(Letzte Überarbeitung: 10.06.2005)
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behindertenpolitisch interessante Meldungen:
behindertenpolitisch interessante Meldungen aus dem Jahr 2003
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behindertenpolitisch interessante Meldungen
Die Firma Kibomed hat eine neue Lösung des Wanneneinstiegs geschaffen. Bei diesem Modell können behinderte Menschen durch eine Tür, die eine komplette Seite der Badewanne einnimmt und mit einer Gasfederhydraulik gehoben und gesenkt wird, bequem in die Wanne einsteigen. Der Wannenboden befindet sich in Rollstuhlsitz-Höhe.
Nähere Informationen: www.kibomed-wannen.de
)Quelle: CARE konkret, 17.9.2004)
Neues Formular für Beratungseinsätze in der Kritik
Wer die Geldleistungen der Pflegeversicherung erhält, muss viertel- bzw. halbjährlich einen Pflege- bzw. Beratungseinsatz eines anerkannten Pflegedienstes abrufen. Dabei soll festgestellt werden, ob die Pflege gesichert ist.
Genügte bisher ein Formular, auf dem lediglich vermerkt wurde, dass der Einsatz stattgefunden hat und die Pflege sichergestellt ist, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen nun ein Formular vorgelegt, in dem die Mitarbeiterin des Pflegedienstes (nach Auffassung der Pflegekassen sollen künftig nur noch examinierte Pflegefachkräfte diese Beratungen durchführen dürfen) die Pflegesituation einschätzen müssen und auch die Pflegeperson befragen müssen.
Nach Auffassung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) e. V. gibt es keine Rechtsgrundlage für die zusätzlichen Dokumentationsaufgaben. Eine sachgerechte Qualitätssicherung könne dadurch sicher nicht erreicht werden.
(Quelle: CAREkonkret, 17.9.2004)
Reader zum SGB XII und zum persönlichen Budget
Im Juni fand im Umweltforum eine Tagung statt, die den bezeichnenden Titel „Einstieg in den Durchblick“ statt. An diesen zwei gab u. a. Klaus Lachwitz, Justitiar bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. einen Überblick über die Veränderungen, die sich mit dem In-Kraft-Treten der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) am 1.1.2005 ergeben. Ein anderer Schwerpunkt war das persönliche Budget; hier wurden die Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg vorgestellt.
Im September ist der Reader zu der Veranstaltung erschienen. Die 80 Seiten im DIN A4-Format kosten 10,70 Euro zuzüglich Versandkosten und sind zu beziehen beim Verein für Rehabilitation Behinderter e. V. DIE REHA – Wohnen und Freizeit, Weydemeyerstraße 2/2a, 10178 Berlin, Tel. 030/293413-0, Fax: 030/293413-10, E-Mail: klimpel@verein-die-reha.de
Pflegestufe III wird zum Auslaufmodell
Immer weniger Pflegebedürftige werden in Stufe III der Pflegeversicherung eingruppiert. Da der Medizinische Dienst der Krankenkassen immer restriktiver begutachtet, bekamen im Jahre 2003 nur noch 3,8% der Pflegebedürftigen die höchste Stufe zuerkannt. Im Jahre 2000 waren es mit 5% noch 10.000 Personen mehr. Bei einer insgesamt steigenden Zahl der Pflegebedürftigen lässt sich hieraus der Schluss ziehen, dass intensivere Pflege immer mehr in den stationären Bereich verlagert wird.
Es empfiehlt sich, dass Pflegedienste ihre KundInnen bei der Einstufung begleiten und unterstützen.
(Quelle: CAREkonkret, 10.9.2004)
Aktion der Lebenshilfe gegen den Sozialabbau
Unter dem Motto “ Nicht sparen auf Kosten der Ärmsten!“ hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. im Rahmen einer Aktion vor dem Brandenburger Tor 80 000 Unterschriften gegen Benachteiligung behinderter Menschen an das Bundesgesundheitsministerium in Berlin übergeben.
Anlass dieser Unterschriftensammlung war die überdurchschnittliche Belastung behinderter Menschen durch die derzeitigen Sparmaßnahmen, vor allem durch die Gesundheitsreform. Bekanntlich werden seit Januar 2004 Tausende erwachsene Menschen, die in einer Einrichtung leben, gezwungen, sich von ihrem knappen Heimtaschengeld (in der Regel rund 90 Euro) an den Kosten ihrer medizinischen Versorgung zu beteiligen. Obwohl sie nur das viel geringere Taschengeld haben, wird die individuelle Belastungsgrenze nach dem üblichen Sozialhilfesatz (etwa 300 Euro monatlich) bemessen. Noch gravierender wirken sich die Kosten für Medikamente aus, die nicht mehr verschrieben und erstattet werden - es gibt keinerlei Vergünstigungen für die Betroffenen. Auch die Sozialhilfe übernimmt seit Jahresbeginn hier keine Kosten mehr.
(Quelle: Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 28.9.2004)
Büro für leichte Sprache gegründet
Seit einigen Jahren treten auch Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung immer selbstbewusster auf.
Wie Stufen Menschen im Rollstuhl oft daran hindern, am öffentlichen Leben teilzunehmen, werden diese Menschen durch eine zu komplizierte Sprache im Alltag behindert.
Jetzt wurde als bundesweit einmaliges Projekt der Lebenshilfe e. V. ein Büro für einfache Sprache gegründet, das auch von der Aktion Mensch gefördert wird. Die MitarbeiterInnen dieser neuen Einrichtung versuchen, komplizierte Texte von Behörden, Verträge, Bedienungsanleitungen, gesetzliche Regelungen oder ähnliches in eine einfache, leicht verständliche Sprache zu formulieren.
Neben der Erstellung von Broschüren und anderer Materialien in leichter Sprache bietet das Büro auch individuelle Beratung und Unterstützung zum Verstehen von amtlicher Post, Arztberichten, Gutachten, Vereinbarungen, etc. Darüber hinaus werden allgemein gültige Gesetzestexte, Arbeitsverträge, Mietverträge, Gebrauchsanweisungen, Beipackzettel usw. übersetzt. Auch Fortbildungen und Schulungen zum Thema leichte Sprache, sowie die Vorbereitung und Unterstützung von Veranstaltungen und Tagungen sind geplant.
Kontakt: Lebenshilfe Bremen, Büro fuer leichte Sprache, Claudia Wessels, Waller Heerstrasse 59, 28217 Bremen, Tel.: 04 21/3 87 77 79, Fax.: 0421/ 387 77 99, E-Mail: leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de
(Quelle: Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26.8.2004)
Drohende Streichung des Blindengelds
Wie Ende Juli bekannt wurde, plant die niedersächsische
Landesregierung, das Blindengeld zum 1. Januar 2005 ersatzlos zu streichen
und empfiehlt den anderen Bundesländern ähnlich vorzugehen. Ab dann
sollen nur noch sozialhilfebedürftige Blinde einen finanziellen Ausgleich
für die Kosten erhalten, die ihnen aufgrund ihrer Behinderung entstehen.
Da zeitgleich auch das neue Sozialgesetzbuch XII mit drastisch gesenkten Einkommens-
und Vermögensgrenzen in Kraft tritt, würden bis zu 95 Prozent aller
Blinden dabei leer ausgehen.
Blinde Menschen haben durch ihre Behinderung viele zusätzliche Kosten, weil sie teure Hilfsmittel brauchen, weil sie häufig auf Begleitung und Assistenz angewiesen sind, weil Blindenschriftbücher etwa zehnmal so teuer wie normale Bücher sind und aus einer Vielzahl von weiteren Gründen.
Auf der Internet-Seite www.blindengeld-muss-bleiben.de kann mensch an einer online-Unterschriftenaktion teilnehmen. Für den 11. September 2004 ist eine Demonstration in Hannover unter dem Motto "Abschaffung des Blindengeldes: Heute in Niedersachsen - morgen in ganz Deutschland?" angekündigt. Sie beginnt um 10.00 Uhr auf dem Schützenplatz. Ab 13.00 Uhr bis ca. 14.30 Uhr ist die zentrale Kundgebung auf dem Steintorplatz geplant.
Nähere Informationen unter www.absv.de bzw. www.dbsv.org/blindengeld.
Modellprojekte zum Pflegebudget
Neben den Modellprojekten, in denen Erfahrungen mit einem trägerübergreifenden persönlichen Budget gesammelt werden sollen, startet im September 2004 in den Städten bzw. Landkreisen Annaberg, Erfurt, Kassel, Marburg-Biedenkopf, Neuwied und Unna ein auf vier Jahre Modellprojekt zu einem "Pflegebudget".
Grundlage hierfür ist § 8 Abs. 3 SGB XI, der "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige" vorsieht. Weiter heißt es, dass "dabei ...vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige" erprobt werden sollen.
Wer an dem Modellprojekt teilnimmt, bekommt Gutscheine in Höhe des Betrags der Sachleistung und kann diese bei einem Pflegedienst seiner Wahl einlösen. Das Innovative und Spannende an diesem Vorhaben ist, dass der vom bzw. von der Pflegebedürftigen beauftragte Dienst keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben muss und mit den Gutscheinen auch Leistungen finanziert werden können, die nicht zu den pflegerischen Verrichtungen zählen, die in § 14 SGB XI definiert sind.
Nähere Informationen: www.pflegebudget.de
Zahl der Heimplätze für behinderte Menschen steigt kontinuierlich an
"Reißt die Mauern nieder" war ein Slogan bzw. eine Forderung des Forums selbstbestimmter Assistenz e. V. und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. zum letztjährigen Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, um die Schließung von Einrichtungen für behinderte Menschen zu erreichen.
Dass der Trend leider in genau die entgegengesetzte Richtung geht, ist einem Artikel in der Zeitschrift "Blätter der Wohlfahrtspflege", Ausgabe 4/2004, zu entnehmen: Dort wird ausgeführt, dass die Anzahl der Heimunterbringungen nicht nur nicht sinkt, sondern steigt: Betrug die Anzahl der Heimplätze für behinderte Menschen im Jahr 1991 103.519, so waren es fünf Jahre später bereits 131.351. Im Zeitraum 1998-2001, so die letzte verfügbare Zahl, wurden 160.346 Plätze registriert, also 55% mehr als zehn Jahre zuvor.
Laut den Angaben im gleichen Artikel sind fast drei Viertel
der mehr als 550.000 Menschen, die im Jahre 2002 Eingliederungshilfe bezogen,
stationär untergebracht. Selbst wenn mensch die Aufwendungen für Werkstätten
für behinderte Menschen dem ambulanten Bereich zurechnet, fließen 90%
dieser Gelder an bzw. in Einrichtungen.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Hilfe zur Pflege: Hier fließen
84% der Gelder an stationäre Einrichtungen. Behinderte Menschen, die
außerhalb von Einrichtungen leben, bekamen pro Kopf durchschnittlich
nur etwas mehr als die Hälfte dessen, was durchschnittlich für einE
HeimbewohnerIn ausgegeben wird.
(Quelle: "Blätter der Wohlfahrtspflege", Ausgabe 4/2004, S. 137 ff.)
Unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen sollte eingeschränkt werden
Menschen mit Behinderungen können - zumindest theoretisch - sämtliche Verkehrsmittel in allen deutschen Verkehrsverbünden unentgeltlich nutzen, sofern sie als Ergänzung zu ihrem Behindertenausweis eine sog. Wertmarke besitzen. Dieser Nachteilsausgleich besteht theoretisch, da z. B. die Verkehrsmittel vielerorts für RollstuhlfahrerInnen nicht nutzbar sind. Als Ausgleich für diese Regelung fließen Gelder vom Bund an die Träger des ÖPNVs.
Im Rahmen des Subventionsabbaus zur Sanierung der öffentlichen
Haushalte plante das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Anfang Juni, die Freifahrtregelung auf den Verkehrsverbund des Wohnorts bzw.
der nächsten kreisfreien Stadt und ggf. den Verkehrsverbund des Arbeitsortes
zu begrenzen. In allen übrigen Verkehrsverbünden sollten behinderte Menschen
demnach den vollen Fahrpreis bezahlen.
Begründet wurde diese Reform u. a. damit, dass durch die starke Ausweitung
der Verkehrsverbünde und die Einbeziehung von Strecken der Deutschen
Bahn AG in diese Tarifgemeinschaften zunehmend auch unentgeltliche Fernreisen
möglich wurden, was bei Einführung der Freifahrtenregelung als Nachteilsausgleich
nicht beabsichtigt war.
Zum Glück konnten die Kürzungspläne durch massiven
Protest der Betroffenen und eine Anhörung, bei der sich alle Beteiligten
einmütig dagegen aussprachen, verhindert werden.
Neben den finanziellen Mehrbelastungen, die behinderten Menschen entstanden
wären, wenn das Bundesministerium auf der Änderung der Freifahrtregelung
beharrt hätte, wären enorme Summen erforderlich gewesen, um die
Fahrkartenautomaten so umzurüsten, damit sie für behinderten Menschen
bedienbar sind. Diese Kosten hätten die Einsparungen bei Weitem überstiegen.
Informationen zu Hilfen im Beruf auf türkisch
Das bundesweit erste Fachlexikon in türkischer Sprache zu Hilfen im Beruf für schwerbehinderte Menschen hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe herausgegeben.
Die 198seitige Broschüre "Behinderung und Beruf" informiert über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen für Schwerbehinderte. Das zunächst in einer Probeauflage von 3.000 Stück erschienene Lexikon kann kostenfrei angefordert werden. Es ist auch als pdf-Datei im Internet verfügbar.
Nähere Informationen und Bestellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster, Tel.: 0251/591-01, Fax: 0251/591-3300, E-Mail: lwl@lwl.org, Internet: http://www.lwl.org
Sanierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten von Menschen mit Behinderungen
Die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen sind leer. Bei
den Überlegungen, wo Geld eingespart werden kann, geraten Subventionen
ins Blickfeld. Fälschlicherweise werden Nachteilsausgleiche für
Behinderte auch als solche gehandelt.
In einem Schreiben des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen
an den Städtetag dieses Bundeslandes vom 27.4.2004 ist davon die Rede,
dass im Rahmen der Neuordnung des Gebührenrechts beabsichtigt ist, die
Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
neu zu regeln. So sei geplant, diese zukünftig nur noch einkommensabhängig
zu gewähren, d. h. EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt,
Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz oder von Hilfe zur Pflege.
- Zur Erinnerung: Vielen behinderten Menschen wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
als Ausgleich dafür gewährt, weil sie Schwierigkeiten haben, an
kulturellen Veranstaltungen des öffentlichen Lebens teilzunehmen. Diese
Probleme sind meines Wissens einkommensunabhängig ...
Europaforum von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gegründet
Zur Lobbyarbeit bzw. Einflussnahme auf die Politik für
Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene wurde Ende des vergangenen
Jahres das "Europaforum von Menschen mit Behinderungen in Deutschland
(EufoMB)" ins Leben gerufen. Gründungsmitglieder waren der Bundesverband
Selbsthilfe Körperbehinderte, der Behindertenbeauftragte für Niedersachsen,
Karl Finke, die integ-Jugend im Sozialverband Deutschland/Landesverband Niedersachsen
und die Volkshochschule Hannover.
Auf dem Gründungstreffen gab die frühere EU-Abgeordnete Barbara
Simons Anregungen für die zukünftige Arbeit des Gremiums und formulierte
Handlungsansätze, wie auf die Behindertenpolitik auf europäischer
Ebene Einfluss genommen werden kann.Desweiteren einigte sich der neue Zusammenschluss
zunächst auf folgende Forderungen:
Weitere Informationen in Kürze im Internet unter www.eu-fomb.de
(Quelle: Leben und Weg, 1/2004)
Broschüre zum Ideenwettbewerb "Hilfsmittel für behinderte Eltern"
Kürzlich erschien eine Broschüre zum Ideenwettbewerb "Hilfsmittel für behinderte Eltern", in der sowohl Fotos und Beschreibungen bereits existierender hilfreicher Gegenstände als auch Zeichnungen von Ideen für weitere Erleichterungen zu finden sind. Auch die Bewertungskriterien des letztjährigen Wettbewerbs werden offengelegt.
Das 62seitige Heft im Format DIN A5 ist als Band 3 der Ratgeberreihe des BbE e. V. erschienen und kann kostenlos bestellt werden bei Karin Blochberger, Am Mittelfelde 80, 30519 Hannover, Tel. 0511/6963256, Fax: 0511/69 63 257, E-Mail: bbe.indokus@ gmx.de. Die Broschüre ist auch im Großdruck, als CD-ROM oder als Kasette erhältlich, aber auch als pdf-Datei aus dem Internet herunterzuladen.
(Quelle: Jur§Ass, April 2004, S. 56 )
Zur Schaffung von Bewusstsein bezüglich der Gestaltung
barrierefreier (d. h. für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
nutzbarer) Internet-Seiten wurde der "BIENE-Award 2003" ausgeschrieben
(BIENE = Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten). Unter den
173 Einrichtungen, Behörden, Verbänden und kleineren Organisationen,
die sich mit ihrem Internet-Auftritt am Wettbewerb beteiligten, vergab die
Jury nur in einer von fünf Kategorien eine "goldene Biene",
zweimal eine silberne und viermal eine "bronzene Biene". Die höchste
Auszeichnung ging an die Internetseiten der Polizei Nordrhein-Westfalens,
die beiden zweithöchsten an das Versorgungsamt in Heidelberg und an die
Bremische Bürgerschaft für deren Webauftritte.
Insbesondere die Tatsache, dass in der Bewertungskategorie "E-Commerce"
kein Preis vergeben konnte, zeigt, dass noch großer Handlungsbedarf
bei der barrierefreien Gestaltung von Internet-Angeboten besteht. Wie in anderen
Bereichen auch, profitieren auch Nichtbehinderte (z. B. NutzerInnen von Handys
oder PDAs) von der Barrierefreiheit.
Die Bewerbungsfrist für den "BIENE-Award 2004" endet am 1.
August 2004.
Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen im Internet unter: www.biene-award.de
(Quelle: Leben und Weg, 1/2004)
Was Unrecht ist, muss Unrecht
werden:
Bund der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilierten fordert Anullierung
des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Anlässlich dem Gedenken der Befreiung des Konzentrationslagers
Auschwitz sprach Bundestagspräsident Wolfgang Thierse von einer Europäischen
Kultur der Erinnerung.
Abseits symbolträchtiger Feierstunden gibt es aber immer noch eine massive
deutsche Kultur des Vergessens und Verdrängens. Vor genau 70 Jahren,
am 1. Januar 1934, wurde das so genannte "Gesetz zur Verhütung Erbkranken
Nachwuchses" erlassen. Die barbarischen Folgen dieses Gesetzes sind bekannt,
massenhafte Zwangssterilisierungen und Morde. Absolut unbekannt ist allerdings,
dass diese menschenverachtende Bestimmung lediglich außer Kraft gesetzt,
aber nicht annulliert wurde. Auf den ersten Blick mag dies für manchen
wie eine juristische Spitzfindigkeit erscheinen; der Unterschied offenbart
allerdings eine geradezu skandalöse politische Haltung.
Die Annullierung oder Abschaffung des Gesetzes hätte zur Folge, dass
es offiziell als Unrecht erklärt werden würde, wodurch die Opfer
wenn auch viel zu spät , als Verfolgte des Naziregimes
anerkannt und rehabilitiert werden würden. Aber genau dies scheint von
politischer Seite nicht erwünscht zu sein.
Schon in den 1980er Jahren wurde versucht, diesen Missstand zu beseitigen,
was allerdings an der Tatenlosigkeit der Politiker scheiterte. Der Bund der
Zwangssterilisierten und Euthanasiegeschädigten will dieses einvernehmliche
Schweigen der Politiker stören, und durch eine Postkartenaktion an die
politischen Parteien die endgültige Abschaffung dieses rassistischen
Gesetzes zu fordern, um so den Opfern und Betroffenen zu der viel zu späten
Rehabilitierung zu helfen.
Karten können bestellt werden beim Bund der "Euthanasie"- Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V., Schorenstr.12, 32756 Detmold, Tel. 05231/58202, Fax: 05231/300449, E-Mail: BEZ.DT@t-online.de, Internet: www.ns-gedenkstaetten.de/nrw/arbeitskreis/index_2.php3
(Christian Winter)
Demokratie-Preis für Broschüre der Lebenshilfe
Vor einiger Zeit hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. die Broschüre "Unser Kind ist ein Geschenk" vorgelegt, die in in türkischer und deutscher Sprache geschrieben ist.
Aus der Erfahrung heraus, dass sprachliche Barrieren und falsche
Scham oft dazu führen, dass behinderte Kinder türkischer Familien
isoliert leben und nicht optimal gefördert werden, versucht die Publikation,
eine Brücke zwischen deutschen Hauptamtlichen und türkischen Eltern
zu schlagen.
Auf 100 Seiten illustriert mit vielen farbigen Fotos
erzählen türkische Eltern, wie sie hier in Deutschland ihr Leben
mit einem geistig behinderten Kind meistern. Sie geben wertvolle Tipps für
alle, die sich durch deutsche Bürokratie überfordert fühlen.
Im Februar 2004 wurde die Bundesvereinigung Lebenshilfe für
diese Veröffentlichung wegen ihres "vorbildlichen zivilgesellschaftlichen
Engagements" vom "Bündnis für Demokratie und Toleranz"
ausgezeichnet.
Einen unguten Beigeschmack erhält die Würdigung durch die Tatsache,
dass dieses Bündnis von Innenminister Otto Schily mitinitiiert wurde,
der bekanntlich alles andere als ausländerfreundlich ist ...
Das Heft (ISBN 3-88617-515-4) kann für 5,00 Euro plus Versandkosten beim Vertrieb der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon 06421/491-116, Fax -616, E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de bestellt werden.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 16. Februar 2004)
Disability Studies: Veröffentlichungen zur Sommeruni
In der bifos-Schriftenreihe sind im Februar zwei Dokumentationen
der letztjährigen Sommeruni erschienen. An den Tagungen, Weiterbildungen
und Workshops, die unter dem Oberthema "Disability Studies in Deutschland
Behinderung neu denken" standen, nahmen in den letzten beiden
Juli-Wochen insgesamt über 500 Menschen teil.
Die beiden neuen Publikationen spiegeln die in Bremen geführten Diskussionen
wider und können dazu beitragen, dass diejenigen, die nicht dort waren,
einen Einblick in die Inhalte der neuen Disziplin bekommen.
Bei der einen Veröffentlichung handelt es sich um die Dokumentation
der Tagung mit dem Titel "Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability
Studies", die am 19. und 20. Juli 2003 stattfand. Das von Anne Waldschmidt
herausgegebene 145 Seiten starke Buch enthält Beiträge zu Themen
wie behandelt Themen wie Normalität in der Moderne, dichterische Produktion
und Subjektivität, Alltagsinteraktion zwischen Blinden und Sehenden,
nationalsozialistische Zwangssterilisation, historische Biographieforschung,
"Narren" im Mittelalter, Anthropologie des Körpers und das
"soziale Modell" von Behinderung aus Sicht der britischen Disability
Studies.
Die Publikation trägt die ISBN-Nummer 3-932951-88-3 und kostet 12,80
Euro.
Die andere Neuerscheinung ist die von Gisela Hermes und Swantje
Köbsell herausgegebene 280seitige Gesamtdokumentation der Sommeruni 2003
mit dem Titel "Disability Studies in Deutschland Behinderung
neu denken!" und beinhaltet neben einer vierfarbigen Foto-Doppelseite
Abstracts der einzelnen Fortbildungen und Workshops.
Dieses Buch mit der ISBN-Nummer 3-932951-74-3 ist gegen eine Schutzgebühr
von 10,00 Euro erhältlich.
Beide Publikationen können über den Buchhandel bezogen oder bei bifos e. V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/72885-42, Fax: 0561/72885-44, E-Mail: schriftenreihe@bifos.de bestellt werden.
Behinderten-Stadtführer für Stuttgart
Im Rahmen der CMT 2004 in Stuttgart wurde die Broschüre "Stuttgart
barrierefrei Kunst und Kultur erleben von A-Z" vorgestellt.
Dieser von Stuttgart-Marketing und den Aktiven Behinderten Stuttgart/Zentrum
selbstbestimmt Leben e.V. (ABS/ZsL e.V.) erstellte Stadtführer enthält
vielfältige Informationen zur Zugänglichkeit von Einrichtungen der
Bereiche Hotel, Gastronomie, Service/Verkehr und von Sehenswürdigkeiten, Museen,
Theatern, Kinos und anderen Veranstaltungsorten. Im dazugehörigen Stadtplan
ist neben Behindertenparkplätzen und Behinderten-WCs auch ein barrierefreier
Stadtrundgang eingezeichnet.
Die Informationen des Führers, die auch auf der Webseite von Stuttgart-Marketing
bereit gestellt werden, sollen in regelmäßigen Abständen überarbeitet
werden.
Die Publikation "Stuttgart barrierefrei" ist kostenfrei in der Stuttgarter Touristik-Information i-Punkt, Königstraße 1a, 70173 Stuttgart, an der Rathaus-Infotheke oder bei den beteiligten Einrichtungen erhältlich. Zu bestellen ist sie zuzüglich Versandkosten bei Stuttgart-Marketing, Lautenschlagerstr.3, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/2228-250.
Hilfsmittel für behinderte Eltern
Immer mehr behinderte Menschen werden Eltern und werden mit
dem Problem konfrontiert, wie sie mit ihren Einschränkungen ihre Kinder
bestmöglich versorgen können.
Da es dafür (bisher) kaum Hilfsmittel auf dem Markt gibt, rief der Bundesverband
behinderter und chronisch kranker Eltern (BbE) e. V. im vergangenen Jahr zu
einem Ideen-Wettbewerb zum Thema "barrierefreie Kindermöbel"
auf. Er wurde im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung gefördert.
Aus 49 Beiträgen wurden am 2.12.2003 in Hannover die "besten" Ideen ausgezeichnet: Den ersten Preis in der Kategorie "Möbel" bekam ein Kombibett, d. h. ein Kinderbett mit Wickeltisch. Mit dem zweiten Preis wurde das "Babybay" ausgezeichnet, eine Art Kinderbett, in dem das Kind einerseits nah bei den Eltern liegen kann und andererseits von rollstuhlfahrenden Eltern durch die Wohnung gezogen werden kann. Der dritte Preis ging an einen Hochstuhl mit drehbarer Sitzfläche ("drehdichkönig"), was das Hineinsetzen des Kindes erleichtert. In der Kategorie "Transporthilfsmittel" wurde ein Kinderwagen für RollstuhlfahrerInnen (der auch für FußgängerInnen nutzbar ist) ebenso ausgezeichnet wie ein auf den Rollstuhl aufsteckbarer Kindersitz und eine Transport- und Wickeltasche.
Nähere Informationen bei Karin Blochberger vom BbE e. V., Tel. 0511/6963256, Fax: 0511/6963257, E-Mail: bbe.indokus@gmx.de, Internet: http://www.behinderte-eltern.com
Quellen:
Gesundheitsreform führt zu außergewöhnlichen Härten für Menschen mit Behinderungen, SozialhilfeempfängerInnen bzw. HeimbewohnerInnen
Das seit 1.1.2004 gültige sog. Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfordert Zuzahlungen für medizinische Leistungen und Fahrten zum Arzt bzw. zur Therapiepraxis bis zu einer Höhe von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die bis Ende vergangenen Jahres wegen eines geringen bzw. fehlenden Einkommens generell von Zuzahlungen befreit waren. Erst wenn der Krankenkasse durch entsprechende Quittungen nachgewiesen wird, dass diese 2 % aufgewendet wurden, wird eine Befreiung von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres erteilt. Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres.
Generell bedeuten die neuen Zuzahlungsregelungen eine Benachteiligung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung und/oder ihrer chronischen Krankheit regelmäßig zum Arzt gehen müssen, auf Medikamente angewiesen sind und/oder Langzeittherapien benötigen. Es wäre diesbezüglich m. E. sinnvoll prüfen zu lassen, in wieweit hier ein Verstoß gegen Art. 3, Abs. 3, Satz 3 GG ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") vorliegt.
Für SozialhilfeempfängerInnen führen die neuen Belastungen
zu einer außergewöhnlichen Härte. Da sich der Sozialhilfesatz
bekanntlich am Existenzminimum orientiert, müssen die seit 1. Januar
erforderlichen Zuzahlungen an anderer Stelle, schlimmstenfalls an den Lebensmitteln,
eingespart werden. Hier könnte leicht ein Teufelskreis entstehen, da
bekanntlich schlechte und unausgewogene Ernährung krank (oder zumindest
anfällig für Krankheiten) macht.
In noch stärkerem Maße sind (behinderte) BewohnerInnen von stationären
Einrichtungen wie Heime oder Wohngruppen betroffen. Während sich auch
bei ihnen die sog. Überforderungsgrenze am Regelsatz der Sozialhilfe
berechnet (in Zahlen: sie liegt je nach Bundesland zwischen 67,68 € und 71,28
€ für nicht chronisch Kranke), steht ihnen tatsächlich nur ein Barbetrag
von 30 % davon zu Verfügung den Rest behält das Heim für Unterkunft
und Verpflegung ein. Für diese Personengruppe sie umfasst mehrere
hunderttausend Personen könnte es bereits im Januar zu einer medizinischen
Unterversorgung kommen, da der Barbetrag (je nach Bundesland zwischen 84,60
€ und 89,10 €), mit dem ja alle persönlichen Bedürfnisse gedeckt
werden müssen, nur knapp über der Grenze liegt, bis zu der Zuzahlungen
zu leisten sind.
Aufgrund dieser Tatsache bat Bundesgesundheitsministerin Schmidt Heime und
Sozialhilfe, die Zuzahlungen für das ganze Jahr auszulegen und den monatlichen
Barbetrag gleichmäßig entsprechend zu kürzen. Doch die Kommunen
als Träger der Sozialhilfe lehnen ab.
Wie die kobinet-Nachrichten am 19.1.2004 meldeten, konnte ein gehbehinderter Dialysepatient in Hameln das Geld für die regelmäßigen Taxifahrten zur Blutwäsche als Frührentner nicht mehr aufbringen und musste deswegen einen Dialyse-Termin ausfallen lassen. Wenige Tage später starb der Mann, woraufhin der Taxifahrer Strafanzeige gegen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erstattete. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt, da die Obduktion ergeben haben soll, dass es keinen Zusammenhang zwischen der versäumten Dialysebehandlung und dem Tod des Mannes gibt ...
Abschließend noch einmal der dringende Hinweis, alle Quittungen für medizinische Leistungen und Krankentransporte sorgfältig aufzubewahren, da nur so die geleisteten Zuzahlungen gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden können, um zu gegebener Zeit eine Befreiung zu beantragen.
Quellen:
Werke von Künstlern mit sog. geistiger Behinderung in traditionellem Museum
Auf Initiative der Augustinum Stiftung wird die Ausstellung der PreisträgerInnen des Europäischen Kunstpreises für Malerei und Grafik von KünstlerInnen mit geistiger Behinderung (EUWARD) von 1.-24. Oktober 2004 im Haus der Kunst in München zu sehen sein. Damit wird eine Kunstsparte, die vom allgemeinen (kunsinteressierten) Publikum bisher kaum wahrgenommen wird, erstmals für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit diesem Schritt möchte der Leiter des Museums, Chris Dercon, zeigen, dass Kunstwerke von Menschen mit sog. geistiger Behinderung, die bisher als "Außenseiterkunst" galten, gleichberechtigt neben denjenigen von sog. nichtbehinderten Menschen stehen. Bereits in den letzten zwanzig Jahren habe sich die Grenze zwischen der "Außenseiterkunst" und der sog. offiziellen Bildenden Kunst immer mehr verwischt.
Ausschreibung für den Europäischen Kunstpreises für Malerei und Grafik von KünstlerInnen mit geistiger Behinderung (EUWARD)
Im Jahr 2000 wurde der EUWARD von der Münchener Augustinum Stiftung ins Leben gerufen und stieß als bislang einziger internationaler Kunstpreis in diesem Bereich auf großes Interesse.
Für die diesjährige Verleihung im Herbst 2004 werden KünsterInnen mit sog. geistiger Behinderung bzw. Werkstätten, in denen sie arbeiten, aufgefordert, sich bis 31. März 2004 zu bewerben.
Nähere Informationen über die Teilnahmebedingungen im Internet unter der Adresse www.euward.de bzw. telefonisch unter der Nummer 089/31581161.
Letzte Überarbeitung: 10.04.2004