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Wer Biobanken aufbauen und vermarkten möchte, braucht nicht nur Körperstoffe, persönliche Daten und Geld. Unabdingbar sind auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Biobanking erleichtern und langfristig absichern helfen. Eine Vorlage hat der Nationale Ethikrat nun geliefert.
Das Beratergremium des Bundeskanzlers präsentierte im März insgesamt 30 Regelungsvorschläge zu Biobanken. Ganz vorn steht das "Selbstbestimmungsrecht des Spenders". Daraus folge, dass der Betroffene in Entnahme wie Speicherung von Körpersubstanzen und Daten grundsätzlich einwilligen müsse. So weit, so selbstverständlich. Der Rest liest sich wie ein Wunschkatalog der Forschungslobby.
Die Einwilligung, die der Ethikrat meint, ist eine Blankoermächtigung. "Spender" sollen "ganz allgemein" und unbefristet der Nutzung ihrer persönlichen Daten und Proben zu Forschungszwecken zustimmen. Begründung: Das wissenschaftliche Potenzial von Biobanken könne "häufig nur ausgeschöpft werden, wenn deren Verwendung nicht auf einzelne, im Vorhinein spezifizierbare Forschungsvorhaben begrenzt bleibt". Mittels Gen-Chips ist es technisch machbar, eine einzige Blutprobe auf etliche Merkmale zu analysieren.
Wer einmal "Ja" gesagt hat, muss nach dem Ethikrat-Modell damit rechnen, dass seine Daten und Substanzen kursieren: Sie dürften auch an andere Forscher transferiert und verkauft werden, sofern sie zuvor anonymisiert oder codiert worden sind; sogar komplette Biobanken könnten die Besitzer wechseln. Immerhin wird "Spendern" das Recht zugestanden, ihre Einwilligung "jederzeit zu widerrufen". Trotzdem sollen Forscher die Materialien dann nicht vernichten müssen - sondern, anonymisiert, weiter nutzen dürfen.
Wer eine vollkommene Anonymisierung von Blutproben suggeriert, verspricht zu viel: "Das Ergebnis einer einzelnen Genomanalyse", stellten die Datenschutzbeauftragten Ende 2000 klar, "kann auch ohne die beigefügte Zuordnung zu einer Person oder einer personenbezogenen Probe immer durch eine spätere Referenzanalyse wieder re-individualisiert werden - ebenso wie ein Fingerabdruck."
Dass Genforschung mit Biobanken nicht nur für "Spender" riskant sein kann, weiß der Ethikrat. Potenzielle "Fehlentwicklungen in der Gesellschaft" sollten aber "nicht Gegenstand der Aufklärung durch den Forscher sein". Dabei könnten Analysen individueller Proben zu "Aussagen über die genetischen Besonderheiten und Risiken" ganzer Bevölkerungs- und Patientengruppen führen. Mitbestimmen dürften sie aber ebensowenig wie Blutsverwandte. "Die Betroffenheit dieser Gruppen", meint der Ethikrat, "kann nicht dazu führen, dass zusätzlich zur Einwilligung der Spender eine Gruppeneinwilligung erforderlich ist."
© KLAUS-PETER GÖRLITZER, 2004
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