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Dem Hamburger Diplompsychologen Roberto Rotondo, der für BioSkop e.V.
die Befragung durchgeführte, konnte somit nicht in Erfahrung bringen, ob
die zuständigen Ärzte-Kommissionen die Organspender wirklich persönlich
befragt haben:
»Um seriös darüber zu entscheiden, dass zwischen Spender
und Empfänger keine finanzielle Absprachen erfolgt sind oder die Organspender
freiwillig handeln, müssen die Gutachter aber die zur Organentnahme
bereite Person unbedingt persönlich zu Gesicht bekommen«, so der Psychologe.
Einige Ärztekammern zeigten in ihren Antworten unverhohlen, dass ihnen die Fragen lästig sind: Aufgefordert, zu erklären, wie die gesetzlich vorgeschriebene »persönliche Verbundenheit« zwischen Spender/in und Empfänger/in festgestellt werde, die als Voraussetzung für die Lebend - Organspende im Gesetz verlangt wird, antwortete beispielsweise die Ärztekammer Schleswig-Holstein: Es besteht keine Veranlassung, »ihre detaillierten Fragen zu beantworten«. Ähnlich zugeknöpft reagierte die Ärztekammer Berlin und sah »keine Veranlassung für eine ausführliche Stellungnahme.« Unserer Fragen wurden auch von der Bundesärztekammer (BÄK) nicht beantwortet.
Damit zeigt sich: Eine öffentliche Kontrolle der Transplantationspraxis und auch des möglichen Organhandels ist nach Verabschiedung des Transplantations-Gesetzes nicht möglich.
BioSkop e.V. wird die Ergebnisse der Recherchen der zuständigen Enqueté -Kommisson des Bundestages sowie dem Gesundheitsministerium übermitteln.
Eine Zusammenfassung der Recherchen ist auch aktuell in der Zeitschrift »Bioskop«
Nr. 13 (März 2000) zu finden, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.
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