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Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es sich inzwischen um einen
Präzendenzfall handelt, der nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft
für Humangenetik Auswirkungen auf die Humengentik in Deutschland hat. Die
Anwälte der Würzburger Wissenschaftler hatten im Verlauf des Prozesses
versucht, die kritischen Stimmen zum »Eisinger Fall« als »Kartell
fundamentalistischer Genetik-Gegner« zu diskreditieren. Sie sprachen in
diesem Zusammenhang auch der vom Eisinger St. Josefs-Stift eingerichteten Untersuchungskommission
zu den Forschungen im Heim jedwede Kompetenz ab.
Die Kommission unter der Leitung des Mediziners und Psychiaters Prof.
Klaus Dörner hatte Anfang Juni eine Woche lang in Eisingen recheriert.
Sie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, es habe sich bei den humangenetischen
Untersuchungen um »illegale Handlungen« gehandelt.
BioSkop e.V. sieht sich durch das Stuttgarter Urteil in der Kritik an den Würzburger
Genetikern bestätigt: »Die Entscheidung des Gerichts ist ein Erfolg
für die beharrlichen Bemühungen der Eltern und Angehörigen der
Heimbewohner, die mittlerweile über Jahre Aufklärung betreiben«,
so Erika Feyerabend, Vorstandsmitglied des Bioskop.e.V.: »Es weist auch
in die richtige Richtung bezüglich des sensiblen Umgangs mit genetischer
Diagnostik und genetischer Daten.«
| zur BioSkop-Startseite | update: 02.01.2003 |