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Pressemitteilung

Essen, 20.10.2002

Patientenverfügungen legitimieren und registrieren? - Nein danke!

Vertreterinnen der Hospizvereinigung OMEGA e.V. und der bioethik-kritischen Organisation BioSkop e.V. warnen eindringlich vor der gesetzlichen Anerkennung und zentralen Registrierung so genannter Patientenverfügungen. Im Hintergrund solcher Pläne stehe vor allem das gesundheitsökonomische Motiv, Behandlungskosten einzusparen und Rationierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich politisch zu legitimieren, erläuterten OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz und BioSkop-Sprecherin Erika Feyerabend am Rande der Tagung »Planungssicherheit am Lebensende? Patientenverfügungen im Widerstreit«, die am Wochenende in Essen stattfand.

Mit »Patientenverfügungen« erkären Menschen vorab, dass sie im Falle späterer Nichteinwilligungsfähigkeit - etwa im Koma, nach Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz - durch Abbruch medizinischer Behandlung zu Tode gebracht werden wollen. Zwar bieten zahlreiche Institutionen, z.B. Ärztekammern, Behörden und Sozialverbände, Muster und Formulierungshilfen für Patientenverfügungen an. Dennoch sind solche Voraberklärungen in Deutschland rechtlich bisher nicht verbindlich. Das könnte sich in der neuen Legislaturperiode ändern: Jedenfalls empfehlen prominente Bioethiker in einem Auftragsgutachten für das Bundesgesundheitsministerium, Patientenverfügungen gesetzlich anzuerkennen und zentral zu registrieren; zwei Abgeordnete aus dem Regierungslager haben bereits angekündigt, sie wollten einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Absicherung von Patientenverfügungen in den Bundestag einbringen. Für die rechtliche Anerkennung von Behandlungsverzichtserklärungen plädiert neuerdings auch eine so genannte »Patientencharta«, die am vergangenen Mittwoch publiziert wurde - am selben Tag also, an dem SPD und Grüne ihren Koalitionsvertrag bekannt gaben. Die Patientencharta war auf Initiative der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit erarbeitet worden; sie wird getragen von etlichen gesundheitspolitisch relevanten Organisationen, darunter Krankenkassen, Ärztekammern und Wohlfahrtsverbände.

»Es ist eine Illusion, dass Patientenverfügungen ein selbstbestimmtes Sterben garantieren können«, sagt OMEGA-Vorsitzende Kunz, zumal solche Verzichtserklärungen meist gar nicht auf Sterbende zielten sondern auf Menschen mit schweren Krankheiten, die sich zwar nicht äußern können, deren Prognose aber unbestimmt ist. »Die konkrete, lebensbedrohliche Erkrankungssituation, mögliche Therapiealternativen, Überlebenschancen, soziale Situation - all dies kann man nicht wirklich vorhersehen, wenn man eine Voraberklärung auf Behandlungsverzicht ausfüllt«, erläutert Kunz. Wo es wirklichen Handlungsbedarf für Gesundheitspolitiker gebe, zeigten unzählige Berichte aus Krankenhäusern und Altenheimen : »Das Problem« , so die OMEGA-Vorsitzende, » ist häufig nicht eine Übertherapie durch Mediziner, sondern pflegerische Unterversorgung. Patientenverfügungen können hier nicht helfen, sie nun auch noch rechtsverbindlich zu machen, ist der falsche Weg.«

Wenn Patientenverfügungen erst einmal legitimiert sind, werden sie sich mittelfristig nicht auf den vorab erklärten Behandlungsverzicht beschränken, vermutet BioSkop-Sprecherin Feyerabend: »Es gibt eine schiefe Ebene hin zur aktiven Tötung schwer kranker Menschen. Das zeigt die Bedeutung solcher Verzichtserklärungen in den Euthanasiegesetzen der Niederlande und Belgiens, wo mit Einwilligung des Betroffenen auch die Giftspritze erlaubt ist.« Feyerabend warnte zudem vor Registern und Datenbanken, in denen Menschen gegen Gebühr die Mitteilung hinterlegen können, dass und wo sie eine Patientenverfügung hinterlegt haben. »Hier ensteht eine Art Vorsorgemarkt; mit der Angst vieler Menschen, sie könnten irgendwann hilflos einer Apparatemedizin ausgeliefert sein, werden heute schon Geschäfte gemacht.« Obendrein drohen in Zeiten chronisch knapper Kassen riskante ökonomische Nebenwirkungen; Gesundheitspolitiker, Krankenkassen, Klinik- und Heimbetreiber könnten die Registerdaten zum Beispiel dazu nutzen, den Abbau von Behandlungs- und Versorgungskapazitäten zu rechtfertigen. Feyerabend: »Nehmen wir mal an, zwei Millionen Menschen würden registrieren lassen, dass sie im Falle anhaltender Bewusstlosigkeit nicht mehr medizinisch behandelt werden wollen. Mit Verweis auf eine solche Zahl könnten Gesundheitspolitiker leicht versucht sein, öffenlichkeitswirksam zu begründen, warum sie nichts gegen die bekanntermaßen unzureichende Versorgung von Komapatienten tun.« Das Beispiel zeige, dass Patientenverfügungen nicht nur persönliche, sondern stets auch sozialpolitische Wirkungen entfalten können, sagte die BioSkop-Sprecherin.

Im Rahmen der Essener Tagung, an der über 100 Menschen teilnahmen, beleuchteten zahlreiche ReferentInnen aus Medizin, Wissenschaft und Hospizwesen kritisch politische Versprechen von der »Planungssicherheit am Lebensende«, für die Patientenverfügungen vorgeblich sorgen sollen. Eine schriftliche Dokumentation dieser Tagung ist geplant.

 


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