die Beantwortung der Fragen beraten." oder "Andere Personen haben mir gesagt, welche Antworten richtig sind."
Eine dem obigen Text ähnelnde Kritik, die ich an Frau Gießelmann richtete, blieb bis dato unbeantwortet.
Der Verein zur Förderung der beruflichen Integration Behinderter
bietet ab 18. August 2003 eine zweite Fortbildung für künftige Soziallotsen
an. Sie findet in sechs Wochenblöcken bis März 2004 im Wendland
statt und vermittelt die Theorie und Methode des Peer Counselings und Kenntnisse
im Sozialrecht. Insbesondere wird auf die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB), der Sozialgesetzbücher (SGB I bis XI), des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) eingegangen. Dabei geht
es nicht nur um die Rechtsgrundlagen, sondern auch um Durchsetzungsstrategien,
d. h. um die Fähigkeiten, Recht zu bekommen, und um Motivations- und
Abgrenzungsstrategien.
Entsprechend des gelehrten Ansatzes sind die JuristInnen, die den Stoff lehren
(Heidi Hauer, Uschi Obermayr und Alexander Drewes) selbst behindert.
Für die Zeit der Weiterbildung kann Bildungsurlaub genommen werden.
Die Weiterbildungen selber sind kostenfrei, die Unterkunft im barrierefreien Gästehaus kostet bei Doppelzimmerbelegung für Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten für die gesamte Weiterbildung 1184 Euro.
Nähere Informationen gibt es beim VFbI e.V. Berlin, das ist der Verein zur Förderung der beruflichen Integration Behinderter, Prenzlauer Allee 36, 10405 Berlin, Tel.: 030/48 62 52 15 oder unter www.PeerCity.de und dort im Akademieviertel Seminar Soziallotsen.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 21.05.2003, www.PeerCity.de)
Brandenburger Netzwerk behinderter Frauen gegründet
In den letzten Jahren organisierten sich behinderte Frauen in Landesnetzwerken, um ihre spezifischen Interessen in Politik und Gesellschaft effektiv(er) vertreten zu können.
Seit Ende März gibt es nun auch in Brandenburg ein Netzwerk
von behinderten Frauen und Mädchen, dass sich dafür einsetzt, dass
die Belange behinderter Frauen und Mädchen im Lande Brandenburg verstärkt
berücksichtigt und behinderte Frauen an politischen Entscheidungen beteiligt
werden.
Als Vorsitzende des Netzwerk für Frauen und Mädchen mit Behinderung im
Land Brandenburg wurde Kerstin Huch und als Stellvertreterin Nina Waskowski
gewählt. Mittlerweile hat der Verein, dessen Gründung von Studentinnen
der Fachhochschule Potsdam unterstützt wurde, auch ein eigenes Büro.
Nähere Informationen und Kontakt: Tel. 0331/5801138, E-Mail: frauennetzwekbrandenburg@fh-potsdam.de
Die Adressen der anderen Landesnetzwerke, die im Weibernetz e. V. zusammengeschlossen sind, können unter der Internet-Adresse http://www.behindertefrauen.org in Erfahrung gebracht werden.
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 16.04.2003)
Neuer Service für Sprechbehinderte: Speech to Speech
Für viele ist das Telefonieren als schnelle Kommunikationsmöglichkeit ein wesentlicher Bestandteil des Alltags sei es im Beruf oder im Privatleben.
Menschen mit einer Sprechbehinderung haben häufig schon im persönlichen Gespräch Probleme, verstanden zu werden. Durch die Verzerrung der Sprache, die bei der Übertragung entstehen, und durch fehlenden Blickkontakt potenzieren sich die Kommunikationsschwierigkeiten am Telefon, so dass viele bei dieser Form der Kommunikation auf die Unterstützung einer gut verständlich sprechenden Person angewiesen sind. Wenn eine solche nicht greifbar ist oder wegen des Gesprächsthemas nicht einbezogen werden soll, ist es sprechbehinderten Menschen bislang nur möglich, auf die langwierigere Form der schriftlichen Kommunikation auszuweichen.
Nun soll mit "Speech to Speech" ([schlecht verständliche]
Sprache zu [gut verständlicher] Sprache) auch in Deutschland ein Service
etabliert werden, wie er in den USA bereits Alltag ist: Sprechbehinderte können
einen "Communication Operator" anrufen, der speziell ausgebildet ist, Menschen
mit einer Sprechbehinderung zu verstehen. Dieser stellt eine Dreierkonferenzschaltung
mit dem gewünschten Telefonpartner her und wiederholt bei Bedarf das
Gesagte in verständlicher Sprache.
Damit die derzeit sechs MitarbeiterInnen des Vermittlungsdienstes sich in
die jeweilige Sprechweise "einhören" können, werden potenzielle
NutzerInnen gebeten, eine Cassette mit einem vorgegebenen Text zu besprechen
und einzusenden.
Das Projekt, das eine Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen mit dem US-Telekomunikationskonzern "Sprint" ist, hat die dreimonatige Testphase "überstanden", so dass der Vermittlungsdienst nun mindestens bis September 2006 angeboten werden kann. Der Service, der montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr von angemeldeten TeilnehmerInnen genutzt werden kann, kostet nur die normalen Telefongebühren.
Aus mir nicht näher bekannten Gründen wurde der Service am 22.10.2003 "vorübergehend eingestellt" und wurde bis heute (21.01.2004) nicht wieder aufgenommen.
Nähere Informationen: Sprint-STS-Vermittlungsdienst, Danckelmannstr. 9a, 14059 Berlin, Tel. 030/30096477, Fax: 030/30096479, E-Mail: info@sprint-sts.de, Internet: www.sprint-sts.de.
(Quelle: kobinet-nachrichten vom 18.04.2003)
Gehörlose Menschen sind bislang völlig von der Möglichkeit des Telefonierens ausgeschlossen.
Im Zuge der Bemühungen zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit wollen die zuständigen PolitikerInnen von Bündnis 90/Die Grünen Michaela Hustedt, Sprecherin für Telekommunikation, und Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes nutzen, um endlich auch in Deutschland den Zugang für Gehörlose zum Telefon zu ermöglichen. Sie beabsichtigen die Einführung moderner Bildtelefone, mit deren Hilfe Äußerungen in Gebärdensprache zu einer gebärdensprachdolmetschenden Person übertragen werden, die das Gesagte für eine dritte Person in Lautsprache wiedergeben, und umgekehrt. Ebenfalls wollen Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeit schaffen, Sprache in Schrift bzw. Schrift in Sprache zu übertragen, wie es bereits in anderen Ländern angeboten wird..
(Quelle: kobinet-Nachrichten vom 07.05.2003)
Neue Gebärdensprachschule in Heidelberg eröffnet
Um Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Nichthörenden zu überwinden eröffnete am 04.04.2003 hat in Heidelberg erstmalig eine Gebärdensprachschule mit dem treffenden Namen "Sehen und Verstehen" eröffnet. Dort bieten die beiden ausgebildeten Gebärdensprachdozenten Jana Schwager und Georg Eberhard (beide gehörlos) ab sofort allen interessierten Studenten, Eltern und Verwandten von Gehörlosen Kurse an, um die Deutscher Gebärdensprache zu erlernen. Je nach Bedarf gibt es Grammatikkurse, spezielle Kurse für Kinder, in dem diese erste Gebärden und Gebärdenschrift erlernen können, und Kurse zum Kommunikationstraining.
(Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat, wurde die Deutsche Gebärdensprache (DGS) endlich offiziell als eigenständige Sprache anerkannt. Nicht zuletzt deshalb ist zu vermuten, dass die Nachfrage nach Gebärdensprachkursen zunehmen wird.
Nähere Informationen: http://www.sehen-verstehen.de
(Quelle: mail von Karin Kestner in der movado-Mailingliste vom 07.04.2003, Homepage der Schule)
Kampagne "Reißt die Mauern nieder" gestartet
Zum Abschluss der Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wurden Buttons mit der Aufschrift "Reißt die Mauern nieder" verteilt und in einem Begleittext darauf aufmerksam gemacht, dass noch heute in Deutschland noch ca. 160.000 behinderte Menschen in Großeinrichtungen leben. Fast 20% der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen leben in Zimmern mit drei und mehr Betten. 43% der geistig-, körper- und mehrfachbehinderten Menschen leben mit einer zweiten Person auf einem Zimmer, was von ihnen oft nicht selbst gewünscht wird.
Aus dieser Aktion wurde mittlerweile eine Kampagne, um der Tatsache Ausdruck zu verleihen, dass ALLE Menschen unabhängig von der Höhe ihres Unterstützungsbedarfs ein Recht darauf haben, außerhalb von Großeinrichtungen zu leben und die Unterstützung, die sie benötigen, dort zu erhalten und finanziert zu bekommen, wo sie leben wollen.
Wer sich an der Kampagne beteiligen und diesen Button tragen bzw. weiterverbreiten müchte, um auf die Praxis der Aussonderung von Menschen mit Behinderungen in Großeinrichtungen aufmerksam zu machen, kann Buttons zum Preis von 0,80 Euro (Mindestabnahmemenge: 100 Stück) bestellen beim Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e.V.), Ottmar Miles-Paul, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/9977172, E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de.
(Quelle: kobinet-nachrichten vom 28.03.2003)
Ab 2006 auch Fernzüge mit fahrzeuggebundener Einstiegshilfe
In einem Interview, das Ottmar Miles-Paul mit der Leiterin der Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn AG Ellen Engel führte, kündigte die Bahnmitarbeiterin an, dass im Fernverkehr ab 2006 die ersten Züge mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe eingesetzt werden. Nach ihrer Aussage werden auch die künftigen ICE-Generationen der Deutschen Bahn über fahrzeuggebundene Einstiegshilfen verfügen.
Im Bereich Service werde derzeit ein Leitfaden erarbeitet und es seien Schulungsprogramme geplant, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn im Umgang mit behinderten Menschen kompetenter zu machen ...
(Quelle:kobinet-nachrichten vom 08.04.2003)
Unterschriftenaktion für Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohnheimen
Mitte März 2003 hat das Netzwerk People First Deutschland eine Unterschriftenaktion gestartet, um zu erreichen, dass in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen zukünftig Frauenbeauftragte eingesetzt werden.
Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass die Gruppenleiter in der Mehrheit Männer sind und die in diesen Einrichtungen arbeitenden Sozialarbeiterinnen meistens nur wenig Zeit für wichtige Gespräche haben. Frauen fehlt daher oft eine gleichgeschlechtliche Ansprechperson, die nicht nur dann wichtig ist, wenn es um die Thematik sexueller Missbrauch und Gewalt geht.
Unterschriftenlisten können angefordert werden beim Netzwerk People First Deutschland, Tel. 0561/72885-55, E-Mail: info@peoplefirst.de.
(Quelle: kobinet-nachrichten vom 12.03.2003)
Rollstuhlfahrerin verklagt die Deutsche Bahn AG wegen nicht nutzbarer Behindertentoilette auf Schmerzensgeld
In Zügen der Deutschen Bahn AG kommt es häufig vor, dass Toiletten nicht nutzbar sind. Während Personen, die gehen können, ohne größere Probleme auf die WCs in den anderen Wagen ausweichen können, ist dies für RollstuhlbenutzerInnen nicht möglich, wenn die (einzige) Behindertentoilette verschlossen ist.
Keyvan Dahesch berichtet in seinem Bericht für die kobinet-Nachrichten von einer Rollstuhlfahrerin, welche die Deutsche Bahn AG nun wegen Mängeln bei Behindertentoiletten in Zügen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt hat. Dem zuvor gegangen war ein Briefwechsel, in dem die Deutsche Bahn AG schrieb, das Unternehmen sei nicht verpflichtet, »Behinderten-Toiletten vorzuhalten«, und die betroffene Frau mit einem Reisegutschein im Wert von 100 € abspeisen wollte.
(Quelle: kobinet-nachrichten vom 26.03.2003)
Frauen fordern gleichgeschlechtliche Pflege
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März forderte das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung die Bundesregierung auf, den Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege gesetzlich festzuschreiben.
Die Projektkoordinatorin im Weibernetz Brigitte Faber erinnerte daran, dass es für Frauen nicht nur extrem unangenehm ist, sich von einem fremden Mann im Intimbereich pflegen zu lassen, sondern dass auch die Gefahr vor sexuellen Übergriffen in diesen Situationen enorm hoch ist. So belegt eine Studie aus Österreich, dass mehr als 60% der Frauen, die in Einrichtungen leben, bereits sexualisierte Gewalt erlebt haben. Daher sei ein Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege gleichzeitig eine Präventionsmaßnahme zum Schutz behinderter und pflegebedürftiger Frauen vor sexualisierter Gewalt.
(Quelle: kobinet-Nachrichten)
Handy für Sehbehinderte und Blinde II
Aufgrund der Meldung vom 27.02.2003 erhielt ich die Information, dass auf der diesjährigen Computermesse CeBIT noch weitere Produkte vorgestellt wurden, damit visuell beeinträchtigte Menschen mobil kommunizieren können.
So stellte die Firma Svox zusammen mit der Firma Code Factory das Programm Mobile Acessibility (MA) vor. MA wurde speziell für Menschen mit Sehbehinderung entwickelt. Mit Hilfe der Sprachtechnologie von Svox und der Technologie von Code Factory ermöglicht MA eine einfache sprachgesteuerte Mobiltelefon Navigation. Neben der Verwaltung des Adressbuches und der Anrufe, können SMS, MMS und Emails empfangen und gesendet werden.
Das Programm läuft auf den meisten Handys unabhängig vom System. Es werden keine zusätzlichen externen Geräte benötigt. Alle Informationen und Meldungen, die auf dem Display des Handys erscheinen, werden von einer natürlichen Stimme vorgelesen. Außerdem verfügt das Programm über eine Reihe von Shortcuts, die die Navigation wesentlich erleichtern.
Das randschau-Archiv ist endlich komplett
Der ehemalige Redakteur der Zeitschrift für Behindertenpolitik Christof Rill hatte sich 1996 die große Mühe gemacht, ein Register der ersten zehn Jahrgänge der randschau zu erstellen. Mit seiner Genehmigung war diese Übersicht schon seit Längerem auf meiner Homepage (www.martinseidler.de/randschau.htm) für Interessierte nutzbar.
Nun habe ich es endlich geschafft, die betreffende Seite ansprechender zu layouten und um die noch fehlenden Jahrgänge zu vervollständigen. Viele der erschienenen Artikel sind zeitlos und durchaus heute noch lesenswert.
Bis auf wenige Ausnahmen können alle Hefte der randschau nach wie vor bestellt werden.
Das "Weibernetz" kann weiterarbeiten
Die Arbeit der bundesweiten Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen wird in den nächsten drei Jahren durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Dadurch kann sich der Zusammenschluss von behinderten Frauen sowie von landesweiten Netzwerken und entsprechenden Organisationen behinderter Frauen, der bisher ehrenamtlich tätig war, jetzt noch verstärkter für die Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung auf bundespolitischer Ebene einsetzen.
Als Arbeitsschwerpunkte für dieses Jahr nannten die zukünftigen Projektmitarbeiterinnen Martina Puschke, Brigitte Faber und Andrea Tischner die Umsetzung der Belange behinderter Frauen im Rahmen des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) sowie des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die Vernetzung und Kooperation mit bundesweiten Behinderten- und Frauenverbänden sowie die Kooperation mit den Landesnetzwerken behinderter Frauen und entsprechenden Organisationen. Auch die Neufassung des Sexuakstrafrechtes wird Thema sein. Darüber hinaus wird das Weibernetz langfristig Informationen und Kontaktadressen zu den unterschiedlichen Themen behinderter Frauen und Mädchen bereitstellen sowie eine rege Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Nähere Informationen: Weibernetz e.V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, E-Mail: Weibernetz@aol.com
(Quelle: kobinet-Nachrichten)
Handy für Sehbehinderte und Blinde
Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt sind, waren bisher von textbasieren Anwendungen der mobilen Kommunikation ausgeschlossen.
Ab Sommer soll sich das mit der Markteinführung des Mobile Phone Organizer (MPO) des niederländischen Unternehmens Alva ändern. Das Gerät in der Größe eines Taschenkalenders ist anstelle des Displays mit einer Braille-Zeile ausgerüstet, die 20 Buchstaben in Blindenschrift abbilden kann. Auf diese Weise erhalten sehbehinderte Nutzer die Möglichkeit, auf das Telefonbuch zuzugreifen, Kurzmitteilungen (SMS) oder sogar E-Mails zu lesen. Zusätzlich kann ein eingebauter Sprachcomputer die eingegangenen Texte auch vorlesen. Über eine eingebaute Braille-Tastatur mit acht Tasten kann der Benutzer Antworten schreiben oder Einträge im Terminkalender vornehmen.
(Quelle: kobinet-Nachrichten)
Neues Berliner Beratungsbüro "barrierefrei planen"
Am 6. Februar 2003 eröffnete der Diplom-Ingenieur Heino Marx in der Langhansstraße (Berlin-Weißensee) ein Beratungsbüro zum barrierefreien Planen und Bauen. Damit macht er den Versuch, das Leistungsangebot des kürzlich mangels Finanzmitteln abgewickelten Vereins Movado e. V. aufrecht zu erhalten. Schwerpunkte seiner Arbeit sollen Bauberatung, Gutachten und Raumgestaltung sein.
Kontakt: barrierefrei planen, Dipl.-Ing. Heino Marx, Langhansstraße 63, 13086 Berlin, Tel. 030/4715145 oder 4713022, Fax: 030/4731111
Neuer Ratgeber zum Schwerbehindertenrecht
Am 1.7.2001 ist das neue Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten, dass die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt. Um sich mit dem neuen Gesetz (besser) vertraut zu machen, haben die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion ARD-Ratgeber Recht kürzlich den "Ratgeber ‚Schwerbehinderung'" herausgeben.
Das 219 Seiten starke Buch bietet einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen des Gesetzes und informiert über die Grundlagen des neuen Schwerbehindertenrechts. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Veröffentlichung mit der Integration in das Arbeitsleben und erläutert Fragen zum erleichterten Einstieg in den Beruf, zum Recht auf Teilzeitarbeit sowie zum besonderen Kündigungsschutz. Zudem gibt es Informationen zu bestimmten Fördermöglichkeiten wie Schulungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüssen, technischen Arbeitshilfen oder Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz. Außerdem zeigt der Ratgeber die Besonderheiten des Sozialversicherungsrechtes auf und gibt praktische Hilfen zur Bewältigung des Alltags.
Der "Ratgeber ‚Schwerbehinderung'" kann zum Preis von 10,50 Euro inklusive Versand- und Portokosten (2 Euro) bestellt werden beim Versandservice des vzbv, Postfach 11 16, 59930 Olsberg, Tel.: 02962/908647, Fax: 02962/908649, E-Mail: versandservice@vzbv.de
Schmerzen bei behinderten Kindern
Wie einer Pressemitteilung der Privaten Universität Witten/Herdecke vom 30.1.2003 anlässlich der 2. Dattelner Kinderschmerztage in Recklinghausen zu entnehmen ist, erhalten behinderte Kinder nach großen Operationen deutlich weniger Schmerzmittel als Kinder ohne Behinderung.
Im Kontext der Tatsache, dass 60% der mehrfachbehinderten Kinder in den ersten sieben Lebensjahren operiert werden bzw. bei dieser Personengruppe bis zum 20. Lebensjahr durchschnittlich sieben Operationen durchgeführt werden, ist diese Erkenntnis himmelschreiend. Zur Begründung heißt es, dass oft die Behinderung eine sprachliche Verständigung zwischen Ärzten verhindere. Sinngemäß wird darauf hingewiesen, dass Ärzte und Pflegekräfte oft nicht wüssten, ob bestimmte Bewegungen bzw. Muskelanspannungen behinderungsbedingt sind, oder ob sie Ausdruck von Schmerzen sind. In diesem Kontext wurde auf ein Symposium hingewiesen, das im Rahmen der oben genannten Veranstaltung stattfand.
Ich persönlich finde diese Pressemitteilung sehr
erschreckend und kann gar nicht glauben, dass ein solches Thema anscheinend
erst heute bzw. heute noch auf der Agenda steht.
Abgesehen davon, dass viele der bei körperbehinderten Kindern durchgeführten
Operationen einen zweifelhaften Nutzen haben bzw. dieser oft in keinem Verhältnis
zu den psychischen Belastungen eines (wochenlangen) Klinikaufenthaltes stehen,
hatte ich es eigentlich für selbstverständlich angesehen, dass das
Klinikpersonal im Vorfeld mit den Eltern abklärt, welche Ausdrucksformen
des Kindes auf Schmerzen hindeuten. ...
Blindengerechter Geldautomat geht in Serienproduktion
Passend zu der Nachricht von Petra Heinzelmann im newsletter Behindertenpolitik Nr. 10, dass die Royal Bank of Canada bis Ende Januar 2003 225 sprechende Geldautomaten installieren wollte, stellte die Firma Wincor-Nixdorf kürzlich bei der Messe Wincor World in Paderborn den deutschlandweit ersten blinden- und sehbehindertengerechten Geldautomaten vor. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat bei der Entwicklung beratend mitgewirkt.
Das Gerät mit der Produktbezeichnung "Pro Cash 2050" verfügt über eine Sprachausgabe für Blinde, die aus Diskretionsgründen über einen Kopfhörer erfolgt, eine vergrößerte Bildschirmausgabe für Sehbehinderte, über kontrastreich gestaltete und fühlbare Karteneinschub- und Geldausgabenschlitze, über erhöhte und somit gut fühlbare Bedienungstasten sowie über eine ab 1. Januar 2005 verbindliche behindertengerechte Tastatur.
(Quelle: kobinet-nachrichten)
Die Schweizer Post gibt am 6. März eine Briefmarke mit einer Prägung in Blindenschrift heraus. Wie es hieß soll mit dieser Sondermarke zu 70 Rappen den Sehenden das Anliegen Blinder näher gebracht werden.
(Quelle: kobinet-nachrichten)
Der Berliner Verein Movado, der Informationen über die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden, Kultur- und Dienstleistungseinrichtungen sammelte und zu Verfügung stellte, musste seine Arbeit einstellen. Alle Appelle an den Senat für eine Weiterfinanzierung des Projekts blieben ergebnislos. Ende November lehnte auch der Beirat der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin den Antrag von MOVADO e.V. auf die Sicherung aller Leistungsangebote und ihre Weiterentwicklung zu einem "Kompetenzzentrum Barrierefreiheit" endgültig ab auf diese Entscheidung war die letzte Hoffnung gesetzt worden.
In einem Beitrag für die Februarausgabe der Berliner Behindertenzeitung warf die ehemalige Projektleiterin Dr. Irina Pfützenreuter dem rot-roten Senat vor, es sei politisch nicht gewollt, das proklamierte Ziel der Barrierefreiheit auch praktisch umzusetzen und Initiativen zu erhalten bzw. fördern, die dabei mit ihrem Sachverstand behilflich sind.
(Quelle: kobinet-nachrichten)
Buch zum Thema "Sterbehilfe" bald auch zum Hören
Im Sommer 2002 ist im Mabuse-Verlag das Buch »"Sterbehilfe" Die neue Zivilkultur des Tötens?« erschienen, das von einer Arbeitsgruppe von BioSkop e. V. verfasst wurde. Es ist über den Buchhandel zu beziehen. Seit Kurzem ist der Text auch in akustischer Fassung (290 Min.) im mp3-Format erhältlich. Die Audiotext-CD kostet 14,90 Euro (für BIOSKOP-AbonnentInnen nur 9,80 Euro) und ist bei BioSkop e. V. zu bestellen.
KlickBlick Leih mir dein Auge
Mit Klickblick gibt es jetzt ein raffiniertes Dienstleistungsangebot für Blinde und Sehbehinderte, das moderne Kommunikationsmittel mit der Idee von persönlicher Assistenz verbindet. Es setzt an dem Problem an, dass ein blinder Mensch unbedingt eine visuelle Information in Sprache übersetzt haben muss, der Scanner dazu aber nicht geeignet ist (z. B. bei Inhalten von Dosen, Flaschen, Medikamenten, etc.).
Ist die Person bei KlickBlick registriert und hat sie die nötige Ausstattung (internetfähiger PC, Soundkarte, Mikrofon und Webkamera), kann sie sich in diesem Fall ins Internet einwählen. Ähnlich wie bei der Musiktauschbörse "Napster" stellt der KlickBlick-Server eine Verbindung zu einer sehenden Person her. Diese kann dann dem übertragenem Webcam-Bild die benötigte Information entnehmen und sie dem blinden Nutzer in sprachlicher oder schriftlicher Form übermitteln.
Die benötigte Software ist kostenlos, die Nutzung des KlickBlick-Servers wird nach Ende der Testphase ungefähr 0,25 € pro Minute zu Buche schlagen.
Ob der Service längerfristig Bestand haben wird, hängt davon ab, ob genügend blinde und sehbehinderte Menschen bereit sind, diese zusätzlichen Kosten zu tragen, und ob gewährleistet werden kann, dass zu jeder Zeit "Blicker" zu Verfügung stehen.
Nähere Informationen bei KlickBlick PLUS e. V., Kriegstr. 15, 68794 Oberhausen/Rheinhessen, Tel. 07254/505-194, Fax: 07254/505-111, E-Mail: info@klickblick.de, Internet: www.klickblick.de
Im Dezember 2002 ist die neunte Ausgabe dieses Magazins mit dem Schwerpunktthema "Frau und Mann" erschienen, das von Menschen mit Down Syndrom gemacht wird. Auf 52 Seiten mit teilweise diktierten Texten geben die AutorInnen unter anderemAuskunft darüber, wie sich ihrer Meinung nach Mädchen und Frauen, Jungen und Männer bzw. Frauen und Männer unterscheiden, wie wichtig für sie Schönheit ist und welche Vorstellungen sie vom Traummann bzw. der Traumfrau haben. Im zweiten Teil des Hefts finden sich Texte über das (Er-)Leben mit einem Down Syndrom.
Das Projekt "ohrenkuss" steht auf wackligen Füßen und kann mit zwei Ausgaben pro Jahr nur dann weitergeführt werden, wenn sich bis Ende des Jahres die Abonnentenzahl auf 3000 erhöht.
Nähere Informationen und Bestellung eines Heftes (Einzelheft: 8 €, Jahresabo: 15 €) bei der Redaktion "Ohrenkuss ... da rein, da raus", In der Maar 10, Tel. 0228/3862354, E-Mail: redaktion@ohrenkuss.de, Internet: www.ohrenkuss.de
Rollstuhl mit Brennstoffzellen
Nordrhein-Westfalens Landesinitiative Zukunftsenergien will auf der Essener Messe "E-world of energie and water" (11.-13.2.2003) den Prototyp eines Rollstuhls vorstellen, der mit Brennstoffzellen fährt. Ingenieure in Aachen haben ihn entwickelt und hoffen, dass der mit Brennstoffzellen angetriebene E-Rolli in drei Jahren marktreif sein wird. Entfallen würden die langen Ladezeiten herkömmlicher Bleibatterien. Ein weiterer Vorteil für die Nutzer wären Fahrstrecken, die um rund 60 Prozent länger sein könnten.
Die Antriebsenergie bezieht der Rollstuhl aus einer Wasserstoffkartusche, die gewechselt werden kann. Entscheidend für die Marktreife sei die Preisentwicklung bei den Brennstoffzellen, meint Michael Schreiber von der Aachener Entwickler-Firma EUtech Scientific Engineering. Zur Zeit seien Brennstoffzellen noch so teuer, dass die Neuentwicklung für den Verbraucher kaum bezahlbar sei.
(Quelle: kobinet-nachrichten)
Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik (ABI) gegründet
Wie bereits mehrmals im newsletter Behindertenpolitik zu lesen war, stoßen behinderte Menschen nicht nur bei der Fortbewegung auf Barrieren. Viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderte und Blinde, stoßen auf Probleme bei der Nutzung des Internets, weil Grafiken nicht erklärt werden, sich die Sprachausgabe in Frame-Konstruktionen "verheddert", die Seiten zu kontrastarm sind oder die Bereiche, um einen Link anzuklicken, zu klein sind.
In § 11 des Bundesgleichstellungsgesetzes wird gefordert, dass Bundesbehörden schrittweise ihr Internetangebot so zu gestalten haben, damit es für alle nutzbar ist. Behindertenverbände und die Integrationsfirma "Web for ALL" als Experte haben Ende 2002 mit Unterstützung des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein Aktionsbündnis initiiert, um die Umsetzung von Barrierefreiheit im Internet zu unterstützen. Ziele des Zusammenschlusses sind die Zugangsbarrieren für Menschen mit den unterschiedlichen Behinderungen im Internet und Intranet zu berufsrelevanten Informations- und Kommunikationsangeboten so weit wie möglich abzubauen, Initiativen und Projekte mit ihren Möglichkeiten und Interessen zu bündeln sowie den Prozess der Gestaltung barrierefreier Internetseiten nachhaltig zu unterstützen. Auch geht es ABI darum, bei Webdesignern und Anbietern ein Bewusstsein für ein barrierefreies Internetangebot zu schaffen.
Weitere Initiativen sind eingeladen, sich an dem Aktionsbündnis zu beteiligen. Nähere Informationen auf der Projekthomepage www.abi-projekt.de
(Quelle: selbsthilfe 4/2002)
Letzte Überarbeitung: 10.04.2005