| BioSkop Forum zur Beobachtung
der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
Wer Paare mit Kinderwunsch zum »Gen-Qualitätstest« ins Ausland vermittelt, der bekommt Ärger mit der Justiz: Eine Strafanzeige des Forums zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien, BioSkop e.V, hat nun die Lübecker Staatsanwaltschaft aktiv werden lassen: Unter dem Aktenzeichen 707 Js 13466/01 nahm sie Ermittlungen gegen den Arzt Klaus Diedrich von der Lübecker Klinik für Frauenheilkunde auf.
Diedrich hatte mehrfach öffentlich geäußert, in der Frage der hierzulande verbotenen Präimplantationsdiagnostik eng mit Kliniken z.B. in Belgien zusammenzuarbeiten. Mindestens ein von Diedrich behandeltes Ehepaar hatte die besagte Gen-Analyse später in Brüssel durchführen lassen.
»Dass die Justiz sich einschaltet, werten wir als eine Bestätigung unserer Kritik des Befruchtungstourismus in die Nachbarländer«, erklärte die Sozialwissenschaftlerin Erika Feyerabend für den BioSkop-Vorstand. »Denn letztlich sind es ja vermittelnde Ärzte, die diesen Tourismus organisieren und nicht allein die nachfragenden Frauen oder Paare.«
Der Lübecker Arzt Diedrich fordert seit Jahren die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zu legalisieren. Diese Technik ist durch das Embryonenschutzgesetz verboten, KritikerInnen sehen in der PID eine Methode der eugenischen Selektion im Reagenzglas. Bei der Präimplantationsdiagnostik wird nach einer künstlichen Befruchtung das Erbgut einer Eizelle nach Gen-Defekten durchsucht, um danach zu entscheiden, ob man die Zelle in den Mutterleib einbringt.
Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hatte unlängst bereits
vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen gewarnt, die Ärzten
drohen, wenn sie PID-Nachfrager ins Ausland schicken. Die Ministerin wörtlich:
»Ein Arzt, der die Vermittlung einer Frau an den ausländischen
Kollegen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik übernimmt
oder die Patientin im Rahmen der hormonellen Stimulation betreut, unterstützt
eine nach deutschem Recht strafbare Handlung und kann sich bei Vorliegen
aller anderen Voraussetzungen als Gehilfe strafbar machen: § 9 Abs.
2 StGB sieht vor, dass in solchen Fällen das deutsche Strafrecht
auf Gehilfen anwendbar ist.«
BioSkop e. V. hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Lübeck aufgefordert, vor diesem Hintergrund gegen den Arzt Klaus Diedrich zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft sieht nun einen ausreichenden Anfangsverdacht für einen möglichen Straftatbestand. Ein Ermittlungsverfahren wurde aufgenommen.
| zur BioSkop-Startseite | update: 02.01.2003 |