Dossier BIOBANKEN |
BioSkop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
| Zur Übersicht des Themenbereichs Gesetzliche Regulierung und Datenschutz |
Zur Startseite Biobanken | Zur BioSkop-Startseite |
Die Bundesregierung hat angekündigt, noch vor den Sommerferien einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der die Anwendung genetischer Diagnostik reguliert. Derartige Verlautbarungen hat es seit Anfang der 90er Jahre immer mal wieder gegeben. Auch 2002 wird wohl nichts mehr beschlossen werden, denn am 22. September steht "Bundestagswahl" auf dem Polit- Programm, und erfahrungsgemäß erleichtern Wahlkampfzeiten die Verabschiedung von Gesetzen nicht gerade. Abgesehen davon, ist das Ansinnen von Rot-Grün, das auch die CDU/CSU-Fraktion im Prinzip unterstützt, durchaus zwiespältig.
Vorneweg eine grundsätzliche Bemerkung: Jede gesetzliche Regelung genetischer Diagnostik erkennt faktisch an, dass Gentests und ihre Resultate aussagekräftig, verlässlich und folglich auch geeignet sind, vielfältige persönliche Entscheidungen und juristische Ansprüche begründen zu können. Das gilt für den Getesteten ebenso wie für Versicherungen, Krankenkassen, Arbeitgeber etc., die an Resultaten genetischer Diagnostik vital interessiert sind, etwa aus finanziell motivierten Selektionserwägungen. Gentests - insbesondere solche zur "Vorhersage" volkswirtschaftlich teurer, für Hersteller und Anwender betriebswirtschaftlich lukrativer "multifaktoriell bedingter Krankheiten" (z.B. Alzheimer, Parkinson, Brustkrebs, Multiple Sklerose) – sind tatsächlich nicht mehr und nicht weniger als Orakel, die sich auf moderne Medizintechnik berufen; prophezeien können sie allenfalls und unverbindlich Erkrankungswahrscheinlichkeiten.
Von der beschränkten Aussagekraft müssten auch die meisten ParlamentarierInnen schon gehört haben, zumal viele bei biopolitischen Entscheidungen wiederholt ein offenes Ohr für Erkenntnisse und Bedürfnisse der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gezeigt haben. Eben diese DFG hat im Juli 1999 in einem Grundsatzpapier zur genetischen Diagnostik wissenschaftlich festgestellt: "Ob die betreffende Krankheit tatsächlich auftreten wird, lässt sich durch den Test nicht sicher entscheiden. Auch der Zeitpunkt des späteren Auftretens lässt sich nicht genau aus dem Befund ableiten." Kurzum: In Sachen "prädiktiver genetischer Diagnostik" weiß die Wissenschaft nichts Genaues.
Wenn sich die Politik nun trotz alledem veranlasst sieht, auf diesem Gebiet regelungsaktiv zu werden, sollte man sie an ihrem erklärten Anspruch, nämlich Menschen vor Diskriminierung zu schützen, messen. Ins Auge springt, dass sowohl Rote, Grüne bislang eines gänzlich vermieden haben: absolute Nutzungsverbote von Gentest-Ergebnissen zu fordern. Das gilt für alle wirtschaftlich interessanten Bereiche, vom Abschluss einer Lebensversicherung über Untersuchungen am Arbeitsplatz bis zur Realisierung medizinischer Forschungsprojekte.
Statt die Gentest-Lotterie hier gar nicht erst zuzulassen, leisten die Parteien ihr durch gesetzliche Anerkennung geradezu Vorschub: Sie setzen dabei, naiv oder mit Kalkül, auf die so genannte "Freiwlligkeit" der nachfragenden oder von ForscherInnen geworbenen Testpersonen, also darauf, ob der/die Betroffene nach "Aufklärung" in Blutentnahme und Gencheck eingewilligt hat oder nicht. Sagt er oder sie ja, soll alles rechtens sein. Außerdem finden die MentorInnen der bisher bekannt gewordenen Regelungsvorschläge es offenbar politisch mutig, qualitätssichernd und Missbräuchen vorbeugend, den Gendiagnostik-Markt demjenigen Berufsstand vorzubehalten, der dies seit Jahren hartnäckig verlangt: den HumangenetikerInnen.
Beide Strategien sind jedoch wenig aussichtsreich. Zum einen wird jede erlaubte, freiwillige und individuelle Entscheidung eines Bewerbers, ein Gentest-Ergebnis etwa bei Firmen oder Versicherungen zu offenbaren, alle diejenigen KonkurrentInnen und InteressentInnen unter Zugzwang setzen, die dies eigentlich gar nicht wollen - Vertragsfreiheit gibt es, wie viele Menschen aus alltäglicher Erfahrung wissen, in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit und ökonomischer Machtkonzentration gewöhnlich nur auf dem Papier. Und die in politischen und medizinethischen Reden hoch gehaltene Beratung und "Aufklärung" durch universitäre Humangenetik-Institute erschöpft sich im Alltag meist auf das Aushändigen von Vordrucken. Außerdem sind auch beamtete HumangenetikerInnen nicht davor gefeit, im Rahmen ihrer Arbeit Gesetze zu überschreiten – eine mögliche Variante hat der "Eisinger Fall" vorgeführt, der bundesweit einiges Aufsehen erregt hat.
Nach Vortrag all dieser Bedenken hier nun ein konstruktiver Vorschlag, erstellt zur gefälligen Kenntnisnahme für den "Konsens"-Kanzler, seine rot-grüne Gefolgschaft und die sie schärfstens kontrollierende Opposition: Wenn alle schon drauf und dran sind, höchst spekulative und – mangels Therapien für genetisch bedingte Erkrankungen – obendrein medizinisch nutzlose Gentests gesetzlich zu adeln und damit ideologisch zu unterstützen, sie aber derartige Checks keineswegs kategorisch verbieten wollen, dann empfehlen wir ihnen folgende Gesetzesformulierung: "Die Mitteilung und Weitergabe von Ergebnissen jeder genetischen Diagnostik darf ausschließlich mündlich und nur an die getestete, anwesende Person erfolgen. Wer Gentest-Daten Dritter auf elektronischen Datenträgern speichert oder schriftlich archiviert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Eine solche Regelung wäre nicht restriktiv. Denn sie würden allen Interessierten die Möglichkeit offen lassen, sich von HumangenetikerInnen oder anderen selbst ernannten Fachleuten gesundheitliche Zukunft weissagen zu lassen. Allerdings, und das ist auch der angestrebte Zweck, dürfte es allen Beteiligten schwer fallen, auf nur mündlich mitgeteilte Testergebnisse irgendwelche Ansprüche zu stützen und beweiskräftig zu untermauern – rechtlich würde somit die allgemeine Unverbindlichkeit bestätigt, die Stand der medizinischen Wissenschaft in Sachen prädiktiver genetischer Diagnostik ist. Ein solcher "Kompromiss" mag manch einer/m nicht politikfähig, vielleicht gar naiv erscheinen. Er ist aber allemal substanzieller und realistischer als die schöne Verheißung, ein Gesetz, das auf Freiwilligkeit der Nachfragenden und Selbstbeschränkungen der Anbieter setzt, werde "Missbrauch von Gentests" schon verhindern.
© UTE BERTRAND, 2002
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Autorin
"Die Ergebnisse medizinisch-genetischer Laboruntersuchungen können je nach Ergebnis mehr oder minder weitreichende Konsequenzen für die Lebens- und Familienplanung haben. Da kein technisches Verfahren gänzlich frei von Fehlerquellen ist, möchten wir Ihnen im folgenden erläutern, welche Fehler bei der Erhebung und der Interpretation von molekulargenetischen Laborbefunden möglich sind. [...]
In sehr seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, daß neben der gesuchten Mutation noch weitere Mutationen im untersuchten Gen vorliegen. Dann kann die direkte Gendiagnostik zu falschen Aussagen im Hinblick auf die Anlageträgerschaft führen.
Die indirekte Gendiagnostik kann immer nur Wahrscheinlichkeitsaussagen liefern, deren Genauigkeit von der genetischen Beziehung zwischen Krankheitsgen und dem untersuchten Marker abhängt. In manchen Fällen kann das Ergebnis einer Marker-Untersuchung auch gänzlich ‚uninformativ' sein. Dann ist keine Aussage über die Anlageträgerschaft für eine Mutation möglich.
Bei Familienuntersuchungen kann es ggfs. zur Infragestellung der angegebenen Verwandtschaftsverhältnisse wie z.B. Vaterschaft kommen. Dies teilen wir Ihnen mit, wenn es zur Erfüllung unseres Untersuchungsauftrages unvermeidbar ist.
Eine Hauptquelle von Fehlern bei der medizinischen Labordiagnostik liegt in Probenverwechslungen. Es wird alles Menschenmögliche getan, um diese zu vermeiden. [...]
Bei der Gewinnung von Zellmaterial für vorgeburtliche Untersuchungen ist eine Vermischung von fetalem und mütterlichem Gewebe nicht gänzlich auszuschließen, so daß die nachfolgende Analyse dadurch zu irreführenden Ergebnissen führen kann.
Überschüssiges Untersuchungsmaterial bewahren wir zum Zwecke der Nachprüfung unserer Ergebnisse auf. Es kann außerdem eine wichtige Quelle für Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet der medizinisch-genetischen Diagnostik darstellen. Für diese Zwecke wird das Untersuchungsmaterial in einer Weise anonymisiert, daß eine nachträgliche Zuordnung zu einer Person ausgeschlossen ist.
Den vorausgehenden Text habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ich wünsche die Durchführung einer molekulargenetischen Diagnostik bei mir/bei meinem Kind.
Der anonymisierten Verwendung von überschüssigem Untersuchungsmaterial für wissenschaftliche Zwecke stimme ich zu
(bitte ankreuzen) o ja o nein"
[Auszug aus einer "Information und Einwilligungserklärung zur molekulargenetischen Untersuchung" (DNA-Diagnostik, Gendiagnostik) erstellt von der "Arbeitsgruppe Klinische Genetik und Genetische Beratung" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg]
| Zur Übersicht des Themenbereichs Gesetzliche Regulierung und Datenschutz |
Zur Startseite Biobanken | Zur BioSkop-Startseite |
| |