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Essen, 8. September 2003

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"Ärzte, Hospizmitarbeiter und Bioethik-Kritiker warnen davor, Patientenverfügungen gesetzlich anzuerkennen"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute eine Arbeitsgruppe »Patientenautonomie am Lebensende« eingesetzt, die offenbar die gesetzliche Anerkennung von Patientenverfügungen vorbereiten soll. »Damit leitet Ministerin Zypries eine gefährliche Entwicklung ein,« kritisieren Mediziner sowie Vertreterinnen der Hospizvereinigung/Hospizstiftung OMEGA (Bocholt) und der bioethik-kritischen Organisation BioSkop. Mit »Patientenverfügungen« erklären Menschen, dass sie im Falle späterer Nichteinwilligungsfähigkeit – etwa im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz – durch Abbruch medizinischer Behandlung zu Tode gebracht werden wollen.

»Patientenverfügungen dürfen weder gesetzlich anerkannt noch zentral registriert werden. Im Hintergrund solcher Pläne steht vor allem das gesundheitsökonomische Motiv, Behandlungskosten einzusparen und Rationierungsmaßnahmen politisch zu legitimieren,« befürchten Inge Kunz (OMEGA Bocholt) und BioSkop-Sprecherin Erika Feyerabend.

»Der verfügte Arzt droht zum Erfüllungsgehilfen einer Voraberklärung zu werden, die von der konkreten Begegnung zwischen Arzt und Patient abstrahiert,« warnen die Ärzte Dr. Paolo Bavastro, Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner und Dr. Andreas Zieger. In einem gemeinsamen Aufsatz, der unter der Überschrift »Patientenverfügungen – Kein 'Sterben in Würde'« im Deutschen Ärzteblatt erschien, hatten die drei Mediziner und der Klinikpfarrer Hans-Hermann Holfelder den vorab verfügten Behandlungsverzicht bereits ausführlich in Frage gestellt: »Patientenverfügungen stehen Sterbebegleitung und Palliativmedizin entgegen, weil durch sie das solidarische und authentische Ringen um und das Begleiten von Menschenleben im Sterben lächerlich gemacht wird und die Beziehungsdimensionen, durch welche Würde und Autonomie im Prozess der Begegnung erst hervorgebracht und verwirklicht werden können, bereits im Ansatz stillgelegt oder außer Kraft gesetzt werden.«

»Es ist eine Illusion, dass Patientenverfügungen ein selbstbestimmtes Sterben garantieren können,« sagt die OMEGA-Vorsitzende Kunz, zumal solche Verzichtserklärungen meist gar nicht auf Sterbende zielen sondern auf Menschen mit schweren Krankheiten, die sich zwar nicht äußern können, deren Prognose aber unbestimmt ist. »Die konkrete, lebensbedrohliche Erkrankungssituation, mögliche Therapiealternativen, Überlebenschancen, soziale Situation – all dies kann man nicht wirklich vorhersehen, wenn man eine Voraberklärung auf Behandlungsverzicht ausfüllt,« erläutert Kunz. Wo es wirklichen Handlungsbedarf für Gesundheitspolitiker gebe, zeigten unzählige Berichte aus Krankenhäusern und Altenheimen: »Das Problem,« so Klaus Brücks von der Hospiz-Stiftung OMEGA, »ist häufig nicht eine Übertherapie durch Mediziner, sondern pflegerische Unterversorgung. Patientenverfügungen können hier nicht helfen. Sie nun auch noch rechtsverbindlich zu machen, ist der falsche Weg.«

Wenn Patientenverfügungen erst einmal legitimiert sind, werden sie sich mittelfristig nicht auf den vorab erklärten Behandlungsverzicht beschränken, vermutet BioSkop-Sprecherin Feyerabend: »Es gibt eine schiefe Ebene hin zur aktiven Tötung schwer kranker Menschen. Das zeigt die Bedeutung solcher Verzichtserklärungen in den Euthanasiegesetzen der Niederlande und Belgiens, wo mit Einwilligung des Betroffenen auch die Giftspritze erlaubt ist.« Feyerabend warnt zudem vor Registern und Datenbanken, in denen Menschen gegen Gebühr die Mitteilung hinterlegen können, dass und wo sie eine Patientenverfügung hinterlegt haben. »Hier ensteht eine Art Vorsorgemarkt; mit der Angst vieler Menschen, sie könnten irgendwann hilflos einer Apparatemedizin ausgeliefert sein, werden heute schon Geschäfte gemacht.«

Obendrein drohen in Zeiten chronisch knapper Kassen riskante ökonomische Nebenwirkungen; Gesundheitspolitiker, Krankenkassen, Klinik- und Heimbetreiber könnten die Registerdaten zum Beispiel dazu nutzen, den Abbau von Behandlungs- und Versorgungskapazitäten zu rechtfertigen. Feyerabend: »Nehmen wir mal an, zwei Millionen Menschen würden registrieren lassen, dass sie im Falle anhaltender Bewusstlosigkeit nicht mehr medizinisch behandelt werden wollen. Mit Verweis auf eine solche Zahl könnten Gesundheitspolitiker leicht versucht sein, öffenlichkeitswirksam zu begründen, warum sie nichts gegen die bekanntermaßen unzureichende Versorgung von Komapatienten tun.« Das Beispiel zeige, dass Patientenverfügungen nicht nur persönliche, sondern stets auch sozialpolitische Wirkungen entfalten können, sagt die BioSkop-Sprecherin.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Weiter führende Informationen zum Thema:

Dörner, Klaus; Zieger, Andreas; Bavastro, Paolo; Holfelder, Hans Hermann: Patientenverfügungen: Kein „Sterben in Würde“. In: Deutsches Ärzteblatt 99, Ausgabe 14 vom 05.04.2002, Seite A-917 / B-770 / C-718

BioSkop-Broschüre »Patientenverfügungen in Frage gestellt« erhältlich bei BioSkop e.V., Bochumer Landstraße 144a, 45276 Essen, Telefon (0201) 5366706

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