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"Aus den von Ihnen übersandten Artikeln bzw. dem Wortprotokoll sind keine Personen ersichtlich, denen der Beschuldigte im Sinne der Strafanzeige vom 17.03.2001 geholfen haben könnte, einen Eingriff im Sinne der Präimplantationsdiagnostik im Ausland vorzunehmen. Auch wenn sowohl in dem "Spiegel"-Artikel als auch in der Internetveröffentlichung des Ratgebers 'Mona Lisa' konkret das Ehepaar Sabine und Günther GRAUMANN als Personen benannt werden, die sich in Belgien entsprechend haben behandeln lassen sollen, genügt dies zur Begründung eines den Beschuldigten belastenden Anfangsverdachts nicht. Es steht noch nicht einmal fest, ob es sich bei den in den genannten Presseveröffentlichungen benannten Personen um tatsächlich existente Personen handelt."
aus dem Schreiben vom 25. Juni 2001 an BioSkop e.V., mit dem der Lübecker Staatsanwalt Wendt begründet, warum er das Ermittlungsverfahren wegen "Anfangsverdachts des Verstoßes gegen Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes" gegen Prof. Dr. Klaus Diedrich eingestellt hat. Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hatte berichtet, Diedrich habe das – real existierende – holsteinische Ehepaar Graumann "zur PID-Behandlung nach Belgien geschickt". Wenige Tage nach Eingang der Strafanzeige gegen den Lübecker Professor gründeten die Graumanns eine "PID-Betroffenen-Initiative", die sich auch mit eigener Homepage im Internet präsentiert.
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»Embryonenforschung –
Präimplantationsdiagnostik«
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