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Die Bundesregierung will in diesem Jahr ein Gendiagnostik-Gesetz vorlegen. Wahrscheinlich ist, dass Rot-Grün Gentests im Rahmen von Versicherungs- und Arbeitsverträgen nicht kategorisch ausschließen wird. Ohne Verbot besteht jedoch die Gefahr genetischer Diskriminierung so genannter "Risikopersonen". Wohin die juristische Reise zu gehen droht, hat der Oberste Gerichtshof der USA vorgeführt.
Mario Echazabal arbeitete von 1972 bis 1996 für mehrere Subunternehmen in einer Ölraffinerie des Chevron-Konzerns. In dieser Zeit bewarb er sich zweimal direkt bei Chevron. In beiden Fällen wollte der Ölmulti ihn einstellen, falls das Ergebnis der medizinischen Untersuchung positiv ausfalle. Doch der Werksarzt hielt Echazabal für ungeeignet, Begründung: Ein biologischer Test habe gezeigt, dass die Leber des Bewerbers beeinträchtigt sei. Sie würde weiteren Schaden nehmen, wenn Echazabal chemischen Substanzen ausgesetzt bliebe, die in der Raffinerie üblich sind und für die er besonders anfällig sei.
Chevron zog das Einstellungsangebot zurück; im Anschluss an die zweite Diagnose forderte der Konzern außerdem Echazabals direkten Arbeitgeber auf, ihn nur noch dort einzusetzen, wo er nicht mit jenen giftigen Stoffen in Berührung komme, für die er besonders empfindlich sei - oder ihm zu kündigen. Daraufhin entließ der Subunternehmer seinen langjährigen Mitarbeiter.
Nach der Kündigung klagte Echazabal gegen Chevron. Er berief sich auf das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz, den American With Disabilities Act (ADA) und wehrte sich dagegen, dass Chevron ihn aufgrund einer Behinderung, des Leberschadens, nicht einstelle bzw. ihn nicht länger in der Raffinerie arbeiten lasse. Außerdem legte er medizinische Gutachten vor, mit denen Leberexperten attestierten, dass die Arbeit in der Raffinerie für Echazabal nicht riskanter sei als für alle anderen dort Beschäftigten. Chevron berief sich dagegen auf eine Ausführungsbestimmung des Gesetzes, wonach der Arbeitgeber eine Beschäftigung dann verweigern dürfe, wenn die Behinderung eines Arbeiters eine "direkte Gefahr" für sich und andere darstelle. Nachdem die Erstinstanz zugunsten von Chevron und das Berufungsgericht für Echazabal entschieden hatte, landete der Fall im Jahr 2002 beim Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court.
Zentral für die Urteilsfindung war die Interpretation einer "direkten Gefahr" im Sinne des Gesetzes. Die Vorinstanz hatte entschieden, von Echazabal gehe keine "direkte Gefahr" aus, da dieser nicht KollegInnen gefährde, sondern nur sich selbst. Diese Auslegung wies der Supreme Court zurück. Die obersten RichterInnen halten einen Ausschluss vom Arbeitsplatz bereits für zulässig, wenn ein Individuum dort seine eigene Gesundheit riskieren würde - vorausgesetzt, das Verbot basiert auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand.
Das höchstricherliche Urteil vom Juni 2002 zeigt, dass selbst der ADA nicht umfassend vor Diskriminierung schützen kann. Bei Echazabal lag zwar eine Beeinträchtigung der Leberfunktion vor, die schließlich als asymptomale Hepatitis C diagnostiziert wurde, doch Chevron stützte sich auf die Aussagekraft eines biologischen Tests, der ein individuell erhöhtes Gesundheitsrisiko aufgezeigt habe. Es ist wahrscheinlich, dass die RichterInnen das Beschäftigungsverbot auch dann gerechtfertigt hätten, wenn ein molekulagenetischer Test eine erhöhte Empfindlichkeit des Arbeitnehmers vorhergesagt hätte. Sollten in Zukunft immer mehr Gentests zur Prognose von Krankheiten und Anfälligkeiten als "aktueller medizinischer Wissensstand" anerkannt werden, werden immer mehr "Risikopersonen" ins Raster der Arbeitsmedizin geraten. Diese könnten dann zum "eigenen Wohl" gekündigt werden - auch gegen ihren erklärten Willen.
Der Fall aus den USA signalisiert eine Trendwende in der Arbeits- und Umweltmedizin. Konzentrierte sich die Forschung früher vor allem auf die Bedeutung externer Risiken für Beschäftigte, so verlagert sich das wissenschaftliche Interesse inzwischen darauf, individuelle Risiken für Krankheiten zu identifizieren. Der Arbeitsschutz wird so auf den Kopf gestellt. Ziel ist es nicht mehr, krank machende Stoffe und Arbeitsbedingungen abzuschaffen - sondern "empfindliche" Beschäftigte auszuschließen! Setzt sich dieser Trend fort, so dürfte das formal garantierte "Recht auf Nicht-Wissen" im Alltag bald einer Pflicht zum Management individueller genetischer Risiken weichen.
© THOMAS LEMKE, 2004
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