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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihren Gesetzentwurf zur rechtlichen Anerkennung von Patientenverfügungen zurückgezogen. Das Thema bleibt dennoch auf der politischen Agenda: Nun wird ein Parteien übergreifender Kompromiss angestrebt. Der ist nicht unwahrscheinlich: Selbst die meisten Mitglieder der Medizinethik-Enquete, aus deren Reihen der Zypries-Entwurf wiederholt kritisiert worden war, wollen tödliche Behandlungsabbrüche bei PatientInnen erlauben, die gar nicht im Sterben liegen.
Ihr überraschender Rückzieher sei kein Rückzug, ließ Zypries Ende Februar durch ihre Sprecherin Eva Schmierer erklären; das politische Ziel, Patientenverfügungen zu legalisieren, werde sie weiterhin verfolgen. Allerdings nehme die Ministerin selbstverständlich "auf Sensibilitäten im Parlament Rücksicht". Diverse Abgeordnete hatten gefordert, ein Gesetzentwurf zu diesem heiklen Thema müsse aus dem Bundestag kommen; zudem müsse bei der Abstimmung über diese Gewissensfrage der übliche Fraktionszwang aufgehoben werden.
Möglich machen soll ein solches Vorgehen breite Mehrheiten für einen fraktionsübergreifenden "Kompromiss", dem anschließend eine umfassendere gesellschaftliche Legitimation zugeschrieben werden könnte als einem Regierungsentwurf, der mit Koalitionsdisziplin gegen eine Opposition durchgesetzt worden ist, die schon wegen wahltaktischer Erwägungen dagegen sein muss.
Die Variante einer Parteien übergreifenden Einigung ist gerade für Euthanasie-LobbyistInnen attraktiv, die seit vielen Jahren Propaganda für Patientenverfügungen machen. Dies gilt auch dann, wenn sich einige der von ihnen begrüßten Vorgaben des Zypries-Entwurfs im Bundestag als nicht kompromissfähig erweisen sollten. Als chancenlos gilt zum Beispiel die Auffassung der Justizministerin, auch frühere mündliche Äußerungen als rechtsverbindliche Behandlungsverzichtsverfügungen zu werten. Umstritten ist auch der Vorschlag von Zypries, die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht auf bestimmte Krankheitsstadien zu begrenzen.
Lässt man die bisherigen öffentlichen Äußerungen Revue passieren, so ist aus dem Parlament mit grundsätzlichen Gegenentwürfen kaum zu rechnen. Einzig der Christdemokrat Hubert Hüppe, stellvertrender Vorsitzender der Medizinethik-Enquete, hat es bisher kategorisch abgelehnt, Patientenverfügungen per Gesetz anzuerkennen. Die überwiegende Mehrheit der Enquete-Mitglieder ist aber offenbar einverstanden mit einem fundamentalen Kurswechsel, der im Ergebnis das gesellschaftliche Tötungsverbot zur Disposition stellen würde: Auch sie finden es legitim, dass schwer kranke, aber nicht sterbende Menschen künftig per Vorabverfügung tödlich wirkende Unterlassungen verlangen können sollen.
Die Kritik der meisten Enquete-Mitglieder ist auf Verfahrensfragen beschränkt: So treten sie im Gegensatz zu Zypries dafür ein, dass Ernährung und Behandlung nur dann abgebrochen werden dürfen, wenn ein Vormundschaftsgericht dies gebilligt habe. Als verbindliche Voraussetzung verlangen sie außerdem, das "Grundleiden" des Todeswilligen müsse "irreversibel tödlich" sein - ein interpretierbarer Begriff, mit dem manche in der Kommission meinen, "Sterbehilfe" bei KomapatientInnen und Demenzkranken ausschließen zu können.
Die Vorstellungen der Enquete, niedergelegt in einem "Zwischenbericht", wird der Bundestag am 10. März diskutieren. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, hat zudem gleich nach dem Zypries-Rückzieher angekündigt, er werde demnächst den Entwurf der Ministerin in abgeänderter Form in den Bundestag einbringen - in der Hoffnung auf Unterstützung auch aus anderen Fraktionen.
So ist es durchaus möglich, dass in dieser Legislaturperiode noch Fakten in Sachen Patientenverfügungen geschaffen werden. Wer dies verhindern will, sollte sich nicht auf VolksvertreterInnen mit flexiblen Gewissen verlassen. Notwendig ist außerparlamentarische Einmischung. Und auch Aufklärung - nicht nur von Abgeordneten, sondern auch von PatientInnenverbänden, auf die sich PolitikerInnen gern berufen.
© Christian Winter, 2005
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