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Pressemitteilung

Essen, 4.7.2001

taz darf weiterhin von  »Illegaler Forschung« in Eisingen sprechen

Das Landgericht Stuttgart hat heute im Prozess der Würzburger Humangenetiker gegen die TAGESZEITUNG in Berlin das Urteil gesprochen.
Demnach darf die TAZ weiterhin die Meinung äußern, bei den humangenetischen Forschungen in dem katholischen Behindertenheim in Eisingen (Kreis Würzburg) habe es sich um »illegale Forschung« gehandelt. Dagegen hatten die Würzburger Humangenetiker geklagt.
Nicht mehr verwendet werden darf der Begriff »heimliche Blutzapfer« im Zusammenhang mit dem »Eisinger Fall«.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es sich inzwischen um einen Präzendenzfall handelt, der nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik Auswirkungen auf die Humengentik in Deutschland hat. Die Anwälte der Würzburger Wissenschaftler hatten im Verlauf des Prozesses versucht, die kritischen Stimmen zum »Eisinger Fall« als »Kartell fundamentalistischer Genetik-Gegner« zu diskreditieren. Sie sprachen in diesem Zusammenhang auch der vom Eisinger St. Josefs-Stift eingerichteten Untersuchungskommission zu den Forschungen im Heim jedwede Kompetenz ab.
Die Kommission unter der Leitung des Mediziners und Psychiaters Prof. Klaus Dörner hatte Anfang Juni eine Woche lang in Eisingen recheriert. Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, es habe sich bei den humangenetischen Untersuchungen um »illegale Handlungen« gehandelt.

BioSkop e.V. sieht sich durch das Stuttgarter Urteil in der Kritik an den Würzburger Genetikern bestätigt: »Die Entscheidung des Gerichts ist ein Erfolg für die beharrlichen Bemühungen der Eltern und Angehörigen der Heimbewohner, die mittlerweile über Jahre Aufklärung betreiben«, so Erika Feyerabend, Vorstandsmitglied des Bioskop.e.V.: »Es weist auch in die richtige Richtung bezüglich des sensiblen Umgangs mit genetischer Diagnostik und genetischer Daten.«
 




Weitere Informationen:
Bioskop e.V., Erika Feyerabend, Tel. 0201/5366706
info@bioskop-forum.de


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