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Die Teilnahme an einem medizinischen Versuch ist freiwillig. Voraussetzung ist, dass die Testperson "informiert einwilligt". Wie dies in der Praxis vor sich gehen kann, zeigen Erfahrungen einer Patientin, die sie in einem niedersächsischen Universitätsklinikum machen musste.
Per Ultraschalluntersuchung wird eine Zyste am linken Eierstock diagnostiziert. Kurz darauf sagt die Ärztin, eine "Totaloperation" sei nun dringend erforderlich. Die Patientin ist geschockt, stimmt aber einige Stunden später auch der nächsten, wie sie es empfindet, "ärztlichen Anordnung" zu: In ihre Armvene soll ein Ultraschallkontrastmittel gespritzt werden. Der Eingriff sei notwendig um festzustellen, ob die Zyste gutartig oder bösartig sei.
Die Aufmerksamkeit, die dieser Untersuchung beigemessen wird, kommt der Patientin etwas sonderlich vor. Mehrmals wird ihr Blut entnommen, Puls und Blutdruck werden wiederholt gemessen, ihr Urin wird überprüft. Schließlich verlangt sie mit Nachdruck, die bereits geschehenen Eingriffe erläutert zu bekommen. Als Antwort erhält sie ein 2-seitiges Papier. Ganz oben steht in großen Buchstaben der Name einer Firma: SCHERING, darunter dann: "Patienteninformation zur Teilnahme an der klinischen Prüfung eines Ultraschallkontrastmittels".
Im weiteren Text erfährt die Leserin, dass das an ihr erprobte Präparat "noch nicht im Handel erhältlich" sei. Ein ähnlich zubereitetes Kontrastmittel sei aber bereits von mehr als 2.000 PatientInnen "gut vertragen" worden. Beruhigend soll wohl auch dieser Satz wirken: "Sie sind als Teilnehmer, wie bei jeder klinischen Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, gegen etwaige im Zusammenhang mit der Prüfung auftretende Gesundheitsschädigungen versichert." Und: "Die Teilnahme ist freiwillig."
Dieser Hinweis kommt für die Probandin zu spät. Dass sie sich frei entscheiden konnte, ist ihr nicht klar gewesen.
© KLAUS-PETER GÓRLITZER, 2004
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»Versuche am Menschen«
| zur BioSkop-Startseite | update: 17.3.2004 |